Dritter Bogen zum „Pustertaler Bote' Nr. 16. Bruneck, Freitag den 18. April 1913. — 63. Jahrgang. W Zirol lind BonMerg. Dem kommenden, in diesem Monate noch zusammentretenden Landtage werden zwei Ge setzvorlagen zugehen: die eine betrifft daS In stitut der Landesverteidigung für Tirol und Vorarlberg, die zweite, damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende, die durchgreifende Neu regelung des Schießwesens und der Schieß- stand-Ordnung. Besonders die Aendernng der Schießstand-Ordnung
, die in ihrer jetzigen Form seit dem Jahre 1874 in Wirksamkeit steht, ist von einschneidender Bedeutung für die Zukunft, da sie für sämtliche k. k. Schießstände die Landsturmpflicht bis zum 60. Lebensjahre ein führt und so das Institut der Landesverteidi gung auf der breitesten Grundlage ergänzt und ausbaut. In Tirol und Vorarlberg bestehen heute rund fünfhundert Schießstände mit unge fähr 70.000 sog. „Standfchützen', von denen in der Folge nach den Bestimmungen des neuen Gesetzes im Ernstfalle — nach Abrechnung
-Ordnung von oer dritten, bezw. vierten Waffenübnng befreit bmd die Zahl der Befreiten künftig auf 1500 bis 2000 im Jahre steigen. Neben deu nach den Bestimmungen des ^ehrgesetzes für die gemeinsame Wehrmacht entfallenden Rekruteu beziffert sich das Kontingent für Tirol und Vorarlberg für die Landesschützen für das Jahr 1912 770, für das Jahr 1913 mit 830, für das Jahr 1914 mit 882, für das Jahr 1915 mit 930, für das Jahr 1916 mit 967 und für das Jahr 1917 und die folgenden Jahre mit je 1044 Mann
. Erwähnt sei schließlich, daß auch die bis herigen Dotationen für das Schießwesen in Tirol und Vorarlberg eine außerordentliche Erhöhung erfahren werden. So werden für SchKtzengaben 112.000 Kr., für Kaisergaben 10.000 Kr., daß ist mehr als das Doppelte des bisher dafür gewidmeten Betrages, und für Schießstandbauten 64.000 Kr., daß ist das Vierfache der für diesen Zweck gegenwärtig prä- liminierten Summe, jährlich gewährt werden. Die beiden Gesetzesvorlagen werden noch in der ersten Sitzung