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Data: 13.08.1880
Descrizione fisica: 2
, Scheuereinri'chtung, Wägen und Vieh, gewöhnlich unver sichert bleiben, lediglich um wenig Gulden Prämie zu sparen. Hunderte von Brandfällen haben dargethan, wie verderblich sich diese ungenügende Art der Versiche rungsnahme für den Abgebrannten erwiesen hat. Bei eintretenden Bränden waren nur die Dächer versichert, und nur für diese erhielt die Partei eine Entschädi gung; aber das Feuer hat die Gebäude sammt In halt bis auf die Mauern vernichtet, und der Schaden überstieg den versicherten Werth oft

. Dieser Betrag kann für eine jährliche Prämie von ca. 3 fl. versichert werden. Entsteht nun an dem versicherten Gebäude ein Theilschaden, der zur Folge hat, daß einige Thüren und Fenster zerschlagen werden, so erhält die Partei für die beschädigten Thüren und Fenster einen Ersatz, welcher die Prämie um das Zehn- und Zwanzig fache übersteigen kann. Kann es ein Hausbesitzer unter sol> chen Verhältnissen vor sich und seiner Familie verantwor- ten, wenn er seinen Besitz nur theilweise versichert? Wir müssen

. Jede Versicherungsgesell schaft läßt nach eingetretenem Brandschaden den Werth der verbrannten Gebäudetheile durch Sachverständige prüfen und vergütet nur denjenigen Werth, welchen die Gebäudetheile zur Zeit des Brandes thatsächlich gehabt haben, nicht einen willkürlich angenommenen Versicherungswerth. Differenzen in Schadenfällen ent fallen daher dann, wenn schon bei der VcrsicherungS. nähme von der Partei der richtige Versicherungswerth angegeben worden ist. Lsterarischcs. In dem von unS schon mehrfach angezeigten

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