Stand der Gesetzgebung der verschiedenen Staaten (Ende 19t 2) gebracht. Nach der neuesten Uebersicht gibt es zur Zeit Zwangs-Krankenversicherungen außer in Deutschland in Oesterreich, Ungarn, Italien, Frank reich, Großbritanien, Norwegen, Luxenburg, Serbien, Rumänien und Rußland. Eine Zwangs-Unfallversicher ung haben außer Deutschland Oesterreich, Ungarn, Italien, Frankreich, Norwegen, Dänemark, Finnland, Niederlande, Luxenburg, Schweiz, Serbien, Griechenland, Rumänien und Rußland. Invaliden
- und Alters - Zwangsver sicherungen bestehen außer in Deutschland,- in Oesterreich. Ungarn, Frankreich, Belgien, Großbritannien, Luxemburg, Griechenland und Rumänien. Daneben haben Deutsch land Oesterreich, Ungarn, Frankreich und Griechenland auch eine Hinterbliebenenversicherung. Eine ausschließlich freiwillige Krankenversicherung besteht in Belgien, sSchwe- den, Dänemark, Finnland, Spanien, in den Niederlan de > und der Schweiz; eine ausschließlich freiwillige Un fallversicherung in Belgien