auch beweisen zu können, wird es sich vielleicht empfehlen, den Brotausträgern, die in andere Gemeinden oder entlegenere Fraktionen gehen, eine Liste der Kunden mitzugeben, auf der allenfalls durch Unter schrift der Kunden bestätigt wird, daß sie das Brot beim betreffenden Bäcker bestellt haben. Bezüglich der Frage, welcher Höchstpreis dann zu beobachten ist, wenn In der Ge meinde, wo die Bäckerei ihren Sitz hat, ein anderer Höchstpreis gilt, als ln der Ge meinde, wohin das Brot verkauft wird, liegt