des Bahn hofes Kollern und eignen sich vorzüglich als Baugrund. Näheres bei Hans Schlvemberger, k. k. Notar in Kalter». 2216 S107 G-s»SstS.Zabl .V lll 2,'./gg Erbenvorrufungs Edikt. Von dem k. k. Bezirksgerichte Meran Abth. III werden die gesetzlichen Erben des am 6. Februar 1893 in Villa Petersburg zu Obermais verstorbenen Jakob Bnlitscheff, kais. russ. Lieutenant aus Samara in Rußland aufgefordert, binnen einem Jahre von dem unten angesetzten Tage an ge rechnet, sich bei diesem Bezirksgerichte
zu melden, und unter Ausweisung ihres gesetzlichen Erbrechtes ihre Erbserklärung anzubringen, widrigens die Verlassenschaft mit jenen, die sich erbserklärt haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht angetretene Theil der Verlassenschast aber, oder wenn sich Niemand erbserklärt hätte, die ganze Verlassenschast vom Staate als erblos eingezogen würde, und den sich allsällig später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehalten blieben, bis sie durch Verjährung nicht erloschen wären
. Für die Verlassenschast wird inzwischen Jguaz Taube, Notariats- Kandidat in Meran als V-rlassenschaftS-Kurator bestellt. K. k. Bezirksgericht Abtheilung IU Meran, am 22. Oktober 1393. Bachlechner. 2!V8 G-sÄSftS.Zabl X lll 1V4/!1S. Erbenvorrufungs-Edikt. Von dem k. k. Bezirksgerichte Meran Ablh. III werden die gesetzlichen Erben des am 4. Mai 1393 in Pension Wolf zu Untermais b. Meran verstorbenen Apollo» Chmielewsky, 40 Jahre alt, russischer Notar aus Wilna in Nußland auf gefordert, binnen einem Jahre von dem unten
angesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem Bezirksgerichte zu melden, und unter Ausweisung ihres gesetzlichen Erbrechtes ihre ErbSerklärnng anzubringen, widrigens die Verlassenschaft mit jenen, die sich erbserklärt haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht angetretene Theil der Verlassenschaft aber, oder wenn sich Niemand erbserklärt hätte, die ganze Verlassenschaft vom Staate als erblos eingezogen würde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange