ist. hat für ihn und aus seine Gefahr und Kosten den Christian Berthold, Kroncn- wirth zu Dalaas, als Kurator bestellt. - Dieses wird dem genannten Geklagten mittelst des ge enwärtigen Ediktes mit der Aufforderung öffentlich /und gegeben, daß er dem für ihn bestellten Vertreter feine Behelfe mitzutheilen oder einen andern Sachwalter anher namhaft zu machen habe. K. K- Bezirksgericht Bludenz, am 16. August 1851. llr. Sandbichler, BezirkSrichter- 2 d i k t. Nr. 4442 Vom k. k. Bezirksgerichte Aludenz werden die ge setzlichen Erben
Verlassenschaft vom Staate als erbloS eingezogen würde und den sich all- fällig später meldenden Erben ihre Erbsansprüche nur so lange vorbehalken bliebe», als sie durch Verjährung nicht erloschen wäre». K. K. Bezirksgericht Aludenz, ^ den 1k. August 1851. Ilr. Sandbichler, BezirkSrichtcr. S Edikt. Nr. KS74- In der Rechtssache des Lorenz Psenner, Weigler im Eggenthal, wider den unbekannt wo abwesenden Joseph Plank, Pfeiffer ebendort, wegen zweier Forde rungen Per 174 fl. 57 kr. und 27 fl. 25 kr. N.W
namhaft mache, widrigenS lediglich mit dem be stellten Kurator rechtskräftig verhandelt werden würde. K. K. Bezirksgericht Bozen, am V. August 1851. v. Mörl, BezirkSrichtcr. 2 Erbenv o rrusung S-Ed ikt. Nr. 819 Anna Regele, ledige Jmvvhnerin am KreuzhäuSl zu Nungg, dies Gerichts, verstarb am 17. April l.Js. Zu derselben nach Abzug der Vermächtnisse noch in circa 600 fl. N.W. bestehendem Nachlasse sind als ge setzliche Erben berufen die Nachkommen der verstorbenen Großeltern, und zwar vaterseitig
Descenden ten aufgefordert, binnen e i n e in Jahre, ''gerechnet, sich bei diese», Bezirksgerichte '^7''-'/' ''irr Ausweisung ihrer gesetzlichen Erb- anzubringen, widrigenS die ?-rl,c,.^'l. ^ sich erbSerklärt haben, den ^'geantwortet werden würde; den sich aNfallig spater meldenden Erben aber ihre R««« Erbsansprüche nur bis zur gesetzlich«» Verjährung vor behalten blieben. ZlZoin k. k. Bezirksgerichte Sarnthal, am 12. August 185l. Gerber, VezirkSleiter. - Z Edikt. Nr. 2VS0 Vom k.k. Bezirksgerichte
- Vom k. k. Bezirksgerichte zu Kältern werden die gesetzlichen Erben des am 27. Oktober 1850 verstorbe ilen TaglöhnerS Franz Wieser vcn St. Michael, näm lich der Sattlergeselle Joseph Wieser und derSchmied- geselle Michael Wieser aus Eppan, welche unbekannten Aufenthaltes sind, aufgefordert, binnen e i n e m I a h r e, von heute an gerechnet, sich bei diesem Bezirksgerichte zu melden, und unter Ausweisung ihres gesetzlichen Erb rechtes ihre ErbSerklärung anzubringen, widrigenS die Verlasscnschaft