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Libri
Categoria:
Scienze naturali, agricoltura, economia domestica
Anno:
1905
Weinbau und Kellerei-Genossenschaften im deutschen Südtirol
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Autore: Verband der Kellerei-Genossenschaften Deutsch-Südtirols ; Versammlung Deutscher Naturforscher und Ärzte <77, 1905, Meran> / hrsg. gelegentlich der 77. Versammlung deutscher Naturforscher und Ärzte in Meran vom Verbande der Kellereigenossenschaften Deutsch-Südtirols
Luogo: Bozen
Descrizione fisica: 45 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Südtirol;s.Weinbau ; <br>g.Südtirol;s.Kellereigenossenschaft
Segnatura: III 1.379 ; D III 1.379
ID interno: 198317
Im Falle es die Verhältnisse als lohnender erweisen sollten, kann die Genossen schaft auch einen Teil der eingelieferten Trauben als solche verkaufen. Die näheren Bestimmungen hierüber sind in die Genossenschaftsordnung aufzu nehmen. § 32. Beitritt zum Verbände der Kellereigenossenschaften. Die Genossenschaft tritt dem Verbände der Kellereigenossenschaften Deutsch- Südtirols bei und unterwirft sich der Revision durch die hiezu bestellten Verbands organe. Die Revision erstreckt

sich auf die Prüfung der technischen Gebarung, der Buch- und Kassenführung und der Geschäftsführung im allgemeinen. Den bezüglichen Anordnungen muss die Genossenschaft unbedingt Folge leisten. Auszug aus den Statuten des Verbandes, Der Verband der Kellereigenossenschaften bildet, eine eingetragene Genossen schaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bozen und erstreckt seinen Wirkungskreis auf das weinbautreibende Deutsch-Südtirol. § 2 . Der Verband hat den Zweck : 1. Den Absatz der Naturweine, Trauben

Kellereigenossenschaften, beziehungsweise Traubenverwertungs-Genossenschaften Deutsch-Südtirols, welche nach dem vom Landeskulturrate, Sektion I in Innsbruck verfasten Normalsatzungen für Kellereigenossenschaften als eingetragene Genossen schaften mit beschränkter Haftung gegründet wurden oder in Zukunft noch ge gründet werden ; 2. ausnahmsweise auch andere juristische und Einzelpersonen, deren Aufnahme im Interesse des Verbandes gelegen ist; , 3. Einzelpersonen, welche sich durch Verträge verpflichten können und deren Aufnahme behufs

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