2.2.5 „Lerop / Südtirol 2000“, 1992 19 ) In diesem Plan werden die Kapitel über Landwirtschaft und Tourismus unab hängig voneinander behandelt; eine Zusammenarbeit zwischen den beiden Sek toren oder gemeinsame Ziele sind nämlich nicht vorgesehen. Aus der Analyse über die Landwirtschaft geht erneut hervor, daß einem be achtlichen Teil, genau gesagt 60%, der in der Landwirtschaft Tätigen das Min desteinkommen zum Überleben nicht gegeben ist. Sie sind somit gezwungen, ei nen Nebenerwerb zu suchen
zu regeln. Am Rande muß noch bemerkt wer den, das außer dem Plan des Jahres 1967 kein anderer dieser Pläne offiziell aner kannt wurde, sie jedoch auf inoffizieller Ebene Anwendung fanden und vielleicht als Ratgeber hervorgenommen wurden. 2.3 Die verschiedenen Abschnitte des Agrotourismus Um das Phänomen Agrotourismus in Südtirol besser in seine Entwicklungs phasen einteilen zu können, wurde eine zeitliche Unterteilung vorgenommen, die von der anfänglichen Spontaneität bis zu verschiedenen gesetzlichen
Regelungen reicht. In seiner ersten Phase ist der Agrotourismus in Südtirol vom Fehlen spezi fischer Gesetzesvorschriften charakterisiert, und somit wurde untersucht, ob es eventuell gesetzliche Möglichkeiten finanzieller Unterstützung gegeben hätte. In den nächsten Phasen gab es bereits spezifische gesetzliche Regelungen: 1973 er schien das erste Landesgesetz, dem 1985 ein Staatsgesetz folgte, und diesem wie derum folgte im Jahr 1988 ein neues Landesgesetz, das sich nach dem Staatsge setz richtete
. Diese Einteilung, die nur auf Landesebene gilt, da sie das Staatsge setz von 1985 nicht berücksichtigt, spiegelt die drei verschiedenen Momente wi der, die dieses Phänomen charakterisiert haben: von der anfänglichen Sponta neität über die Umsetzung der Idee in die Praxis durch finanzielle Unterstützung ad hoc der zweiten Phase zum eigentlichen Agrotourismus mit fast dreißigjähri ger Erfahrung. ”) „Südtirol 2000“, LEROP, Bozen, 16. III. 92, Entwurf. 40 ) Vgl. „Forst- und Landwirtschaft“, LEROP. 41 ) Zitat