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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 14
Data: 24.12.1921
Descrizione fisica: 14
Faktura der Luxussteuer oder der Waren- Umsatzsteuer unterliegt. Ersteres ist dann der Fall, wenn ein Privater luxussteuerpflichtige Gegenstände aus dem Auslände bezieht, letzteres dann, wenn eine ausländische Firma, die eine Vertretung in Italien hat, Rohstoffe und andere Waren an einen hiesigen Geschäftsmann veräußert, In welchem Falle die dreiproniill. Warenumsatzsteuer Anwendung findet. Alle übrigen ans dem Auslands kommenden und in ausländischer Währung ausgestellten Fakturen müssen zum Zwecke

Lire ausgeführt werden oder wenn der Ver kauf einer Ware an eine ausländische Firma erfolgt, die in Ita- lien eine Vertretung besitzt. Die übrigen Exportfakturen sind nach dem gesetzlichen Kurse (der Goldparität) zur Abstempelung umzurechnen, soferne nickt in der Faktura selbst ein anderer Umrcchnungsschlüssel vereinbart Ist. — Weiters teilt die Finanz- i landesdirektion mit, daß der gesetzliche Wert der Währungs- ' einheit aller aus der österr.-ungar. Monarchie entstandein': ^ Staaten

ab. — Als erster Punkt der Tagesordnung wird das Proto koll der Sitzung vom 14. November verlesen und genehmigt. a uch einer Reparatur der Heizanlage im Kurhaus? berichtet cektor über die seitens dos Kurhauspächters cingelangten Klagen wegen mangelhaften Funktionieren» der Heizanlage und bringt die eingeholten Gutachten der Firma Robert Steigers Nach folger und «Emhart u. Auer zur Kenntnis. Nachdem diese Leiden Gutachten In den fundamentalen Punkten über den Zustand der Heizanlage divergieren, wurde elnstlmmlg

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