Leopoldine Gräfin Toggenburg, Frau Baronin Kathrein und Frau Berta Call-Hohenbruck angekündigte allg. Tiroler Blumentog zu Gunsten des Tiroler Jugend- Fürsorgevereines, des Tiroler Landessameriterver- bandes, des Tiroler Blindenfürsorgevereines und der Ferien- und Gradokolonien, wird in Lienz, soviel bis jetzt bekannt geworden ist, seine Lösung in einem anderen Sinne finden. Dazu sei bemerkt, daß man hier den vorgenannten Wohlfahrtsein- richtungen gewiß in keiner Weise etwa abgeneigt gegenübersteht
oder verschenkt, ohne daß sie mit der Ver schlußmarke versehen ist, der Uebertretung des Spielkartengesetzes im Sinne des Z 13, Abs. I, Gesetz vom 15. April 1881, schuldig und ist so» mit mit dem Fünfzigfachen der verkürzten Gebühr zu bestrafen.. Da wohl viele Gastwirte und Cafe tiers von diesen drakonischen Gesetzesbestimmungen nicht informiert sind, machen wir aus sie beson ders aufmerksam. Die Besitzer haben die Verpflich tung, nicht mehr benützte Spielkarten zu vernichten. — (Kuratel.) Die Kuratel wurde