: Da in der Oeffentlichkeit vielfach die Anficht vorherrscht, daß die Einberufung der demnächst zur neuerlichen Musterung gelangenden GeburtSjahrgänge 1897 bis 1866 zur Einrückang schon in Balde zu gewärtigen sei, wird neuerlich darauf hingewiesen, daß die vor erwähnte Musterung bezweckt, die Kontinuität der Beistellung periodischer Ersätze für die Armee irn Felde schon dermalen auch sür spätere Termine zu sichern, und daß eine Einberufung der hiebei geeignet Befundenen nicht vor Abschluß der haupt sächlichsten
Ernteperiode zu gewärtigen sein dürfte. Vrwatfeldpostpaketverkehr und Maren probenverkehr ?nr Armee im Felde. 1. Die Versendung von Privatfeldpostpaketen ist nunmehr auch zu den Feldpostämtern 116/11, 138, 226 und 331 zugelassen, hingegen zum Feldpostamt 127 eingestellt. 2. Warenprobensendungen zur Armee im Felde sind künstig nur nach folgenden Feld- (Etappen)Postämtern zugelassen: Nr. 6, 8, 10, II, 12. 13. 14, 15, 16, 17. 19. 19/11, 20, 22. 22/11, 22/111
zur Armee 112. 113, 123, 125, 138, 139, 153, 156, 172, 173, 189, 210, 220, 230, 209, 219, 228,