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Lienzer Nachrichten
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Pagina 1 di 12
Data: 05.01.1934
Descrizione fisica: 12
wird der eminenten Gefahr vor- gebeugt, daß die Jugend infolge dauernder Arbeitslosigkeit die Lust an der Arbeit ver liert und dadurch unser österreichisches Volk in schwerste Gefahr gerät. Die Arbeiterkammerrr ohne sozialdemokratische Vertreter. Am 31. Dezember erlöschten die Mandate der Kammern für Arbeiter und Angestellte. Die Regierung wollte nun den Arbeitern diese Kammern erhalten, bis sie in der neuen Verfassung innerhalb der Stänöeorönung eine Vertretung gefunden haben. Der Gozialmim- ster lud öie

Gewerkschaften ein, Vorschläge zu machen für die Bestellung der Mitglieder der Verwaltungskommissionen. Damit auch öie Mitglieder der freien Geiwerkfchaften eine Vertretung haben, wurde beschlossen, ihnen ein Drittel aller Kommissionsmitglieöer zuzu gestehen. Bisher hatten diese Gewerkschaften in fast allen Kammern die Mehrheit, was ihnen ermöglichte, öie Kammern statt zu einer sachlichen Vertretung der Arbeiter, zu einem politischen Instrument gegen den Staat und öie Regierung zu machen. Die Verhandlun gen

scheiterten aber an den Machtansprüchen der roten Gewerkschaftsführer. Der Sozial minister schlug daraufhin die Türe zu und bestellte rein bürgerliche Verwaltungskommis- sionen, so daß öie Genossen derzeit in den Kammern nicht mehr vertreten sind. Mit Aus nahme der Klagenfurter Kammer stellen öie christl. Gewerkschaften nunmehr überall den Vorsitzenden. l UeberfM auf einem Heimweh rmarm. In der Silvesternacht wurde in Innsbruck ein Heimatwehr-Hilfspolizist von zwei Ra- tionalsozialisten überfallen

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Neueste Zeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 14.06.1929
Descrizione fisica: 8
. Dann wurden in Kreisen der Bauingenieure, der stärksten Gruppe aller Kammern, und zwar bei den gewerblich Tätigen, Stim men laut, die finden, daß ihnen die Kammer geringe Vorteile biete, dagegen Bindungen auferlege, die sie im schrankenlosen Konkurrenzkampf hemmen. Sie glau ben durch gewerberechtliche Regelung des Tief baues nach Muster des Hochbaues und durch genossen schaftliche Zusammenfassung der Tiefbaugewerbe größere Vorteile, als sie die Kammer zu bieten vermag, zu er reichen

. Dann sind wieder dritte, Einzelgänger, aber nicht die Erfolglosesten, die dem sreienSpiel ö e r K r ä f t e huldigen und jeder Berufsorganisation nur sehr pro blematischen Wert zuerkennen wollen. Alle diese Kräfte wirken zentrifugal, bergen die Gefahr in sich der Absplitterungen, der Spaltungen der Verminderung des Gewichtes und des Ansehens der Kammern. Demgegenüber hat der Präsident Meinong stets den Standpunkt vertreten, daß es nicht zu verantwor te« fei, die Kammern zu schwächen oder gar zu zer schlagen

Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie die gewerberechtliche Regelung des Tiesba u c s angeregt, die wieder den gewerblich tätigen Zivilingenieuren, besonders aber jenen, die als Angestellte ihren Erwerb suchen, manchen Vorteil sichern würde, ohne deren Interesse an der Zu gehörigkeit zur Kammer zu schmälern. Beide Anregun gen fanden bisher keine Gnade. Sie werden aber von der Tagesordnung nicht für immer verschwinden, sondern in irgend einer Form wieder aufleben und es wurde damit ein Sauren

aus den Betrieben. Wie sich diese Besteuerung auswirkt, kann jeder, der Oesterreich bereist, seststellen. Schöne neue Theater sind rar, die meisten Kinos sehen genau so aus wie vor 20 Jahren. Die wahnsinnige Besteuerung macht es den Inhabern unmöglich, ihre Theater zu modernisieren, geschweige denn an einen Neubau zu denken. jener in den a n d e r e n Kammern a b h e b t, die in Grup pen gespalten sind, welche wenig freundlich einander ge genüber stehen. Ein Kennzeichen des Geistes, in dem der Präsident

und galizischen Kammern mit den österreichischen Jngenieurkammern Zu sammenarbeiteten, ein Mitglied des Wiener Kammer vorstandes — er war Professor an der Wiener Technik — machte: ,-Es ist sür mich von Interesse, zu sehen, daß die Aeußerungen der kleinsten Kammer Oester reichs, der Kammer sür Tirol und Vorarlberg, im Wiener Vorstand besonder e Beachtung finden, weil diese Aeußerungen immer Niveau haben." Und der Professor hatte Recht. Um nur ein Beispiel Herauszugreisen. Vor mir liegt die Geschäftsordnung

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Pagina 3 di 4
Data: 05.01.1934
Descrizione fisica: 4
. Die im Jahre 1931 fällig gewesenen Neuwahlen wurden nicht ausgeschrieben, sondern die Mandatsdauer zuerst bis Oktober und dann bis Ende des Jahres 1933 verlängert. Die Bundesregierung hat nun mit Notverordnung zur Führung der Geschäfte der Kammern den Herrn Bundesminister für soziale Ver waltung ermächtigt, Verwaltungskommissionen zu ernennen, welchen ein Vertreter der Regierung mit sehr weitgehenden Vollmachten bei gegeben wurde. Die Ernennung der Mitglieder der Verwaltungs kommissionen ist dem freien

Ermessen des Herrn Bundesministers für soziale Verwaltung anheimgestellt, welcher wohl Vorschläge von den hiefür in Betracht kommenden Berufsorganisationen einholen kann, aber an diese nicht gebunden ist, sondern sich die Auswahl der Personen Vorbehalten hat. Die marxistischen Gewerkschaften haben tagelang verhandelt, sie wollten — wie es in der amtlichen Mitteilung heißt — in allen Kammern die Mehrheit der Mandate; weil ihnen aber das Sozial ministerium nur ein Drittel der Mandate zugestehen

nalen Gewerkschaften in den österreichischen Kammern für Arbeiter und Angestellte war auf Grund der Wahlen des Jahres 1926 wie folgt. nat. christl. Arbeitersektionen 7 Mandate 36 Mandate Angestelltensektionen 215 „ 9 „ Verkehrsangestellten-Sektionen 10 „ 4 „ Gesamtzahl der Mandate 42 Mandate 49 Mandate Nach den Ausweisen der Spitzenverbände der Gewerkschaften waren die christlichen Berufsorganisationen, welche kammerzugehörige Arbeitnehmer vertreten, Ende 1932 nur um rund stärker wie die nationalen

für den berufsständischen Gedanken nicht nur theoretisch, sondern auch in der Praxis eingetreten sind. In der bisherigen Zusammensetzung der Kammern konnten wir kein gerechtes Spiegelbild des tatsächlichen Kräfteverhältnisses der verschiedenen Gewerkschaftsrichtungen erblicken. Im Hinblick auf den Umstand, daß die Kammermandate auf Grund der Kammerwahl vom Jahre 1926 verteilt waren, besteht wohl kein Zweifel, daß bei einer Neuwahl, die auf Grund einer gerechten Wahlordnung durchgeführt würde, das Kräfteverhältnis

auch in der Verwaltungskommission der Kammer aufbauend und loyal Mitarbeiten. Richtschnur für unsere Haltung wird das Wohl der Arbeitnehmer sein. Wenn wir auch hier mit allem Nachdruck für die Interessen der Arbeitnehmer, insbesondere der Angestellten, eintreten, so werden wir als unbedingte Anhänger des Volksgemeinschaftsgedankens die Schicksalsverbundenheit mit dem Volksganzen niemals vergessen." Den Verwaltungskommissionen der Kammern für Arbeiter und Angestellte gehören folgende Vertreter der deutschen Angestellten- Gewerkschaften

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Neueste Zeitung
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Pagina 4 di 8
Data: 20.05.1934
Descrizione fisica: 8
, ist nunmehr veröffentlicht, wird jedoch erst durch ein besonderes Uebergangsgefetz in Kraft treten. In Pressc erörterungen und Kundgebungen verschiedener Interessevertretungen ist dabei mehrfach der Wunsch geäußert worden, die Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie, welche eine ständische Vertretung der gewerblichen Gütererzeugung und Gütervermittlung, soweit die Arbeitgeberseite in Betracht kommt, bereits darstellen, einer gründ lichen Umgestaltung zu unterziehen und sie in besondere Indu striekammern

, Handelskammern und Gewerbekammern zu zerlegen. Dies würde notwendig auch erfordern, daß die Arbeitnehmer ge trennt nach diesen Gruppen ständisch eingegliedert würden. Dem gegenüber haben nicht nur die Kammern auf die langjährige bewährte Zusammenarbeit der drei in den Kammern verbundenen Berufs- Bä&fhAlff kiertelgvsrea und Eiermakkaroni §gKI»(II6lj sind immer von gleicher Güter gruppen und die notwendigen Nachteile einer Trennung hingewiesen, sondern nahezu in allen Bundesländern haben auch die Spitzenver

- bände von Handel und Gewerbe sich eindeutig für die bisherige Gemeinsamkeit ausgesprochen. Auch der Verband der Indu striellen yon Vorarlberg hat gleichfalls auf die vielen gemeinsamen Interellen hingewiesen und den Standpunkt vertreten, daß auch bei einer Trennung der bestehenden Kammern in jedem Land eine Lan desstelle und für das gesamte Bundesgebiet eine Bundesstelle ge schaffen werden müßte, um eine zweckmäßige Zusammen- f a s s u n g von Handel, Gewerbe und Industrie zur besseren Inter

werde voraussichtlich die G e w e r b e sp erre außer Kraft treten. Auf Veranlassung des Handelsministers wurden bei den Kammern Stellen mit der' Aufgabe errichtet, alle zutage tretenden Wünsche und Beschwerden betreffend die Konsum vereine zu sammeln und sodann an das Bundesministerium für Han del und Verkehr geeignete Anträge zu stellen. In einer Anzahl von Fällen hatte die Kammer Vorschläge für die kommissarische Besetzung der Genofsenschaftsvorstehungen zu erstatten, so u. a. auch für die Genossenschaft

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Alpenland
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Pagina 3 di 4
Data: 04.11.1933
Descrizione fisica: 4
Marken- und Musterrecht, Agrarreform, Siedlungswesen usw. Kenso soll den Kammern aus dem Gebiete der Steuer- und Handelspolitik ein weitgehendes Mitbestimmungsrecht einge- Mt werden. Außerdem sollen sie verwaltungsrechtliche De nnisse, die gegenwärtig zum Teil der politischen Behörde Her Instanz zustehen, übertragen erhalten, wie das Kon- Hionswesen u. dgl. Diese Gliederung soll nach oben wie nach unten nach den Men Grundsätzen ausgebaut werden. Bei Handel, Ge- 0 k, der kleinen und mittleren

als gleichwertig zu betrachten sind. Ebenso Mn aus den örtlichen Verufsvereinigungen die Arbeit er und Arbeitgeber Vertreter in die Kammern und aus sen wieder in das Ständeparlament entsenden. Der Aufbau der Ständevertretungen ist in folgender Weise -plant: Die einzelnen Berufe werden, wie dies bei den Ge irrten bereits jetzt der Fall ist, unter Berücksichtigung der Mögen wirtschaftlichen und örtlichen Verhältnisse in Ve- Dgenossenschaften zusammengefaßt. Diese wählen eine gleiche lnzahl von Arbeitgeber

- und -nehmervertretern in eine über- >mdnete Kreisberufsgenosienschaft, aus der dann in gleicher Leise die Mitglieder der Kammern hervorgehen, wobei den Bezirks- oder Kreisverbänden der einzelnen Berufe die Be- hlußfafsung über die örtlichen Fragen ihres Standes über- ssen bleiben soll. Ebenso sollen die Genossenschaften eines »rzirkes oder Kreises verschiedener Berufe über gemeinsame lngelegenheiten örtlicher Natur entscheiden können. Mit dieser chnweisen Wahl der berussständigen Vertreter in die Kam

- m soll der Einfluß der alten Parteien aus die Aufstellung <[ Kandidaten zurückgedrängt werden, da sich in den kleinen Äufsverbänden der Bezirke und Kreise die Persönlichkeit des «lnen leichter durchsetzen könne. Dies ist auch der Grund, Mum diese Genossenschaften oder Innungen in ihren unter- >>l Stufen den Umfang der gegenwärtigen Bezirkshauptmann- tzften, bei den Kreisen den der Viertel oder Gaue der Vun- Äänder nicht überschreiten sollen. Das aus den Kammern hervorgehende Ständeparlament ist i M Entscheidung

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Innsbrucker Zeitung
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Pagina 7 di 8
Data: 07.02.1934
Descrizione fisica: 8
• tonsbrucher Zeituntf Wivlschte.fi und 3orse S-llen -ie Aan-rlSkammem ln Me« rentealifier» weeren? Aus Handels- und Gewerbekreisen wlrd uns ge schrieben: In den Zeitungen ist jetzt viel von den Handels kammern die Rede. Bis jetzt haben sich fast nur die Nörgler und Neider der Handelskammern zum Worte gemeldet, die über Dinge schreiben, in die sie keinen Anblick haben. Zur Steuer der Wahrheit und zur ent sprechenden Aufklärung der Oessentlichkeit soll jetzt auch einem Praktiker gestattet

sein, seine Meinung zu äußern. Im praktischen Erwerbsleben hat sich genug Gele genheit geboten, die Tätigkeit der Kammern zu be achten und zu erkennen, welche Stütze gerade diese Körperschaft den erwerbenden Ständen in den Län dern boten. In dieser Hinsicht mutz folgendes mit aller Deutlichkeit gesagt werden: Die wirtschaft lichen Interessen in Wien und in den Kunde» l ä n d e r n sind vielfach sehr ver schieden. Wien ist eine Großstadt mit zwei Millio nen Einwohnern; dort überwiegen die Interessen der großen

der neuen Ständeversasiung bietet, als will kommenen Anlaß, durch unrichtige Behauptungen Oef- fentlichkeit und Regierung gegen die Kammern in Be wegung zu setzen und deren Auflösung zu erwirken. Um die Bundesländer wäre es aber nach Auffassung der Handelskammern schlecht bestellt; denn die nach Wunsch der Wiener Interesienten erfolgende Neuord- vung würde natürlich das Schwergewicht der Organi sation vollständig nach Wien verlegen, schon deshalb, damit die Bundesländer zur Wahrung ihrer Wirt

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 15.07.1936
Descrizione fisica: 8
bestellten Regierungs- kvmmissär der Tiroler Kammer, der schon als Bezirks- ljauptmann von Lienz aufrichtiges Verständnis für das Gewerbe gezeigt hatte, des vollsten Vertrauens und bat ihn. die Interessen des Tiroler Gewerbes zu wahren und zu fördern. In der Neuregelung der Kammersrage wünschte ßl die Wahrung der Selbständigkeit der ntzllen Kämmern irr den einzelnen Ländern und sänd bei diesen Ausführungen den Beifall des güUzen Vorstandes. Die vom Gewebbe als Beiräte der Kammern vorgeschlagenen Herren

aus, da nur 'dann, wenn die Kammern in den Ländern selbständig und unabhängig bleiben, und zwar im erhöhten Maße als bisher das Interesse der Länder ge bührend gewahrt bleiben könne. Eine lange Debatte ergab sich bezüglich des Straßenbauwesens in Oesterreich, das den Fremdenverkehrsverhältnissen in keiner Weise Rechnung trägt. Es wurden an einer Reihe von Beispielen die un erträglichen' Zustände in Tirol dargelegt und beschlossen, nichts unversucht zu lassen, endlich eine Abhilfe dieser frem

- 'denverkehrss'chädigenden Straßeuverhältnisse herbeizufüh ren. Es wurde angeregt, eine Aussprache zwischen den Ausschüssen, die die öffentlichen Lieferungen zu vergeben haben, und den Zunftmeistern herbeizuführen, damit "auch diese Stellen' -den billigen Forderun'gen des Gewerbes ge recht werden. Der Vorsitzende schloß die einmütig verlau fene Sitzung, die ein Bild ernsten Ausbauwillens gab. nach dreistündigem Verlauf. AnMießeud besichtigte der Regie- rung-skommissär der Kammern unter Führung des Landes geschäftsführers Dr. Oberhoser

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Alpenland
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Pagina 2 di 4
Data: 30.09.1933
Descrizione fisica: 4
Landtage. Der Nationalrat soll nun mit eingeschränkter Kompetenz weiter bestehen bleiben, und zwar soll er als erste Kammer für alle kulturellen und poli tischen Fragen zuständig sein. Statt der bisherigen zweiten Kammer, des Dundesrates, soll ein S t ä n d e r a t gebildet werden, der gleichfalls als erste Kammer für alle wirtschaftlichen und finanzpolitischen Fragen zuständig sein soll. Da nun die Kompetenzkreise beider Kammern sich wesentlich überschneiden

, so z. V. in Sozialversicherungsfragen, die ebenso finanzieller wie politischer Natur sind, in Schulfragen, die ebenso kultureller wie finanzieller Art sind, muß es somit notwendig zu Kämpfen und Kompetenzkonflikten kommen. Um nun in den Streitig keiten und Kompetenzkonflikten zwischen den beiden Kammern zu entscheiden, soll daher eine Oberinstanz, ein Staatsrat gebildet werden, der das letzte Wort in allen Fragen haben wird. Die Frage der Bildung und Zusammensetzung des Staatsrates sowie des Ständerates ist zwar vorläufig noch nicht geklärt

, aber bei Verwirklichung dieses Verfassungsprojektes werden neben Staatsrat, Rationalrat und Ständerat — also statt der bisherigen zwei, drei Kammern — auch alle neun Landtage weiter bestehen bleiben. ^Ganz abgesehen davon, daß eine derart aufgebaute Ver- saffung im schreienden Widerspruche mit allen Ersparungszielen der Regierung und allen Projekten einer Verwaltungsrefom steht, muß schon aus diesem Grunde befürchtet werden, daß diese Verfassungsreform das Schicksal der Verwaltungsreforn, teilen wird. Bekanntlich

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Pagina 10 di 16
Data: 30.09.1922
Descrizione fisica: 16
- und Fabriks'lokale, Werkstätten, Magazine, Kanzleiräume u. dgl.) Hievon den Bestimmungen des Mieterschutzgesetzes unterlie gend : . . . . . , Vom Eigentümer bewohnte Wohnräume (Zimmer, Wohn, kammern, ausschließlich der Nebenräume Zahl der Familenmitglieder im Haushalte des Eigentümers: Hat der Eigentümer außer dieser Wohnung noch andere Wohnungen? Bejahendenfalls- wo? Wo hat er seinen eigentlichen (Haupt-) Wohnsitz? .... Der Einkommensteuerbemessung für 1921 wurde ein Ein kommen zugrunde gelegt von Zuständige

Einkommensteuer-Bemessungsbehörde: . . . . Als Wohnräume eines Hauses sind für die Feststellung, ob die Hälfte der Wohnbestandteile vermietet ist, beziehungsweise dem Mieterschutz unterliegt (8 12, Absatz 2, Zw. A. G.), nicht nur Zimmer, Kammern, Vorzimmer, Badezimmer und Küchen samt dem üblichen Zubehör, sondern auch sonstige unter die Bestimmungen des Dtietersckpltzes fallende Hausbestandteile (Verkaufs- und Fabrikslokale, Werkstätten, Magazine und Kanzleiräume u. dgl.) zu verstehen. Bei der Feststellung

der vom Eigentümer und seinen Familienmitgliedern bewohnten Wohnräume sind als Wohnräume nur Zimmer und Wohn- kammern, dagegen nicht Nebenräume zu zählen. Dienstpersonen sind nicht als Familienmitglieder des Eigentümers anzusehen. Die Anleihepflicht nach 8 12, Absatz 2, Zw. A. G. tritt auch dann ein, wenn die Zahl der vom Eigentümer bewohnten Wohnräume zwar nicht das Doppelte der Bewohnerzahl übersteigt, der Eigentümer jedoch mehrere Wohnungen besitzt und die im Eigenhause bewohnte nicht sein eigentlicher Wohn

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