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Volksblatt
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Pagina 9 di 10
Data: 02.09.1899
Descrizione fisica: 10
seine Forderung grundbücherlich intabuliert werde; er blieb Gläubiger der Erben, wenn das Grundstück nach dem Tode seines Schuldners in andere Hände überging. Die Lebensversicherung auch dem Reälcredite dienstbar zu machen, war der jüngsten Zeit vorbehalten, in welcher die Versicherungssachlente eifrig nach Mitteln sannen, dieses Ziel zu erreichen. Es wird Jedermann einleuchten, wie vortheilhast es für den Staat und das Einzelindividuum ist, wenn eine Hypotekarschuld mit dem Tode des Grund- oder Hausbesitzers

erlischt und das Anwesen lastenfrei in den Besitz der Erben übergeht. Wenn ein nicht amortisierbares Hypothekar-Darlehen gegeben wird, ist dieses Ziel dadurch zu erreichen, dass der Schuldner eine Lebensversicherung auf den vollen Schuldbetrag eingeht und derart seine Familie in die Lage versetzt, bei seinem Ableben die Hypothek mit der von der Versicherungsgesellschaft empfangenen Summe zu löschen. Zumeist aber werden Hypothekar-Darlehen in der Weise contrahiert, dass die Schuld in einer längeren

- oder Hausbesitzer leichter sein, diese Prämie aufzubringen und er wird seine Familie davor bewahren, mit seinem Besitzthum auch die Sorge zu erben, welche die Folge jeder Schuldenlast ist. Der Kostenpunkt der Hypothekar-Lebensversicherung sei an einem Beispiele erörtert: Für ein Hypothekar- Darlehen von 1000 fl., sür welches neben 4^/zpercent. Zinsen noch eine Amortisationsquote von Percent, sohin eine Annuität von 5 Percent jährlich bedungm wurde, beträgt die zugehörige Lebensversicherungs-Prämie

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Giornali e riviste
Volksblatt
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Pagina 6 di 8
Data: 21.09.1887
Descrizione fisica: 8
an die Be zirkshauptmannschaft Bregenz; die mit dem Organistendienste verbundene Lehrer- und Schulleiterstelle in Prägraten, Gesuche bis 10. Oktober an die Bezirkshauptmannschaft Lienz; die mit . dem Organistendienste vereinigte Lehrer- und Schulleiterstelle in Prad, Gesuche bis 30. September an die Bezirkshauptmann schaft Meran. : ! ' ^ . Die Erben nach Simon Mang, Inwohner zu Thunstatt am Hartberg, gestorben am 13. April 1837 haben sich binnen Jahresfrist vom 9. September an zu melden beim Kreisgericht Fügen; ferners

: Josef Maas als Erbe seiner am 29. Mai in Schluderns verstorbenen Schwester Krescenz binnen einem Jahre vom 7. September an beim B.-G. Glurns; sodann: Helena Müller als gesetzliche Erbin nach Helena Oberforcher, verehl Müller, gestorben am 1. April d. Js. binnen Jahres frist beim B.-G. Lienz und Barbara Posch als gesetzliche Erbin nach Johann Posch, gestorben am 22. Juni 1887, binnen Jahresfrist vom 9. September an beim B.-G. Schwaz. Edikt. Ueber freiwilliges Ansuchen der Erben nach Franz Kuntner

der Erben nach Johann Vigl, Bischof in Barbian, werden nachstehende Reali täten am 29. d Mts , S Uhr Bormittag im Rößlwirthshanfe in Barbian öffentlich feilge boten werden^- als: - Parthie I. Cät.-Nr. 671, Parz.-Nr. 392 ein Wein garten, genannt Gastweingarten, von 6 Graber, oder circa 899 Klftr. Parz.-Nr. 2263 Wald zu Sax von circa I Joch 794 Klftr. Ausrnfspreis . 5VV fl. Parthie II. Cat.-Nr. 751, Parz.-Nr. 2667 die Bau- recht und Gerechtigkeit einer Alpenwiese und Leger am Horn und eine Mahd

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