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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 18
Data: 19.09.1833
Descrizione fisica: 18
und an die Meistbietenden um die nachstehenden Anöriiftpreise auf die Dauer des nächsten Verwaltungs - Jahres >334 pachtweise überlassen werden, und zwar: Am 2h. September >833. Im MagistratSbezirke Bolzen bei dem gefertigten Jnspektorate: ,. Von sämmt lichen Buschenschänkern in der Stadt Botzen für die Ob jekte Wein und geistige Flüssigkeiten per 7280 fl. C. M. 2. Für den kleiinveisen Wein- und Brandweinverschleiß, so >vie für die sämmtlichen Viehschlachtungen in den zwblf Walgreyen per

>>o3 fl. C. iN. 3. Für den steuerbaren Wein- und Braudweiuverschleiß. so wie für sämmtliche Viehschlaclnuugen in der ganzen Rliralgemeinde Gries mit ^sigmuudökron per >43o fl. C. M. 4. F'lr alle drei steuerbaren Objekte in LeiferS per 7^,5 fl. C. M. Ain 24. Sept. d. I. IZ. Im Landgerichtöbezirke Kar neid, am Sil^e des gefertigten Juspektorates: 6. Für den kleinweisen Wein - »nid Brandweinverschleiß, sowie für sämmtliche Viehschlachrnugeu in Kardaun per 274 fl. <x, M> t>. Fnr deu Buscheuschauköbetricb in Bunduofen per

70 fl. ^ ^7' Wirthögewerb in Kollegg HanS Nr. 7Z per 3g fl. (?. M. 3. Für den Wein - und Brandwein verschleiß des Vuscheuschäukers in An. Gemeinde Gumer, per 21 fl, C. M. <>. Für alle drei stenerbaren Objekte in Hiuterafüug per bs, fl. C M. >c». Für den kleinweisen Weiuverschleiß in <Äiebeneich per >4«, fl. C. M. >». Für alle drei ^teuerobjekte ;u Villpian per 170 fl. C. M. -2. Fnr sämmtliche ^?renervbjekte in dem ehemaligen Gerichts bezirke Denrschnofen per by4 fl. C. M. Am 2» Sept. d. I. Bei dem k. k. Landgerichte

Neu- markc: >3. Für den steuerbaren Weinverschleig in St. Florian per 2/, fl. C M. »4. Für den steuerbaren Weiu- verschlei» in Vranzoll per 760 fl. C. M. Am 27. v^-epr d. I. U. Bei vein k. k Landgericht Käl tern : >s ^„r den Weinverschleiß nnd die stenerbaren Vieh- schlaclitnngen in Kältern und Leimblirg, mit 'Ausnahme Klnghammer per 2o»o fl. C. M. rb. Für das Objekt Ä.e,n und geistige xjluistgkeiten in Kurtalsch und Graun per st- Wein und Brandwein in Margreid per 2^7 fl C M. ^ ^ ^ Vcl'n

Landgerichte in Sarn- thal. »L. gür Wein lind Vraildweili per fl. C. M. Am s5. Sept. d I t'. Aei dem k k. Landgerichte Klausen. ,<). ^ür die Objekte Wein nnd geistige Flüssig keiten. so w.e s..r d.e stenerbaren Viehscklachtnugen in der «tadt K anftn per .»/.(. fl. C- 2c.. Für die °bge.,an„- ren drei Objekte >>, Kollmanu mit Waidbruck u>,6 Barbian uuleru Theil per 1 il>o fl. <?. M. Am ^7 >sepr d. ^7 Bei dem k. k. Landgerichte Meran: 21. ^ür die Objekte Wein und geistige Flüssig keiten in der i^tadt Meran

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Der Bote für Tirol
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Pagina 10 di 18
Data: 19.09.1833
Descrizione fisica: 18
wein lkc» fl. / Viehschlachtung i»cl. jener der Wirthe zum Auskochen unv der Privaten ,l>o fl.; zusammen Soo fl. In der Gemeinde Finkenberg, das Objekt Wein i > fl., Brandwein 2/, . . Viehschlachtung incl. der Wirthe zum Auskochen und der Privaten »3 fl.; zusammen Hit si. In der Gemeinde Duz, Vaö Objekt Wein 12 fl., Braiidiveiii 33 fl., Viehschlachning iiicl. der Wirthe zum Auskochen und der Privaten >8 fl.; znsaiiimen l»3 fl. In der Gemeinde Stam^erg, das Objekr Braudwein

2« fl. In der Ge meinde L a i in 0 ch, daö Objekt Brondivein 4 fl« 2» .der Gemeinde S ch >v e n dau iiicl. S ch >v e u d be rg, das Objekt Wein 4s fl., Brandivein S2 fl,, Viehschlachtunge» inci. der Wirthe zum Auskochen und der Private 63 fl ; zu- fammen 147 fl. In der Genieinde Aschau, das Objekt Brandivein 8 fl., Viehschlachtiiiig incl. der Privaten -,o fl., zusammen 48fl. In der Gemeinde D iste l b e r g, daö Objekt Brandivein 2 fl. In der Gemeinde Rohrberg, das Objekt Brandivein > fl In der Gemeinde Gerlos- derg

, das Objekt Braiidwei» 4 fl. In der Gemeinde He 1 »zenberg, das Objekt Brandwein >8 fl. Am 28. Sept. d. I l). In dem Steuerbezirke Fugen: In der Gemeinde F ü g e u, das Objekt Wein «2ofl., Brand ivein isofl., Viehschlachtniig iiil.1 jener der Wirthe zum Auskochen nnd der Privaten 2,0 fl. In der Gemeinde Pa n g ra z en b er g , das Objekt Brandivein 2 fl. In der Gemeinde Fügenberg, das Objekt Brandivein 3 fl. In der Gemeinde Helse » stei», daö Objekt Brandivein 1 fl. In der Gemeinde Gatrerberg, das Objekt

Brand- wein 4 fl. In der Gemeinde Maurach, daS Objekt Braud lvein 1 fl. Am 3o. Sept. d. I. k. Im Steuerbezirke Schwatz: Ju der Gemeinde Werberg, vom Gewerbe des Norb. Schil» cher und Jakob Huber, das Objekt Wein 5-3 fl., Brand ivein 20 fl., Viehschlachtung zum Auskochen 4 fl.; zusam men 47 fl. In der Gemeinde V 0 in p vom Gewerbe des Soyer, daö Objekt Brandwein 4'fl- In der Gemeinde Fiecht, vom Gewerbe deS Jos. Schuber, als Vormund der Knapp. Kinder, das Objekt Wein 34 fl. , Brandivein

,3 fl., Viehschlachtung zum Auskochen 3 fl ; zusammen So fl. In der Gemeinde Georgenberg vom Gewerbe d^S Bene diktiner-Konvents daselbst, daö Objekt Wein 2S fl., Braiid- wein >S fl.;zusammen40 fl. I» der Gemeinde H i n t er ri ß von demGewerbe des Simon Haaö, daö Objekt Brand wein 4 fl. Am s. Okt. d. I. I?. Im Lsteuerbezirke Hall: In der Gemeinde Tu lseö, daö Objekt Wein 24 fl., Braudwein 12 fl., Viehschlachtung zum Auskochen 3 fl ; zusammen 3y fl. In der Gemeinde V 0 ld e r t h a l, daS Objekt Wein

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Alpenzeitung
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Pagina 7 di 8
Data: 31.03.1935
Descrizione fisica: 8
Sonntag den St. MSrz ISZS/XM Seite? aus äem Wirtschaftsleben in Verona Ausführungen des Senators Mareschalch! über den ila!. Weinezporl Mitte des Monats fand in Anwesenheit der führenden Persönlichkeiten der italienischen Wein< Produktion uns des Wèinhandèls ìn Verona ein Weinwirtschaftskongreß statt,- bei dem den Export kragen ein besonderes Augenmerk zugewendet wurde. Von den Ausführungen des Vorsitzenden S. E. Arturo Äatesöalchi. der einen Ueberblick über die Situation der Produktion

,'des Handels und der Ausfuhr gab, seien hier einige bedeut saine Punkte hervorgehoben: > Der Tischwsin in Fässern und Damigiane ist um zirka IW.ovo hl gegenüber 1923 zurückgegangen, d. h. von 860.000 auf 760.000 hl. Hingegen ist die Ausfuhr seiner Weine gestiegen» und zwar bel Marsala von 23.000 auf 58.000 hl, Wermut von 57.000 auf 100.000 hl, Wein in Fiaschi von 48.000 auf 59.000 hl. Die Ausfuhr seiner Spezialweine in Fiaschi und Flaschen darf wohl als im ständigen Anstieg angesehen

lienische ' Wein einer starken ausländischen Kon kurrenz begegnet. „Was Deutschland betrifft, so tonnten 1934 dorthin 230.000 hl Wein ausgeführt werden, das ist die Höchstzifser, die zu erhoffen war, die nur in einem einzigen Jahre überboten wurde, nämlich im Jahre 1SS2, in dem 260.000 hl nach Deutschland ausgeführt wurden. Das war das Jahr, in dem die großen italienischen Weinlager in Deutschland angelegt wurden. Dieser Höchstzifser haben wir uns im Vorjahre genähert. Ich möchte hier unseren Freunden

,'den Händlern in Trieste und Fiume, denen wir es verdanken, daß der Export nach Deutschland diese Resultate erreichen tonnte, ein aufrichtiges Lob entbieten, «sie sind oft beschuldigt worden. Wein auszuführen, der tein italienischer Wein war. Ich lege Wert darauf, zu versichern, daß heute aus Trieste und Fiume als italienischer Wein weder griechischer noch anderer Wein hinausgeht, fondern ausschließlich italieni scher Wein. Der Export nach U. S. A. hat nicht die erwartete Entwicklung genommen

hl erreichten. Auch.hier haben wir eine. Lektion erhalten: Es handelt sich nur -um feine Ware, um Weine in Fiaschi und Weine in Flaschen, wahrend die Nach frage nach Faßweinen fast null ist. Und da kein Zweifel besteht, daß in Amerika noch viel zu tun ist, , so müssen wir diesen Tendenzen folgen; wir brauchen stabile Weine, damit der Klient weiß, daß er, wenn er diese und diese Marke kauft, er auch einen bestimmten Wein trinken wird können. Für die große Mosse der Bevölkerung sind nicht nur gute Weine

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Alpenzeitung
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Pagina 4 di 4
Data: 15.07.1943
Descrizione fisica: 4
gen laut über die Verzögerung in der Einziehung des für den Staatsbedarf vinkulierten Weines und man verbindet dieses Problem mit jenem des heutigen Mangels an Wein für die Zivilbevölke rung. Es soll hier einiges klargelegt werden, um die vollständige Grundlosig keit dieser Annahmen zu beweisen. Wir gehen auf den Ursprung der Frage zurück: Don der für den Staat eingelagerten Weinmenge (20°/° der proouzierten und beim Wimmen ange meldeten), abgezogen der mit der Tre- bernablieserung abgerechnete

Wein, miii- sen die Lieserungen sür die Wehrmacht bestritten werden und der Rest wird sür Destillation und die übrigen Bedürfnisse >es Staates (Export, Mäher, Drescher. Reisschälerinnen, Betriebsmensen usw.) bestimmt. Die nationale Körperschaft für die Weindestillation hatte die Aufgabe, nur den vinkulierten Wein einzugehen und den verschiedenen Bestimmungen zuzu eilen (und nicht wie man glaubt auch bliebenen 80°/° an Wein in Bewegung zu bringen). Aus verständlichen Grün den konnte mit dem Wein

aus Sizilien (der sonst in großem Ausmaß auf den Kontinent geliefert wird) und aus Sar dinien nicht gerechnet werden. Viel fizilianifcher und fardischer Wein konnte nicht einmal an Ort und Stelle für die Destillation verwertet werden, auch wenn es sich um Ersatzwein für ebensolche Mengen an Sortenwein des Kontinents handelte. Ein doppelter Ver lust also. Es muß noch erklärt werden, daß man mit der Einziehung des Weines für die Destillation nicht beginnen konnte, be vor der für die Wehrmacht geeignete

nicht ausgewählt und sichàestellt war. Man konnte mit anderen Worten nicht das Heilige mit dem Profanen mischen: den guten Wein mit dem Wein sür den Destillierkolben. Jedenfalls standen jedoch bereits« m 15. Febr. die Partien, unter welchen der geeignete Wein ausgewählt werden mußte, vollständig zur Verfü gung der Militärkommissariate. Aus jene, die für den Zivilverbrauch frei ge-j verschiedenen Gründen aber, die hier Probleme sind sowohl zeitlich als räum lich eng m teinander verbunden. Weiters konnten e nige

in der Ablieferung des für den Staats bedarf vinkulierten Weines sich ergeben den Schwierigkeiten anzuführen, ist es der Tatsache wegen, daß viele Wein produzenten einfach der Meinung waren, daß die Verzögerung gleichsam eine Be freiung von der Ablieferungspflicht be deute, als ob die nichtersolgte Weinab lieferung durch die bequeme Ursache der höheren Gewalt entschuldigt würde. Es ist jedoch wegen der Staatsautorität und wegen der Gerechtigkeit izegen jene, die regulär ihre Pflicht erfüllt haben, nicht möglich

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Dolomiten
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Pagina 8 di 16
Data: 21.06.1930
Descrizione fisica: 16
der Grenzanderung sind die Der- bindungen zwischen unseren Weinproduzen- ten des Etschlandes mit der Kundschaft jen- seits des Brenneros zum großen Teil ver loren gegangen. Die österreichischen Wein händler der Nachkriegszeit, welche sich als Zwischenglied zwischen Produktion rmd Konsum eingeschoben haben, brachten große Mengen billigen Weines aus verschiedenen Weinländern nach Österreich und schufen hiedurch dem Oberetscher Wein eine sehr empfindliche Konkurrenz. Nicht nur das, es wurde auch durch Verschneiden

von Oberetscher Produkt mit Wein anderer Provenienz unserem heimischen Erzeugnis schwer geschadet. Die Statistik der Wein einfuhr Österreichs vom Jahre 1929 be sagt, daß im ganzen 406.000 Hektoliter an Faßweinen bis zu 18 Grad Alkohol einge führt wurden und zwar: aus Italien 120.000, aus Ungarn 112.000, aus Grie chenland 37.000, aus Spanien 65.000, aus Jugoslawien 29.000, aus Bulgarien 13.000 Hektoliter ufw. In der aus Italien nach Österreich eingeflihrten Weinmenge von 12.000 Hektoliter ist auch der aus Alt

, daß Innsbrucker Firmen jährlich Tausende von Hektolitern aus über Wien beziehen; unter diesen großen Men- gen, welche zum Teil auch über Triefte kommen, find ein bedeutender Prozentsatz hochgradige Weine von 13 bis 18 Prozent Alkohol. Wo kommen diese großen Mengen sehr hochgradigen Weines in Innsbruck hin? Es ist als sicher anzunehmen, daß ein beträchtlicher Teil davon durch Verschnitt den Namen „Etschländer Wein' annimmt. Recht und Pflicht der Oberetscher Wein- intereffenten ist es, sich darum zu intereffie

- ren und alles daran zu setzen, um die Wein- konsumenten jenseits des Brenners über die Sachlage aufzuklären. Wer Gelegenheit hat, in Hotels und Gastwirtschaften in Tirol zu kommen, wird überall auf der Weinkarte „Etschländer Weine' verzeichnet finden. Trinkt man davon, so wird man nicht selten enttäuscht sein, denn gor man cher dieser als „Etschländer' bezeichnete Wein ist in Wahrheit kein solcher. Gewiß, eine Verallgemeinerung wäre unsachlich und ungerecht, denn man findet auch Wein händler

, Hotels und Gastwirte jenseits des Brennero, welche wirklich echten Ober- etscher Wein führen. In den letzten Jahren deckte der Wein händler nördlich des Brennero seinen Be darf, wie bereits bemerkt, nicht wie in der Vorkriegszeit zum größten Teil in Oberetsch ein, sondern mehr in Spanien, Griechen land, Ungarn und in anderen Weinländern. Der Oberetscher Weinhändler und Wein produzent beging den Fehler, ruhig auf die früher gewohnten Bestellungen von draußen zu warten, in der Hoffnung, daß die alten

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Volksblatt
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Pagina 2 di 8
Data: 16.02.1921
Descrizione fisica: 8
, mit bedingtem Aufschub der Kerkerstrafe bis zum Jahre WeineS zu berücksichtigen, denn ein trüber, gebro chener Wein kann mit Bezug auf den Geschmack nie richtig beurteilt werden und wird stets geringer und schwächer scheinen, als er wirklich ist, weshalb trübe, gebrochene Weine, wenn es nur angävglich ist, stets von der Kostprobe auszuschließen sind. Soll jedoch ein solcher, nicht vollkommerr klarer, mehr oder weniger getrübter Wein dennoch der Kostprobe unterworfen werden, so muß mau den selben vorher

filtrieren. Hiezu eignen sich am besten die kleinen Asbestprobcfilter, mittels welcher man schon kleine Weinmengen von 0'1 1 aufwärts rasch überall flackerhell filtrieren kann. Wenn auch bei solcher Filtration der Wein etwas von seinem Kohlensäuregehalt verliert und dann etwas schwächer erscheint, so kann doch ein solcher frisch filtrierter, flackerheller Wein in bezug auf seine übrigen ge schmacklichen Eigenschaften verläßlicher beurteilt werden. Zur vollständigen genauen Beurteilung eines Weines

zu ermitteln, sondern es genügt schon, wenn die wichtigsten Bestandteile desselben bestimmt werden. Es beschränkt sich daher diese einfache Wein-! analyfe auf die Bestimmung des Alkohols, der Säure I und des Extraktes, sowie den Nachweis von Gerb- z säure, Schwefel- und Salpeterfänregehalt und allen- - falls die Bestimmung der Farbeintenfität bei Rot weinen. Diese einfache Untersuchung der Weine, welche für die Praxis von unbedingtem Werte ist, kann auch von in chemischen Arbeiten weniger Ge übten

ausgeführt werden und erfordert keine besonders teuren Apparate und Instrumente, so daß sich die nötige Fertigkeit jedermann leicht aneignen kann. Für die Prüfung von Wein werden noch vielfach von Empirikern die sogenannten Weinwagen ver wendet, von welchen die Wagnersche besonders in Niederösterreich und einigen Gegenden Ungarns sehr verbreitet ist, doch sind diese Instrumente für die Prüfung und Beurteilung von Weinen ganz unge eignet und geben nur zu Irrtümern und Selbst täuschungen Anlaß

. Bei der Konstruktion der Wein wagen ging man von der irrigen Anficht aus, daß, weil durch den Alkoholgehalt der Wein spezifisch leich:er werden muß, die Slärke, d. h. der Alkohol gehalt eines Weites mittels eines Aräometers oder einer Senkwage für leichte Flüssigkeiten ermittelt werden könne. Es wurde jedoch dabei übersehen, daß der Wein eine sehr zusammengesetzte Flüssig keit ist, die nicht bloß aus Wasser und Alkohol besteht, sondern auch noch im vollkommen vergorenen Zustande andere Stoffe in wechselndem

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 11.10.1936
Descrizione fisica: 8
, prüfen Innenniene, gebrauchen für die Beurteilung Wideren Ausdrücke, die nur dem Cinge I, geläufig sind und die Diskussionen über Ii, Herkunft währen oftmals sehr lange und nachträglich immer wieder aufgenommen. Nein probt, muß alle seine fünf Sinne zk Iimchinen, denn Wein probieren ist kein ein- Mttken, womit man Durst löschen oder sich n will. Probieren ist eine durchaus ernste -aciiheil. Proben heißt prüfen, werten, er abwägten und urteilen Das ist nicht nur ü„st, die Sachverständnis erfordert

, das ist ultur, ein feines Sicheinfühlen in die wun- „ Geheimnisse der Natur, im Erkennen u. »m ihrer geheimnisvollen Kräfte. Und dazu ^,n-in alle Sinne. M das Auge. Wenn der Kellermeister ein Mit. so hebt er es zunächst gegen das Licht >,! nach, ob der Wein auch „blank' ist. Wie ilrnhlendem Bergkristall soll das Auge sich è spiegeln. Jede Unreinheit und Trübung kundige Auge zu deuten und es sagt dem r des Kellers, welche Behandlung das Faß Ken muß. Doch nicht nur Klarheit, sondern r Farbton

wird von dem Weinkundigen be- Der Weingerechte weiß die Färbung zu ob sie noch die erforderliche Frische zeigt, der Wein schon hochfarbig geworden ist u. Mer auffrischenden Faßbehandlung bedarf, llischemveine dürfen eine tiefere Färbung à»> Das ist das Zeichen des Alters. Der irà ..firn'. Der Kundige benutzt beim Trin- liebsten Weinkelche aus unfarbigem klaren Me Weine soll man aus kristallenen Kel- inken. Ein schönes Glas hebt den einfachen >»f eine höhere Stufe. dem Auge kommt die Nase als nächster an die Reihe

. Um die Duftstoffe des Wei- )Iig beurteilen zu können, muß man zu- fiir den richtigen Wärmegrad sorgen. Weiß proben sich am besten bei normaler'Keller- àr 10 Grad Celsius, Notweine proben sich sten bei mittlerer Zimmerrvärme. 13 Grad Die vielfache gebräuchliche tiefe Eisküh- siir gute Weine zu verwerfen. Der Wein ickt' und verschließt, sofort feine eigentliche Sie „Blume' des Weines schließt gleichsam Aiitenkelch wie die Nosenblüte vor der Kälte acht. Erst bei ansteigender Erwärmung der Wein an zu atmen

, er schließt sich aus ttflüchtigt seine feinen Bukcttstoffe. Der muß sich erst mit der Luft „vermählen', enner beschleunigt diesen Vorgang dadurch, r das Glas in leicht kreisende Bewegung hierdurch wird der Wein aufgelockert, die »!> entsenden als „Blume' jene feinen Duft ein befindlichen ätherischen Oele werden, die unseren Geruchsinn umschmeicheln und hl», einen köstkichen Genuß verschaffen, ehe Wein gekostet haben. Aber auch alle Un- Kraniheiten und Fehler offenbaren sich so mner. ^eigentlichen „Körper

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 9 di 16
Data: 03.02.1922
Descrizione fisica: 16
für Nahrung itrtb Klei dung. Mer es gibt andere Dinge, wo ein Schnitt nicht' schaden wird. Wir geben für Wein fünfmal soviel aus, als wir für Holz einnehmen. Wir führen z. B. nur für 6 Milliarden Holz aus — dagegen führen wir für 30 Milliarden Wein ein! Auch die Vergnügungen können eingeschränkt und die Luxuseinfuhr vermindert werden. Zwar können wir diese Einftlhr nicht verbieten, da wir durch den Friedensvertrag allen Staaten die Meistbe günstigung gewähren mußten. Aber durch höhe Besteue rung

können wir Wein, Tabak und sonstigen Luxus tref fen. Wir brauchen ein paar eiserne Jahre der Einschrän kung. Ein Alkoholverbot muß in ernste Erwägung ge zogen werden. Ein neues Mieterschuhgeseh. Die Regierung hat dem Nationalrate den Entwurf eines neuen Mieterschutzgesetzes unterbreitet. Im wesent lichen tzandxlt KM um DlgeM MKmMngen : Die Erhöhung des Mietzinses samt Nebeugebühren, den der Mieter bisher oder der: der letzte Mieter zu zahlen hatte, darf nur in dem Maße vereinbart wer

dort ein Tanz, ein Kränzchen und Ball. Eintritt: gleich mehrere hundert Kronen. Bier, Wein, Schnaps fließen! in Strömen, und dazu wird geschmaust, wie im Frieden,' wo eine Portion Schweinsbraten kaum eine Krone kostete. Heute ist es aber anders. Alles jammert über die schlechten! und teueren Zeiten, schimpft über die „Wucherpreise" der! Bauern — aber, roenn's zum Tanzen ist, vergeht vielen! Leuten das Nachsinnen. Da werden die Tausender geopfert,' daß es eine Schande ist. Und dann heißt's wieder: Staat

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 08.10.1938
Descrizione fisica: 6
für die Destillierung ver- öffentlicht ist. Im Nachfolgenden sind die wichtigsten Bestimmungen des Dekretes gebracht. Alle, welche von der Weinernte 1938 eigene Trauben oder gekaufte für die Weinbereitung einkellern, haben Sie produzierte Weinmenge anzumelden und die Bestimmungen des Dekretes zu be obachten. Unter der Bezeichnung Wem oersteht man nach dem erwähnten Dekret vom 20. September auch Trauben, Most, konzentrierte und filtrierte Moste, süße Moste, die noch nicht in Wein verwan delt sind, am Datum

, hat der Besitzer oder der' Pächter die Pflicht der Anmel dung. wobei auch der Pächter angegeben wird und die Menge des Produktes, das ihm zusteht. Im Falle der Weinbereitung sur Dritte hat der Besitzer der Trauben die Pflicht die Anmeldung zu machen, auch wenn der Most oder Weip vom Besitzer nicht abgeholt und in den eigenen Keller geliefert wich, sondern im Keller desje nigen, wo der Wein bereitet wird, auf bewahrt wird. Die Kellereien der Pravinzialkonsortien für Weinbau und die Kellereien der kooperativen

Körperschaften sind als Weinbereiter betrachtet und sie haben für die Anmeldung der abgelieferten Trau ben der Lieferanten Sorge zu tragen. In Fällen, wo die Lieferanten nicht die gesamten Trauben übergeben, haben sie den erhaltenen Wein anzumelden, und zwar von jenem Teil der Trauben, den sie zurückbehalten haben, auch wenn er nur iür den Hausgebrauch dient. Der W.ejn, der von den Lieferanten den Kellereien übergeben wird, ist nicht anzumelden, da die Anmeldung bereits vom Produzenten erfolgt

Milizkaserne. (Foto Walsa) gehören und Trauben für die Weinbe- reitung für den Familiengebrauch kau fen, haben die Anmeldung beim Ankauf zu machen. Dabei ist die Wohnung, die gekaufte Menge, der Name und Wohn ort des Verkäufers und der produziert« Wein in der Menge von 65 Liter pro Zentner Trauben anzugeben. Was die Zurückhaltung des Weines für die Destillierung betrifft, haben alle die Pflicht, die eigene Trauben oder ge kaufte Trauben für die Weinbereitung eingekellert haben, nach den Bestimmun gen

des Art. 7 des Gesetzes vom 10. Juni 1937 Nr. 1266, zehn Prozent des erhaltenen Weines zurückzubehalten. Die ser Wein ist für die Nytionalkörperschaft für die DestiMerung der Weinprodukte bereit zu halten. Die Trehern, Leps und andere Neben produkte der Weinbereitung werden ab züglich des Weines, der der Körperschaft für die Destillierung zu übergeben ist, berechnet. » Damit diese auch für die Berechnung der 10 Prozent in Betracht' kommen müssen die Trebern und die anderen Nebenprodukte ausschließlich

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 08.05.1941
Descrizione fisica: 4
Donnerstag, övn §. .«lpeaz«?ì«ng' VMS5 Aus Volzano Staàt und Lanà eine geb Bia gegen -wacht Im auf dem eingestellt, war es um ein 1200-, Ate ge> Anzeige. Verdacht !^.k Seiner bester ich be> lichkeii rede? lassen si rei' Zu- krrscht geheil issicht' rd su Tax absto> mar IllUN besten die brech- chand und ^eber- ver de« chiiil- war hi»> einzi' W»Mksmi» ter Si«« i»<» Das Provinzialkonsortium der Wein produzenten teilt mit: Laut Gesetz vom 10. Juni 1937-xV und laut des kgl. Gesetzdekretes

vom 13. August 1940 und des Ministerialdekre- tes vom 24. Oktober 1S40-XVM wird ver- ^^llle jene, welche von der Weinlese 1940 Wein produziert haben, ganz gleich, ob es sich um eigene oder erworbene Trauben oder Maische handelt, müssen der DestilliàngskSrperfchaft 5 Prozent des produzierten Weines abliefern un ier Abzug der Menge, welche für den Familienverbrauch benötigt wird. Die gleiche Verpflichtung besteht für jene, welche aus den Erträgnissen der Weinlese 1940 Most (stummen, konzen trierten

oder filtrierten) bereitet haben. Dabei triff es 90 Liter Wein für jeden Zentner Most (stumm oder filtriert) und 270 Liter für jeden Zentner konzentrier« ten Most. Zeit und Ort der Uebergabe: Gemeinde Merano und Umgebung: Am 23. und 24. Mai beim Distillierungs- Zentrum, Genofsenschastsellerel Lagundo, Merano, Bia Portici 84; Gemeinde Caldaro: am 19., 20. und 21. Mai bei der Großen Genossenschaftskellerei; Ge meinde Bolzano u. die übrigen Gemeinden der Provinz: in der Zeit bis 31. Mai beim Destillierungsamt

, Industriezone, Via A. Cafalini. Der abgelieferte Wein wird von der Körperschaft innerhalb von IS Tagen nach der Abgabe zu folgenden Preisen bezahlt: Wein bis zu S Graden Lire 2.8S pro Grad und Hektoliter; von 6 bis 7 Graden Lire 3.40; von 7 bis 8 Graden Lire S.S0; über 8 Grade Lire 3.SS. Die Weinbausektion beim Agrarkon> sortium hat für jede Gemeinde ein Ver< zeichnis angelegt, aus welchem hervor« geht, wieviel jeder Produzent zu liefern hat, so daß weitere Nachforschungen gar nicht mehr notwendig

16 (13 Lire für Kosten des seinerzeit blok- kierten Weines und 3 Lire für die Spe sen) zu bezahlen haben. Wer von diesem Ausweg der persönlichen Ablieferung Gebrauch machen will, muß bis späte stens 31. Mai bei der Weinbausektion des Agrarkonsortiums oder bei den Aemtern der Zone und den Vertrauens leuten der Landwirteunion oder bei den Gemeindesekretariaten ein eigenes Post- Konto-Korrent-Dormular abholen und die Einzahlung bei einem Postamt vorneh men. Es wird gut sein, wenn die Wein produzenten

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Alpenländer-Bote
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Pagina 12 di 16
Data: 10.01.1926
Descrizione fisica: 16
war mit der Anweisung von Zahlungen an diverse Spitäler, welche Angehörige der Bundesbahnen in Pflege haben, betraut. Durch Fälschungen der Belege sowie durch fingierte Zahlungsanweisungen an dre Spitäler gelang es ihm, sich in den Besitz von etwa 250 Millionen zu setzen. Aus dem herausgelockten Gelbe bestritt er seine luxuriöse Lebensweise. Den Großteil des Geldes brachte er bei Wein, Weib und Gesang durch. Winterreiter wurde nach Abschluß der Erhebungen dem hiesigen Landesgerichte eingeliefert. — Am 20. Dezember

im Parterre ein, durchsuchten und durchwühlten die ganze Kanzlei, fanden jedoch wenig Beute. Der einzige Erfolg ihrer Bemühungen tvaren 40.000 Kro tten. — Der Hilfsarbeiter Hermann Eder aus Traun zechte am 24. Dezember nachmittags im Kaffeehause Hehenberger in Linz und bestellte sich schließlich auch eine Flasche Wein. Die dort bedien stete Markörin Auguste Feig servierte ihm den verlangten Wein und trank gleichzeitig mit Eder davon. Unmittelbar dar auf verspürten beide heftige Schmerzen in Mund und Magen

, stürzten zusammen, erbrachen und auch Blut trat aus ihrem Munde aus. Die beiden konnten sich Zwar später nach Haufe begeben, doch mußte Eder noch am gleichen Abend durch die Rettungsabteilung ins Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern nach Linz überführt werden und auch die Feig mußte ärzt liche Hilfe in Anspruch nehmen. Die beiden haben nämlich anstatt Wein Aetzlauge getrunken. Der Irr tum ist der Markörin dadurch passiert, tveil die Lauge in einer verkorkten Weinflasche

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 55 di 114
Data: 31.12.1921
Descrizione fisica: 114
Kla Zinnes mann zu A l b r e i d (6' kr.), P f l e o Iil. Außer Göggennt: 2 großen Khößl), Mayr Im Holtz ('/« Wein), Enng ent Haler (>/, (ain Möhrs Pöckh fambt aineM Ilttib (Korn), Anthoni V e I t h e r P e r ck h m a n (*/j Stär ( 1/4 körn); Grue der; Hanekamper (aln fler), Pflegers Pau- e r in Deten (1 fl.). Urtlme Oerb (ain alten (5 kr.), Unterweger Stär körn), Außeryof Zuckh), K h o f l e r t n als ,2 alte Pfefferpfannen und '), Andere 1 alten zerbrochenen leichter und khupfernes Gl atz

auf B ura (30 kr. zugesagt in 4 Wochen), Ruep Breiter (alte Kessel und Korn), Christa» L e ch n e r in der Dil (zinnene Maßkandl und Wein). IV. In der Diel«: Köchl (ain Gloggsveisen Hafen), Lennckhers Pauman (alte Zinnkanne), Rätters Pau- mann, Kaspar L a n n g (kupfernes Wafferfchapf und Seichpfann), Maier Butz („ain alte Wassergatz und um 2 kr. Ayr'), Jörg Hochletter „Innamen deß Obern kröln guet (3 M- Pfund zugesagt auf Sonntag 26. Juli), Jörg Kranner (Zinnkanne und Geld), Kaspar

, L e b m a n n. IX. Oberlana: Hans Keltz (2 Viertkandl. große Zinn- schüffel, kupferne Plan), Martin Seeloß, Blasi Dreib- aa f s e r, Matheiß W l e r t an der Dreibgassen (6 kr.), Warbara Steltzer, Christan Steltzer den dem Steffan WIert (1 M-Pfund), Steffan Spalt, Wie, t, Christan Kobalt (alt Fafsel), Michael H u e b e r genannt Pämgartner (2 fl.. Kupferkessel, 11 Air), Thoman H u e b e r (>/i Wein), Kaspar Stainperger, Minnig Im Anpaß (7 lb 6 kr.) Peter H ofman, Pärtl Gr eiter, Thoman Zm H ag g en, Andere Miller

(1 fl. zuegsagt den dem Gloggengießer- abgericht), Frau Cufemia von Goldögg (30 kr.), Lorennzer (>/« Korn), Urban Sayer (Zinnschüssel, Fläschl, Messingbecken, Leuchter, ain neues Weichbrunnen- Khöffele), Jakob Manr, Daltin Aufleger („Gieß Pöckh' und Fragen Khandele'), Hans Wunderer, Hans Loben wein, Anthoni Frisch im Annger (10 kr.), S ch l a p p i n (2 kr.), F e r b e r t n auf dem Grieß (4 h.). X. Vöran' 3 : Nainaman (7 „Ayr'), Hans Enager (?) (2 kr.), Hans Läner, Oe,gen' 3 von Meran (2 lb), Syman Stöger

dein Bergdorfe MÄten obechalb Terlan, hauste einst ein «eichet, alter Bauer, ver Jo aeizig war» baß er täglich nur einen schwarzen Knödel aß. Aber hie und da gönnte er sich doch ein Glast Wein, und wenn er manchmal einen be sonders tiefen Griff in den Geldbeutel tat, so geschah es dem edlen Terlaner zu Liebe. - Wieder einmal war der Herbst InS Land gekommen und hatte ringS um daS sonnbeglcMzte Terlan die Trauben zum Reifen gebracht. MS unser Möltner hörte, daß man tn Terlan unten schon neuen Wein haben rönne

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Der Burggräfler
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Pagina 9 di 12
Data: 29.05.1918
Descrizione fisica: 12
, daß nicht ge nug Samenkartoffel aufgebracht werden kön nen. In Nordtirol mar noch im vorigen Jahre Vieh genug vorhanden. Dort hätten die Leute für 10 Waggon Vieh einen Waggon Wein in Tausch genommen: die Weinübernahmsstelle jedoch bewilligte die Weinausstihr nicht und wir mußten daher Not leiden. Die Erbitterung ist allgemein und groß. Das k. k. Ernährungs- anit wolle daher dahin wirken: 1. Daß das Heer an der Südwestfront den Fleischbedarf aus a n d e r e n Kronländern deckt, da Kärnten und Steiermark

- an jene Personen, mein? von dieser S'ell? Vollmacht v-rweisen. Verkauf an andeie Personen wird bestraft. Verfrachtung nur mit T ansporlschein. Rur der eigene .finiS* und Gulsbedarf ist dem Ec.euger leservicrk. darf aber nicht verschickt we den. Höchstr», eis? werden noch Erzeugungs- orten abgestusl nächster Taae verlanlbart. Bozen sollte 1700 Hektoliter Wein stellen. Die WeinübrrnahmrsteUe in Bozen bat an die Gastwirie von Bo.en die Auftorderung zur Stet- luag von 1700 Hektolitern Wein gerichtet. Da d«e Bozrer

Gastwirte meist selbst nicht mehr Igenug Wein haben, um mit ihren Vorräten bi« zur nächsten Weinlese da« Äuslangen finden za können, legien s»e gegen diese- Verlangen Protest ein, indem sie darauf hinwiesen, daß das Gast. wirtsgewerbe auf das empfindlichste geschädigt würde, wenn die Wirte keinen Wein mehr haben oder gar den viel teuereren Wein von auswärts ins Land einführen müßten. Mit dieser An gelegenheit hat sich nun am 11. Mai die Gast- wirlegenossenschaft in Bozen in Anwesenheit des Statlhalterei

-Vizepräsidenten Dr. Pockels besaßt. ; Durch die Darstellung des Sachverhaltes >iber die noch vorhandenen Weinvorräte gelang es den Gastwirten durchzusetzen, daß die Weinanfordecung von 1700 auf 000 Hektoliter ermäßigt wurde. Diese 000 Hektoliter müssen sie aber aus alle Fälle stellen. Dieser Wein ist für die AbsindungS. genoffenschaften südlich des Brenners bestimmt- 'Otorbtirol muß von anderwärts beliefert werden, mit anderen Worten, Nordtlrol muß schauen, daß cs Dalmatiner Wein bekommt, nachdem der Tiroler

Wein schon nicht mehr reicht, den Bedarf im eigenen Lande zu decken. Dieses Resultat hat das Land der gloriosen Wirtschaft der Wein übernahmsstelle zu verdanken, welche, stall wenig iiens sür das auswärtige Militär Wein von aus- wart« zu besorgen, die Tiroler Vorräte aus- schöpste, bis nun Tirol selbst den schlechteren und teuereren Wein von auswärts beziehen muß. Die liebtrnahmsstelle ist halt auch eine Zentrale und wo diese wirtschaften, ist daS Unheil im Ge- Irite. 22000 Kilo Mehl in Böhmen

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Volksbote
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Pagina 11 di 16
Data: 13.10.1932
Descrizione fisica: 16
, ist ein neue» Gesetz veröffentlicht worden, das die Erzeug nis und lden Handel mit echtem Wein, Essig, Fruchtsästen und Marmeladen vor Nach ahmungen und unlauterer Konkurrenz schützt. So begrüßenswert die Bestrebungen der Regierung in dieser Hinsicht sind, so knüpfen sich doch, was die auf den Wein bezüglichen Bestimmungen anbelangt, an die Durch führung des Gesetzes gewisie Befürchtungen für unsere Verhältnisse, besonders in außer ordentlichen Jahren, wie es das heurige ist. Schon durch das Gesetz

tonnte, daß im be treffenden Jahre alle Wein« des Herkunfts ortes durch schlechte Witterungsverhältnisse die vorgeschriebenen Grade nicht erreichen konnten und daß der Wein im übrigen die charakteristischen Eigenschaften des betreffen den Jahrganges und Herkunftsortes auftoesst. Das neue Gesetz vom IS. August 1932 hat diesbezüglich in zweifacher Hinsicht eine Der. schärfung gebracht, die sich besonders bei den heuer zu erwartenden schlechteren Qualitäten ungünstig auswirken muß. Bor allem wurde

, ist nicht zulässig; das Gesetz hat z. B. die Konzentrierung des Weines durch Verdampfe« und die Beimischung konzentrierten Mostes ausdrücklich verboten. Um eine Kontrolle über das Ausschank oerbot von Weinen niederen Alkoholgehaltes zu haben, verfügt das neue Gesetz, daß in den Räumen, in denen Wein direkt au die Kon sumenten verabfolgt wird, also in 'den Gast- lokalen und Weinveriaufsstellen, Plakate angebracht werden müssen, auf denen der Alkoholgrad der Weine angeschrie ben werden muß, die hier verkauft

werden. Auch die Fasse r, aus denen d«r Wein-Aus schank ode^ -Verkauf betrieben wird und die anderen Behältnisse, die sich in den Weinverkaufsstellen und in den Wänlagern für den DetaSoerkaus bestockten, müssen ein« Auffchrift Wer den Alkoholgehalt der darin enthaltenen Weine tragen. Ausgenommen von dieser Dorschrist sind nur die mit Eti ketten konfektionierten Flaschen, ' auf denen der Name des Weines und jener des Produzenten oder Weinhändlers, der die Abfüllung besorgt hat, angegeben ist. Bei den Flaschenweinen

gilt also zwar auch das Verbot des Berkaufes von Wein unter zehn, bzw. neun Traden, doch brauchen die Alkohol- grode auf den Etiketten nicht angegeben sein. So sehr vom Standpunkte des Weinprodu zenten und Händlers, aber auch vom Stand punkte des Konsumenten das Bestreben, das gute, echte Erzeugnis zu schützen, begrüßt werden mutz, so begreiflich ist aber auch die Besorgnis, die «ine strenge, ausnahmslose Durchführung dieser Dorschrfften in außer- ardenüichen Jahren erregen muß. Unser Ge biet liegt

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Dolomiten
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Pagina 7 di 16
Data: 02.11.1935
Descrizione fisica: 16
. Di« Weinkonsumsteu« gibt häufig Anlaß zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Steuer- einhebungsstellen und den Weinproduzenten, ins besondere in d« Zeit d« Weinlese und Wein- berritung, Daher werden fich«lich zwei vor einiger Zeit in dritter Instanz getroffene Ent scheidungen zur Frag« d« Steuerfreiheit der Weinproduzenten interessieren. Zunächst geben wir die Rechtslage bekannt wie sie sich an» den gesetzlichen Bestimmungen und ministeriellen Verfügungen darstellt Der Aosatz 2 des' Artikels 30 de» kgl

. De kretes vom 11. Septemb« 1931, Rr. 1175. über die Gemeindefinanzen bestimmt: „Don d« Konsumsteu« befreit ist der Wein, welch« ausschließlich zum Konsum de» Produzenten und der eigenen Familie bestimmt ist und au» den Trauben der eigenen od« von ihm bearbeiteten Grundstück« gewonnen wird, falls der Konsum im Ort der Wein bereitung stattfindet, oder wenn er anderswo stattfindet, falls die Umstände und Bedingungen — die in der Durchführungs verordnung festzusetzen sind — gegeben

sind/ Aus dieser Formulierung «gibt sich, daß hauptsächlich folgende zwei Fälle zu Meinungs verschiedenheiten führen können und in d« Praxis tatsächlich führen: 1. Die Wohnung und die Kellerei ein«« Pro duzenten liegen zwar in d« gleichen Gemeinde, ab« di« Weingüter oder «in Teil von ihnen liegen in ein« anderen (angrenzenden od« nicht angrenzenden) Gemeinde. 2. Di« Wohnung de» Produzenten fiegt in einer anderen (angrenzenden od« nicht an grenzenden) Gemeinde al» di« Kelleret in wel ch« d« Wein bneitet wird. Im Falle

— die hierfür wichtige Durch führungsverordnung nicht erschienen ist und daher immerhin eine verschieden« Auslegung»« moa gvi»ivns,>luiM i»o) fj> rvgzurg rrsMivoui 30. August 1930' kommt für diesen Punkt nscht in Frage). Die zweite der eingangs «wähnten Entscheidungen dritter Instanz betrifft folgenden Fall: E . . „ Ein Weinbauer, welcher in d« Gemeinde R. wohnte, holte aus sein« in der Gemeinde O. liegenden Kellerei eine Flasche Wein zu seinem eigenen Verbrauch. Der Konsumsteuerpachter zeigte den Weinbauer

wegen Uebertretung oes Konsumsteuerqesetzes an; dies« wurde vom Erstrichter tatsächlich verurteilt. Er rekurrierte an den Kassationshof, welcher das Arteil kas sierte. In der Begründung sagt der Kassations hof, daß erstens oer Ausdruck „Ort der Wein bereitung' im 8 30 des Dekretes vom 11. Sep tember 1931 (stehe oben) nicht zu engherzig aus gelegt werden dürfe, da sich sonst ganz wider« sinnige Schlußfolgerungen «geben würden, daß zweitens ergänzend au» dem Art. 32 ganz ein deutig die Steuerfreiheit

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Volksbote
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Pagina 6 di 8
Data: 21.11.1940
Descrizione fisica: 8
Bewerber liegt es. datz sie auch an der Forsttaasatzun« teilnehmen. Nach dem 2. Dezember müssen die Gesuche auf Stempelpapker zu Lire 4.— eingereicht und vom Podesta begutachtet werden, auf keinen Fall vor Oktober 1941 erledigt werden. Weiuanmeldung «. Trebernabliefernng Laut Gesetzesdekret vom 24. Oktober 1940 sind alle jene, welche aus Trauben Wein. Most u. dgl. bereiten, verpflichtet, di« Menge der Trebern und dis Quantität des hergestellten Weines anzumelden. Dieselbe erfolgt in zweifacher

Ausführung und auf eigenen Formularen, die bei de» Ge meindeämtern erhältlich find. Sie mutz späte stens big zum 25. ds. am Amte der-Gemeind«, wo dis Weinbereitung stattgefunden hat, ge macht sein. Eigentümer. Händler und Industrielle haben die Anmeldung mittels Formular A fweitz) zu machen : die Pächter auf dem Formular B (rot); folche, die nicht unter die fynoikalen Ka tegorien der Landwirtschaft. Industrie und Handel fallen, auf dem Formular E (grün). Most wird auf Wein umaerechnet: Für jeden Zentner

Most 60 Liter Wern; für f«en Zent ner konzentrierten Most 270 Liter Wein. Trauben, die am Tag der Anmeldung noch nicht verarbeitet sind, sind mit 65 Liter Wein pro Zentner Trauben zu berechnen. Wenn ein Pächter den Wein im Keller des Besitzers bereitet, hat der Besitzer feinen Teil nach dem Formular A... den Teil des Pächters (für jeden eigens) nach dem Formular B »u machen. Die Anmeldebögen für die ein zelnen Pächter müssen vom Grundeigentümer ausgefüllt und vom Pächter unterschrieben

sein. Der Besitzer bringt sie dann zugleich mit seinem eigenen zum Gemeindeamt. Wenn der Pächter aber für sich (getrennt vom Grundeigentümer) einkellert, so muß er selbst auf dem Bogen B die Anmeldung vor nehmen. Erfolgt die Weinbereitung auf Kosten ande rer. obliegt die Anmeldepflicht dem Eigen tümer der Trauben, auch dann, wenn der Wein öder Most nicht bei ihm eingekellert ist. Die Kellereigenossenschasten haben die An meldung auch für ihre Mitglieder zu machen, natürlich nur für den Teil, den ein Mitglied

Trebern 8 Liter Weingeist (50 Liter 1 Gnädigen Wein) geben, was einem Mindestbetrag von 65 Lire gleichkommt. Die Trebern müssen samt den Kernen abge geben werden. Es werden dafür folgende Preise bezahlt: Ausgebeerte und gegorene Trebern Lire 16.80; nicht ausgebeerte, gegorene Lire 13.75; ausgebeerie, nicht gegorene Lire 10; nicht ausgebeerie und nicht gegorene Lire 8, gewaschene und verschlechterte Trebern Lire 5. Es wird aufmerksam gemacht, datz auch letzi> genannte (also die gewachsenen

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Kitzbüheler Nachrichten
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Pagina 8 di 8
Data: 10.11.1934
Descrizione fisica: 8
sie müh sam hervor; dann brach sie in krampfhaftes Schluch zen aus, das ihren schwächlichen Körper erschütterte und förmlich beängstigend anzusehen war. Ihre einzige Schwester! Dieses abgehärmte, ält liche Wesen die Schwester der reizenden jungen Frau? Unmöglich! Ich stammelte einige ungeschickte Trostesworte, die sie kaum zu hören schien. Dann bat ich Mutter, ein Glas Wein zu holen, und flüsterte ihr, die mich ganz verwirrt ansah, hastig zu: „Es ist wirklich so, Muttchen, ich habe die Leiche

auffinden helfen; ich erzähl' dtr's später — wollte dich nicht damit aufregen. Es war zu gräßlich!" Der Wein belebte das arme Wesen, und ihre Wan gen bekamen einen leisen Anflug von Farbe. „Ich dachte nicht, daß ich so zusammenbrechen würde", sagte sie, „aber ich bin krank geweseli; der entsetzliche Bericht rn der Zeitung! — Nein, ich will liicht — ich werde nicht wieder schwach sein; ich habe noch so viel vor" — — sie starrte wie ab wesend vor sich hin. „Wie erfuhren Sie meine Adresse?" fragte

würden, und will Ihnen die ganze Geschichte meiner Schwester erzählen." Sie nahm einen Schluck Wein und fuhr fort: „Mein Name ist Stanhope — Alice Stanhope, und Susi war meine Stiefschwester. Unser Vater war ein wohlhabender Pächter im Norden Englands. Als meine Mütter starb, war ich siebzehn Jahre alt und wohl imstande, das Haus wesen zu führen. Dennoch heiratete mein Vater wie der, und zwar ein hübsches, neunzehnjähnges Mäd chen. — Anfangs sehr eifersüchttg auf meine mgendüche Stiefmutter, gewann ich dieselbe allrnählich

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Südtiroler Heimat
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Pagina 5 di 8
Data: 15.01.1931
Descrizione fisica: 8
. In der letzten Zeit hat die „Neue Wein-Zeitung', die in Wien erscheint, für den Bezug von Wein aus Ungarn und Jugoslawien Stimmung gemacht. Dies hat die Süd- tirvler Weinhändler veranlaßt, an die „Wein-Zeitung' nach folgendes Schreiben zu richten, das für alle Freunde Süd- tiroks von Interesse ist. Es lautet: „Der Inhalt oben angeführten Zirkulars entspricht nicht ganz der Tatsache, datz, wie erwähnt, dieses Jahr auch Ita lien zu den Ländern mit Wein-Minderernte zu zählen sei und deshalb nicht exportfähig

ist, wie die Länder Jugosla- ivien, Ungarn und Rumänien und sich daher der Weinein kauf anders gestalten müsse. Wie bekannt, fechst Italien in normalen Jahren zirka 40 Millionen Hektoliter Wein, in diesem Jahre jedoch, ob wohl die Produktion noch nicht genau festgesteNt ist, sollen 10 Prozent zirka fehlen. (Bemerkt sei, daß die Provinz Bozen mehr erntete als im vorigen Jahre und im Weinexport Italiens eine ziemliche Rolle spielt.) Italien mit seinen 40 Millionen Einwohnern konsumiert laut den letzten

statistischen Daten 85 Liter Wein per Kopf und Jahr, so daß sich auch von der diesjährigen Ernte ein Ueberschuß von zirka 3 Millionen Hektoliter Wein ergibt. Rechnet man noch die 4 Millionen Hektoliter Wein, welche von der vorjährigen Campagne zurückblieben, dazu, sind es immerhin rund 7 Millionen Hektoliter Weirx, welche Italien in diesem Jahre ausführen kgnn, daher schon mehr als die Hälfte der Gesamtproduktion der oben angeführten drei Länder. Die Preise sind auch nicht höher als in den anderen Ländern

Europas. Wenn, wie in Ihrem Zirkular erwähnt, Jugoslawien, Ungarn und Rumänien konkurrieren können, ist es nur infolge der Frachtermäßigungen sowie der Ex portprämien. die ihre Regierungen bewilligen, und nicht nur wegen der Billigkeit und Qualität der Weine. Obwohl Jugoslawien, Ungarn und Rumänien zusammen auch zirka 40 Millionen Einwohner zählen, haben diese drei Ztaaten zusammen eine Produktion von nur insgesamt 12 Mllwnen Hektolitern Wein, so datz, wenn jene Einwohner nur 30 Liter per Kopf

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Dolomiten
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Pagina 3 di 6
Data: 07.05.1941
Descrizione fisica: 6
. Prämien verteilt ■Ulilicfenmn Hon Wein Das Provinzialkonsortium der Weinprodu zenten teilt mit: Laut Gesetz vom I». Juni 1997. \\ und lau! des kgl. Gefelzdekrekes vom 19. Angust 1 !> 10 und des Ministerialdekretes vom 21. Oilober 1910- AVI IT wird verfügt. Alle jene, welckze non der 'Weinlese 10)0 Wein produziert baben, ganz gleich, ab es iich um eigene oder erworbene Trauben oder 'Maische handelt, müssen der Destillierungskvrperscktaft 5 Prozent des produzierten Weines abliefern unter 'Abzug

der Menge, welche für den Fann- lienverbrauch benötigt wird. Die gleiche Perpflichtung besteht für jene, welche ans den Erträgnissen der Weinlese 191' Most fstnminen, konzentrierten oder iiltricrle») bereitet hoben. Dabei trifft es 90 yiter Wein für jeden Zentner Most lstumm oder siltrierll und 279 Liter siir jeden Zentner konzentrierten Most. Zeit und Ort der Uebergabe: Gemeinde Meran» und Umgebung: Am 29. und 21. Ata! beim Destilliernngszeittrni». Ge nossenschaftskellerei Lagundo. Merano, Pia Por

- tici 84; Gemeinde Enldaro: am !!>.. 20. und 21. Mai bei der Groszen Genassenschattskellerei: Gemeinde B o l z a n o und übrige G e in e i »• der Provinz: in der Zeit bis 9l. 'Mai beim Destilliernngsamt, Industriezone, Pia A. Eaia- Iitti. Der abgelieferle Wein wird von der Körper schaft innerhalb von 15 Tagen nach der Abgabe zu folgenden Preisen bezahlt: Wein bis zu 6 Graden Lire 2.85 pro Grad und Hektoliter: von 9 bis 7 Graden L 9.19: von 7 bis 8 Graden L 9.59: über 8 Grade L 9.55

angezeigt nnb gesetzlich bestraft. Die Strafen bewegen sich zwischen 199 und 19.999 Lire. Die Zahlung der Strafe würde aber von der Pflicht der Ablieferung nicht ent binden. sondern die Körperschaft würde auf Rechnung des Säumigen das von ihm geschul dete Matz an Wein zu Marktpreisen kaufen und abgeben. Endlich sei noch darauf aufmerksam gemacht, datz die Alilieferniig non 5 Prozent des Weines in'Anbetracht der gegenwärtigen Kriegszeit citt- gesiihrt wurde und dast jeder durch die Abgabe zum Siege

mithilst. Wein kur die Wehrmacht Wie wir bereits mitgeteilt haben, mutzte ieder, der mebr als 290 Hektoliter Wein aus der Weinlese 1949 besitzt, dies auf einem eigenen Formular in doppelter Ausführung innerhalb von acht Tagen nach der Veröffentlichung in der „Gazzetta Ufficiale' not» 29. 'April bei der Provinzialsektion siir Ernäbrnng melden. Ferner bleiben 59 Prozent der Gesamtmenge des angemeldete» Weines bei den Besitzern ge sperrt und müssen zur Verfügung der Wehr macht gebalten werden. Hiezu

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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 20
Data: 21.09.1837
Descrizione fisica: 20
»emöet d. 2-« in Absicht auf das VetzehrungSsteuer-Be- h/bungsrecht: ' 1. Vom.steuerdaren Verschleiße von Wein und ge brannten geistigen Flüssigkeiten» im Umfange der Ortschaften und Gemeinden: Silz» Haiming, Magerbach, Mitz, Stams (mit Aus nahme jedoch des dorrigen Stiftes) und Rieh um dir IahreSpachtsumme von 1604 st. 2. Von den steuerbaren Viehschlachtungen und dem Verkaufe unversteuerten Fleisches, im Umfang« des ganzen Landgtrichtsbezirkeö um den jährlichen Pachtfchilling von ....... 640

fl. VII. Bei dem k. k. Land- und Kriminaluntersuchungs- Gerichte Reutte am 26. September d. I., in Absicht auf das Recht der VerzehrungSsteuer -Behebung: 1. Vom steuerbaren Verschleiße von Wein und ge brannten geistigen Flüssigkeit,,, im Umfange der Gemeinden: . «. PiuSwang um ' ' '35 st. b. Weißenbach . . » « » » ' » ^ c. Stanzach. Elmen, Grießau. Bach, Hegerau und Steeg,uin ......... 242 » 2. Von den steuerbaren Viehschlachtungen und dem steuerbaren Verschleiße von Fleisch: ». Der Private in Reutte

, PinSwang und Weißenbach um . 30 fi. b. Der Fleischer, Wirthe und Private »a. in Nesselwängle, Grähu, Thannhein, und Jungholz um 4l) » bb. in sämmtliche), Gemeinden und Orten des LechthaleS um ....... 174 » oo. in Heiterwäng, Bichelbach, Berwaug, Namlos, Lahn , Lermos. Biberwier und . Ehrwald um 186 » VIII. Bei dem k. k. Landgerichte Telfs am 26. Sep tember d. I.« in Absicht ans die ^VcrzehrungSsteuer-Be hebung : - . 1. Vom steuerbaren Verkaufe von Wein und ge brannten geistige,, Getränken, im Umfange

der Gemeinden Oberhofen, Pökling und Hatting um 220 fi. L. Von der Biererzeugung in der Ausdehnung deS ganzen Landgerichtsbezirkes um den jährlichen Pacht, schiüing von . .... . » , , . . 1/50 fi. IX. Bei dein k. k. Landgerichte Steinach am 28. September d. I., in Absicht aus das Recht' der Verzeh rungssteuer - Behebung: 1. Vom steuerbaren Verschleiße von Wein und ge brannten geistigen Flüssigkeiten, im Umfange der Ortschaften und Gemeinden: S. Matrei, Waldrast, Steinach, Mühlbachl, Pfons und Gries

um ... . ^ . . . 2100 fi. li. Vals un, .......... 95 » 0. Schmirn um 20 » 2. Von den sieuerbareu Vi e h sch l a ch tun gen und den, Verschleiße unversteuerten Fleisches, in der Ausdehnung des ganzen Landgerichtsbezirkes um den jährlichen PachlschiUing von ....... 500 fi. Bei dem k. k. Landgerichte Kufstein am 26. September d. I., in Absicht auf das Verzchruugsstcucr- BehebuugSrccht jm Umfange des Stadtbezirkes Kufstein mit Einschluß der der Stadt Küssten, vom Aerarial-Ver- zehrungSstruer-Ertrage sür Wein

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