. Dies ist nicht nur das Bestreben der Kurverwal tung. sondern auch der Hoteliers und Gastwirte, sowie aller jener Kreise, die am Fremdenverkehr unmittelbar inter essiert sind. Gemeindesteuern für «las Zshr 1939 Der Präsekturskommissär gibt im Sin ne der geltenden einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen bekannt, daß mit Wir kung ab 1. Jänner 1939 im Gemeindebe zirk Merano folgende Steuern und Um lagen eingehoben werden: a) Mietwertsteuer; b) Viehsteuer: Ziegensteuer: d) Hundesteuer: e) Steuer für öffentliche und private Wagen
: f. Industrie-, Handels- und Gewerbesteuer: i) Patentsteuer: j) Lizenzsteuer: k) Ex preßkaffeemaschinensteuer: d) Aufschrif tensteuer und m) Steuer sür Belegung öffentlicher Plätze. Deshalb werden alle Bürger, auf die sich die im folgenden angegebenen Um stände beziehen, aufgefordert, inner halb 20. September im Steueramt der Gemeinde (Rathaus, 2. Stock, Zim mer, Nr. 60) während der Amtsstunden die entsprechenden Anmeldungen vorzu nehmen: dort werden die erforderlichen Formulare ausgegeben und die Bestäti
gungen über die gemachten Anmeldungen ausgefolgt. Anmeldungen haben zu machen für: Mietwertsteuer: Besitzer .on Miethäusern, die möbliert sind, ob nun die Möbel Eigenbesitz sind oder nicht. Zur Anmeldung ist auch der Hausbesitzer ver pflichtet. der ebenfalls für die vom Mie ter zu entrichtende Steuer gegen Rück- rgütungsanspruch haftet. ^ Vieh- und Ziegensteuer: Be sitzer von Pferden, Mauleseln, Eseln, Rin dern, Büffeln und Ziegen. Hundesteuer: Besitzer von Hun den jeder Art und Rasse
ren, wie auch solche, die nur einige Stun den des Tages Dienst versehen. Steuer aufKlaviere lind Bil-, lards: Personen, welche eines oder mehrere Klaviere oder Billards zur Ver- ügung haben, auch wenn sie davon kei nen Gebrauch machen. Dies gilt auch für Personen, die Billards oder Klaviere ge mietet haben. Steuer auf Industrie, Han iz ze l, Künste und Berufe: Jene Personen, welche, wenn auch nicht unun terbrochen, eine Industrie, einen Handel, ein Gewerbe oder einen Berus ausüben
, Schankstätten, Cafes oder ande re Betriebe, in welchen im Kleinen Wein, Bier, Liköre und andere auch alkohol freie Getränke verabreicht, bezw. verkauft werden, wie auch Badeanstalten, Autoga- ragen, Wagenremisen, Cinstellställe, öf fentliche Tanzsäle, Billardsäle oder ande re gestattete Spielsäle. ' Steuer aus Kaffee-Expreß maschinen: Personen, welche in öf fentlichen Lokalen Kaffee-Expreßmaschi nen benützen. Aufschriften st euer: Personen, die im Gemeindegebiet Aufschriften (in Form von Schaustellungen