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Pagina 5 di 8
Data: 17.09.1898
Descrizione fisica: 8
: Josef Sartori, 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, lediger Bahnarbeiter wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 154 II d St.-G.; 2. des Vergehens im Sinne des Artikel I des kaiserl. Patentes vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. September, vormittags 9 Uhr : Joses Gasser, 20 Jahre alt, von Riffian am Ritten gebürtig und dorthin zuständig, iediger Bauernknecht, wegen Verbrechens des Raubes im Sinne der §§ 190, 192 und 194 St.-G. III. Am 20. September

, nachmittags 4 Uhr: Alois Amrain, 16 Jahre alt, von Niederdorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. m - - IV. Am 28. September,-vormittags 9 Uhr: Emanuel Ulrich, ledig, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zuständig, Redacteur in Teschen, wegen Ver gehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 487, 488 und 489 St.-G. V. Am 21. September, nachmittags

4 Uhr: Oliva Zardini, 18 Jahre alt, von Cortina d'Ampezzo gebürtig und dorthin zuständig, ledige Lehramtscandidatin, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 174 II ä St.-G. VI. Am 22. September, vormittags 9 Uhr: Johann Marinelli, vuIZo Titofola, 37 Jahre alt, von Malö gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der 166 und 167 lit. e und 5 St.-G. . VII. Am 23., 24 und 25. September: a) Valentin Comino, 67 Jahre alt, von Buja

, Bezirk Gemona, Provinz Udine, gebürtig, verehlicht, Ziegelbrenner, wegen Verbrechens des Betruges im Sinne der 197 und 200 St.-G-, beziehungsweise 8 St.-G.; b) Mathias Dipoli, 69 Jahre alt, von Kurtatich gebürtig und dorthin zuständig, verehlicht, Kleinhäusler in Rain bei Kurtatsch, wegen des Verbrechen des Betruges im Sinne der 8, 197 und 200 St.-G. VIII. Am 26. September, vormittags 9 Uhr: a) Johann Herbst, 36 Jahre alt, von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, verehlicht, Klein

häusler in Margreid, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; b) Valentin Herbst, 34 Jahre alt, von Untersennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, lediger Felds arbeiter, wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens der Schän dung im Sinne des § 128 St.-G., sowie des Ver brechens des Betruges im Sinne der 197 und 199 lit. a St.-G.; e) Maria Debiasi, geb. Peer

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Pagina 4 di 10
Data: 13.09.1899
Descrizione fisica: 10
, gewesener Postmanipulations- Diurnist in Bozen, wegen Verbrechens der Veruntreuung im Sinne des § 181 St.-G. II. Äm 11. September um 4 Uhr nachmittag: David Stinghel, 16 Jchre alt, von Prio gebürtig und dorthin zuständig, lediger Vieyirte in Salurn wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. III. Am 12. September um 9 Uhr vormitag: Franz Geier, 24 Jahre alt, von Tisens gebürtig und dorthin zuständig, lediger Pächter in Burgstall, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne

des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. IV. Am 12. September um 4 Uhr nachmittags: Alois Scalzeri, 23 Jahre alt, von Pedemonte, Bezirk Borgo, gebürtig und dorthin zuständig, lediger Steinbrucharbeiter, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des Z 127 St.-S. V. Am 13. September um 9 Uhr vormittag: Franz Bodenmüller, 62 Jahre alt, von Auer gebürtig dorthin zuständig, Witwer, Rädermacher, wegen Ver brechens des Meuchelmordes im Sinne des § 134 St.G

. VI. Am 14. September um 9 Uhr vormittag: Mathias Nagele, 36 Jahre alt, von Völlan gebürtig und dorthin zuständig, verehlichter ZimmermaNn und Bauernknecht, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § ^127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G, 3. des Ver brechens der Verführung zur Unzucht im Sinne des l § 132 St.-G., 4. der Uebertretung gegen die körper liche Sicherheit im Sinne des § 431 St.-G., 5. des Verbrechens des Tiebstahls im Sinne der §§ 171, 174 Ila, 176 Ila

St.-G, 6. und 7. der Uebeuretung des theils vollbrachten, theils versuchten Betruges im Sinne d r §§ 8, 171, 461 St.-G. VII. Am 15. September um 9 Uhr vormittag: Rosa Nagele, geb. Fesele, 32 Jahre alt, vonRiffian gebürtig und nach Völlan zuständig, verehl. Hebamme in Natürns, wegen: 1. des Verbrechens der Verleum dung nach § 2^)9 St.-G., 2. des Verbrechens des Be truges nach § 197, 199a St -G. VIII..Am 15. September um 4 Uhr nachmittag: Josef Brunner, 24 Jahre alt, von Weitenthal ge bürtig und dorthin zuständig, lediger

Bauernknecht, wegen Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 125 St..G. IX. Am 16. September um 9 Uhr vormittag: Barbara Hofer, geb. Thaler, 27 Jahre alt, von Latz- fons gebürtig, verehl. Eichholzerbäuerin in Gufidaun, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der§Z 171, 173, 174 116, 179 St.-G. Wegen schweren Sittlichkeitsverbrecheus wurde der 21jährige Arbeiter Patern oster aus Nons- berg verhaftet und dem Kreisgerichte Bozen eingeliefert. Katholisch - politischer Verein für Kozen und Umgebung

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Pagina 5 di 12
Data: 11.06.1898
Descrizione fisica: 12
im Sinne des § 139 St.-G. II. Am 13. Juni 1898 4 Uhr nachmittags: Joh. Kofler, 36 Jahre alt, von Weitenthal gebürtig, nach Niedervintl zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. des Verbrechens des Gewohnheitsdiebstahles im Sinne der ZZ 171, 173, 174II6, 1761 und Il a St.-G.,'2. der Uebertretung der Entziehung aus der Polizeiaufsicht im Sinne des § 6 und 3. jener der Landstreicher« im Sinne des § 1 des Gesetzes vom 24. Mai 1895 Nr. 85 R.-G.-Bl. III. Am 14. Juni 1898 9 Uhr vormittags: Ant. Neuhuber

. 27 Jahre alt, von Grafendorf gebürtig, nach Gaimberg zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. bes Verbrechens des Raubes im Sinne des Z 190 St.-G., 2. der Uebertretung gegen die öffentlichen An stalten und Vorkehrungen im Sinne des § 318 St.-G., Z. der Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit im Sinne des Z 431 St.-G. IV. Am 15. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: David Martifchnig, 28 Jahre alt, von Gußnigberg, Ge meinde Stall in Kärnten gebürtig und dort zuständig, lediger Bahnarbeiter, wegen Verbrechens

des Todtschlages, im Sinne des Z 140 St.-G. V. Am 16. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: Franz Walder, 48 Jahre alt, von Außervillgraten gebürtig und dort zuständig, verehelichter Viehhändler, wegen 1. des Verbrechens der versuchten Verleitung zur Verfäl schung öffentlicher Creditpapiere, im Sinne der §Z 9, 106, 110 St..G., 2. des Vergebens deS Verschuldens im Concurse im Sinne des § 486 St-G. VI. Am 16. Juni 1898 3'/, Uhr nachmittags: Vlncenz Gandegger, 16 Jahre alt, von Lienz gebürtig, nach St. Magdalena, Gemeinde

Zwölsmal- greien, zuständig, lediger Fütterer, wegen 1. des Ver brechens der Brandlegung, 2. der Uebertretung des Diebstahls. VII. Am 17. und 18. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: Moriz Strauß, 84 Jahre alt, von Sobodist, Gomitat Neutra in Ungarn, gebürtig und dorthin zu ständig, verehelichter Lebensversicherungsagent, wegen des Verbrechens des Betruges im Sinne der §Z 197, 200 «nd 201 !ü. ä St.-G. ZUM Jubiläumsfest der Schützen in Wien. Än Herrn Anton Steinkeller, welcher für das Schützenwesen besonders

für die Rück antwort beizuschließen. Die Arbeitsvermittlung befindet sich Seilergasse Nr. 4 in Innsbruck, wohin auch Ange bote und Nachfragen von Auswärts zu richten sind. Vapst- «nd Kaifer-Inbilaums-Vilgerfahrt nach dem hl. Kande. Da von vielen geistlichen Herrn betont wurde, dass eS die Theilnahme an der Papst- und Kaiser-JubiläumS-Pilgerfahrt erleichtern würde, wenn in deren Zeitdauer nur 3 statt 4 Sonn tage fallen möchten, hat das Comit6 eine Abänderung des Reiseprogrammes in dem Sinne beschlossen

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Pagina 6 di 8
Data: 13.12.1911
Descrizione fisica: 8
aus Wigstadl in Schlesien, zuletzt in Brixen, wegen deS Ver brechens der Notzucht im Sinne des § 27 deS öffentlichen Gewalttätigkeit durch Erpressung im Sinne des § 98 b und der Uebertretung gegen die öffentliche Sittlichkeit im Sinne der §§ 501 und 516 St.-G. — Der Angeklagte wurde heute DienStag nach vierstündiger Verhandlung zu einer Woche Arrest verurteilt. Am gleichen Tage um Uhr nachmittags: David Pinggera, 44 Jahre alt, verehelichter Malermeister aus Meran, wegen des Verbrechens der Notzucht

und Schändung im Sinne der 127 und 128 St.-G. und Uebertretung gegen die öffent liche Sittlichkeit des § 516 St.-G. Am 13. Dezember, vormittags 9 Uhr: Anton Sigmund, 32 Jahre alt, ledig, aus Karlsbad, gewesener Sekretär der Gastwirtsgenossenschaft deS Kurbezirkes Meran, wegen Verbrechens der Verun treuung im Sinne des § 183 St.-G. Am selben Tage um 3 Uhr nachmittags: Otto Goserich, 15 Jahre alt, Hoteldiener aus Prakowitz in Böhmen, zuletzt in Sigmundskron, wegen der Verbrechen deS Diebstahls im Sinne

der §§ 171, 174 Ho, 176 IIa und 179 und deS versuchten Betruges im Sinne der §Z 8, 197, 199 a St.-G. Am 14. Dezember, S Uhr vormittag und fol gende Tage:. Franz Rudorfer, 47 Jahre alt, verehelicht, nach Bozen zuständig, k. k. Postosfizial in Pension und gewesener Polizei-Inspektor, wegen der Verbrechen der Amtsveruntreuung im Sinne deS § 181 und der versuchten Verleitung zum Ver- brechen der Vorschubleistung im Sinne der HZ 9 und 214 St.-G- Die Anklage wird im letzten Falle vom Staats anwalt

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Pagina 5 di 10
Data: 05.03.1898
Descrizione fisica: 10
h. März 1898 „Tiroler Polksblatt- Seite b M. Am 8. März, nachmittags 4 Uhr, Johann Schmid, 40 Jahre alt, von Reischach bei Bruneck gebürtig, nach St. Lorenzen zuständig, lediger Berg arbeiter und Bauernknecht, wegen a) des Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne der 8 und 127 St.-G. und b) der Übertretung deS Diebstahls im Sinne des Z 640 St.-G. IV. Am 9. März, vormittags 9 Uhr, Jakob Heinrich, 49 Jahre alt, von Trient gebürtig und dahin zuständig, verehl. Taglöhner, wegen Verbrechens

der Brandlegung im Sinne der 166, 167 lit. k. St.-G. V. Am 10. März, vormittags 9 Uhr, Rosa Huber, geb. Oswald, 45 Jahre alt, von Tausers in Vinstgau gebürtig, nach Kaisers, Bezirk Landeck, zuständig, verg licht, wegen a) des Verbrechens der Brandlegung im Sinne der §§ 166 und 167 lir. « und k St.-G. und d) Übertretung des Diebstahls im Sinne des § 460 St.-G. VI. Am 11. März, vormittags 9 Uhr, Peter Gobbi, 30 Jahre alt, von Leisers gebürtig und dort zuständig, verehl. Taglöhner, wegen des Verbrechens

s) der Theilnehmung am Diebstahle im Sinne der HZ 185 und 186 lit. a St.-G. und b) des Diebstahls im Sinne der §§ 5, 171, 173, 174 N b u. ä St-G. VII. Am 12. März, vormittags 9 Uhr, Johanna Schennach, 27 Jahre alt, von Ehrwald gebürtig und dahin zuständig, ledige Bescherstochter in Ehrwald, wegen des Verbrechens a) des Kindsmordes im Sinne der ZZ 134 und 139 und d der versuchten Verleitung zur Mitschuld am Verbrechen im Sinne der §§ 9, 5 und 144 St.-G. Die Verhandlung?» leitet

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Pagina 10 di 10
Data: 29.07.1899
Descrizione fisica: 10
) nicht in euch haben!' Da ihn einige der Zuhörer und Jünger nun verließen und sagten: „Diese Rede ist hart, wer kann sie hören?', selbst dann änderte er seine Ausdrücke und Redeweise nicht, sondern er wollte, dass seine Worte durchaus im buchstäblichen Sinne verstanden werden. Endlich wandte er sich zu den Aposteln, den Zwölfen, und sagte: „Wollt auch ihr hinweggehen?' Da sagte der Apostel Petrus im Namen aller Zwölf: „Herr, zu wem sollen wir gehen? Du hast Worte des ewigen Lebens'. Somit wollte Jesus Christus, dass seine Worte

: „Dies ist mein Leib' und „dies ist mein Blut' von den Aposteln und den übrigen Zuhörern in dem Sinne, in welchem er sie gesprochen hatte, ausgesasst werden. Die Apostel haben auch wirklich diese Worte im buchstäblichen Sinne velstanden und auch so verkündigt und gepredigt. Die Schüler der Apostel und ihre Nachfolger haben gleich falls, wie oben gezeigt wurde, die Worte im buchstäb- lichen Sinne ausgefasst und selbe in dem Sinne ihren Nachkommen mündlich und schriftlich überliefert. So glaubte die gesammte

. Es ist nämlich eine Unwahrheit, dass wir Katholiken „unverschuldet' Irrende verfluchen und ver dammen; es ist eine Unwahrheit, dass wir Katholiken den Ausdruck „alleinseligmachende Kirche' in dem Sinne gebrauchen, als könnte die katholische Kirche allein, ohne Gott, die Menschen selig machendes ist eine Unwahrheit, dass die katholische Kirche jeden Aberglauben dulde; es ist eine Unwahrheit, dass wir Katholiken ein Stück Brot anbeten; es ist endlich eine Unwahrheit, dass wir die Heiligen anbeten. Nein

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Pagina 4 di 8
Data: 14.05.1924
Descrizione fisica: 8
nützlicher wäre, durch Liefe rung von Ware, die dem Konsum entspricht, den Konsum zu befriedigen anstatt durch die Be schränkungen im Sinne des Typenweingesetzes den Konsum und in der Folge den Handel zu hemmen. Es sei doch praktischer, die Kunden, die man mit harter Mühe erworben nach Wunsch zu bedienen, als sagen zu müssen von diesem Wein, den der Kunde möchte, sei keiner mehr vorhanden. Herr Josef Mayr, Unter- gansner in Kardaun, faßte die Auffassung der Produzentenkreise in einige kernige Leitsätze

Zusammen. In vwo veritus. Der Ursprungs charakter der Sorte und Lage müsse unter allen Umständen geschützt werden. Im gleichen Sinne äußerte sich Herr Oettl unter Hinweis auf die Genossenschaft St. Magdalena. Der Provenienz schutz schließt in keiner Weise aus, daß Güter ähnlicher Beschaffenheit einbezogen werden, nur muß der betreffende Wein die typischen charak teristischen Eigenschaften der geschützten Type und Lage haben. Im selben Sinne sprach auch Herr W i d m a n n - Quirain, der betonte

und unser Weinhandel was sachliche Arbeit und Reellität anlangt, voll endet auf der Höhe steht. Nach mehreren ande ren Reden und dem Resümee des Herrn Vor sitzenden wurde beschlossen, daß ein Komitee im Sinne der gemachten Ausführungen speziell der Leitsätze des Herrn Mayr-Untergansner Vor schläge zur Danachachtung für dis Durch^:!nung des Typenweingesetzes ausarbeiten soll, die der Regierung zu unterbreiten '^ären. In das Komitee kommen je dr^i Vertreter der Produktion, des Handels un) der Kellerei

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Pagina 5 di 8
Data: 26.11.1890
Descrizione fisica: 8
-Actiengesellschaft zu ruiniren, berichtet und haben heute nur die Haltung der liberalen Partei in dieser Angelegenheit nachzntragen. Sie hat sich auch in dieser Sache sowohl im Wiener Gemeinderathe wie im viederösterreichischen Landtage genau so benommen, Me es von ihr zu erwarten stand, nämlich im Sinne der größten Feindseligkeit gegen den KaufmaunSstand, den arbeitenden Mittelstand und das Kleingewerbe. In beiden Körperschaften wurde die dring liche Behandlung der Angelegenheit höhnisch abgewiesen

und mit geringen Abänderungen im Sinne der jndenliberalen Partei angenommen worden. In der Hauptsache blieb das unermüdliche und aufopfernde Ringen des treuen Freundes und ansgezeichneten Führers des christlichen Volkes, Dr. Lueger, vergeblich, obwohl ihm mindestens die Beseitigung der schroffsten Härten gelang. Groß- Wien wird also der jndenliberalen Partei bei seinem Entstehen als unbedingte HenschaftSdomäne überlassen sein. Ms die Dauer wird eS ihr aber trotzdem nicht gelingen, ihre unheilvolle Herrschast

. Mir war es, als ob ich die Sprache der Psalmen hörte, als der jugendfrische Greis im Hause Fröhlich z« Brixlegg vor vier Jahren diese bedeutende Dichtung mir vorlas. Und wenn man erwagt, daß ebenderselbe Mann, welcher diese kräftige» und wohlklingenden Verse, geschrieben, auch den genauesten Kenner der Bedürfnisse einer PassionSbühne, den unübertroffenen Gruppenpla- stiker und den gewiegten Architekten in sich trug, so muß mau staunen darüber, welche Fülle von Begabung und praktischem Sinne hier in einem Einzigen vereinigt

, welche ihn aus dem Hinterhalt schickten, um meuchlings über die Ehre bewährter Bürger herzufallen! In kurzen Zügen suchte ich vorstehend das Charakter bild eines ManneS zu entwerfen, von welchem unser Heimathland in zweifachem Sinne sagen kann: Er war unser Stolz!— Es erübrigt noch, auf den Lebens lauf und die Schöpfungen des gefeierten Künstlers und Lehrers ein wenig näher einzugehen. Darüber in der nächsten Nummer. / Professor Dr. Koch uud die Lungen schwindsucht. Bon Carl Griebl zu Meran. „Prüfet

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Pagina 1 di 8
Data: 25.05.1892
Descrizione fisica: 8
Mißstände zu lenken. ' Nicht nur für Neubauten, auch für Um-, Auf- und Zubauten ist durch daS Gesetz vom März 1880, R.- G.'Bl. Nr. 39, eine 12jährige Steuerbefreiung aus gesprochen. Diese durch daS Gesetz gewährleistete zeitliche Steuerbefreiung ^wird aber in Tirol in vielm Fällen nicht nur beschränkt, respektive aufgehoben, sonder» eS entsteht gerade durch diese „Steuerfreiheit' in vielen Fällen eine Stenererhöhuug, mitunter sogar eine be- deniende, und an Stelle einer Begünstigung im Sinne Lei

in den folgenden 6 Jahren die während der Steuer freijahre ersparte Steuer vollends wieder nachgezahlt und somit die 12jährige Steuerfreiheit illusorisch ge macht wird. Die Begünstigung im Sinne des Gesetzes erscheint also in wenigen Jahren als ei»e bedentende, nämlich eine 100prozentige Stenererhöhuug! Aber auch der Modus der Klafsifizirung nndStener- behebung bei Um-, Auf und Zubaute» entspricht durch aus nicht dem Sinne des Gesetzes. Wen» der Besitzer eines alte» Hauses mit z. B. 4 Wohabestandtheilen

anlassen, damit die im Sinne des Gesetzes ge legene Begünstigung der Steuerfreiheit bei Neu-, Um- und Zubauten in Tirol und Vorarlberg nicht illusorisch gemacht ^ wird? ' 2. Sind Euere Excellenz iu der Lage, eine entsprechende Ermäßigung der Ge bäudesteuer im Allgemeinen und ins besondere für Tirol und Vorarlberg mit Rücksicht auf die Steuerreform in bestimmte Aussicht zu stellen?'' Wien, am 13. Mai 1892. Zallinger. Rammer. Dr. Schorn. K Thurnher. Doblhamer. Dr. Rapp. Karlou. Gaffer. Oberndorser

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Pagina 9 di 10
Data: 14.11.1925
Descrizione fisica: 10
nie der. Schweiz über alle möglichen Nachbarn M erstreben. Was das aber zu gegebener Zeit sür einen Anreiz sür die Nachbarn darstellen könnte, zeigen die Oelbrunnen von Mossul. Alle Ding haben zwei Seiten. Sozner Weinbauern, Achtung! Wein, Leps und Trestern anmelden! Im Sinne der durch das Gemeinderegulativ für die Besteuerung der innerhalb der Zollgrenze der geschlossenen Gemeinde Bolzano erzeugten Trau ben und über die Ausfuhr von Wein und M o st geltenden Bestimmungen, werden alle jene Interes

senten, welche seinerzeit der Direzione del Dazio in Bolzano die Maischebestände angezeigt haben, auf merksam gemacht, daß sie längstens bis ?um 25. November 1925 die daraus erzeugten WÄnbestände der genannten Direzione del Dazio anzuzeigen ha ben und die Direzione del Dazio wird sodann das Quantum des konsumsteuerpflichtigen Weines nu Sinne der Bestimmungen des Art. 14 des Ge meinderegulativs zu Lasten des betreffenden Pro duzenten vormerken. Hievon werden d.ie Interessenten mit dem Be merken

in Kenntnis gesetzt, daß Zuwiderhandelnde im Sinne der Bestimmungen des Art. 46 der Legge Daziaria bestraft werden. Die Anzeige hat schriftlich auf stempÄfreiem Papiere zu erfolgen. Bereits, seinerzeit wurde in den Tagesblättern veröffentlicht, daß im Sinne der für die Besteuerung der innerhalb der Zollgrenze der geschlossenen Ge meinde Bolzano erzeugtem Trauben geltenden Bestimmungen, der gesamte Leps innerhalb drei Tagen nach Erzeugung desselben zwecks Zahlung der Staats- und Gemeindezuschläge

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Pagina 1 di 10
Data: 13.07.1898
Descrizione fisica: 10
wortlichen .Schriftleiters der „Bozner Zeitung' über reichte Klage gegen Seine Excellenz Fürstbischof Doctor Eugen Karl Valussi von Trient, Monsignor Josef Wieser, Propst von Bozen, Hieronymus Mairhojer, Redacteur und Anton Warasin, Buchdruckereifactor in Bozen, wegen Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 491 und 493 St.-G. ddto. Bozen Juni 1898' Mrd Ihnen hiemit eröffner, dass die Rathskammer dieses k. k. Kreisgerichtes in der Erwägung,, dass es sich gegebenen Falles um eine Kundgebung

aus Einleitung der Voruntersuchung gegen die Vorgenannten wegen des Vergehend gegen die Sicher heit der Ehre im Sinne des § 491 St.-G. mangels eines strafbaren Thatbestandes abzulehnen befunden habe, womit auch die secundär gestellten Anträge ihre Erledigung finden. - K. k. Kreisgericht Bozen, Abtheilung VI. Der Untersuchlmgsrichter: Endel. K. k. Kreisgericht Bozen, Abtheilung V, am 8. Juni 1898. .' - Koepf. Auf einen von den Klägern ergriffenen Recurs hin, erfolgte nun Vonseite des k. k. Oberlandesgerichtes

Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der ZZ 49!, 493 St.-G. abgelehnt wurde, in Erwä gung, dass der Inhalt des Schreibens: „An den Hochwürdigsten Monsignor Probst in Bozen', beginnend „Wir haben leider', endigend mit: „gehörig verlaut hart wird und gefertiget: „F. B. Ordinariat Trient am 30. Mai 1898 Eugen Karl Fürstbischof' und zwar speziell in der von den Privatanklägern beanstän deten Stelle immerhin die objektiven Merkmale eines strafbaren Thatbestandes nach dem 12. Hauptstück

, wegen Ver gehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 491 und 493 St.-G. anzuordnen und das k. k. Kreisgericht anzuweisen, die gesetzliche Erledigung des weiteren Antrages der Privatkläger auf Beschlagnahme beider Druckschristen und Anordnung des Verbotes der . Weiterverbreitung durch BeschlusSsassung des zuständigen Processgerichtes zu veranlassen und über den gestellten Delegierungsantrag seinerzeit das Amt zu handeln. Von dieser Oberlandesgerichlichen Entscheidung vom 22. Juni 1898

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Pagina 3 di 8
Data: 28.11.1906
Descrizione fisica: 8
, daß seine Tochter an diesem Tage die Schule verlassen und mit ihrem Vormunde nach Hale Fields gegangen, so war er ihr dorthin gefolgt, um seinen Vorsatz auszuführen. (Fortsetzung folgt.) Tiroler VolkSblatt reform seitens des Herrenhauses aus. Speziell äußerte sich der Kaiser in diesem Sinne gegenüber den Herrenhausdelegierten Frhrn. v. Chlumecky, Gras Nostiz und Graf Landkoronski sowie gegen über den Abgeordnetendelegierten David Ritter v. Abrahamowicz, Bobrzynski und Dulemba. Der Kaiser gab feiner Befriedigung

über den bisherigen Verlauf der Wahlreformverhandlungen Ausdruck und sprach die bestimmte Erwartung aus, daß die Wahlresorm nicht nur im Abgeordnetenhause, sondern auch im Herrenhause in Kürze endgültig verab schiedet werde, ohne daß sich die Notwendigkeit der RückVerweisung vom Herrenhause an das Abgeord netenhaus herausstellt, indem dadurch der rechtzeitige Abschluß des großen Reformwerkes gefährdet werden könnte. Dieses entschiedene Eingreifen des Kaisers im Sinne der unveränderten Annahme des Wahl

ausersehenen Prälaten hinlänglich kannte, in der Lage, die einen wie die ande ren zu beruhigen und ihnen zu bedeute«, daß der Bischof keine Parteihaltung einnehmen und sicherlich nichts tun würde, was die eine oder die andere Partei verletzen oder schädigen könnte. Es ist möglich, ja nicht unwahrscheinlich, daß er eine Aeußerung in diesem Sinne auch zu dem Abgeordneten Prinzen Alois Liechtenstein getan habe. Jedenfalls aber konnte der Nuzius dem Prinzen Liechtenstein gegenüber nichts sagen, was diesen etwa

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Pagina 7 di 10
Data: 11.03.1911
Descrizione fisica: 10
11. MZKz 1911. Tiroler BolkSblatt Seite 7 ! Josef Holzastner ist aber weiter geständig und überwiesen, die Briestasche mit 51 Kronen 30 Heller, welche tatsachlich abgängig war, aus den Kleidern des Erschlagenen zum Schaden des « Nachlasses Anton Flecksberger? sich angeeignet zu > haben, eine Tat, welche sich zur Uebertretung des ! Diebstahles im Sinne der Paragraphen 171, 460 ! StG- eignet. Er ist endlich überwiesen und geständig, ! den Peter Eisenmann dem Untersuchungsrichter i gegenüber

den Tatbestand des Verbrechers '! der Verleumdung im Sinne des Paragraph 209 ! StG. Die Anklage ist daher in allen Punkten ge- ^ j rechtfertigt. ; z Das Uerhör des Augeklagten. , ! Der Schwurgerichtssaal war von Zuhörern ^ überfüllt. Man sieht auffallend viele Leute aus . ! dem Unterinntale. Auf dem Tische vor den Ge- ! ^ schwornen liegt der Werndl-Stutzen, mit dem der ' Z Mord vollbracht wurde und eine dazu passende ^! Patrone. Daneben ein topfgroßes Holzkistchen. ! Der Vorsitzende Hofrat Kürzel fragt

und Stelle und den Ruf des Angeklagten als trotzig und aufbrausend in dem Sinne, wie es die Anklage anführt. Posten führer E. Valentin! gibt eine anschauliche Schil derung, wie der Angeklagte nach der Tat ein gleich gültiges, uninteressiertes Benehmen zur Schau trug.. Morgens traf er ihn auf dem Sparherd schlafend, als er ihn aufforderte, zur Leiche mitzugehen. Auch dieser Zeuge behauptet, den Verdacht gehabt zu haben, daß der Mörder einer aus der Familie Wötzinger sein müsse. Er wußte, daß die Wötzinger

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Pagina 3 di 8
Data: 19.12.1885
Descrizione fisica: 8
fl. geschätzt; doch war der Hof um 4200 fl. versichert. Ursache unbekannt; man ver muthet, daß das Feuer gelegt worden sei. , AnS dem Burggrafenamte, 17. Dezember. (Feuerwehrfest. Todesfall. Mission in Mar- lin g.) Unsere. freiwillige Feuerwehr, dieses humane Institut im vollsten Sinne deS Wortes, blüht und ge deiht nach einem 20jährigen Bestände in einer Kraft, als wenn es erst einige Jahre alt wäre, während manche andere Vereine schon längst den Weg alles Zeitlichen gegangen

sind. Dies ist um so auffallender, als kaum eine andere Feuerwehr im Lande glücklicherweise so selten in die Lage kommt, ihre Tüchtigkeit auch in den Stunden der Gefahr zu erproben. Dennoch werden immer fleißig Proben gehalten und es herrscht in dem Vereine ein, Corpsgeist, eine militärische Disciplin, die allein im ethischen Sinne alle Mühen der Commandant schaft und der Mitglieder reichlich lohnt. Denn dieser Verein zählt zu seinen Mitgliedern alle Kreise der Ge sellschaft, der verschiedensten Parteischattirungen

ununterbrochen diesem Institute ange hörten, aber im höheren Sinne war dies glänzend ver laufene Fest ein Ehrenzeugniß für den Commandanten Herm Anton Baumgartner, der durch seine Energie, gepaart mit Leutseligkeit gegen die Mitglieder durch volle 10 Jahre den Verein zu solchen allgemein aner kannten Erfolgen führte. Dem Feste ging am Vorabende eine glänzend verlaufene Schlußübung voran. Am Feste selbst, 8. Dezember, bewirthete die Stadtgemeinde die wackere Feuerwehr in den Andreas Hofer-Sälen

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Volksblatt
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Pagina 6 di 16
Data: 04.01.1902
Descrizione fisica: 16
Ofenheim, der wegen Herausforderung des Bürgermeisters Lueger zum Duell vom Gericht zu einem Monat Kerker verurtheilt worden war, wurde vom Kaiser begnadigt. Das Abolitions-Gesuch. das in der Duell- Affaire Lö wenfeld^S oy ka wobei letzterer erschossen wurde, eingebracht worden ist, wurde, wie gemeldet wird, vom Kaiser in günstigem Sinne er ledigt und es unterbleibt daher der Process gegen Löwenseld. Dem „Prag. Tagbl.' wird aus Rapperswyl geschrieben: Das polnische Museum in Rapperswyl hat einen Aufruf

heutigen NeujahrSömpfange drückte Abgeordneter Julius Andrässy dem Minister präsidenten Szell das vollste Vertrauen der liberalen Pärtei aus. Der Ministerpräsident dankte und sprach dett Wunsch aus, die Fahne des Liberalismus möge dek Staat zum Siege führen und hob hervor, dass diö wirtschaftliche Lage in jeder Beziehung äußerst schwierig sei. Nicht Ungarn trage die Schuld, wenn das wirtschaftliche Verhältnis zwischen Oesterreich und Ungarn im gewissen Sinne noch in Schwebe, sei, für Ungarn

sich mit sämmtlichen Cabinetsmitgliedern zum Präsidenten Apponyi, welcher für die Glückwünsche herzlichst dankte und betonte, sein ganzes Bestreben richte sich darauf, dass das Parlament in dein Sinne wirke, wie es die schwierige Lage des Landes er fordert. (Lebhafter Beifall.) MOim der Mjahrs-AsWisiiWskorttil N» IM. 101—162 Herr Dr. Franz Mumelter, Advocat mit Familie. 163—167 Herr Dr. Johann v. Grabmayr, Advocat mit Familie. 163 Herr Josef Runer, Oberhauserwirt mit Frau, in Terlan. 169 Herr Philipp Förster

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