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Tiroler Zeitung - Wochenblatt für Katholiken
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Pagina 3 di 4
Data: 29.12.1851
Descrizione fisica: 4
am 1. Januar aussehen werde. Es sei unentschieden, ob ein großer Zollverein von der Ostsee und Nordsee bis zum Bodensee und den Vaierischen Alpen in das Jahr 1854 Hineintreten, oder welche andere Combinationen der Ablauf der Zollveneinsverträge bringen werde. Es bleibe aber für jeden Staat von dem wesentlichsten Interesse, ob sein Markt größer oder kleiner., ob die Straßen, welche zu den großen Welt märkten und zum Meere führen, frei oder mit Zöllen belegt feien; Unter solchen Umständen sollte nahe liegen

. DaS Land will eine starke Gewalt und wird nicht, ablassen, es zu zeigen. Wir Katholiken sind fortwährend äußerst zufrieden mit den Thaten und Gesinnungen Ludwig Bonaparte'S. Er will, daß das Böse gefesselt und das Gute frei sei. (Das ist daS Wahre! Kein Pontius-Pilatus-Regiment!) ; Paris, 22. Dec. Der Moniteur enthält wieder eine lange Reihe von Ernennungen in der Ehrenlegion. Unter den 99 Haupt- leuten, Lieutenants, Unteroffizieren und Soldaten, die zu Rittern der Ehrenlegion ernannt worden, befinden

sind 30 Personen eingezogen worden; gegen 200 andere hat man Verhaftsbefehle erlassen. In Perigueur und der Umgegend sind ebenfalls bedeutende Verhaftungen vorgenommen worden; unter den in Perigueur Behafteten befinden sich C. De- solme, Redakteur eines republikanischen Blattes. Es ist der näm liche, der in dem Zweigprozeß des großen Lyoner Prozesses frei gesprochen wurde. Unter den Verhafteten befinden sich ferner zwei Lehrer, ein Notar und ein Sakristan. In Masseube (Gersdepar- tement

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Tiroler Zeitung - Wochenblatt für Katholiken
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Pagina 3 di 4
Data: 23.10.1851
Descrizione fisica: 4
sich-über das Concordat, dessen Ergebnisse er also zusammen faßt: „Der Cierus hat durch diese Transaction die religiöse Freiheit wieder errungen. Er ist in den Besitz der nichtveräußerten Kirchen- -güter zurückgetreten. Die Kirche hat die Fähigkeit erhalten, Grund- eigenthum zu erwerben und zu besitzen. Der Katholicismus ist für die einzige gesetzliche Religion erklärt. Die Bischöfe sind frei ge worden in Ausübung aller Rechte ihres Amts und besonders der Censur. Die kanonische Disciplin der Kirche ist gesetzlich

dieser Congregation angenommen und hernach von uns und dem Großherzog ratificirt worden. In be sagten Artikeln ist unter Anderm stipulirt, daß die Bischöfe in 'Allem, was die Obliegenheiten ihres Amtes betrifft, volle Freiheit genießen; daß sie das Recht der Censur über die von der Religion - handelnden Schriften und Bücher haben; daß sie ihre bischöfliche Jurisdiction frei ausüben, um von den Gläubigen jede für den Glauben oder die Sitten gefährliche Lectüre zu entfernen; daß jeder mit diesem Stuhl, dem Centrum

der katholischen Wahrheit und Einheit, frei verkehren könne, und daß alle geistlichen und kirch lichen Sachen einzig und ausschließlich, wie es die heiligen CanoneS vorschreiben, dem Urtheil der geheiligten Gewalt unterworfen seien. Wir haben anch einen großen Trost erfahren, als wir von unserm vielgeliebten Sohn in Jesu Christo das Versprechen und die Ver heißung empfingen, daß er sich alle Mühe geben, alle zu Gebot stehenden Mittel anwenden werde, um unsere hochheilige Religion zu vertheidigen

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Tiroler Zeitung - Wochenblatt für Katholiken
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Pagina 4 di 8
Data: 05.02.1853
Descrizione fisica: 8
. Gehen Sie weiter in's Land und Sie werden überall die Freiheit finden; denn wenn die Gemeinde frei ist, ist es auch der Staat. Ich brauche nicht hinzu zusetzen, daß ein Volk in solcher Verfassung auch ein glückliches Volk ist und nicht nöthig hat, durch Tausende von Bajonnetten bewacht zu werden. Ich brauche Ihnen nicht zu sagen, daß es sein Land werthschätzen, seine Re gierung lieben und im Vedürfensfalle sie vertheidigen wird. Da die Freiheit, um in Wahrheit zu bestehen, in der Gemeinde

man ihm wenigstens die Frei heit, seine eigenen Angelegenheiten zu besorgen. Es be wege sich in der Familie, in der Gemeinde, statt sich auf und unter dem Pflaster der Hauptstadt herumzutreiben. Man klagt, daß die Völker sich so leicht dem So cialismus zuwenden; es ist vielleicht nicht ihre Schuld. Sie fühlen, daß etwas ihnen abgeht. Dieses etwas ist die Freiheit. Die Socialisten machen ihnen weis, sie sei am Ziele der Revolutionen, die sie im Schilde führen, und die Völker glauben es. Die lange Knechtschaft

hat einigermaßen ihr Urtheil getrübt; sie sind der Täuschung leicht zugänglich geworden. Sind doch selbst die, die in den höheren Sphären leben, nicht immer im Stande, die Lage Derjenigen, denen man stets den Gebrauch der Frei heit versagt hat, richtig zu würdigen Wir sind ganz Ihrer Meinung, Herr Graf, ja, ein wenig Freiheit ist besser als gar keine; wenn man aber zwei schlechte Regierungssysteme vor sich hat, Darf man nicht ein besseres wünschen? Und wenn das bessere nicht möglich, doch wenigstens ein minder

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Tiroler Zeitung - Wochenblatt für Katholiken
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Pagina 1 di 4
Data: 15.02.1851
Descrizione fisica: 4
, daß eine solche Ministerialverordnung wirklich bisher noch nicht den n. ö. Bezirkshauptmannschaften zugekommen ist, steht hiemit im grellsten Widersprüche der 8. 135 des allerh. Patentes vom 28. Juni 1850, durch welchen den Gerichtsbeamten ausdrücklich zur Pflicht gemacht wird, auch an Sonn- und Feier tagen Vormittags die bestimmten Amtsstunden einzu halten, und sonach zu amtiren; dafür ist der Nachmittag frei. Wie groß der Fortschritt der Zen ist, läßt sich aus diesem er messen, indem die Josephinische würdige Gesetzgebung die Sonn

- und Feiertage den Beamten frei ließ, und nunmehr wird die Zeit. des Hauptgottesdienstes zum Amtiren in den Kanzleien bestimmt. Wie schwer eine solche Verfügung dem Beamten falle , der in einem Staate, in welchem der ausschließlich größte Theil katholische Beamte sind, seiner Christenpflicht nachkommen will, liegt offen am Tage. Denn die meisten der Gerichte sind am Lande in Ortschaf ten, wo oft ein oder zwei Geistliche angestellt sind, wo also der Beamte sich die Stunde zum Besuche der Predigt und heil

. Messe nicht frei wählen kann, und der Gottesdienst meistens um 9 Uhr gehalten wird, er soll aber schon um 8 Uhr im Bureau sein, wie ist dieses vereinbar — Alles ruht an Sonntagen, der Landmann, der Handwerker, selbst der Soldat außer Dienst, nur dem Beam ten gönnt man diese Ruhe nickt. Abgesehen davon, daß bei dem ohnehin geringen Status der Gerichtsbeamten und den hiedurch so überhäuften Geschäften denselben doch wenigstens ein Tag in der Woche zur physischen Erholung nothwendig wäre

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