des § 14, die wiederzugeben wir uns schon deshalb verpflichtet fühlen, damit die ausgezeich neten Worte, mit denen Gen. Daszynski das Ver- hältniß der Krone zur Verfassung beurtheilt, den weitesten Kreisen zugänglich gemacht werden. Gen. Daszynski führt aus: Als wir am 27. Jänner d. I. den Antrag auf Aushebung des § 14 einbrachten, haben wir voraus- gesehen, welcher Mißbrauch mit diesem Paragraph in der Zeit der erzwungenen Parlamentsferien werde ge trieben werden Die Socialdemokraten haben da mals die feinste Empfindung
erkennbare Staatsverbrecher dastehen. (So ist es! bei den Socialdemokraten.) Aber jene Bequemlichkeit beim Gesetzesbruch, jene Frivolität, die das frühere Cabinet bei der Anwendung des § 14 zur Schau trug, soll einmal aufhören, die Comödie wenigstens soll ihr Ende finden! Man sagt auch, die Streichung des § 14 helfe nichts, weil sich die Krone genöthigt sehen könnte, die bestehenden Gesetze umzu- octroyiren. Es wird auf die Ministerverantwortlichkeit hingewiesen. Das Gesetz
der gesetzlichen Vorgänge in diesem Reiche. Der Redner komint sodann auf die Krone, als den obersten Faktor der Gesetzgebung, zu sprechen. Wenn man die Person aus dem Spiele läßt, und das will ich jetzt thun, so kann doch nicht geleugnet werden, daß dieser Gesetzgebungsfactor nicht etwas Abstraktes ist, sondern eine Einrichtung, die zugänglich sein soll und muß den verschiedenen Strömungen, den verschiedenen Forderungen des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens. Die Krone kann doch nicht etwa
als eine über den Dingen und außer der Wirklichkeit stehende Größe betrachtet werden. Vicepräsident Lupul fordert den Redner auf, die Krone nicht in die Debatte zu ziehen. Abgeordneter Daszynski: Ich habe ja die Person ausgeschaltet und die Krone nur als constitutionelles Princip behandelt, und das steht mir gewiß zu. (Zu stimmung bei den Socialdemokraten). Diese constitutio- nelle Einrichtung muß stimulirt werden, und diese , wegen verleumderischer Beleidigung verklagt. Die ge- ! nannte Müllerfirma
werden und die jeder Landwirth als besonders gesundheitsschädlich kennt. VII. Zl- yrgMg Stimulirung muß hier geschehen, durch energischeste Wahrung unserer Grundrechte auf gesetzgeberische Thätigkeit. Unsere Rechte darf Niemand, auch die Krone n'cht, verschenken und das Gesetz gebungsrecht uns nehmen oder beschränken. (Beifall bei den Socialdemokraten). Die Zeiten haben sich in Oesterreich geändert. Früher gab es eine octroyirte, sozusagen geschenkte Verfassung. Aber ein Stück des Rechtes, auf Grund