unter den Befehlen des Fürsten von Repnin in Gal- lizien einrücken lassen zu dürfen, und zwar milder Vollmacht, daselbst feine Garni son zu nehmen, sich in jedem Platze, «0 eS die Nothwendigkeit erfordert, zu sehen, und so zu handeln, als wenn es auf ihrem eignen Gebier wäre. Der russische Bokh- fchafrer Graf Rafumowsky, erhielt Be fehl , sich nach Brüßel zu begeben, und diese Sache bei dem Kaiser zu betreiben. Man glaubt aber, daß diese Unterhand lung grosse Schwierigkeiten finden werde, weil Gaüizien