keine- andere Möglichkeit denken konnte, als sie zu seinem braven Weib zumachen, vnd war auch fest entschlossen, bei ihrem Bater auch in Zukunft sowohl von der HauSzinS-, als HauS Klassensteuer frei sein : Die Pfarrgebäude, welche der Hauszinssteuer nur dann zu unterziehen wären, wenn sie durch Vermiethung in Orten, welche der HauSzinSsteuer unterworfen sind — wirklich einen ZinS abwerfen. Die Befreiung der Pfarrgebäute von der Gebäudesteuer be schränkt sich nur auf die Wohngebäude der Pfar rer, Lokaliste» und Kapläne
welchen die Seel- forge obliegt. Die Winzer- und Maierhäuser, wenn sie auch zur Pfarre gehören, sind nicht frei. Auch bei Stiften und Klöstern, die an und für sich der Gebäudesteuer unterliegen, ist jener Theil, der für den Pfarrer gewidmet ist, steuerfrei. Die Klostergebäude der Mendikanten- Orden sind von der Gebäudesteuer befreit. Fran ziskaner und Kapuziner sind also auch in Zu kunft in Tirol steuerfrei. Die Wohnungen der Meßner, Kirchendiener, Himmelträger und Glöck ner unterliegen, wenn diese Wohnungen
in Pfarrgebäuden untergebracht sind, und hiefür kein ZinS entrichtet wird, der HauSzinssteuer nicht. Die Dominikaner gehören nicht zu den Mendi kanten, weil sie nach der Erklärung des Konzils von Trient unbewegliche Güter erwerbe» und besitzen dürfen. Jene Privatgebäude, welche von ihren Eigenthümern zu Spitälern, Armenhäusern oder anderen wohlthätigen Anstalten gewidmet werden, zahlen keine Geväudesteuer. Ständische Landhäuser sind frei. Magistratische Häuser, so lange sie für öffentliche Behörden benützt
werden — sind frei. Oeffentliche Lehranstalten sind frei. Frei find auch die Wohnungen, welche die Leh rer in solchen Gebäuden inne haben, vorausge setzt, daß diese Wohnungen gleichfalls ausschließend nur diese Bestimmung erhalten. Die Wegmauth- Gebäude find frei, auch dann, wenn Wegmauth verpachtet ist, die Wegmauthhäufer aber dem Straßenfonde angehören. Dieß sind jene Be- stimmungen, welche ebenso wie bisher in Zukunft auch für Tirol ihre Anwendung haben. T.St. — (Deutscher Schulverein.) Die Leitung
Veranda getrennte» Blockhütten bestanden auch »ur je auS einem Zimmer. In dem einen schliefen die Frauen, in dem andern die Männer mit etwa eintreffendem, und hier allerdings sehr spärlichem Besuch. Diese beiden Räume waren dabei keiue Stunde im Tag frei. Besonders liefe» die jüngsten Geschwister bald da bald dort Hinein, so taß man kein Moment sicher war, überrascht oder gestört zu werden, und daS mußte er zu vermeiden suchen. So vergingen ihm noch manche Tage in Zweifel und Ungewißheit