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Pagina 6 di 8
Data: 29.11.1924
Descrizione fisica: 8
Seite 6 29. November 1924 ibrer Auffindung verfügte Herr Karabinierimajor Tagliavacca eine gründliche Durchstreifung des Ge bietes durch die Karabinieri der Station Sarnthein, uin der Täter habhaft zu werden. Tatsächlich wur den auch zahlreiche Perhaftungen vorgenommen und die Verdächtigen der Quäftur in Bozen einge liefert. Wie der „Brennero' meldet, verfolgt die Sicher- beitsdehörde die Spuren von zwei schwer verdächti gen Personen, deren Verhaftung bevorsteht. In der Nähe von Bozen wurden

mit sich schleppten, wurde bereits gestern gemeldet. Heute werden die Namen der Betreffenden be kanntgegeben. Es handelt sich um einen gewis sen Leonhard Ebner, des Josef, geb. 1895 in Eppan und um einen gewissen Franz Grum me r, des Josef, geb. 1879 in Seit. Die beiden wurden von den Karabinieri unter Mitwir kung der städtischen Polizei von Bozen festge nommen. Dem Leiter der städt. Polizei, Herrn Brandstetter, stieg der Verdacht auf, die beiden Arretierten könnten mit dem Raubmord an der Monika Württenberger

wieder in einem Geschäfte mitten im Markte in unmittelbarer Nähe der Karabinieri eingebro chen, doch wurde der kecke Verbrecher bei seiner Ar- beit gestört und als die Besitzerin beim Fenster her abrief, ist er entflohen. Ein Verdächtiger wurde ! heu?e eiugebracht. Hoffentlich wird man auch bald der übrigen habhaft, j Einführung des Einmannwagen-Betriebes auf^ der Trambahnstrecke Höllerhof—Wurzerhof. Die Betriebsleitung der städt. Straßenbahnen in Bozen gibt bekauut: Ueber Beschluß des Verwaltungsrates

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Volksblatt
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Pagina 7 di 8
Data: 14.01.1925
Descrizione fisica: 8
sie zu einer Suppe ins Dienstbotenzimmer, fragte sie, ob sie nun eine Stelle habe, und dergleichen und hielt sie auf. Die sofort verständigte Trödlerin trat „zufällig' ins Zimmer, fragte »ach Schwester Oberin und „erwartete' diese dort, um sich die Person ansehen zu können. Sie er kannte an ihr sofort die Verkäuferin des Teppichs Lnd der Altartücher und auch diese gab sich ihr zu erkennen. Nun wurden sofort Karabinieri von Un termais geholt, in die Sache eingeweiht und gebe ten, die angebliche „Theres Mair

' zu verhaften, was diese auch taten und sie nach dem Verhör der städtischen Heüanstalt überstellten, weil sie ihrer Weöerkunft nahe sein soll. Den Karabinieri gegen über nannte sie sich „Marie Mair', später Rosa Mair. Sie dürfte Wohl auch den Teppichdiebstahl in der Kapelle der Salvatorianerinnen in Obermais ausgeführt und möglicherweise in jüngster Zeit zweimal versuM haben, in der Lourdeskapelle hin ter 5er Staotpfarrkirche, - das Mtarspitzentuch weg- Aizerren, was ihr allerdings nicht gelungen

. Der Unterstaatssekretär G r a n d i antwor tete auf die Anfrage des Abg. Baron Sternbach betreffend die öffentliche Sicherheit. Er erklärte dem Abg.'Sternbach, daß der Beaufsichti gung der Grenze im Oberetsch von Seiten der Sicherheitsbehörden das größte Augenmerk ge schenkt werde und mit Spezialabteilungen von Karabinieri die wichtigsten Posten besetzt sind. Von einer Stärkung dcs Verbrechertums im Ge biete könne man nicht reden, da aelegentlich ein zelner Mordtaten sofort eingegriffen und die Schuldigen

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Volksblatt
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Pagina 5 di 8
Data: 21.01.1925
Descrizione fisica: 8
trieben werden. Vier Burschen aus dem Vinschgau — die Na- wen tun nichts zur Sache — hatten nebst anderen Sachen 16^ Kilo Kaffee und 40 Kilo Tabak über die schweizerische Grenze herübergeschmuggelt. Bei einbrechender Dunkelheit wurden sie jedoch auf den Feldern nächst der Reichsstraße zwischen Spondinig und Prad von Finanziert und Karabinieri gestellt. Während es zweien von ihnen, unter Zurücklassung >er Schmuggelware gelang, zu entkommen, blieben die beiden anderen hängen und wurden eingeliefert

— nämlich der Karabinieri — wurde er zu 3 M o- naten und 10 Tagen Kerker verurteilt. Nachklänge zum Schwurgerichtsfall Fachin. Wie erinnerlich, verurteilte das Schwurgericht Bozen im Dezember den beim Besitzer Josef Erb in Tscherms als Knecht bedienstet gewesenen Tho mas Fachin zu 2^ Jahren Kerker, weil er seinen Herrn fälschlicherweise der Tötung eines Einschlei chet^ verdächtigt und angezeigt hatte. Auf Grund eben dieser Anzeige wurde seinerzeit Erb verhaftet, doch bald wieder auf freien Fuß gesetzt

, weil seine Schuldlosigkeit erwiesen war. Die Sache hatte aber für-Erb doch noch eine böse Folge, weil er seiner Inhaftnahme durch die Karabinieri heftigen und tätlichen Widerstand entgegengesetzt hatte. Die Strafe hiefür lautete auf Kerker in der Dauer von 3 Monaten und 10 Tagen. Ein ähnlicher Fall. Wegen desselben Vergehens, jedoch gegenüber umtshandelnden Finanzieri wurde ein gewisser Jo sef Watschinger aus Junichen zu 29 Tagen Kerker und 500 Lire Geldbuße verurteilt. Größte Ruhe und Besonnenheit, Unterlassung

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