, welcher nur langjährige Hypochondrie mit periodischen Anfällen von Angst und Ver- wirrtheit annahm. Geffcken beabsichtigte unzweifelhaft die Reichspolitik zu discre- ditiren, den Reichskanzler beim Kaiser in Mißcredit zu klingen; dafür spreche der Inhalt von Gefscken's Denkschrift: „Ausblicke auf die Re gierung Wilhelm II.' Aus der Anklageschrift ergibt sich ferner, daß der Erlaß Kaiser Friedrich's an den Reichskanzler, nebst dem Aufruf „An mein Volk' vom 12. März 1888 von Geffcken verfaßt waren, und zwar bereits
im Juni 1885, als Kaiser Wilhelm I. in Ems einen tiefen Ohnmachts anfall hatte. Damals besprach Geffcken die Entwürfe beider Schriftstücke mit General Stosch und am 26. August 1885 wurden sie dem Kron prinzen zugestellt. Nach der Ansicht v. Rog- genbach's und Stosch' war sich Geffcken nicht bewußt, daß die Veröffentlichung des Tagebuches das Wohl des Deutschen Reiches gefährden könne. Geffcken behauptet, er habe bezweckt, gegenüber der vielvertretenen Ansicht, Kaiser Fried rich sei ein Jdeologe
gewesen, dessen politi sche Bedeutung zu beweisen. Er hatte das Tagebuch vom Kronprinzen im März 1873 erhalten, ihn gebeten, es nach Karlsbad mitnehmen zu dürfen und dort, allerdings ohne eine Erlaubniß ein geholt zu haben, eine Abschrift gemacht. Die erwähnte Denkschrift, welche er und v. Roggen bach dem Kaiser Wilhelm II. überreichen wollten, wovon sie jedoch später, um nicht als Jntriguauten zu erscheinen, abstanden, besagte nur, die gewaltige Persönlichkeit Bismarcks vermöge allein die zahlreichen großen Be» fug