Dienstwege bis ia. Juli Hieramts einzureichen. Meran, am 29. Mai 1892. Der k. k. Bezirkshallptmanu: Wolkenstein. z Kundmachung. Nr. 832 In Tirol und Vorarlberg .ist eine Finanz-Com- «ifiärs-Stelle in der IX. Rangsklasse, eventuell zwei Concipisten-Stellen in der X. Rangsklasse zu besetzen. Gesuche find, unter Nachweisung der Kenntniß der beide» Landessprachen und der übrigen gesetzlichen Er fordernisse, binnen vier Wochen bei dem Präsi dium der k. k. Finanz-Landes-Direktion in Innsbruck einzubringen
. Innsbruck, am 4. Juni 1892. 3 Coueurs-Ausschreibuüg. Nr. 862 Im Bereiche der Finanz-Landes-Direktion für Tirol und Vorarlberg ist eine Zollverwaltersstelle der IX. Rangsklasse, eventuell eine Zollamtsleiters- oder Controlorsstelle oder eine Zollamts-OffizialSstclle der X. Rangsklasse mit Cautionspflicht zu besetzen. Gesuche sind unter Nachweisung der im Allgemeinen vorgezeichneten Erfordernisse und der mit Erfolg ab gelegten vorgeschriebenen Prüfung, nämlich der höheren Zollprüfung
für die Zollverwaltersstelle, und der niederen Prüfung aus dem Zollverfahren und der Waarenkunde für die übrigen Stellen, ferner der Kennt nis beider Landessprachen binnen vier Wochen beim Präsidium der Finanz-Landes-Direktion in Inns bruck einzubringen. Innsbruck, am 2. Juni 1892. 3 Competenz-Ausschreibung. Nr. 11934 Die Gemeindearztcsstelle für den Sanitätssprengel Lans in Tirol, bestehend aus den viele Sommer frischgäste beherbergenden Gemeinden Lans, Aldrans, Sistrans, Vill, Jgls und Patsch, mit dem Sitze des Arztes
in Lans, ist erledigt. Jahresgehalt beträgt 400 fl. ohne oder 300 fl. mit Freiquartier. Der Arzt hat die Verbindlichkeit eine Hausapotheke zu führen und den Dienst im Sinne der Instruktion für Gemeindeärzte in Tirol (L.-G.- u. V.-Bl. Nr. 8 ex 188S) auszuüben. Gehörig belegte Gesuche sind bis 1. Juli 1892 bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Innsbruck einzu bringen. Innsbruck, am 4. Juni 1892. Der k. k. Bezirkshauptmann: de Maurizio. Cs nv Stationen. 3 Edikt. Nr. S009 Ueber die Klage des Josef Prantl
die im Lande Tirol das Feuerversicherungsgeschäft betrei benden Aktien-Gesellschaften und Bereine anstatt des bisherigen einen Perzentes zwei Percent ihrer in einem Solarjahre erzielten Brutto-Prämien-Einnahmen aus dem direkten Feuerversicherungs-Geschäste — ohne Ab zug der Rückbersicherungs-Prämie — und die auf Wechselseitigkeit gegründeten Versicherungsanstalten an statt der bisherigen zwei Kreuzer, vier Kreuzer von je tausend Gulden ihres, mit Schluß eines Solarjahres bestandenen Classenwerthes