das Duell verbietet. Ist daS nicht sonderbar? Man möchte glauben, daß jene mehr Nach sicht verdienen,, welche in der Hitze des Zornes sich schlagen, als jene, welche mit voller Ueberlegung es thun; aber die Erfahrung lehrt das Gegentheil. Und wenn junge Leute, welche auf der Universität studieren, diese blutige Schlägerei als närrisch und dem kirchlichen und weltlichen Gesetze zuwiderlaufend verabscheuen und mißbilligen, so erklärt man ihnen, daß sie nicht Offiziere werden können, weil sie Gegner
des Landes zum Unterhalt der Universität zu bewilligen. Ob die im Landtage vom Herrn Statthalter abgegebene Erklärung im Lande die beabsichtigte Be ruhigung hervorgebracht habe, lassen wir dahin gestellt sein. Sicher würde es zur größeren Beruhigung der Gemüther beitragen, wenn gegen das Duellunwesen strengere Gejetze erlassen würden. Gute Wirkung müßte ein Gesetz beiläufig folgenden Inhaltes thun: Alle Duellanten und deren bestellte und fungirenden Zeugen .sind als ehrlos erklärt und unfähig