, Metzgergehilfe in Partfchins, verhandelt. Derselbe ist angeklagt, am 20. Mai in PartschinS den Tod des dortigen MetzgermeisterS Matthias Käserer ver ursacht zu haben. — Vom 19. MäiH an war bei Matthias Kaserer, Metzgermeister in PartschinS, Gottlieb Wohlgemuth als Gehilfe im Dienste, der manche Unannehmlichkeiten von Seite feines Mei sters, ' welcher ein händelsüchtiger Mann war, aus stehen mußte; so warf ihm dieser vor, daß er sich wegen semer Faulheit und Unfähigkeit nicht einmal die Schürze verdiene
Hause angelangt, bemerkte er, wie sein Dienstgeber auf den untersten Stufen der im Freien zu der Haustüre führenden Stiege saß. Letzterer begann sofort gegen den Gehilfen zu schimpfm und erklärte ihm, er habe im Haufe nichts zu suchen, er lasse ihn nicht in das HauS hinein. Wohlgemuth verlangte, er möge ihm den Weg frei geben, damit er zn Abend essen könne, Matthias Kaserer aber blieb dabei, ihm den Ausgang zu ver wehren. Ueber Anraten des Kart Kaserer stieg Wohlgemuth auf einen unter dem oberen
Treppen absatze der Stiege befindlichen Zaun und schwang sich dann auf diesen Absatz, so daß der Meister um gangen war. Er rief nun diesem zu, er sei jetzt vor ihm oben, er solle nur heraufkommen. Auf das hin meinte Matthias Kaserer, er, Wohlgemuth, werde schon wieder herunter gehen und stieg die zehn Stufen messende Treppe hinan, indem er seinen Stock schwang. Als er die Stufen am oberen Ende der Stiege erreicht hatte, versetzte ihm Wohlgemuth im Zorne über die ihm zu teil gewordene Behand lung
einen derartigen Stoß mit der Hand oder mit dem Fuße gegen die Brust, daß er sofort rücklings über die ganze Stiege hinunterfiel und, mit dem Kopfe auf die am unteren Ende befindlichen Stein platten anftreffend, bewußtlos liegen blieb. Nach elftägigem Krankenlager, während welchem er nicht mehr zum Gebrauche seiner Sinne kam, verschied Matthias Kaserer. Die Eröffnung der Leiche ergab das Resultat, daß eine ausgedehnte Zertrüm merung des Schädels, welche sich auf die Knochen des Hinterhauptbeines, beider
Schläfenbeine und der Keilbeine erstreckte, stattgefunden und den Tod her beigeführt habe. Der Beschuldigte. Gottlieb Wohl gemuth, seiner Tathandlung vollkommen geständig, behauptet, nicht beabsichtigt zu haben, den Matthias Kaserer über die Stiege hinunter zu werfen. Die ^Geschworenen verneinten einstimmig die Hauptfrage auf Totschlag und die Eventual- frage auf fahrlässig e Tötung, worauf Wohl gemuth freigefproch en wurde. Mt der pfeife das rechte Auge zerstört. Der ledige Anton Tschöll, geboren im Jahre