. Zunächst würde der Protest verlesen, den die Ausgeschlossenen erlassen hatten. Der Antrag des Holländers Nieu- wenhuis und des Belgiers Volders, betreffend eine nochmalige Erwägung des Ausweisungsbeschlusses, wurde abgelehnt. Nach stattgehabter Mandat- prüfuug erklärte der Congreß 412 für giltig, nämlich: lA?gland65, Australien 1, Oesterreich 34, Belgien 17, Bulgarien 2, Dänemark 2, Spanien 2, Amerika 2, Frankreich 38, Holland 6, Ungarn und Kroatien 10, Rumänien 5, Rußland, Serbien und Norwegen