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Neue Inn-Zeitung
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Data: 02.11.1890
Descrizione fisica: 10
Ordnung eintreten. Auf vielseitigen Wunsch bringen wir tue Kur rende, die der hiesige Stadtmagistrat am 19. Juni 1888 an sümmtliche Kauf- und Handelsleute, Krämer, Pfaidler, Stündchen- und Aus lag e kästen -Besitzer unter den Lauben ergehen ließ, in Erinnerung, und wünschen speziell, daß in der linksseitigen Laubenseite unter dem Kaffee Katzung und bei der sogenannten „Tiroler-Hutnieder lage" sich die maßgebenden Organe von der Nicht einhaltung dieser Polizeivorschrift überzeugen und Abhilfe schaffen

: „Der Gemeinderath hat mit Be schluß vom 15. d. M. angeordnet: 1. Daß sümmt liche unter den Laubengängen angebrachten Ausla gen^ Kästen» Tische, Bänke u. s. w. nach der Be stimmung der Bauordnung vom Pfeiler in den Gehweg der Lauben nicht über 30 Centimeter hinein ragen dürfen; 2. daß bei den Ausgängen zwischen den einzelnen Pfeilern ein Raum von wenigstens 1 m für den Durchgang frei beiden müssen, und 3. daß das Aushängen von Maaren aller Art an den Laubenbögen gänzlich verboten

ist, und die bis jetzt dort hängenden Maaren beseitigt werden müssen. Hievon werden die Betreffenden zum Wissen und genauen Darnachachten mit dem Aufträge in Kennt- niß gesetzt, diesen Anordnungen binnen 8 Tagen nachzukommen, widrigens sie eine Strafe von 5 bis 10 fl. zu gewärtigen haben. Magistrat der Landes hauptstadt Innsbruck am 19. Juni 1888. Der Bür germeister: Dr. Falk." — Doch nicht allein unter den Lauben ist diese Verstellung des Gehweges im höchsten Grade störend, es gibt auch andere Haupt verkehrspunkte

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