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Pagina 5 di 8
Data: 17.09.1898
Descrizione fisica: 8
: Josef Sartori, 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, lediger Bahnarbeiter wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 154 II d St.-G.; 2. des Vergehens im Sinne des Artikel I des kaiserl. Patentes vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. September, vormittags 9 Uhr : Joses Gasser, 20 Jahre alt, von Riffian am Ritten gebürtig und dorthin zuständig, iediger Bauernknecht, wegen Verbrechens des Raubes im Sinne der §§ 190, 192 und 194 St.-G. III. Am 20. September

, nachmittags 4 Uhr: Alois Amrain, 16 Jahre alt, von Niederdorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. m - - IV. Am 28. September,-vormittags 9 Uhr: Emanuel Ulrich, ledig, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zuständig, Redacteur in Teschen, wegen Ver gehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 487, 488 und 489 St.-G. V. Am 21. September, nachmittags

4 Uhr: Oliva Zardini, 18 Jahre alt, von Cortina d'Ampezzo gebürtig und dorthin zuständig, ledige Lehramtscandidatin, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 174 II ä St.-G. VI. Am 22. September, vormittags 9 Uhr: Johann Marinelli, vuIZo Titofola, 37 Jahre alt, von Malö gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der 166 und 167 lit. e und 5 St.-G. . VII. Am 23., 24 und 25. September: a) Valentin Comino, 67 Jahre alt, von Buja

, Bezirk Gemona, Provinz Udine, gebürtig, verehlicht, Ziegelbrenner, wegen Verbrechens des Betruges im Sinne der 197 und 200 St.-G-, beziehungsweise 8 St.-G.; b) Mathias Dipoli, 69 Jahre alt, von Kurtatich gebürtig und dorthin zuständig, verehlicht, Kleinhäusler in Rain bei Kurtatsch, wegen des Verbrechen des Betruges im Sinne der 8, 197 und 200 St.-G. VIII. Am 26. September, vormittags 9 Uhr: a) Johann Herbst, 36 Jahre alt, von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, verehlicht, Klein

häusler in Margreid, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; b) Valentin Herbst, 34 Jahre alt, von Untersennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, lediger Felds arbeiter, wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens der Schän dung im Sinne des § 128 St.-G., sowie des Ver brechens des Betruges im Sinne der 197 und 199 lit. a St.-G.; e) Maria Debiasi, geb. Peer

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Pagina 5 di 12
Data: 11.06.1898
Descrizione fisica: 12
im Sinne des § 139 St.-G. II. Am 13. Juni 1898 4 Uhr nachmittags: Joh. Kofler, 36 Jahre alt, von Weitenthal gebürtig, nach Niedervintl zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. des Verbrechens des Gewohnheitsdiebstahles im Sinne der ZZ 171, 173, 174II6, 1761 und Il a St.-G.,'2. der Uebertretung der Entziehung aus der Polizeiaufsicht im Sinne des § 6 und 3. jener der Landstreicher« im Sinne des § 1 des Gesetzes vom 24. Mai 1895 Nr. 85 R.-G.-Bl. III. Am 14. Juni 1898 9 Uhr vormittags: Ant. Neuhuber

. 27 Jahre alt, von Grafendorf gebürtig, nach Gaimberg zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. bes Verbrechens des Raubes im Sinne des Z 190 St.-G., 2. der Uebertretung gegen die öffentlichen An stalten und Vorkehrungen im Sinne des § 318 St.-G., Z. der Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit im Sinne des Z 431 St.-G. IV. Am 15. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: David Martifchnig, 28 Jahre alt, von Gußnigberg, Ge meinde Stall in Kärnten gebürtig und dort zuständig, lediger Bahnarbeiter, wegen Verbrechens

des Todtschlages, im Sinne des Z 140 St.-G. V. Am 16. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: Franz Walder, 48 Jahre alt, von Außervillgraten gebürtig und dort zuständig, verehelichter Viehhändler, wegen 1. des Verbrechens der versuchten Verleitung zur Verfäl schung öffentlicher Creditpapiere, im Sinne der §Z 9, 106, 110 St..G., 2. des Vergebens deS Verschuldens im Concurse im Sinne des § 486 St-G. VI. Am 16. Juni 1898 3'/, Uhr nachmittags: Vlncenz Gandegger, 16 Jahre alt, von Lienz gebürtig, nach St. Magdalena, Gemeinde

Zwölsmal- greien, zuständig, lediger Fütterer, wegen 1. des Ver brechens der Brandlegung, 2. der Uebertretung des Diebstahls. VII. Am 17. und 18. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: Moriz Strauß, 84 Jahre alt, von Sobodist, Gomitat Neutra in Ungarn, gebürtig und dorthin zu ständig, verehelichter Lebensversicherungsagent, wegen des Verbrechens des Betruges im Sinne der §Z 197, 200 «nd 201 !ü. ä St.-G. ZUM Jubiläumsfest der Schützen in Wien. Än Herrn Anton Steinkeller, welcher für das Schützenwesen besonders

für die Rück antwort beizuschließen. Die Arbeitsvermittlung befindet sich Seilergasse Nr. 4 in Innsbruck, wohin auch Ange bote und Nachfragen von Auswärts zu richten sind. Vapst- «nd Kaifer-Inbilaums-Vilgerfahrt nach dem hl. Kande. Da von vielen geistlichen Herrn betont wurde, dass eS die Theilnahme an der Papst- und Kaiser-JubiläumS-Pilgerfahrt erleichtern würde, wenn in deren Zeitdauer nur 3 statt 4 Sonn tage fallen möchten, hat das Comit6 eine Abänderung des Reiseprogrammes in dem Sinne beschlossen

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Pagina 6 di 8
Data: 13.12.1911
Descrizione fisica: 8
aus Wigstadl in Schlesien, zuletzt in Brixen, wegen deS Ver brechens der Notzucht im Sinne des § 27 deS öffentlichen Gewalttätigkeit durch Erpressung im Sinne des § 98 b und der Uebertretung gegen die öffentliche Sittlichkeit im Sinne der §§ 501 und 516 St.-G. — Der Angeklagte wurde heute DienStag nach vierstündiger Verhandlung zu einer Woche Arrest verurteilt. Am gleichen Tage um Uhr nachmittags: David Pinggera, 44 Jahre alt, verehelichter Malermeister aus Meran, wegen des Verbrechens der Notzucht

und Schändung im Sinne der 127 und 128 St.-G. und Uebertretung gegen die öffent liche Sittlichkeit des § 516 St.-G. Am 13. Dezember, vormittags 9 Uhr: Anton Sigmund, 32 Jahre alt, ledig, aus Karlsbad, gewesener Sekretär der Gastwirtsgenossenschaft deS Kurbezirkes Meran, wegen Verbrechens der Verun treuung im Sinne des § 183 St.-G. Am selben Tage um 3 Uhr nachmittags: Otto Goserich, 15 Jahre alt, Hoteldiener aus Prakowitz in Böhmen, zuletzt in Sigmundskron, wegen der Verbrechen deS Diebstahls im Sinne

der §§ 171, 174 Ho, 176 IIa und 179 und deS versuchten Betruges im Sinne der §Z 8, 197, 199 a St.-G. Am 14. Dezember, S Uhr vormittag und fol gende Tage:. Franz Rudorfer, 47 Jahre alt, verehelicht, nach Bozen zuständig, k. k. Postosfizial in Pension und gewesener Polizei-Inspektor, wegen der Verbrechen der Amtsveruntreuung im Sinne deS § 181 und der versuchten Verleitung zum Ver- brechen der Vorschubleistung im Sinne der HZ 9 und 214 St.-G- Die Anklage wird im letzten Falle vom Staats anwalt

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Pagina 5 di 10
Data: 05.03.1898
Descrizione fisica: 10
h. März 1898 „Tiroler Polksblatt- Seite b M. Am 8. März, nachmittags 4 Uhr, Johann Schmid, 40 Jahre alt, von Reischach bei Bruneck gebürtig, nach St. Lorenzen zuständig, lediger Berg arbeiter und Bauernknecht, wegen a) des Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne der 8 und 127 St.-G. und b) der Übertretung deS Diebstahls im Sinne des Z 640 St.-G. IV. Am 9. März, vormittags 9 Uhr, Jakob Heinrich, 49 Jahre alt, von Trient gebürtig und dahin zuständig, verehl. Taglöhner, wegen Verbrechens

der Brandlegung im Sinne der 166, 167 lit. k. St.-G. V. Am 10. März, vormittags 9 Uhr, Rosa Huber, geb. Oswald, 45 Jahre alt, von Tausers in Vinstgau gebürtig, nach Kaisers, Bezirk Landeck, zuständig, verg licht, wegen a) des Verbrechens der Brandlegung im Sinne der §§ 166 und 167 lir. « und k St.-G. und d) Übertretung des Diebstahls im Sinne des § 460 St.-G. VI. Am 11. März, vormittags 9 Uhr, Peter Gobbi, 30 Jahre alt, von Leisers gebürtig und dort zuständig, verehl. Taglöhner, wegen des Verbrechens

s) der Theilnehmung am Diebstahle im Sinne der HZ 185 und 186 lit. a St.-G. und b) des Diebstahls im Sinne der §§ 5, 171, 173, 174 N b u. ä St-G. VII. Am 12. März, vormittags 9 Uhr, Johanna Schennach, 27 Jahre alt, von Ehrwald gebürtig und dahin zuständig, ledige Bescherstochter in Ehrwald, wegen des Verbrechens a) des Kindsmordes im Sinne der ZZ 134 und 139 und d der versuchten Verleitung zur Mitschuld am Verbrechen im Sinne der §§ 9, 5 und 144 St.-G. Die Verhandlung?» leitet

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Pagina 3 di 8
Data: 17.11.1920
Descrizione fisica: 8
; würden die Jugoslsweu dagegen etwa ein mal Fiume angreifen, so wäre das der Krieg nicht Die Fremden, die dem Verbote nicht iuner- halb der vorgeschriebenen Frist Folge leisten, können von den Sicherheitsorganen entfernt werden. Art. 14. — Von jeglicher Erklärung im Sinne gegenwärtiger Verordnung find befreit die Reichs italiener und jene Personen, die im Sinne des Friedensvertrages von St. Germain, der von Italien mit kgl. Dekret vom 6. Oktober 1S19, Nr. 18004, ratifiziert wurde, von Rechts wegen die italienische

Staatsbürgerschaft erlangen werden: nämlich jene, die in dem von der Waffenstillstands- linie begrenzten Gebiete geboren sind oder in diesem Gebiete vor dem 24. Mai 1915, und nicht durch ihre amtliche Stellung, die Zuständigkeit erlangt haben. Hingegen haben der Meldepflicht im Sinne der vorhergehenden Artikel und in der dort angegebenen Weise jene Personen nachzukommen, denen, wenn sie auch nicht als Fremde betrachtet werden, die Berechtigung eingeräumt ist, für die italienische. Staatsbürgerschaft im Sinne

haben, sowie deren Nachkommen; s) jene, die obwohl italienischer Nationalität, in einem zur ehemaligen österr.-ungar. Monarchie gehörigen Gebiet heimatberechtigt und dort nach Rasse und Sprache von der Mehrheit de? dortigen Bevölkerung ver schieden sind. Für Ehefrauen gelten, insoweit es sich um die Anwendung obiger Bestimmungen handelt, die Rechts verhältnisse des Mannes und für Kinder uvter 18 Jahren jene der Eltern. Als Fremde im eigentlichen Sinne des Wortes und im Sinne gegenwärtiger Verordnung

werden unterschiedslos alle jene betrachtet, die nicht unter den in den beiden vorhergehenden aufgezählter Per sonen inbegriffen sind. Art. 15. — Sicherheitsbehördeu im Sinne dieser Verordnung find der Questore für die Stadt Trient und das Gebiet; die Zivilkommissäre der politischen Bezirke der Veuezia Tridentina; die Seite 3 A'Annunjio anerkennt den Vertrag von Rapallo nicht. Der Kommandant von Fiume D'Aunuuzis hat am Samstag sofort nach Bekanntwerden des Ver trages von Rapallo die Inseln Arbe, Veglia uud Unio

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Pagina 10 di 10
Data: 29.07.1899
Descrizione fisica: 10
) nicht in euch haben!' Da ihn einige der Zuhörer und Jünger nun verließen und sagten: „Diese Rede ist hart, wer kann sie hören?', selbst dann änderte er seine Ausdrücke und Redeweise nicht, sondern er wollte, dass seine Worte durchaus im buchstäblichen Sinne verstanden werden. Endlich wandte er sich zu den Aposteln, den Zwölfen, und sagte: „Wollt auch ihr hinweggehen?' Da sagte der Apostel Petrus im Namen aller Zwölf: „Herr, zu wem sollen wir gehen? Du hast Worte des ewigen Lebens'. Somit wollte Jesus Christus, dass seine Worte

: „Dies ist mein Leib' und „dies ist mein Blut' von den Aposteln und den übrigen Zuhörern in dem Sinne, in welchem er sie gesprochen hatte, ausgesasst werden. Die Apostel haben auch wirklich diese Worte im buchstäblichen Sinne velstanden und auch so verkündigt und gepredigt. Die Schüler der Apostel und ihre Nachfolger haben gleich falls, wie oben gezeigt wurde, die Worte im buchstäb- lichen Sinne ausgefasst und selbe in dem Sinne ihren Nachkommen mündlich und schriftlich überliefert. So glaubte die gesammte

. Es ist nämlich eine Unwahrheit, dass wir Katholiken „unverschuldet' Irrende verfluchen und ver dammen; es ist eine Unwahrheit, dass wir Katholiken den Ausdruck „alleinseligmachende Kirche' in dem Sinne gebrauchen, als könnte die katholische Kirche allein, ohne Gott, die Menschen selig machendes ist eine Unwahrheit, dass die katholische Kirche jeden Aberglauben dulde; es ist eine Unwahrheit, dass wir Katholiken ein Stück Brot anbeten; es ist endlich eine Unwahrheit, dass wir die Heiligen anbeten. Nein

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Pagina 1 di 10
Data: 15.12.1909
Descrizione fisica: 10
Kirche und die katholischen Wahrheiten, sondern auch die gläu bigen Protestanten, die Anglikaner, die Kalviner, die Schismatiker und wie diejenigen alle heißen, die noch an Christus glauben, aber gar manches hartnäckig leugnen, waS die katholische Kirche lehrt. Man kann sie noch „christlich' neunen im weiteren Sinne und nennt sie auch so, aber nicht mehr katholisch cder christkatholisch kann man sie nennen. Nun in diesem Sinne ist die Frage im Katechis mus: „WaS heißt christlich glauben

?' nicht zu nehmen, sonst wäre eS nicht mehr ein katholischer Katechismus, sondern im Katechismus ist daS Wort „christlich' im engeren Sinne genommen und da hat eS ganz die gleiche Bedeutung wie christkatho lisch, nur daß das Wort „katholisch' auch noch den Sinn von „allgemein' hinzufügt. Der Katechismus lehrt ja nur die Wahrheiten der katholischen Kirche, von den andern sogenannten christlichen Konfessionen aber will er nichts wissen. Wohl aber nimmt die Wiener christlichsoziale Partei das Wort „christlich

' im Walteren Sinne (und dieser Parter haben sich Schöpfer und die Seimgen vollständig angeschlossen). Sie redet ja immer vom Christentum „aus der breiteren Basis', sie anerkennt kein echt katholisches Programm, sondern höchstens ein Programm mit der „christlich-deutschen Gesittung'. Sie legt bei jeder Gelegenheit Ver wahrung gegen die Zumutung des KlerikllismuS ein usw. Das also ist der gewaltige Unterschied, mein lieber Herr Doktor: „christlich' im Sinne von „christkatholisch', das steht im Katechismus

und damit sind wir vollkommen einverstanden, aber christlich im Sinne der christlichsozialen Partei, das bedeutet nur das Christentum im weiteren Sinn, worin alle möglichen Sekten Platz finden, und dieses „Christentum' wollen wir nicht. Umsonst also hat Herr Doktor Schöpfer, ich möchte sagen eine sast kindische Freude darüber, daß im neuen Katechismus nur mehr „christlich' glauben steht und nicht mehr „christkatholisch glauben'. Die Bi schöse haben wohl aus keinem anderen Grund diese Aenderung vorgenommen

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Pagina 4 di 10
Data: 07.12.1898
Descrizione fisica: 10
der Stadtgemeinde Bozen sür das Jahr 1897 liegt im Stadtkammerämte zur öffentlichen Einsicht auf. Dies wird im Sinne des § 42 des Ge meindestatuts mit dem Beisatze kundgemacht, dass Erinnerungen der Gemeindemitglieder hierüber bis zur Erledigung der Schlussrechnung durch den Gemeinde« rath beim gefertigten Stadtmaglstrate schriftlich über reicht werden können. ' IV. Schwnrgerichtssel)ion. Vom 5. bis ein schließlich 9. December 1898 kommen beim k.k. Kreis- als Schwurgerichtshof Bozen folgende Straffälle

zur Verhandlung: ^ I. Am 5. Dec. 9 Uhr vormittags Agnes Waldboth, 26 Jahr alt, von Kastelruth gebürtig und dorthin zu ständig, ledig. Bauerntochter, wegen Verbrechens des Kindsmordes im Sinne des § 139 St.-G.; N. Am 5. December 4 Uhr nachmittags Johann Zublasing, 15 Jahr alt, von Tramin gebürtig und dorthin zuständig, ledig, Bauernknecht, wegen Verbre chens der Nothzucht im Sinne des Z 127 St.-G; M. Am 6. Dec. 9 Uhr vorm. Angelo Bertoldi, 37 Jahre alt, von Trient gebürtig und dorthin zu ständig, ledig, Maurer

, wegen Verbrechens des Ge wohnheitsdiebstahles im Sinne des Z 176 I; IV. Am 7. Dec. 9 Uhr vorm. Michael Marinsek, 40 Jahre alt, von Radomlje, Bezirk Stain gebürtig und dorthin zuständig, wegen Verbrechen» des Tod schlages im Sinne des § 140 St.-G. und der Ueber- tretung der Landstreichern; V. Am 9. Dec. 9. Uhr vorm. Gottlieb Dellago, 32 Jahre alt, von Wolkenstein gebürtig und dorthin zuständig, ledig, Taglöhner, wegen Verbrechens des Todschlages im Sinne des § 140 St.-G. Annonren-Straßenkalender

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Pagina 4 di 10
Data: 18.09.1897
Descrizione fisica: 10
bei Meran, wegen des Verbrechens des Betruges durch Meineid. II. Am 21. September, vormittags 9 Uhr a) Domenico Coser, 65 Jahre alt, verehlicht, von Garniga, Bezirk Nogaredo, gebürtig und zuständig, Baumann in Leifers; b) Claudian Coser, Sohn des Domenico, 31 Jahre alt, ledig, von Garniga, Bezirk Nogaredo, gebürtig und zuständig, Arbeiter in Leisers, »wegen deS Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne der §§ 127 und 128 des Strafgesetzes. III. Am 21. September, nachmittags 4 Uhr, Aloisia Franz

der Sittlichkeit im Sinne der §§ 8, 125, 127, 128 des Strafgesetzes. „Tiroler Volksblatt- VI . A m 23. September, Nachmittags 4 Uhr, Josef Welt schreib er, geboren am 6. März 1881 in Prad, dorthin zuständig, Dienstknecht, wegen des Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne der 127, 128, 129 Ila des Strafgesetzes und der Uebertretung im Sinne der ZH 460 und 516 des Strafgesetzes. VII. Am 24. September, vormittags 9 Uhr, Peter Masarei, 24 Jahre alt, von Contrin in Buchenstein gebürtig und dorthin zuständig

, 42 Jahre alt, von Villanders gebürtig und zuständig, verehlicbt, Taglöhner in Klausen, wegen des Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne des § 125 des Strafgesetzes. X. Am 27. und 28. September, a)Vigilio Litterini, 33 Jahre alt, verehlicht, von Villa Canale gebürtig und dorthin zuständig, Postexpeditor, d) Gio vanni Albert i, 52 Jahre alt, verehlicht, von Rovereto gebürtig und zuständig, Agent, e)Arturo und Pietro Visconti, 39 Jahre alt, verehlicht, von Como gebürtig und dahin zuständig, Inhaber

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Pagina 7 di 10
Data: 03.04.1915
Descrizione fisica: 10
Vorkehrungen in die durch daS Fremden Verkehrsgesetz vorgeschriebenen Bahnen zu lenken und zu diesem Zwecke an Stelle der für die Ueber gangSzeit gewählten provisorischen Kommission im Sinne der Statthaltereiverordnung eine definitive Fremdenverkehrskommissfon zu bilden. Die provi sorische Kommission hat daher beschloffen, im Sinne z-r Wahlordnung die Wahl der „Fremdenverkehrs- ommission Bozen' für die gefetzmäßige Zeit von drei Jahren auszuschreiben. Die Bildung der beiden Wahlkörper im Gebiete

der Fremdenv?rkehrSkom« Mission und die Zustellung der Wählerlisten für >ie nach dem Gesetze im Monat Mai stattfindende Vahl der Kommission ist bereits im Zuge. Im Sinne deS § 33 der Verordnung des k. k. Statt» »alters vom 24. September 1913 werden die jeden Wahlkörper gesondert behandelnden Wählerlisten durch acht Tage und zwar vom 12. bis einschließlich 9. April 1915 in der Kanzlei der Fremdenver- kehrskomwission Bozen. Silbergaffe 6, zur allge meinen Einsicht aufgelegt. Einsprüche gegen die Richtigkeit

ein Strafprozeß wegen Hochverrates gegen I. S. statt; als Militäranwalt trat Oberleutnant Bit- fchnau, als Verteidiger RechSanwalt Dr. A. Lehn dorff auf. Der Angeklagte wurde im Sinne der Anklage schuldig befunden und zum Tode durch den Strang verurteilt. Gin Verurteilter abgefallener Priester. Vor einem Wiener Erkenntnissenat spielte sich am 30. und 31. März die vom Obersten Gerichtshof neuerdings angeordnete Verhandlung gegen den abgefallenen Priester Johann Kirchsteiger, der an geklagt

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Pagina 2 di 8
Data: 05.08.1911
Descrizione fisica: 8
Seite 2 Tiroler Voltsblatt 5. August 191! Vas Verbot cker UMarbeit iler Frauen. Mit 1. August d. I. ist daS Gesetz vom 21. Februar 1911, welches daS Verbot der Nachtarbeit der Frauen in industriellen Unternehmungen zum Inhalt hat, in Rechtskraft getreten. Wenn auch daS Gesetz selbst bereits Ausnahmen statutiert und im Sinne desselben durch den Handelsminister weitere Ausnahmsbedingungen im VerordnungS- Wege zugestanden werden können, so bedeutet die Schaffung des Gesetzes doch einen Fortschritt

aus dem Gebiete der sozialen Gesetzgebung gegenüber dem bisherigen Zustande, wo ein Großteil der Unternehmer die Arbeiterinnen zur Nachtarbeit ver wendete. Dieser Ausnützung der weiblichen Arbeits kraft ist nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes wesentlich Einhalt geboten worden. Die Gast- und Schankgewerbe wurden nicht als industrielle Unter nehmungen im Sinne dcS Gesetzes betrachtet. Im Nachstehenden bnngen wir die hauptsäch lichsten Bestimmungen des neuen Gesetzes. Z 1. Bei industriellen Unternehmungen

der ununterbrochenen elfstündigen Nacht ruhe jener Arbeiterinnen, welche das 16. Lebensjahr bereits vollendet haben, bis auf 10 Uhr abends verlegt werden. Z 2. Als industrielle Unternehmungen im Sinne des Gesetzes haben alle Anlagen zu gelten, in welchen gewerbemäßig die Hervorbringung von Verkehrsgegenständen oder die Bearbeitung und Verarbeitung von Stoffen erfolgt, einschließlich der Bauunternehmen, jedoch mit Ausnahme der Be triebe der land- und forstwirtschaftlichen Urproduk tion und der Bergbaue

auf vorbehaltene Mineralien, für welch letztere die Regelung durch ein besonderes Gesetz erfolgt. Die Gast- und Schankgewerbe sind nicht als industrielle Unternehmungen im Sinne des Gesetzes anzusehen. Der Handelsminister ist ermächtigt, im Einver nehmen mit dem Ackerbauminister die genauen Grenzen zwischen Industrie einerseits und land- und forstwirtschaftlicher Urproduktion anderseits im Verordnungswege festzusetzen. § 3. In Fällen nicht vorherzusehender und nicht periodisch wiederkehrender

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Pagina 4 di 8
Data: 26.12.1923
Descrizione fisica: 8
bekanntgegeben: Am 29. Oktober hat im Sinne des § 10 der Geschäftsordnung der Kammer eine Sit- zung der in Bozen-Gries wohnhaften Kammerräte stattgefunden, welche beschlossen hat, dem Herrn Baurat Karl L u n, der am 1. November 1923 seinen 70. Geburtstag feierte, die silberne Kammer medaille zu verleihen. Diese Ehrung des Jubilars, der durch 20 Jahre der Kammer angekörte, erfolgte in Würdigung der hervorragenden Verdienste, die er sich auf dem Gebiete der baulichen Entwicklung des Kammerbezirkes

geblieben sind, so würden viele durch die Einfüh rung des neue» Steuersystems im Jahre 1924 b?- sonders hart getroffen werden, da sie unter drücken den Bedingungen dle Steuern für mehrere Jahre binnen kurzen Zeiträumen erlegen müßten. Diese Härten zu mildern, wurde daher folgender Beschluß gefaßt: Das Präsidium wird beauftragt, bei der Regie rung im Anschlüsse au die Aktion des Triestiner Komitees der Steuerträger der Veuezia Giulia im folgenden Sinne vorstellig zu werden: 1. Die Bezahluug

der Belehnungsschulden steht. Mit Rücksicht auf die außerordentlich schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen der Rückzahlung dieser Schulden, erscheint eine Uberprüfuug des Dekretes mit Rücksicht auf die damit zusammenhängenden unge klärten juridischen und währungspolitischen Fragen, unbedingt geboten. In diesem Sinne hat auch das offizielle Komitee der Gläubiger und Schuldner in der Provinz Venezia Tridentina Beschluß gefaßt. Auf dem Gebiete des Verkehrswesens hat die Kammer der Fahrplan-Konferenz der Kammern

der drei' Venezien in Padua die Wünsche der Kammer bezüglich der Vermehrung der Schnellzüge auf der Breu»erstrecke bekanntge geben und sich infolge eines von der Handelskam mer Padua geäußerten Wuusches auch für die Ver besserung dieses Gebietes für Bozen ausgesprochen. Auch bei der Generaldircktion der Südbahn in Wien wurde gemeinsam mit dem Ufficio Veneto di trasporti in Treviso im Sinne der Verbesserung der Schnellzugsverbindungen ans der Brenner strecke interveniert. Mehrfache Klagen

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Pagina 4 di 8
Data: 14.05.1924
Descrizione fisica: 8
nützlicher wäre, durch Liefe rung von Ware, die dem Konsum entspricht, den Konsum zu befriedigen anstatt durch die Be schränkungen im Sinne des Typenweingesetzes den Konsum und in der Folge den Handel zu hemmen. Es sei doch praktischer, die Kunden, die man mit harter Mühe erworben nach Wunsch zu bedienen, als sagen zu müssen von diesem Wein, den der Kunde möchte, sei keiner mehr vorhanden. Herr Josef Mayr, Unter- gansner in Kardaun, faßte die Auffassung der Produzentenkreise in einige kernige Leitsätze

Zusammen. In vwo veritus. Der Ursprungs charakter der Sorte und Lage müsse unter allen Umständen geschützt werden. Im gleichen Sinne äußerte sich Herr Oettl unter Hinweis auf die Genossenschaft St. Magdalena. Der Provenienz schutz schließt in keiner Weise aus, daß Güter ähnlicher Beschaffenheit einbezogen werden, nur muß der betreffende Wein die typischen charak teristischen Eigenschaften der geschützten Type und Lage haben. Im selben Sinne sprach auch Herr W i d m a n n - Quirain, der betonte

und unser Weinhandel was sachliche Arbeit und Reellität anlangt, voll endet auf der Höhe steht. Nach mehreren ande ren Reden und dem Resümee des Herrn Vor sitzenden wurde beschlossen, daß ein Komitee im Sinne der gemachten Ausführungen speziell der Leitsätze des Herrn Mayr-Untergansner Vor schläge zur Danachachtung für dis Durch^:!nung des Typenweingesetzes ausarbeiten soll, die der Regierung zu unterbreiten '^ären. In das Komitee kommen je dr^i Vertreter der Produktion, des Handels un) der Kellerei

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Pagina 4 di 8
Data: 27.07.1921
Descrizione fisica: 8
der Reichsverfassung iu parlamentarischem Sinne ihrer wichtigsten Rechte und ihres Einflusses auf die Auf gaben des Reiches beraubt werden. Daß sie wäh rend es Krieges auf so manche ihrer Befugnisse zu gunsten des Reiches zeitweilig verzichteten, hat viel fach die Ansicht aufkommen lassen, daß diese Be fugnisse auf die Dauer dem Reiche belassen werden könnten und vorhandene zentralisttsche Neigungen bestärkt, die bewußt oder unbewußt letzten Endes auf die Existenz eines mehr oder minder republi kanischen

Einheitsstaates hinauslaufen. Die Reichs verfassung wird zweifellos eine teilweise Umgestal tung erfahren müssen, eine solche Umgestaltung darf aber nicht in parlamentarisch-repMikanischsm Sinne erfolgen, sondern sollte eher in dem Sinne vor sich gehen, daß die Autorität der Einzelstaaten eine Hebung erfährt und die Reichsverfassung mehr der Form eines Staatenbundes, als eines Bundesstaates angenähert wird. Vielleicht kann uns hiebet eine nach dem Kriege zu erhoffende Annäherung Deutsch österreichs zustatten

de struktiver Bestrebungen gleichkommt, die schließlich nach erreichtem Zentralismus sich auch gegen den Träger der Kaiserkrone richten werden, da dieser, sowie die Regierung eine. Ausgeburt der jeweiligen Mehrheitspartei nur allzu leicht als überflüssiger Zierat erachtet werden kanu. Vielleicht wag eS sich jetzt empfehlen, den bayrischen Landtag einzuberufeu und es ihm nahezulegen, unter ausdrücklicher Kund gebung deutscher Gesinnung gegen eine Umäuderuug der Reichsverfassung im zentralistischen Sinne

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Pagina 2 di 8
Data: 26.11.1913
Descrizione fisica: 8
. Und in diesem Sinne laden wir alle Tiroler ein, gleich ob hoch oder nieder, ob geistlich oder weltlich, mit Ernst an die Friedensarbeit zu gehen. Und jeder kann gleich bei sich selbst anfangen: heraus aus dem Herzen mit aller Gehässigkeit, und statt dessen bemühe sich jeder seine politische Ueber- zeugung ernst und gewissenhast zu überprüfen. Unser heiliger Glaube möge bei dieser politischen GeneralgewissenSersorschung Richter und der gesunde praktische HauSverstand unseres Tiroler Volkes soll Berater

- tuender erfrischender Tauwind durch Berg und Tal streichen. Haß wird edlem Sinne weichen, die jetzige Armut unserer Politik wird durch einen Sprühregen großer ernster und herrlicher Ideen Weggeschwemmt werden und in die Nacht der Ver wirrung werden die ersten Sonnenstrahlen beginnender Klarheit hineinleuchten. Das Tiroler Volk aber wird aufatmen und aufjub ln, denn nun geht eS endlich wiederum aus den staubigen Niederungen die Höhenpfade hinan, hinauf zu den Firnen! Inland. Hnldignngsdenkmal

. In diesem Sinne ist zu begrüßen, wenn die nichtakademischen christlichen Kreise auch der Entwicklung des Studentenwesens größere Beacht ung schenken und die zahllosen Opfer und Mühen unserer Studentenschaft zu würdigen lernen. Möge deshalb das gesamte christliche deutsche Volk von Oesterreich der Gründerin deS katholischen StudententumS unseres Staates in diesem ihrem Jubeljahre mit besonderer Freude gedenken und im Sinne unseres Glaubens wenigstens durch eine herzliche Anteilnahme an dem Feste des nächsten

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Pagina 1 di 10
Data: 13.07.1898
Descrizione fisica: 10
wortlichen .Schriftleiters der „Bozner Zeitung' über reichte Klage gegen Seine Excellenz Fürstbischof Doctor Eugen Karl Valussi von Trient, Monsignor Josef Wieser, Propst von Bozen, Hieronymus Mairhojer, Redacteur und Anton Warasin, Buchdruckereifactor in Bozen, wegen Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 491 und 493 St.-G. ddto. Bozen Juni 1898' Mrd Ihnen hiemit eröffner, dass die Rathskammer dieses k. k. Kreisgerichtes in der Erwägung,, dass es sich gegebenen Falles um eine Kundgebung

aus Einleitung der Voruntersuchung gegen die Vorgenannten wegen des Vergehend gegen die Sicher heit der Ehre im Sinne des § 491 St.-G. mangels eines strafbaren Thatbestandes abzulehnen befunden habe, womit auch die secundär gestellten Anträge ihre Erledigung finden. - K. k. Kreisgericht Bozen, Abtheilung VI. Der Untersuchlmgsrichter: Endel. K. k. Kreisgericht Bozen, Abtheilung V, am 8. Juni 1898. .' - Koepf. Auf einen von den Klägern ergriffenen Recurs hin, erfolgte nun Vonseite des k. k. Oberlandesgerichtes

Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der ZZ 49!, 493 St.-G. abgelehnt wurde, in Erwä gung, dass der Inhalt des Schreibens: „An den Hochwürdigsten Monsignor Probst in Bozen', beginnend „Wir haben leider', endigend mit: „gehörig verlaut hart wird und gefertiget: „F. B. Ordinariat Trient am 30. Mai 1898 Eugen Karl Fürstbischof' und zwar speziell in der von den Privatanklägern beanstän deten Stelle immerhin die objektiven Merkmale eines strafbaren Thatbestandes nach dem 12. Hauptstück

, wegen Ver gehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 491 und 493 St.-G. anzuordnen und das k. k. Kreisgericht anzuweisen, die gesetzliche Erledigung des weiteren Antrages der Privatkläger auf Beschlagnahme beider Druckschristen und Anordnung des Verbotes der . Weiterverbreitung durch BeschlusSsassung des zuständigen Processgerichtes zu veranlassen und über den gestellten Delegierungsantrag seinerzeit das Amt zu handeln. Von dieser Oberlandesgerichlichen Entscheidung vom 22. Juni 1898

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Pagina 5 di 12
Data: 04.01.1913
Descrizione fisica: 12
bis knapp vor die Tore von Konstantinopel getragen, ist noch zu leb- hast in unfer aller Erinnerung, um an dieser Stelle einer Auffrischung zu bedürfen. — Nur auf eines sei mir gestuttet, zurückzukommen. Ich meine den jähen Umschlag der öffentlichen Meinung, die sich in den ersten Phasen dieses überaus blutigen und mit seltener Erbitterung geführten Krieges überall in deutschen Landen in sür die Türken günstigem Sinne geäußert hatte. Die Gründe, weshalb Deutschland und der weitaus größte Teil

geworden ist. „Es ist uns am ehesten erlaubt, an den Krieg nicht zu glauben, wenn wir uns klar sind, daß er trotzdem kommen kann. Denn dann ist keine Enttäuschung, kein böseS Erwachen aus dem Traume zu fürchten.' Mit diesen Worten des Freiherrn von der Goltz will auch ich meine Betrachtungen, die von einem Rückblicke zu Vorausempfindungen geworden sind, schließen und nur die Hoffnung anknüpfen, das Jahr 1913 möge eS mit uns gnädig machen und nicht in dem Sinne und Geiste seines Vorgängers

bei der LandeS-Anstalt. Die Tiroler Bauernsparkasse belehnt nur mehr Gebäude, welche bei der Landes-Anstalt versichert sind. Die Tiroler Hypotheken-Anstalt dürfte es in Zu kunft auch so halten. DaS find die stärksten Belege sür das gemeinnützige Wirken der Tiroler Lan des-Anstalt, die bereits aus eine nahezu 100- jährige segensreiche Tätigkeit zurückblicken kann. Darum ergeht an die Bevölkerung des Tiroler Landes die höfliche Einladung im echten patriotischen und gemeinnützigen Sinne die vaterländische

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Pagina 3 di 8
Data: 19.12.1885
Descrizione fisica: 8
fl. geschätzt; doch war der Hof um 4200 fl. versichert. Ursache unbekannt; man ver muthet, daß das Feuer gelegt worden sei. , AnS dem Burggrafenamte, 17. Dezember. (Feuerwehrfest. Todesfall. Mission in Mar- lin g.) Unsere. freiwillige Feuerwehr, dieses humane Institut im vollsten Sinne deS Wortes, blüht und ge deiht nach einem 20jährigen Bestände in einer Kraft, als wenn es erst einige Jahre alt wäre, während manche andere Vereine schon längst den Weg alles Zeitlichen gegangen

sind. Dies ist um so auffallender, als kaum eine andere Feuerwehr im Lande glücklicherweise so selten in die Lage kommt, ihre Tüchtigkeit auch in den Stunden der Gefahr zu erproben. Dennoch werden immer fleißig Proben gehalten und es herrscht in dem Vereine ein, Corpsgeist, eine militärische Disciplin, die allein im ethischen Sinne alle Mühen der Commandant schaft und der Mitglieder reichlich lohnt. Denn dieser Verein zählt zu seinen Mitgliedern alle Kreise der Ge sellschaft, der verschiedensten Parteischattirungen

ununterbrochen diesem Institute ange hörten, aber im höheren Sinne war dies glänzend ver laufene Fest ein Ehrenzeugniß für den Commandanten Herm Anton Baumgartner, der durch seine Energie, gepaart mit Leutseligkeit gegen die Mitglieder durch volle 10 Jahre den Verein zu solchen allgemein aner kannten Erfolgen führte. Dem Feste ging am Vorabende eine glänzend verlaufene Schlußübung voran. Am Feste selbst, 8. Dezember, bewirthete die Stadtgemeinde die wackere Feuerwehr in den Andreas Hofer-Sälen

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