" Nr. 25 er lässt nun Herr Domvicar Molz aus Speyer folgende Erklärung: „Im heiligen Jahre bekamen sämmtliche Rompilger ein Document, welches den päpstlichen Segen für die Sterbestunde für den Pilger und seine Angehörigen bis zum dritten Grade gewährte. Die Canisiusgesellschaft in München sandte mir nun für meine Wochenschrift „Der christliche Pilger" eine Notiz, dass sie bereit sei, Papstsegensbilder mit dem Sterbe-Ablass zu besorgen. Ich nahm diese Notiz auf, musste aber viele Klagen über mangelhafte
Be sorgung hören. Die Geschichte wurde mir sehr pein lich, und ich bot mich an, diese Papstsegensbilder selber zu besorgen, aber, um Missbrauch vorzubeugen, wie ich eigens erklärte, nur durch das betreffende Pfarramt. Da erhielt ich nun auch eine bezügliche Bitte von Ignaz Kutschera aus München. Kutschera bat dringend, von einer Vermittlung des Pfarramtes abzusehen, da seine Frau der Entbindung entgegen setze. Ich gieng leider in die Falle und besorgte eine Photographie des Heiligen Vaters mit dem Sterbe