. Es ist - richtig daß Kulturen, wenn sie geistige Verwandtschaft be- F sitzen,' auf einander anregend wirken können, dies sollte auch der Sinn der Kulturabkommen sein, die zwischen - deutschen Staaten und Italien verschiedenfach geschlossen L wurden, oder deren Abschluß beabsichtigt ist. Daß die B deutsche Kultur der romanischen Kultur verschiedenes zu ff verdanken hat, ist nie bestritten worden, wenn man auch E. manchesmal vergaß, zu betonen, daß die romanische Kultur [• der deutschen ebensoviel Dank
abzustatten hat. Wenn aber ' diese Kulturabkommen einen Sinn haben und nicht im f bloßen Phrasenwerk sich erschöpfen sollen,, so inüssen sie F wahrhaft das fein, was Bundeskanzler Doktor Schuschnigg : am 29. Mai 193.5 als Aufgabe dieser Kulturabkommen F bezeichnet hat: F „Daß wir mit Italien auf kulturellem Gebiete ein be- f. sonderes Abkommen getroffen haben, liegt wahrhaftig in f der Linie der besonderen Aufgabe, die wir auf nationa lem Gebiet zu erfüllen haben. Einer Aufgabe, die wir als Moralische
Verpflichtung empfinden und die für uns nicht F eine Frage der Taktik ist, die man heute oder morgen F wechselt, der wir uns niemals entziehen werden, auch dann l nicht, wenn Böswilligkeit oder Unverstand uns an deren f Erfüllung zu verhindern trachtet.' f Diese Worte haben jetzt einen ganz besonderen Sinn. ^ Denn die Südtiroler merken immer klarer, daß in dem - Feuerwerk von Reden und Trinksprüchen, die in der letz- ten Zeit so freigebig gewechselt wurden, keine einzige Ra kete auftaucht