am 26. Oktober 1904, als verlautete, daß bei einem Raushandel zwischen je einem deutschen und italienischen Studenten an der Universität der letztere einen Revolver gezogen hätte. ^ , Angesichts dieser Tatsache hielt sich der Statt halter sür verpflichtet, noch an demselben Tage den Bürgermeister auf die bestehende Gesahr auch schriftlich aufmerksam zu machen. Der betreffende Erlaß vom 26. Oktober 1904, Z. 4954, hatte fol genden Wortlaut: „Dem Vernehmen nach, hat der Raufexzeß zwischen zwei Studenten
, dessen Schauplatz heute vormittags die Universität gewesen, wenn er auch noch keineswegs klargestellt ist, doch in der vom ,Tiroler Tagblatt' von heute gebrachten Version sehr wesentlich dazu beigetragen, die an sich erregte Stimmung in der hiesigen Bevölkerung, speziell gegen die hier lebenden Angehörigen der italienischen Nationalität zu verschärfen. „Ich bin der Anschauung, daß es im Interesse der Sache gelegen wäre, diesen Vorsall so rasch und so objektiv als möglich der Oeffentlichkeit gegenüber