„Folgerungen und Nutzanwendungen für Wasserkraftbauiten in un- screm Lande' einen ganz unerhörten und un gerechtfertigten Angriff gegen die Etschwerke und deren Verwaltungsrat, der den tiefsten Ab scheu vor der Schreibweise dleses Blattes er wecken.muß. Das Blatt schireibt: „Hat man sich aber auch über die aus 'dein Bau des Mar linger Werkes mögliche Wassergefahr für Meran so eingehend unterhalten? Am Vertrag mit Omodeo ist davon nichts zu merken. Die Schot terführung der Passer und des Töllgrabens, wel
che 'durch die Wiedereinlelitung des bei der Töll entnommenen Edschwassers unter 'der Mündung der Passer aus dem Gleichgewicht gerät, wurde dabvi, wie es scheint, in keiner Weise debattiert, obwohl! die sechs Vertreter Merans im Derwal- tungsrate der Etschwerke auch Mitglieder des dama>ls noch bestandenen Mcraner Gemeinde rates waren, sie sich also darum hätten kümmern müssen. Die tvasferrechtliche Verhandlung hat, obwohl sie eine« ganz selbstverständliche Boraus- setzung des Baubeginnes wäre
, noch nicht statt- chunden- Mlan wird sich vielleicht aus die was- 'crvechtliche Verhandlung des Jahres 1913 'beru fen«: aber diese bezog sich auf das Projekt «der Etschwerke über die Marl'ingerstufe, und das ist etwas ganz andvves,' als das Projekt Omodeos,' So der Angriff dieses Blattes. Der Schreiber, in dem wir den genugsam bekannten Ing. Bruno Fvick vermuten, hat scheinbar gar keine Ahnung, daß es sich zunächst bei dem Omodeo-Vertrag über die Marlinger Gefällsstufe eben einzig und allein nm das Projekt
der Etschwerke über die Marlinger Gefällsstufe handelt und daher dieses Projekt zur Grundlage lediglich die Nutzbar machung jener Wassermengen im Augv hat, die am Unterwasserkanal der Etschwerke beute ge wonnen werden können, das ist also dre konzes sionierte Ausnützung von 15 Sek.-Kubikmeter abzüglich der Wassermenge, welche im Unter- wassevoanal für die landwirtschaftlichen! und ge werblichen Vekkbe abgegeben werden muß. Bezüglich dieser konz. Wassermengen hat die wasserrechtliche Verhandlung bereits