, das Un- verständniß und dos Uebelwollen derjenigen Behörden, denen die Fürsorge für die Minderjährigen gesetzlich übertragen ist. Dos Justizministerium hat durch seinen Erlaß vom Jahre 1893 doS Möglichste geleistet, es ge schieht aber doch nichts. Der Abgabe von jugendlichen erst Neuwahlen bringen. (Siehe Telegramm.) Ausland. Deutsches Reich. — Dem Reichstag ist der Gesetzentwurf zugegangen, betreffend die A b ä n de rung derGewerbeordnug. Derselbe enthält 17 Artikel, in welchen die auf weitgehende Beschränkung
rn B-fferungsanstalten werden von ollen Seiten, „ , oDt möglichen und unmöglichen Hinderniffe in den Weg ^ Mißtrauen behandelt, wenn man den polnischen Kindern gelegt. Der Beamtrnstand hat, wie Kürnberger einst, den Religionsunterricht in einer Sprache ertheilen läßt, idie sie nicht verstehen, wenn man die Professoren unge straft die Religion untergraben läßt — wie sollen wir sagte, ein Geheimwort, dos jeder Beamte in Schnürkel- fchrift als Amulet auf der Brust trägt. So oft ihm etwas Wider den Strich geht
oder seine Bequemlichkeit stört, zieht er es aus dem Busen heraus, küßt es und sagt das Geheimwort. Dos Geheimvort heißt: Justa ment nicht! (Lebhafte He terkeit.) Diesem Geheim- dann die Religion schützen können? Wenn der Staat selbst ein so schlechtes Beispiel gibt, wenn er selbst durch ungerechtfertigte Steuern das Eigenthum angreift was läßt sich da von dieser Vorlage erwarte»? Der Bereitwilligkeit des Zentrums auf Mitwirkung in der Kommission noch nicht alle Hoffnung aufgeben. Wenn das Zmtrum wünsche, gewisse