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Meraner Zeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 16.11.1923
Descrizione fisica: 6
nebst Zubehör mir einer Person, -dem Anerben, Mallen, «Mm ersieht gleich -von, vornherein, daß dos eine einschneidende Aendening der allgemeinen -Erbgesetze ist. Während sonst der Nachlas; bei «''er gesetzlichen Erbfolge -gleichmäßig! verteilt wird, erhält hier mir der Anerbe (auch dieser Begriff ist dem italienischen Gesetze swmd und wenden n^r darauf norb zurückkommen müssen), w-ährenv dic> übrigen Kinder ein Erbentr^chts- geld Mr beanspruchen haben. Wenn Geschwister als Erben-ein-treten

gemein» so-in em-ge-aint'wortet -und -der Mutter meistens die !Wirtscha!stsfiihnm-F bis zur Einandwortung a. d Anerben cin-geräumt.) Der Höfeübernehmer -wird nach -de-m Rechte und der -Ordniu-ng der -g's-ei^lichen Erbwlge bestimmt. (Nv?e Beltini-- -innng iv-rd auch in das italienische bürgerliche Gesetz mi»hinübergenommen werden können, da die ilnterWiod-e ni-ick>t im -Prinzips, sondern nur mcbr in Einzelheiten li-sgen.) Unter mehreren zugleich -eintretenden -Erben ist, -falls keine Eini gung

Schuldner der Verlassenjchasl wird. Wichti'g ist -die Bestimnnmg des ilebernabms- wertes. Hat -der Erblasser in be'rcss -xs lieber imhmspreises in seinem Testamente oder einer anderen Erklänurg nichts verlautbart. s^ ist zii' nächst eine Vereinbarung -der Erben anzustreben. Kommt eine solche nicht zustande, so bestimmt das G«richt -den Wert des Hofes nach bilUaem Ermessen-, so dah der Nebernehmer wohl beste hen kann. Die gerichtliche Entscheidung über den Wert des Hofes -wird gestillt auf Grun

-d der Schützun-g durch Sachverständige un-d nach ^ln- hörung -des betretenden Gemcindevorstandes. Bei!- der Schätzung ist auf dcm Ertragsiverk de>5 Hofes entsprechende Rücksicht zu nelnnen. Den Erben steht es frei, der Schätzung beizumobnen und ihre Erinneningen dazu zu niacben. Ist -der Wert des Ho-?es -bestimmt, so wird da>? Namla^vermögen aufgenommen, und zwar ist an Stelle des Hofes der -dein Uebernehmer '>s Schuld angerechnete -Betrag anzurechnen. ?Ve Teilung «selbst geschieht nach den Bestimmung

''! des bürgerlichen Gesetzbuches und des '.'err-b' rens aus;er Strei-!snchei' vor o-d-cr unter Gereb migung -des Gerichtes, Können sich die Erben über die Erb^/-^er, iilber-deren'Verzinsung und Kü-n>digung-''ri't u-i-bt einigen, so hat das Gericht nach billigem Erm s- sen selbst die betreffenden Bestimmungen zu troffen. In jedem Falle mus; iedoch >er lieber nehmer des Hofes, über dessen ausdrücklul'e^ Verlangen zur Bezabl'nfl «der Erbgelder e'ne Frist von drei Jahren vom Tage der Einint- mortung an gemährt

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Pagina 5 di 6
Data: 03.03.1923
Descrizione fisica: 6
kein Oelc!. U M»S> U M M MM vm, U !!I SM 28. februsr I92Z. 63lXZ Oekerti^t: O r. Ltoclcer. 8 Ul II Usdor,sv - 1SZ3 - prell I. b. ?u baden in .1! lUeran pkarrplsti!. kill l .exlw öü! »UIM l!l VMMM von Kurt (Zrak. Vorrätig in 5.MIIIM! »MMlimg ^eran, pkarrplai?. Lckünes ^iakulaturpg- pier, per Xg I-ire I.— V/eilZes >VickeIpspier per I.ire I.6V TU ksben bei MMWMM Gesch,-Zl, ä III 71,23 4 Aufforderung an die Erben, Vermächtnis nehmer und Gläubiger eines Ausländers. Gustav Engelbert Renter. Direktor, wohnhaft

in Stockholm, zuständig nach Stockholm, schwe discher Staatsbürger, ist am 4, Juli 1922 in Stockholm gestorben. Eine letztwillige'Anordnung wurde vorgefunden. Alle Erben, Vermächtnisnehmer und Gläubiger, die italienische Staatsbürger oder Hierlands sich aufhaltende Fremde sind, worden aufgefordert, ihre Ansprüche an die Verlaffenschaft bis zum IS. ZNärz I32Z bei d,'r gefertigten kgl. Prätur anzumelden. Sonst kann die Verlassenschast ohne Rücksicht auf diese Ansprüche an die ausländische Behörde

oder au eine von ihr bezeichnete Person ausgefolgt werden. Kgl. Prätur Meran, Abt. 3 am 26. Februar 1923. 6302 Gefertigt: Dr. Gstrein. Gesch.-Zl. ä lll 72,23 Aufforderung an die Erben, Vermächtnis nehmer und Gläubiger eines Ausländers. Jgnaz ZIlandl, des verstorbenen Joses, Kauf mann In Budapest II, Nynl 14, zuständig nach Budapest, ungarischer Staatsbürger, Ist am 12. Oktober 1922 in.Budapest gestorben. Eine ietztwillige Anordnung wurde vorgefunden. Alle Erben, Verniächinisne'hmer und Gläubiger, die italienische Staatsbürger

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Pagina 5 di 6
Data: 23.10.1923
Descrizione fisica: 6
Husam men, das der Großvater des jungen Hrldreth hinterlassen hat. Der alte Herr wünschte das große Vermögen, welches er besaß, seinen En keln» zu 'sichern, da sein Sohn ein ausschweifen der. verschwenderischer.Mensch war. So traf denn der Großvater testamentarisch die Verfü gung, daß 'feine Hinterlassenschast erst unter die Erben verteilt werden solle, nachdem zwei Per sonen, d»ren ywmen er »rm-ihnk. n>M m«hr <nn L-d»n s«ien. Di« eine davon war Sohn Zeit gestorben sein, mich zwei oder drck von sei

nen Kindern. Die überlebenden Erben «sind der junge Mann, won dem ich sprach — er scheint in seines Vaters Fußstapfen getreten zu sein —, und eine oder zwei Schwestern. Mir selbst sind die Leute ganz unbekannt, man hört jedoch nicht viel Gutes von ihnen.' „Wissen Sie vielleicht den Vornamen des jun gen Hildreth?' „Ja, er heifzt Valerian, wie sein Vater.' Der Eoroner nickte befriedigt. „Können Sie mir sagen,' fuhr er fort, „ob sich Frau Klemmens je Sorge gemacht hat, we gen des Borhandenseins

dieses sonderbaren Te staments? Hat sie sich Ihnen gegenüber nie da hin geäußert, daß ihre eigene Sicherheit bedroht sei, weiil die Erben mit Ungeduld auf ihren Tod warten müßten, um in den Besitz des ihnen so lange vorenthaltenen Vermögens zu gelangen?' „Ich erinnere mich Mir, daß sie einmal sagte, sie habe keinen Frieden mehr, seit sie wisse, es gäbe Leute, für die ihr Todestaa ein Freudenfest seiin werde. ,Mir ist immer, als betröge ich sie um ihr Recht.' fügte sie damals hinzu, ,es ist nicht meine Schuld

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Pagina 4 di 10
Data: 12.08.1892
Descrizione fisica: 10
der französischen Blätter lustig macht, sollte man doch vor der eigenen Thüre kehren. sLicitationen.) Realitäten der Verlassenschast nach Leonhard Plrbamer in St. Martin, am 19. ev. 26 Okt. 9 Uhr Vorm. beim Mittclwirth in St. Martin in Passeier. Realitäten des Josef Pedroß in Latsch, am 3. ev. 11 Okt. 9 Uhr Norm, im Gasthause des Peter Pedroß in Latsch. sConvocatio n.s Erben des Josef Mair, Weber in Mals, sind aufgefordert sich binnen Einem Jahre beim Gerichte in Glnrns zu melden. Aus aller Melt. Meran, 11. Aug

, eine halbe Stunde oberhalb Würzen gelegen. Dieses Ritter gut besteht aus pichts weiter als einem einstöckigen Hause (das Herrenhaus) und wenigen Nebengebäuden und einem ca. 1 Acker großen Garten. Felder, Wiesen, Wald fehlen I Der jeweilige Besitzer dieses .Ritter gutes' hat nach den „Dresd. Nach.' Sitz in der ersten sächsischen Kammer. Das Gut besaß zuletzt der zu Anfang dieses Jahres in Dresden verstorbene Herr Dr. von Zeschau und ist jetzt von dessen Erben, drei Gebrüdern von Rochow, a» einen Herrn

unschätzbare geschichtliche Andenken geboten werden. In der Sammlung wird sich der merkwürdigste Con- tract aller Zeiten befinden, in welchem Spanien dem Columbus und dessen Erben auf ewige Zeiten den achten Theil von allen von ihm entdeckten Ländern zusicherte. Auch wird daS Original des von Ferdinand und Jfabella ausgestellten Decrets zu sehen sein, wo durch Columbus zum Großadmiral der Meere ernannt wurde. Die Originale der Schriftstücke, welche sich sonst auf seine erste und seine weiteren Reisen

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Pagina 3 di 8
Data: 27.10.1888
Descrizione fisica: 8
das Sparcassabuch über 7SlX) fl. in Empfang nahm, bei sich behielt und ihr den Auftrag ertheilte, nicht viel von dem Sparcassebuch. herumzureden; es ist weiters auch wahr, daß Herr Decan Glatz den nachforschenden Erben nach Johann Schrötter ausweichende Antworten über das Sparcassebuch ertheilte, obwohl er ihnen eine ganz gestimmte Auskunft hier über hätte geben können; es ist richtig, daß Herr Decan Glatz bei seiner gerichtlichen Vernehmung dem Untersuchungs richter nicht die volle Wahrheit sagte

zu haben. Herr Decan Glatz hätlk alH'Seelso-rger und gebildeter Mann, sowie er ersichr, 'daß Johann Schrötter ohne Testament plötzlich gestorben sei/ die Wittwe Schrötter bei deren erstem Besuche unmittelbar nach dem Tode ihres Gatten, anweisen sollen, dem Notar öder Gerichte vom Vor handensein des Sparcassebuches Kenntniß zu geben, er hätte die Annahme desselben verweigern und den nachforschenden Erben die volle Wahrheit sagen sollen. Traurig ist es auch, daß Herr Decan Glatz dem Gerichte nicht freimüthig

des Ge hirns', anderseits auf den Umstand zurückzuführen, daß er das Amtsgeheimniß habe wahren müssen; daß er vor Gericht al les, was er wisse, sagen müsse, habe er nicht gewußt; er habe sogar unter den Erben Schrötter's einen Ausgleich angestrebt. Wozu aber ein Ausgleich, wenn der Decan der Schrötter ge glaubt, daß das-Sparcassebuch ihr Eigenthum sei? Wozu ein Verschweigen des Sparcassebuches, wenn man einen Ausgleich anstrebt? Des Decans ganzes Vorgehen hatte kei nen anderen Zweck, als das ihm entgangen

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Pagina 2 di 8
Data: 06.03.1890
Descrizione fisica: 8
in Aussicht gestellten 6000 fl. wären somit die auf 27.509 fl. veranschlagten Gefammt- kosten dieser Straße mit Ausnahme der von der Section Mera» ungedeckt garan- tirten und noch ausstehenden 10 0 0 fl. voraussichtlich gesichert. Da jedoch einerseits die definitive Zuwendung der vorerwähnten, von der Regierung für 1891 in Aussicht gestellten 6VVV fl. leider noch nicht unbedingt feststeht, andererseits aber die Nothwendigkeit vorhanden ist, deu Baron Hoff- mann'fchen Erben gegenüber bis October 1890

dieDecknng der Gesammtkostendes Unternehmens nachzuweisen, so hat das Meraner Suldner-Comitö, wie uns aus compe- tenter Quelle mitgetheilt wird, beschlossen, die Ar - beitenfür den projeetirten Jahr markt mit aller Energie durchzu führen, um aus dem Erträgnisse desselben nicht nur die vorerwähnten noch aufzubringenden 10 00 Gulden zu decken, sondern überdies für alle Fälle noch einen Reservefond zu schaf fen, der sowohl den Erben gegenüber als vorläufige definitive Deckung ausgewiesen

werden kann, als auch nach der definitiven Bewilligung der Staatshilfe als Reserve für immerhin durch Elementarschäden mögliche Kostenvoranschlags-Überschreitungen zu dienen hat. Nach Bollendung des Baues der Sulduerstraße soll dieser Reservefonds, insoweit er durch denselben nicht in Anspruch genommen wurde, nach Ermessen der Section Meran theils zu alpinen Zwecken derselben, theils zu Straßenbauten im Meraner Bezirke verwen det werden. Wir hoffen, daß diese zur Verhütung von Processen mit den Baron Hoffmann'schen Erben

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Pagina 5 di 6
Data: 17.07.1889
Descrizione fisica: 6
der Meraner Curwelt geschildert. Zeitungs- Maculatur zu verkaufen in K.Pötzelbergers KiMalMllg. Die Erben. Erzählung von F. Arnefeldt. kk Nachdruck »«rbote? (Fortsktzling.) Meine Melitta muß ihrem Bilde nach sehr schön sein; Sie haben es gesehen.' „Nein,' sagte der Doktor. „Die Photographie, die ich in einer kleinen Tasche bei mir trug; Sie müssen Sie gefunden haben. Wa rum haben Sie sie mir nie gegeben?' „Sie hatten sie nicht bei sich,' entgegnete der Doktor bestimmt. „Wo kann sie geblieben

Ihnen meine ganze Lebensgeschichte wenn Sie mir versprechen, daß ich noch heute zu dem Oberamtmann Gerstenberg fahre.' „Meine Hand darauf, ich begleite Sie.' Wieder sann Edgar mehrere Minuten nach und begann dann seine Geburt und Herkunst von deutschen Eltern in England und seine Erziehung und sein Leben bei dem Onkel in Boston zu schildern, sowie seine Ent täuschung, als er sich, statt ein ansehnliches Vermögen zu erben, auf die Einziehung sehr zweifelhafter Forde rungen in Deutschland angewiesen gesehen

, in meiner Familie habe sich auch die Tradition von einer Erbschaft er halten, ich hätte mir aber nie darüber den Kopf zer brochen.' „Mit der Senkraschen Erbschaft muß es aber doch seine Richtigkeit haben, sagte einer der anwesenden Herren; das Auswärtige Amt in Berlin fordert heute in der Zeitung die etwa noch vorhandenen Erben auf, sich zu melden. „Was für eine Erbschaft?' fragte ich aufhorchend. „Die Senkra'sche. Wußten Sie nicht, daß es sich um die bei dem Oberamtmann Gerstenberg handelt? fragte man zurück

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Pagina 5 di 6
Data: 12.07.1889
Descrizione fisica: 6
in H jj Z. Pöhelberger's Kuiistklamllllng, tz H 'Ufarrptatz. A 'Vs» bs« der Gaffer. Ueruer jsedmeichaiiiize» von W H Bormann. 1 fl- In dem frischen, humorvollen Buche wird in theils ergötzlichen, theils ernsten Bildern das-Leben und Treiben der Meraner Curwelt geschildert. KvKvll ilvll 8trvw. Heft SS. vss svk^aiiv Kamsvl. Preis SV Kreuzer. Borräthig in Z.Pötzelberger's Kachhaudlung pfsrrplsk. Die Erben. Erzählung von F. Arnefeldt. 62 Nachdruck verbot«? (Fortsetzung.) Dieser Annahme widersprach allerdings der Arzt

ihres Bruders sie tödlich verwundet und ihrer Papiere beraubt habe; Freygang behauptete ebenso fest, sie nicht zu kennen und wies empört die Zumuthung znrück, er habe, um dies ausführen zu können, zuvor ihren Bruder ums Leben gebracht. „Warum hätte ich denn nur alles dies thun sollen?' fragte er. „Mir erwuchs ja kein Vortheil, wenn sich weniger Erben zu dem Senkra'schen Vermögen meldeten.' „Sie sind der Freund des Oberamtmanns Gersten berg,' sagte der Richter. „Man wird doch nicht aus Freundschaft sogleich

. „Aber die Ver muthung liegt doch nahe, Edgar Werner habe schon damals den Plan mit sich herumgetragen, sich der Schwester zu entledigen und, ehe dies nicht geschehen war, nicht auf noch vorhandene Erben des Senkra'schen Vermögens aufmerksam machen wollen.' Diese Auffassung traf mit der zusammen, welche Melitta selbst lange genug von der Sachlage gehabt hatte und zu der sie, wie sie freimüthig bekannt, auch öfter wieder zurückgekehrt war. Ihr neigten sich auch die Richter zu, denn es erschien immer

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