, werden alle im Stadtgebiete wohnenden Besitzer von Pferden, Eseln, Maultieren, Jungstieren von unter einem Jahre, Stieren über einem Jahr, Kalbinnen unter einem Jahr. Kühen, Ochsen, Ebern, Nritzschweinen, Schafen, Ziegen, Hüh nern, Gänsen und Enten aufgefordert, diese Tiere nach dem Stande vom 31. Dezember 1920 bis längstens 30. Jänner 1921 beim Stadtmägistrat Bozen, Zimmer Nr. 8, Parterre, anzu melden. Stadtmagistrat Bozen, am 18. Jänner 1921. Der Bürgermeister: Dr. Julius Perathoner m. p. Dholoklub Bozen. Mittwoch