, daß die dermaligen Verbältnisse die Nothwendigkeil herbeiführen dürften, die Wehrkraft meiner bra ven Tiroler und Vorarlberger zur Landesverteidigung in An spruch zu nehmen, habe Ich Mich bestimmt gefunden, die bei folgenden provisorischen Normen für die gegenwärtige Organist- rung des Landesvertheidigungswesens zu erlassen. Ich trage Euer Liebden auf, unverzüglich die weiteren Einleitungen zur Durchführung dieser Bestimmungen zu treff.n, damit für den Fall, als Ich Mein treues Volk in Tirol und Vorarlberg
und Tapferkeit seit Jahrhunderten der ^tolz Unseres Hauses ist. Wien, den 17. Mai 1859. Franz Jofcf. m. x. Indem Ich diese für das Volk von Tirol und Vorarlberg so ehrenvolle Allerhöchste Anerkennung seiner ruhmreichen Ge schichte und stets bewährten Treue, so wie auch das Allerhöchste Vertrauen, daß die Söhne den Vätern gleich sein werden, all gemein kundgebe, füge ich noch bei, daß Ich Mich glücklich schätze, mit der Leitung dieses Landes der Anhänglichkeit an seinen Monarchen nicht blos in Betreff
der politisch-administra tiven Verwaltung, sondern auch zur Folge Allerh. HandbilletS Se. k. k. apoft. Majestät haben Sich mit a. h. Handbillet vom 17. Mai 1859 in Gnaden bewogen befunden, den Aus schuß deS tirolischen Landtags bis auf Weiteres in der Weise zu verstärken, daß je drei Mitglieder aus den bisher vertretenen vier Ständen als Vertrauensmänner ernannt werden. Die Gefammtzahl der Ausschußmitglieder wird hiernach 16 betragen, wobei Vorarlberg angemessen berücksichtigt sein wird. Die Zeit
der Einberufung derselben ist Mir vorbehalten. Der Zweck dieser Einberufung ist den Rath unv die Bit ten einsichtsvoller patriotischer Männer zu vernehmen, um in diesen schwierigen Zeitverhältnissen mit vereinten Kräften die Gefahren abzuwenden, von welchen die Ordnung alles Bestehen den bedroht ist. Indem Ich in dieser a. h. Schlußfassung ein Zeichen huld vollsten Vertrauens erblicke, welches Se. Majestät in die Treue des Landes Tirol unv Vorarlberg zu setzen geruhten, so erwarte Ich auch mit ruhiger