, daß den neuen „Vormund- schastsanwälten" eine gleich segensreiche Wirksamkeit beschieden sei, wie ihren Vorfahren, den alten Gerichts anwälten. Die Gemeinde und der ärztliche Dienst. Am 20. November wurde am Bozner Bezirksgericht die Angelegenheit der Arztensrechnung in Deutschnofen, über die wir wiederholt berichtet haben, endlich zum Austrag gebracht. Wie unseren Lesern in Erinnerung sein dürfte, hatte ein Bauer in Deutschnofen vor einigen Monaten einen Arzt von auswärts kommen lassen müssen
, da in Deutschnofen kein Gemeindearzt war. Der betreffende Arzt stellte nun der Gemeinde eine Rechnuug von 160 Kronen aus, worauf die Ge meindevorstehung den Bauern aufforderte, 70% davon zu vergüten. Der Bauer, dem die Arztensrechnung zu hoch war, weigerte sich, die Bezahlung zu leisten. Daraufhin rief die Gemeinde das Gericht an. In der Gemeinde Deutschnofen hatten sich übrigens noch einige andere Fälle der ganz gleichen Art zugetragen. Für die Entscheidung all dieser Fälle sollte der erstan geführte Fall