, Zl. 37.832, wird bekannt gemacht, dass in Ausführung der Artikel IV bis X des Ge setzes vom 25. October 1396, N. G. Bl. Nr. 220, betreffend die direeten Personalsteuern für das Jahr 1901 der Nachlass an der Grundsteuer mit 15 Pro- cent und an der Gcbäudesteuer, mit Ausnahme der fünfprocentigen Steuer vom Ertrage zeitlich zinSsteuer- freier Gebäude, mit zwölseinhalb Procent, ferner die Erwcrbsteuer-HanptsumiZic mit demselben ermäßigten Betrage wie sür das ^ahr 1900. d. i. mit 34,923.952 Kronen festgesetzt
wurde. Ferner ist die Steuer für die im 8 100, Absatz 1 und 5 des citierten Gesetzes bezeichneten, zur öffent lichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen für das Jahr 1901 statt mit zehneinhalb Procent nur mit zchn--^^- Proceut (10 05) vorzuschreiben und einzuheben. K. K. Finlmz-Landcs-Dircction. Innsbruck, am 29. Juli 1901. Dr. Saut er. Knndinachnng. Für die dritte ordentliche SchwurgerichtSperiode beim k. k. Kreisgerichte Bozcn, welche am 9. September um 9 Uhr vormittags eröffnet
52. f? l^:^e nicht das Programm derselben erfüllt ^ird. Verzugszinsen rückständiger öffentliche? Abgaben. Zur Erzielung eines gleichmäßigen Vsrg^n:e^ der Anmeldung von Vcrzugszins'n r2cksiändi-:r lichcr Abgaben zum Meistbote zn?anzSll.-eis- Liegenschaften hat das k- k. Finanzministerium iur^in- vernehmen mit dem k. k. Justizministerium Fclzen^ej angeordnet: Bei der Anmeldung von Rückständen vor: ans der vcrslcig-rlcn Liegeusch^jt k-stenden Steuer:: und Gebüren, dann sonstizeu ö^entlichen Adg^deu siu>, insoweit