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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 3 di 10
Data: 15.12.1900
Descrizione fisica: 10
1900. Nachstehend geben wir eine Uebersichl der Kandi- daluren in der fünften, vierten und dritten Kurie der ReichSralhswähler Deutschtirols: a) Fünfte Kurie (allgem. Wählrrklasse), nordtirol. Wahlbezirk: Josef Jörg, Weißwarrnhändler in Innsbruck, früher Reichsrathsabgeordneter, Kandidat der kath.- konservativen Partei. Erich Wechner, Bürgcrschul-Katechet in Innsbruck, Kandidat der christlich-sozialen Partei. Winkler. Grabenschmied und Gemeindevor steher in Kirchbichl, Kandidat

der deutschfreiheülichen und deutschnationalen (radikalen) Partei. Josef Holzhammer, Weinhändler in Inns bruck, früher Werkstätlen-Arbeiter bei der Südbahn, Kandidat der sozialdemokratischen Partei. b) Fünfte Kurie (allgem. Wählerklasse), deutschsüdtirolischer Wahlbezirk: Baron Josef Dipauli in Koltern, früherer Reichsraths-Abgeordneter und Minister a. D., Kan didat der kath.-konservativen Partei. Josef Schraffl. Handelsmann und Gemeinde- Vorsteher in Sillian, Landtags-Abgeordneter, Kan didat der christlichsozialen

Partei. SimonZelger, Weingutsbefitzer in Tramin, Kandidat der deutschfreiheitl. und deutschnationalen i (radikalen) Partei. Mahru, Eisenbahnbediensteter, Kandidat der sozialdemokratischen Partei. e) Vierte Kurie (Landgemeinden), Unter- innthalischer Wahlbezirk: Dr. Tollingcr, Direktor der landwirthschaftl. Landesanstalt in Rothholz, Kandidat der kathol.- konservativen und der christlich-sozialen Partei. Georg Buchauer, Cementfabrikant in Ebbs, Kandidat der Schönererpartei. > 6) VierteKurie

(Landgemeinden). Wahl- i bezirk Innsbruck mit Wippthal: Dr. Theodor Kathrein, Advokatu.Bürger meister in Hall, Landtagsabgeordneter und früherer Reichsrathsabgeordneter. Kandidat der kath.-konser vativen Partei. Franz Thurner, Sparkasse-Beamter in Inns bruck, Kandidat der beutschfrecheitl. und deutschnatio nalen (radikalen) Partei. 6) VierteKurie (Landgemeinde n). Ober innthal. Wahlbezirk: Haueis, Wirth und Gutsbesitzer in Zams, Landtagsabgeordneler, Kandidat der kaih -konservativen Partei. f) Vierte Kurie

(Landgemeinden), Wahl bezirk Brixen mit Pustertbal: Dr. Emilian Schöps er. Theologie.Professor in Brixen, Landtags-Abgeordneter u. früherer Reichs rathsabgeordneter, Kandidat der christlichsozialen Partei. g) Vierte Kurie (Landgemeinden), Wahl bezirk Bozen-Meran: MathiasTrogmann, Gutsbesitzer bei Meran und Landtagsabgeordneter, Kandidat der kath.-konser vativen Partei. h) Dritte Kurie (Städte u nd Orte) Wahl bezirk Innsbruck mit den übrigen inn- thal. Städten und Orten nebst Reutte und Vils: Dr. Hans

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Pagina 2 di 10
Data: 13.04.1901
Descrizione fisica: 10
sich be kämpfenden Parteien, in welche das gläubige, katho- lische Tiroleroolk gespalten ist, gemacht wird. Der Artikel nimmt an, daß es sich in diesem Kampfe um widerstreitende Grundsätze handle und legt dies dar wie folgt: „Die konservative Partei steht auf dem Autoritäts- Prinzip. Sie ist bestrebt, die berechtigten Wünsche des Volkes mit der Achtung vor der gottgewollten Autorität in Einklang zu bringen. Die Partei Schöpfer betont mehr den Volks willen, als die Autorität, steht der Regierungsmacht mehr

voreingenommen als unbefangen gegenüber, nähert sich der Lehre von der Volkssouveränität. Die Partei Schöpfer neigt zum Radika lismus. Die konservative Partei stellt das nationale Prinzip nicht über das dynastische. Sie vereint die Liebe zur eigenen Nationalität mit Gerechtigkeit und Wohlwollen gegen die anderen Stämme des Reiches. Die Partei Schöpfer verfolgt ihre Ziele auf nationaler Grundlage, huldigt damit dem den Be stand Oesterreichs gefährdenden Nationalitätsprinzipe. Die Partei Schöpfer neigt

zum Nationa lismus Die konservative Partei tritt ein für das Recht, daher auch für Landesrecht und Autonomie. Sie war immer bereit zu Opfern für die Macht und Einheit des Reiches, verwahrt sich aber gegen jede Preisgebung der Landesrechte, die in den Anforde rungen der gesammtstaatlichen Macht und Einheit nicht begründet ist. Die Partei Schöpfer sympathisirt mit jener Rich tung, die in den provinziellen Verschiedenheiten ein Uebcl, in der möglichsten Nivellirung der Eigenart der Königreiche und Länder

ein ideales Ziel erblickt. Die Partei Schöpfer neigt zum Zentralis mus." Zwischen Grundsätzen giebt es kein Paktiren, be merkt de^ Artikel ganz richtig; aber er meint, auch bei verschiedener politischer Denkungsweise wäre ein friedliches Verhältniß zwischen den zwei Parteien, welches jede gegenseitige Gehässigkeit und Leidenschaft ausschließt und zugleich ihre Solidarität gegen ge meinsame Gegner ermöglicht, erreichbar, und zwar Oberst Mersteiner. Humoreske aus dem Garnisonsleben am Bodensee. Von Arthur

, um einen — 2 — mittelst eines zu vereinbarenden Kartells auf folgen der Basis: „1. Es sei jeder der beiden Parteien. Konserva tiven wie Christlichsozialen, unbenommen, in jedem Wahlbezirke ihre eigenen Kandidaten aufzustellen und zu fördern. 2. Im Falle einer engeren Wahl zwischen den Kandidaten einer der beiden Parteien und dem Kan didaten einer dritten Partei treten Konservative und Christlich soziale mit ganzer Macht vereinigt in die engere Wahl ein. 3. Liegt die engere Wahl zwischen einem Kon servativen

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Pagina 1 di 10
Data: 04.05.1901
Descrizione fisica: 10
ist, findet in zwei Artikeln der „Brixener Chronik" eine recht sonderbare Erwiderung. Wie zum Hohne tragen die Artikel die Aufschrift: „Der Weg zum Frieden." In Wirklichkeit will man keinen Frieden, sondern einfach die Abdankung der katholisch-konservativen Partei als einer, die sich überlebt habe und nicW mehr nutz sei, zu Gunsten der Partei Schöpfer, ge nannt christlichsozial, von welcher allein das Volk sein Heil zu erwarten habe. Daß die Tiroler Christ lichsozialen zum Radikalismus

und daß sie zum Nationalismus neigen, sei eine Verleumdung. Sie seien es vielmehr, welche für die Rechte der gottge wollten Autorität und für die Rechte des Volkes, sowie für das diesbezügliche korrelative Verhältnis in unserem konstitutionellen Staate das richtige Ver- stänrniß besitzen und als demokratische Partei mit Heranziehung der breiten Schichten des katholi schen Volles zum katholischen Gebrauche politischer Rechte praktisch bethätigen, während die Katholisch- Konservativen eine öligarchische Partei seien

, ist eine leere Phrase, gegen die einheitliche Leitung ge richtet, aber nur so weit die Katholisch-Konservativen eine solche wollen. In Wirklichkeit bedarf der ein heitlichen Leitung gerade eine demokratische Partei am meisten. Wenn eine solche Leitung Oligarchie ist, dann irint dies in hervorragender Weife bei den Wiener Christlichsozialen zu, denn kaum eine andere Partei steht unter strammerem Kommando einiger Führer, um nicht zu sagen des einen Führers Lueger, ^es Pudels Kern hinter dem phrasenhaften

Vorwurfe ist aber der, daß in einer organisirten Partei nicht alle streberischen Elemente nach Wunsch und Laune obenan sein und diktiren können, was ja die „Post" seiner Zeit als ein wesentliches Motiv für die Grün dung der neuen Partei auch ausdrücklich einge standen hat. Zur Beleuchtung des Friedensgeisles, der aus der „Brixener Chronik" spricht, lassen wir einige Stellen aus ihren Artikeln folgen. Sie schreibt: „Nach unserer Ansicht sind die Christlichsozialen zu einem guten Theile deswegen in Tirol

entstanden, weil man von alt konservativer Seite die Feinde der christlichen Weltanschauung entweder gar nicht bekämpft, oder sie mit falschen Mitteln bekämpft hat. . . . Man freute sich dessen, was man hatte, man ver ließ sich daraus, daß die heilige katholische Kirche auf einem Felsen stehe — und schlief so den Schlaf des Gerech ten. Von einer Rührigkeit und Aktivität war in der Partei schon seit längerem nicht mehr allzuviel zu bemerken; auch schien der Partei ein feineres Verständnis der Zeitströ

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Pagina 11 di 18
Data: 25.03.1898
Descrizione fisica: 18
außerhalb des Wohn sitzes der armen Partei angebracht werden muß, diese Partei das Recht hat, ihre Klage bei dem Bezirksgerichte ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufent haltes zu Protokoll zu erklären und zu begehren, daß dieses Protokoll dem Prozeßgerichte übersendet, und daß von diesem für die arme Partei zur unentgeltlichen Wahrung ihrer Rechte ein amtlicher Vertreter bestellt werde. Dadurch wird es also der armen Partei ermöglicht, ohne eine kostspielige Reise nach turn zuständigen Ge richtsorte

antreten oder für einen bezahlten Anwalt Sorge tragen zu müssen, ihre Rechtsansprüche gerichtlich zu verfolgen. Diese vom Gesetzgeber beabsichtigte wesentliche Erleichterung der Rechtsdurchsetzung kommt jedoch nur jenen zu gute, die darum ansuchen und die Bewilligung des Armenrechtes erwirken. Außerdem er langt die Partei durch die Bewilligung des Armenrechts für den bestimmten Prozeß: 1. die einstweilige Befreiung von den aus Anlaß des Rechtsstreites zu entrichtenden Stempeln

ist bei dem in erster Instanz zuständigen Prozeßgerichte schriftlich oder zu Protokoll anzubringen. Falls die arme Partei ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt nicht im Sprengel des Prozeßgerichtes hat, kann sie das Ge such um Bewilligung des Armenrechtes bei dem Bezirks gerichte ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts zu Protokoll erklären. In dem Gesuche ist die Rechtssache zu bezeichnen, für welche das Armenrecht bewilligt werden soll. Zugleich ist ein Zeugniß über die Ver mögensverhältnisse

der ansuchenden Partei beizubringcn. Wie dies Zeugniß beschaffen sein soll, ist in der Ver ordnung über das Armenrecht, welche in den Nummern 4 und 5 des „Tiroler Gemeindeblattes" dieses Jahres veröffentlicht wurde, enthalten. Die persönliche Befreiung armer Parteien von den Stempeln und Gebühren ist jetzt von um so größerer Bedeutung, als sie nicht wie bis her bloß auf Rechtsstreitsachen beschränkt ist, sondern nach der kaiserlichen Verordnung vom 26. Dez. 1897 R.-G.-Bl. 305 und der als Vollzugsvorschrift

erlassenen Verordnung der Ministerien der Finanzen und der Justiz vom 28. Dezember 1897 R.-G.-Bl. 306 auch in allen anderen Arten des gerichtlichen Verfahrens sinngemäße Anwendung findet dergestalt, daß die auf den Prozeß oder die Prozeßführung bezüg lichen Bestimmungen überhaupt von jedem gericht lichen Verfahren (Konkurs, Verlassenschafts abhandlung, Vormundschaftssache usw.) gelten, an welchem die arme Partei betheiligt ist. Mit Rücksicht hierauf sind in den Zeugnissen

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Pagina 1 di 10
Data: 23.01.1897
Descrizione fisica: 10
Annäherungsversuchen zwischen den beiden deutsch-konservativen Fraktionen unseres Abgeordnetenhauses, den Konservativen Hohenwart'scher Richtung und der Dipauliffchen Katholischen Volks partei, gesprochen, welchen der Gedanke der Bildung einer neuen katholischen Zentrumspartei zu Grunde liege. Auch wird allenthalben dem Gedanken Aus druck gegeben, daß das Entstehen einer solchen Partei nicht nur durch die politischen Verhältnisse erklär lich, sondern auch durch das bisherige Verhalten beider Fraktionen wohl

begründet sei. Nicht allein der schon begonnene Wahlkampf, sondern die Gestaltung der Dinge im Allgemeinen verlangt heute den Zusammen schluß verwandter Jnteressenkreise, der Ansturm neuer Parteien erfordert die Verbindung der älteren. Die katholisch-konservative Partei des Abgeordnetenhauses hat ihre Zusammengehörigkeit, ihren Zusammenschluß zudem thatsächlich länger behauptet, als viele andere. Sie bot durch lange Jahre ein Bild sachlicher Ein- müthigkeit, die sich mehrfach durch förmlich impo sante

Vertretung ihrer Interessen äußerte. Der Zerfall der liberalen Partei konnte aber auch für sie nicht ohne Wirkung bleiben. Theilweise berufen, vom Liberalismus ausgegebene oder verlorene Po sitionen auszufüllen, theilweise genöthigt, zu den Erscheinungsformen des Antiliberalismus Stellung zu nehmen, verlor ihr bis dahin festes Gefüge auch an Halt. Die Gründe, welche die Mitglieder der Katholischen Volkspartei seinerzeit zum Austritt aus dem Hohenwartklub bewogen haben, sind ja bekannt. Neben persönlichen

Fragen war es die Verschiedenheit der Ansicht über die Parteitaktik be sonders dem Antisemitismus gegenüber. Graf Hohenwart, der in der innerpolitischen Geschichte Oesterreichs einst in dankenswerther Weise eine führende Rolle gespielt hat, ist alt und in der letzten Zeit ein stiller Mann geworden. Durch seine Vergangenheit zur Führung der konservativen Partei berufen, besaß ec schließlich doch weder die Kraft, noch die Absicht, eine Umgestaltung des Parteikörpers vorzunehmen und den Forderungen

jüngerer konservativer Elemente Raum zu geben. Der schärfere Wind, der mit dem Auftauchen neuer Parteien das politische Leben durchzieht, weckte begreiflicherweise auch die Wünsche nach energischer Wahrnahme konservativer Interessen. In diesem Sinne war die Bildung der Katholischen Volks partei nur eine Erscheinung ihrer Zeit, ein Aus druck der gegenwärtigen Strömung. Die kommenden Reichsrathswahlen haben die Frage des Zusammenschlusses der zwei deutsch-kon servativen Fraktionen zu einer brennenden

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Pagina 11 di 18
Data: 19.02.1898
Descrizione fisica: 18
des Armenrechtes nicht verbunden. II. Bezeichnung der Eingaben und Protokolle. 8 3 . Alle Eingaben (Duplikate u. s. w.) einer Partei, welche das Armenrecht genießt, sind auf dem ersten Bogen an der Stelle, wo sonst der Stempel angebracht wird, mit dem Worte „Armenrecht" zu bezeichneit. In gleicher Weise ist auf den gerichtlichen Protokollen, wenn nicht von einer anderen Partei der Protokollstempel entrichtet werden muß, die Bewilligung des Armenrechtes ersichtlich zu machen. III. Allgemeine Bestimmungen

über die Aus fertigung und Bestäti-gung von Zeugnissen zur Erlangung des Armenrechtes. 8 4 - Die Partei, welche um die Bewilligung des Armen rechtes bei Gericht ansucht, hat zugleich ein Zeugniß über ihre Vermögensverhältnisse einzubringen. In dem Zeugnisse muß das Einkommen, welches die Partei durch ihren Erwerb oder aus anderen Quellen bezieht, angegeben und unter Namhaftmachung der Personen, für deren Unterhalt die Partei etwa zu sorgen hat, ausdrücklich bestätigt werden, daß sie außer Stande

ist, ohne Beeinträchtigung des für sie und ihre Familie erforderlichen nothdürstigen Unterhaltes die Kosten der Prozeßführung zu bestreiten (§8 63 und 65 der Zivilprozeßordnung.) Das Zeugniß ist zu den Akten zu nehmen und der Partei nicht wieder zurückzustellen. 8 5. Die Ausfertigung und Bestätigung der Zeugnisse hat kosten- und gebührenfrei zu erfolgen. 8 6 . Auf Grund von Zeugnissen, die vor mehr als einem halben Jahre vor Anbringung des Gesuches um Be willigung des Armenrechtes ausgefertigt und bestätigt sind, darf

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Pagina 14 di 18
Data: 13.05.1899
Descrizione fisica: 18
, so ist die Partei anderswohin übersiedelt und muß sodann die zuständige Behörde zur Hereinbringung des Schul geldes, in vielen Fällen dazu noch erff lglos, in Anspruch genommen werden. Oder aber, die Partei verweigert schlechthin mit der Erklärung, absolut nicht zahlen zu können, die Zahlung, die Exekution bleibt mangels vorhandener pfändbarer Mobilien fruchtlos, nun muß die Aufent haltsgemeinde, um nicht des Schulgeldes verlustig zu werden, neuerdings an die Heimatsgemeinde herantreten. Es kommt endlich

auch vor, daß durch die Entscheidung des Landesausschusses die Zahlungspflicht zwischen Heimatsgemeinde und Partei getheilt wird, sodaß die eine Hälfte die Gemeinde, die andere Hälfte die Partei zu zahlen hat. Hier ist nun die von der Aufenthalts gemeinde zu bewältigende Arbeit behufs Herbeibringung des Schulgeldes eine doppelte; sie hat es mit Partei und Heimatsgemeinde zugleich zu thun. Bis jetzt wurde vorausgesetzt, daß wenigstens nicht strittig war, welche Gemeinde den Ersatz des Schulgeldes für irgend ein Kind zu leisten

) mit der Folge der Ueberwälzung der Zahlungs pflicht auf die Heimatsgemeinde befreien können. Der Landesausschuß hat diese Frage bejahend beantwortet, dürfte damit jedoch wohl nicht das Richtige getroffen haben, da unter diesen Umständen eine Gemeinde ver pflichtet werden könnte, für eine Partei zweifaches Schulgeld zu zahlen, an die Schulgemeide und an die Aufenthaltsgemeinde. Eine andere, im Gesetze ganz ungelöst gebliebene Frage ist die, ob im Falle einer Uebersiedlung inner halb des Semesters die Partei

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Pagina 1 di 12
Data: 18.02.1893
Descrizione fisica: 12
haben, an welches das in den Räumen des Reichsministerinms entstandene auch nicht im Entferntesten heranreicht. Nun giebt es aber trotzdem nur Wenige, die den Schreiber ihres Lieblingsorganes für klüger halten dürften, als, im gegebenen Falle, den Grafen Taasie. Es ist eine alte Thatsache, welche dem Leser oft erst zur richtigen Auf fassung des zu Lesenden verhilft, daß die In teressen des Menschen seine Gedanken nicht nur beeinflussen, sondern sie unter Umständen auch erzeugen. Und so kommt es, daß Mancher, der Partei

-Interessen verkämpst, manchmal ein wenig anders schreibt, als er denkt. Bleiben wir nun beim Falle der Majoritäts bildung, des Majoritätsprogramms. Welchen Stoff zu Auslassungen bietet dasselbe nicht den gesammten Parteikritikastern. Keiner findet, daß in dem Programme alles das enthalten ist, was sein Partei-Interesse für gut befindet. Und so müssen denn jene gepfefferten Polemiken ent stehen, wie sie eben gegen das Majoritäts-Pro gramm gerichtet wurden. Wir erwähnten zu Anfang unseres Artikels speziell

führen. Man sollte sich die Beschaffenheit eines Parlaments vorstellen und dann erst urtheile man über Angelegenheiten, wie die Majoritätsbildung eine ist. ' Sehen wir uns einmal an, aus welchen Elementen sich unser Reichsrath zusammen setzt, welch' grundverschiedene Interessen dieselben verkämpfen und welche Widersprüche sich geltend machen würden, wenn die Regierung den Wünschen auch nur einer Partei in ihrem vollen Umfange Gewähr leisten wollte. Da giebt es eine Polenpartei, welche die Ausdehnung

der Selbstständigkeit Galiziens for dert, eine sogenannte altruthenische Partei, welche wiederum ihr Volksthum von der polnischen Führerschaft zu befreien und für sich eine Selbst verwaltung zu erringen trachtet; dann giebt es Jungrurhenen, welche wohl mit ihrem eigenen Volksthum sympathisiren, aber mit den Polen stimmen; dann Jungczechen, welche die Zertrüm merung der österreichischen Reichseinheit, die Er richtung eines selbstständigen böhmischen Staates und die Annahme einer russen- und franzosen freundlichen

auswärtigen Politik fordern. Dann unterscheidet man Altczechen, welche dem gleichen Verlangen nachstreben, jedoch nicht so ungestüm wie die Jungczechen Vorgehen, sondern ihre For derungen allmählich Stück um Stück dem Staate abseilschen. Die liberale deutsche Linke, die stärkste Partei des Reichsrathes, ist verfassungs treu, bekämpft aber aus das Energischste den Klerikalismus und den böhmischen Selbstständig keitsstaat. Die dalmatinischen Slaven möchten das italienische Element der Bevölkerung ver

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Pagina 14 di 18
Data: 21.10.1899
Descrizione fisica: 18
- giltigen Abschlüsse eines solchen Straffalles Monate, ein halbes Jahr und mehr verfließen und zwar haupt sächlich infolge der Renitenz der Partei, welche die Macht hat, durch passiven Widerstand die Verzögerung zu erzwingen. Dazu kommt noch, daß das Erscheinen vor Amt vielen Parteien infolge ihrer Entfernung vom Amts sitze so viel Kosten und Schwierigkeiten verursachen würde, daß die Uebertretung und Strafe hiezu als in keinem Verhältnisse stehend erscheinen. Solche Fälle werden daher auf auswärts

- und Müheaufwand für die Abwandlung der zahllosen, wenn auch in der Regel recht geringfügigen Uebertretungen zu decken. Eher als diese Möglichkeit zu schaffen, dürfte es durchführbar sein, die Hauptquelle der Verzögerung zu verstopfen durch Anwendung einer Art Mandatsver fahrens, also durch Fällung eines Straferkenntnisses ohne vorherige Einvernahme der Partei. Hiedurch ließe sich erzielen: 1. Es wäre hiedurch möglich, auf die Anzeige so fort die Strafe folgen zu lassen, denn die Ausfertigung des Strafmandats

erfordert nicht mehr Zeit und Mühe, als die einer Vorladung; während jedoch die Vorladung von der Partei mindestens bis zu einem gewissen Grade unbeachtet gelassen werden kann, oder ohne Schuld der Partei (z. B. wegen Krankheit, dringender Arbeit re.) erfolglos bleibt, zwingt das Skrafmandat dieselbe, entweder die Strafe über sich ergehen zu lassen, oder binnen einer bestimmten kurzen Frist mündlich oder schriftlich dagegen anzukämpfen; es äußert seine Wirkung daher auch gegen Parteien, welche momentan

oder zu einem von der Behörde einseitig festgesetzten Zeitpunkte nicht vor Amt erscheinen können.! 2. In vielen Fällen würde der Straffall mit dem Strafmandate abgethan sein, da die Partei die Nutz losigkeit eines Einspruches infolge ihres Schuldbewußt seins und infolge der Angemessenheit der Strafe ein sieht und denselben daher unterläßt. (Beweis hiefür ist z. B. die Thatsache, daß vom k. k. Bezirksschulrathe im Laufe des Schuljahres 1897/98 auf Grund des das Mandatsverfahrens zulassenden § 26 des Gesetzes vom 30. April

1892 betreffend die öffentlichen Volks schulen 109 Strafmandate erlassen wurden, daß jedoch nur in 25 Fällen ein Einspruch erfolgte.) 3. Die Partei würde den Vortheil erhalten, daß sie aus dem Mandate genau ersehen kann, wessen sie angeschuldigt wird, welche Strafe ihr droht und auf Grund welcher Norm ihr dieselbe auserlegt wird; sie kann daher auch zu ihrer Rechffertigung von vornherein eventuelle Beweismittel (Zeugnisse und Bestätigungen aller Art) beibringen, kann auch die Legalität

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Pagina 2 di 10
Data: 25.09.1897
Descrizione fisica: 10
Polemik in der katholischen Presse. Es verweist auf die in Angelegenheiten der Sprachen verordnungen seitens der Katholischen Volkspartei im Reichsrathe abgegebene Erklärung. „Die Partei hat damals durch mich erklärt, daß sie vor allem eine ruhige, sachliche Prüfung derselben fordere. Die Prüfung der Sprachenverordnungen in ruhiger, sach licher Weise wird in Rede und Gegenrede jene Punkte erörtern, an welchen eventuell unter Zustim Die Empfindungen Adgestiirxter. Ein ungemein fesselnder und spannender

heraufbeschworen wurden. Man vergesse nicht, daß die Obstruktion Schule machen wird!" Bezüglich des Eintrittes der Katholischen Volkspartei in die autonomislische Rechte erklärt Baron Dipauli, die Partei habe diesen Standpunkt jederzeit vertreten und hochge halten, „wobei es — fährt er fort — uns natürlich ganz ferne liegt, daraus zu jenen Folgerungen zu kommen, welche unsere Gegner und vielleicht auch cxaltirte Anhänger als Autonomie und Föderalismus hinstellen." Baron Dipauli bezeichnet es als un logisch

, wenn man seiner Partei stets das sogenannte Hussitenthum der Jungczechen vorwirft, während man die Unterstützung jener radikalen Parteien fordert, deren jetziger Führer, Schönerer, den sogenannten Kanzelparagraphen zur Knebelung des Klerus als seine erste Thal im neuen Parlament (mit Unter stützung der liberalen Partei, nicht der Jungczechen) eingebracht hat. Schon im Sommer habe ein anti semitisches Organ in Wien der Katholischen Volks partei den Vorwurf des Streberthums, „der Be nützung des Katholizismus

als Wirthshausschildes" und derlei Artigkeiten entgegengebracht. Er habe die Behauptung sofort und öffentlich eine gemeine Vcr- läumdung genannt und zu Beweisen' aufgefordert. Der Artikelschreiber und das Blatt schwiegen. „Daß die Katholische Volkspartei — schreibt Dipauli weill r — als patriotisch-österreichische Partei sich der Obstruktion nicht anschließen kann, bedarf wohl keiner Erörterung; es wäre aber grundfalsch, daraus zu schließen, daß deshalb die Partei als Regierungs partei sich der Regierung

zur Verfügung stellte. Meiner Ansicht, nach hat unsere Partei dazu nicht den geringsten Anlaß und wird der Regierung gegenüber bei jeder Frage sich die vollste Freiheit sachlicher wie politischer Würdigung Vorbehalten. Wir werden dem Staate geben, was des Staates ist, aber nur eine Negierung, die auch Beweise dafür giebt, daß sie für unsere Grundsätze einzutreten ge- Jahre 1871 am Säntis verunglückt. Was er in den fünf bis zehn Minuten, die das Fallen, Ueber- schlagen, Kollern und Stürzen währte, gedacht

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Pagina 1 di 10
Data: 02.05.1896
Descrizione fisica: 10
verwundern, wenn man erklärt, daß dieselbe schon vor einem anderen Forum zur Genüge be handelt wurde, ehe sie im Hause der Volksver tretung in Erwägung kam, dieses Haus mit seinen Wünschen und Forderungen demnach also erst in letzter Linie in Betracht gezogen wird. Ter Uneingeweihte vermag eben nicht zu be greifen, daß auch eine Sache von der umgestaltenden Bedeutung einer Wahlreform schon in den Partei klubs des Abgeordnetenhauses ihre endgiltige Beur- theilung erfahren darf, daß ein einzelner Partei

körper in derselben das erste und letzte Wort zu sprechen hat. Und doch ist dies so und nicht anders. „Nur weil keine Partei der anderen eine bessere Wahlreform gönnt", sagte der tirolische Abgeordnete Baron Dipauli in der Wahlreform- Debatte, wird die selbst vom Ausschußberichterstatter als nicht recht befriedigend erachtete Regierungsvorlage Gesetz werden. Damit hat er deutlich erklärt, daß das mit der Wahlreform verknüpfte Volksintercsse seitens der Parteien lediglich als Spielball betrachtet

wird und die Vorgänge, die sich im Klub der Liberalen infolge der von dieser Partei mißgünstig anfge- nommenen Lösung der Wiener Bürgermeisterfrage abspielten, haben dieses Erklären nachdrücklichst be stätigt. Weil diese Lösung dem Geschmacke einer Fraktion des Klubs nicht entsprach, wnrde plötzlich verlangt, das Zustandekommen der Wahlreform zu vereiteln, um dadurch der Regierung Opposition zu machen. Nur durch den Einwand der Abgeordneten aus den Alpenländern, daß die lokale Frage der Bestätigung des Wiener

Bürgermeisters doch nicht maßgebend für die Haltung der ganzen liberalen Partei sein könne, fühü» 4 fid) die Majorität des Klubs bewogen, von der beabsichtigten Vereitelung der Wahlreform abzustcheu. Für diese Entscheidung war nicht der Umstand, daß es sich um das In teresse eines nach Millionen zählenden Volks- theiles handelt, maßgebend, sondern die Erhaltung der Einigkeit innerhalb der Partei. Also, das Partei-Interesse über das Volks- Interesse, das ist auch die anläßlich der Frage der Wahlreform

einer er haltenen Berufung von Sr. Majestät dem Kaiser in Audienz empfangen. Ueber dieselbe berichtet ein partei-offiziöses Kommunique, welches von anti semitischen Blättern veröffentlicht wurde, „der Kaiser habe mit Rücksicht darauf, daß dem Dr. Karl Lueger die Bestätigung als Bürgermeister dermalen nicht gewährt werden könne, an seine Loyalität appellirt und seiner Erwartung Ausdruck gegeben, daß Dr. Lueger, von dessen persönlicher Ehrenhaftigkeit, er forderlichen Begabung, sowie Kaiser- und Vater landstreue

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