Nr. 176. Innsbruck, Mittwoch den 5. August 1891. 77. Jahrgang. v«r ^Bote fär Tirol und Vorarlberg' erscheint läglich, mit Zlu-inalnne der «onn- und Feiertage. Preis: halbjährig s fi. 2» kr., vierteljährig S fl. KS kr., monatlich SV kr. 4ie Post bezogen bei täglicher Zusendung: halbjährig 6 sl. 83 kr., vierlrljährig 3 fl. 4l kr öst. Wahr. — Monats-Besiellungen mit Postoersexdung werden nicht angenommen.- U«kündigungen werden mit K kr. öst. Währ, für die drcispaUige Kleinzcile oder deren Raum
für einmalige und mit 12 kr. Sst. Währ, für dreimalige Einschaltung berechnet. - Die Beträge für den Bezug und die Ankündigungen müssen pastfrei ek«»estndet uxrdeu. Amtlicher Theil. Knudniuckung. Mit Rücksicht auf den nunmehr günstigeren Stand der Maul- und Klauenseuche in Croatien-Slavo- nien findet die Statthalterei das unter dem 19. Juni d. Js. Zl. 14340 erlassene Verbot der Ein- und Durchfuhr von Klauenthieren aus Kroatien-Slavonien nach und durch Tirol und Vorarlberg wieder außer Kraft zu setzen
, was hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht wirv. , Innsbruck am 1. August 1891. K. K. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg. Kundmachung. Mit Verordnung der Ministerien des Innern-und des Handels vom 17. Juli l. Js. (R. G. Bl. Nr. 103) wurde der Verkauf uno Vertrieb der Haarfärbemittel: „^.^ua, awarvlla von William Booth und John GoSnell L-, Comp.', W. SeegerS verbesserte Haarfarbe, ameri kanisches Haarwasser von Professor White, und ,lZmr Restorer, nationale riscoratoro clei «zapelii. Listema
, liossstor, prvx>arsto cla (Zuerra in nach dem Fachgutachten des obersten SanitätSratheS wegen ihres Gehaltes an Blei oder anderen unzulässigen Metallverbindungen als gesundheitsschädlich verboten, was hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht wird. Innsbruck am 29. Juli 1391. K. K. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg. Nichtamtlicher Theil. Inland. » ^ Das Reichsgesetzblatt veröffentlicht die aus den neuen Lloydvertrag bezüglichen Gesetze, und zwar das Gesetz vom 25. Juli 1891, betreffend die Auflösung