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Pagina 11 di 16
Data: 08.04.1939
Descrizione fisica: 16
. für die Iugendhilse Pg. W o I' f und die Leiter),: der Abteilung „Mutter und Kind, Pgn. Stark erschienen. Pg. Stei ner eröffnete mit der Begrüßung der Er schienenen den Appell und gab einen kur zen Rückblick über die geleistete Arbeit für das WHW. im Kreise Lieng und dankte abschließend allen jenen, die ihre ganzen Kräfte in den Dienst dieses Hilfswerkes ge stellt hatten. Sodann gab Pg. Wolf den Amtswaltern die notwendigen Richtlinien für die durchzuführenden Arbeiten aus Grund der Bestimmungen der NSV

nicht nur die weitere Zersplitterung von Grund und Boden ver hindert, sondern auch die Entstehung von Großgrundbesitz. „Der Großgrundbesitz hat Italien zugrunde gerichtet', klagt schon «in römischer Schriftsteller. Im Mittelalter wurde die volkswirtschaftlich ungünstige Entwicklung vom Großgrundbesitze nur dadurch ausgeglichen, daß die Grundherven den größten Teil ihrer Län dereien nicht selbst bewirtschafteten, sondern als Leihgut den Bauern ausgaben. Diese Leihgüter wurden dann durch die Grund entlastung freies

Vorfahren taten, be vor sich jene beklagenswerte geschichtiliiche Entwicklung vollzog, die aus dem ursprüng lich vollberechtigten Freibauern einen vom Gutsherrn abhängigen Zinsbauern machte. Wie es gekommen ist? In der ersten Zeit nach der Landnahme war Grund und Boden gleichmäßig verteilt. Der Durch schnittsbesitz war die Hube, ein Besitz von der Größe, wie er eben zur Erhaltung einer Bauernfamilie erforderlich ist. Dies war der Odalshof, der aus der Hofstätte, dem Ackerlande und dem gemeinschaftlichen

Nutzungsrecht an der Allmende oder ge meinen Mark, das ist an dem nicht be ackerten Boden, Wald, Alpen und Weiden bestand. Die gleichmäßige Verteilung von Grund und Boden verschwindet aber schon im frühen Mittelalter. Der König, die Großen, insbesonders die Grafen als Gau beamte und die kirchlichen Anstalten, ver einigen große Grundflächen in einer Hand und werden Großgrundbesitzer. Der Groß grundbesitz wirkt aufsaugend. Biete klei nere Grundbesitzer, die nur sine 5)übe ihr Eigen nannten

hatte den Zweck, das sogenannte Bauerlegen zu ver hindern. Die adeligen Ansitze und die Güter, die vom Adel selbst bewirtschaftet wurden, ge nossen ursprünglich Steuerfreiheit. Als unter Maria Theresia auch die grundherr lichen Grundstücke in die Besteuerung ein bezogen wurden, wurde für sie ein beson derer Kataster, der Dominikalkataster, an gelegt. Als weitere Unterart des Grund besitzes sind daher anzuführen: 4.) Die Dominikalgründe. In Tirol ivar seit altersher auch den Bürgern und Bauern gestattet

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Pagina 5 di 6
Data: 28.10.1942
Descrizione fisica: 6
Jah ren vor und insbesondere auch nach Kriegs beginn ergeben, daß die Bestimmung viel fach sehr großzügig und weitherzig gehand habt wurde. Insbesondere hat es sich leider also häufig gezeigt, daß die Lust und Liebe zur Landwirtschaft plötzlich bei Leuten auf tritt, die ihrem Herzen nach mehr Lust und Liebe zu den landwirtschaftlichen Erzeug nissen oder zur Anlage ihres Kapitals in land- und forstwirtschaftlichem Grund und Boden haben, oder die sich einen schönen Sommer- oder Ruhesitz rechtzeitig

sichern wollen. Agrarpolitik unerwünschte Ele mente versuchen vielfach aus eigensüchtigen Motiven Grund und Boden zu erwerben. Sie belasten die hierfür zuständigen Stellen mit ihren Genehmigungsanträgen und er reichten in dem einen oder anderen Falle sogar die Erteilung einer an sich uner wünschten Genehmigung, weil vielfach der Kreisbauernführer neben seinen kriegswich tigen Ausgaben einfach nicht mehr die nötige Zeit fand, um nachzuweisen, daß ein erheb liches ösfentliches Interesse der Genehmi gung

hat, sich dein landwirtschaftlichen Berufe zu widmen, soll grundsätzlich während des Krieges aus die Verwirklichung seiner Wünsche verzich ten, es sei denn, daß es sich um einen Ver sehrten des jetzigen Krieges handelt. Die unerwünschte Entwicklung des Grund stücksverkehrs hat den Führer selbst dazu veranlaßt, einzugreisen und seinen grund sätzlichen Willen in einem Erlaß vom 28. Juli 1942 (RGBl. S. 481) zum Ausdruck zu bringen. Die Grundgedanken des Füh rererlasses sind nachfolgend kurz zusam-, mengefaßt

: a) Jeder nicht unbedingt notwendige rechtsgeschäftliche Eigentums- und Besitz wechsel an Grund und Boden hat zu unter bleiben. b) Nur, wenn die Rücksicht auf die Erzeu gung oder die ordnungsmäßige Bewirtschaf tung einen Wechsel verlangt oder zwingende persönliche Gründe ihn erfordern, kann er zugelaffen werden. c) Besonders verwerflich ist während des Krieges der Grunderwerb durch Personen, die hauptsächlich ihr Geld anlegen wollen,' eine Verbesserung ihrer Versorgung anstre ben oder sonst eigensüchtige Ziele

verfolgen. d) Auch ein unter normalen Verhältnissen unbedenklicher Eigentums- und Besitzwechsel soll möglichst bis nach Beendigung des Krieges zurückgestellt werden, weil sonst Kriegsteilnehmer, die ihre Interessen in der Heimat nicht selbst wahren können, be nachteiligt werden. e) Auch die öffentliche Hand, die beim Grundstücksverkehr nicht an die Genehmi gung der BVB. gebunden ist, soll sich bei geplantem Grunderwerb nach diesen Grund sätzen halten. Die Durchsührungsverordung des Reichs ministers

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Pagina 9 di 16
Data: 25.03.1939
Descrizione fisica: 16
, Schulküche und Speiseraum für den Hauswirtschasts- und Säugtings- pflegekurs, Turnplatz und Dienstwohnung für den Direktor gefunden werden. Dieser Raum bot sich im Gebäude der ehemaligen Haushaltungsschule Schloßgasse 2a. Nach zweimaliger kommWoneller Be gehung durch Vertreter der Landesregie rung, der Schulbehörde und der Gemeinde wurde dieses Gebäude als zur Notlösung geeignet befunden und sodann von der Stadtgemeinde mit einem Stück Grund als Turnplatz von den Dominikanerinnen be ansprucht

werden. , Die Mädchenhauptschule zählt jetzt 160 Schülerinnen. Davon ist nur ein ganz ge ringer Teil aus den Umgebungsgemeinden. Der Grund mag wohl der sein, daß die Hauptschule, die den Dunkelmännern der Systemzeit ein Dorn im Auge war und von ihnen in beharrlicher Vernichtungsar- beit durch 4 Jahre entwertet worden ist, auf Grund des klerikalen Einflusses ge mieden wurde. Die Hauptschule ist aber gerade darum geschaffen worden, um den ländlichen Krei sen eine erweiterte, über die Volksschule hinausreichende Bildung

Pg. Hias Zmölnig entfallen, da sich derselbe zu einer Sondertagung auf die Ordensburg Sonthofen begeben mußte. Die neuen Vev- sammlungstermine werden noch zeitgerecht b e ka n n t ge g e be n werden. Auf verschiedene Anfragen betreffs Er höhung der Grund- und Boden- preise, gibt die Kreisleitung Lienz fol gendes bekannt: Die Preisstoplpverordnung bezieht sich auch aus Grund- und Bodenpreise. Es ist daher eine Preiserhöhung nur mit Zustim mung des zuständigen Preiskommissars möglich. Wenn beispielsweise

ein Grund stück am 18. März 1938 (bei Inkraft treten der Prsisstoppverordnung) einen Wert von 5.000 Schillinge hatte, so- kann heute nicht für dasselbe Stück Grund ein Betrag von 5.000 Mark verlangt werden. Findet auf dem Grund eine bauliche Veränderung statt, wie z. B. Anlage ciner 'neuen Straße. Asphaltierung einer Straße, Anlage einer Wasser- oder Lichtleitung oder eine Kanalisation, so wird der Grund bau reifer und steigt daher auch entsprechend in seinem Wert. Wir raten alle Käufern oder Verkäufern

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Pagina 10 di 16
Data: 18.02.1939
Descrizione fisica: 16
gibt der Redner einen traurigen Einblick in die aus solche Weise zerstörten Existenzen. Aus der Er kenntnis heraus, daß nur ein freier Bauer auf seiner eigenen Scholle Freude, Liebe u. Kraft zur Arbeit finden kann, wurde die große Entschuldung des Bauernstandes auch in der Ostmark durchgeführt. Auf 1 Mil- Marde Mark, hievon allein 150 Millionen in Kärnten, beziffert sich die Höhe der bau lichen Verschuldung im Lande Oesterreich. Auf Grund des Reichserbhofgesetzes kann von nun an eine Realbelastung

des Erb hofes für aufgeliehenes Geld nicht mehr erfolgen. Der Grundsatz: Weg vom Real kredit, hinein m den PersonMredit, wird ausschließlich und allein für die Zukunft in Frage kommen. Der Name des deutschen Bauern allein muß heute gut genug sein, um sür den Fall einer Darlehensauf nahme als Deckung zu geniigen. Daß aber auf Grund diefer gesetzlichen Verfügungen keine gesetzwidrigen Handlungen vorkom men, sorgt das Anerbengericht, das im Falle der Notwendigkeit auch die Abmei erung in die Wege leiten

-- der zu vereinigen. Den gleichen Zweck ver folgte der sogen. Bestiftuugszwang. Grund stücke, die zu einem Bauernhof gestiftet, d. h. ihm im Kataster zugeschrieben waren, durften vom Hause ohne behördliche Bewil ligung nicht abgetrennt werden. Die Unteil barkeit der Bauerngüter galt auch für den Erb gang. Die Bauerngüter wurden beim Ableben des Eigentümers nicht nach dem bürgerlichen Erbrechte unter mehrere Erben geteilt, sondern gingen ungeteilt aus den dem Erblasser nächsten, zur Führung der Wirtschaft

geeigneten Erben (Anerben) über. Erst in der Mitte des 19. Jahrhunderts kam der liberale Gedanke des Freihandels auch auf bodenrechtlichem Gebiet zum Durchbruch. Die Unteilbarkeit der Bau erngüter und das bäuerliche Sondererbrecht wurde abgeschafft (Reichsgesetz vom 27. 6. 1868, RBGl. Nr. 79 und die auf Grund desselben erflossenen Landesgesetze) mit Ausnahme von Tirol. Tirol war das ein zige österreichische Land, wo auch weiterhin nicht nur die Grundteilung beschränkt blieb, sondern auch das bäuerliche

Sondererbrecht weiterbestand auf Grund der Patente vom 11. 8. 1770 (Grundzerstückelungspatent) und vom 9. 10. 1795 Nr. 258 IGS (bäuerliches Erbrecht). Die schrankenlose Anwendung des allge meinen bürgerlichen Rechtes auf Bauerngü ter führt zur Zersplitterung des bäuerlichen Grundbesitzes und zur Spekulation mit Grund und Boden (Güterschlächterei). Die se Erfahrung veranlaßte eine Umkehr, die in dem Reichsgesetze vom 1. 4. 1889, RGBl. Nr. 52, betreffend die Einführung besonderer

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Pagina 10 di 12
Data: 22.07.1939
Descrizione fisica: 12
angemeldeten Räumen des Herstellungsbetriebes entfernt, oder zum Verbrauch innerhalb des Herstellungsbetrie- bes entnommen werden. Der Steuerschuld ner ist der Hersteller der Fette. Die Steuer 2. Eine Bescheinigung über die Anliefe rung und Bearbeitung der Oelsaaten auf Grund eines Lohnumschlliagsvertrages, die von dem Erzeuger und der Oelmühle unter zeichnet -ist. Der Ursprungs- und Vertvertungsschein ist in einer Urkunde zusammengefaßt und wird nach einem von der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel

und Verarbeitung von Oelsaaten auf Grund eines Lohnvertrages gemeinsam mit dem Besitzer der Oellnühle auszuführen und zu zeichnen. Diese beiden Scheine sind die Voraus setzung dafür, daß der Bauer und Landwirt Gebirgsjäger Bon Jäger Dr. Mann. Ich will den grauen Wehrrock tragen In Ehren und mit Freudigkeit, In guten, wie in harten Tagen Steh' ich für Volk und Reich bereit. Die Grenze Deutschlands hier im Süd: Mein Arm schützt Volk und Land — Am Gipfel klingt im Sturm mein Lied Weithin ins freie Land. beträgt

, daß das Auf kommen aus der Fettsteuer in erster Linie zur Fettoevbilligung für die minderbemit telte Bevölkerung zu verwenden ist. Da das Gesetz auch den Eigenverbrauch besteuert, so hat es den Anschein. al>s ob der Bauer und Landwirt auch fettsteuer pflichtig wäre. Das Kernöl ist, soweit es aus inländischen Kernen erzeugt wird, bis einschließlich 31. März 1940 fettsteuerfrei. Bezüglich des Raps-, Lein-, Mohn-, Buch- eckernöl muß unterschieden werden, ob die betreffenden Samenarten von den Oei- mühüen auf Grund

eines Schlaglohnvertra ges für den Anbauer beschlagen werden, oder ob der Bauer und der Landwirt seine Samenarten der Oelimühle lediglich zu sei nem festen Preis abgibt. Der Bauer und Landwirt mhW auf Grund des Lohnschlliagvertrages mit der Oel mühle von letzterer den vollen Ausibeute- satz, abzüglich des Schlagldhnes. Der Be sitzer der Oelmühle -ist Nicht berechtigt, dem Bauer und Landwirt außer dem Schlaglohn irgendwelche Zuschläge anzulasten, das heißt mit anderen Worten, daß der Landwirt keinerlei Fettsteuer

schütze. keine Fettsteuer auf Grund eines Lohn- schlagvertrages für das Schlagen von Rüb sen, Raps, Leinsaat, Mohnsaat, Bucheckern zu entrichten hat. Der Bauer und Landwirt kann selbstver ständlich den Schlaglohn wie bisher in bar, in Oel und in Kuchen leisten. Wünscht der Bauer und Landwirt seine Saaten nicht aus Grund eines Lohnschlag vertrages schlagen zu.lassen, sondern zu ver kaufen, so erhält er gegen früher einen bedeutend höheren Preis, während vor dem Umbruch, zum Beispiel für Raps und Rüb

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Pagina 5 di 18
Data: 05.08.1899
Descrizione fisica: 18
für eine Agrargesetzgebung ist, wenn solche Zustände platzgreifen können. Wohl wird uns entgegnet werden: Warum ist der Grund nicht wie eine andere Sache als Ware zu betrachten, und warum kann nicht jedermann diesen als Ausbeutungs gegenstand benutzen? — Nein, Grund und Boden sind nicht wie eine gemeine Ware zu behandeln, denn der Boden, auf dem der Laudwirth säet und erntet, ist eines der hei ligsten Güter des Volkes, und gewiß ist, daß dort, wo man diese verkauft hat, das Volks- thum seinem Untergange entgegengeht

und hätten keinerlei Haftung für die Schulden des Gesammtbesitzes mehr, ein Irrthum, der sich oft bitter gerächt hat, indem sie später für die Lasten des Stamm gutes aufkommen mußte« und so um ihr Geld kamen. Der Verkäufer kam dadurch um sein Geld, daß die Schlächter den Grund billig verkauften, so daß für ihn wenig oder gar nichts blieb. Eine weitere Fangart um die Käufer zu beirren, ist die, ihnen vorzuspiegeln, daß sie den Grund erst in einer Reihe von Jah ren zu bezahlen hätten und darum

nicht viel Geld brauchten. Zu welchen Mitteln bei derartigen Schlächtereien gegriffen wird, und daß sehr oft diejenigen, die den Grund aus schlachten, vermögenslose Leute sind, die nur im Dienst gewisser Hintermänner arbeiten, damit für diese keine Gefahr eines Verlustes sei, haben Hunderte von Prozessen bewiesen, in denen immer der Käufer den Kür zeren zog. Es sind aber auch viele dadurch dem Untergänge verfallen, daß sie den Grund zu theuer kauften, weil man auf sie durch den Ankauf gewisser Grundstücke vou

Leuten, die Anrainer oder als Geschäftsgegner schaden könnten, einen Druck ausgeübt hat. Beurtheile jeder, bevor er einen der artigen Kauf abschließt, welches Geld er ver zinsen muß, und ob er nicht durch den Zu- kaus des Grundes gezwungen ist, einen Zu- bau von Gebäuden vorzunehmen, was eben den Grund noch theuerer macht; denn bei Vielen ist der Untergang dadurch herbeige führt worden, daß sie ohne Geld Grund zu kauften, wodurch derjenige Theil ihrer Wirt schaft, der noch schuldenfrei war, mit ver

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Pagina 4 di 6
Data: 13.02.1943
Descrizione fisica: 6
eine elastische Än- passuiig an die kriegsbedingten Verhältnisse, kei neswegs aber ein Abweichen von den Grund sätzen der Marktordnung. Die Marktordnung hat vielmehr gerade im Kriege ihre Bewährungsprobe unter schwierigsten Begleitumständen bestanden, und sie bildet des halb nach wie vor die Richtschnur für alle Ent scheidungen der Ernährungswirtschast. Die Grund sätze der Marktordnung, die das Fundament der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft dar stelle», bleiben unveränderlich bestehen. Ihr Ziel

Land wirtschast vor der Machtübernahme in erster Linie als ein Schutz der Erzeuger gedacht. Wenn nnn heute das Schwergewicht der Marktordnung vom Erzeugerschutz auf den Verbraucherfchutz ver lagert worden ist, so liegt hierfür der Grund in der durch den Krieg notwendig gewordenen Ra tionierung der Lebensmittel. Mit der zunehmenden Ertragssteigerung in Europa, die schon im nächsten Jahre eine beträchtliche Besserung der Versor gung bringen wird und vor allem nach dein sieg reichen Ende

dieses Krieges wird der Erzeuger schutz innerhalb der Marktordnung wieder den selben Platz einnehmen, den er 1933 und 1934 innegehabt hat. Dann wird die segensreiche Doppelwirkung der Marktordnung, Mittler zwi schen den berechtigten Interessen der Erzeuger und Verbraucher zu sein, wieder in voller Wir kung eintreten. Genau so wie die Grundsätze der Marktordnung die gleichen bleiben, sind auch die Mittel stets dieselben, mit denen diese Grund- sätze verwirklicht werden. Es ist der Appell au die vorbildliche

viel näher ging als der ausgeregten Frau Adelheid. Sein klarer und nüchterner Ver stand sagte ihm sogleich, daß es zwischen Maria und Wolfgang Klingerhamm etwas gegeben haben müsse, denn ohne Grund hätte Maria nicht so gehandelt. Er versuchte Frau Adelheid zu trösten. „Sie wird sicher in den nächsten Tagen schreiben', meinte er. »Dann wird sich alles klären.' „Was Hilst das', schrie Frau Adelheid untröstlich. „Sie muß sofort wieder zurückkommen. Ich lasse sie von der Polizei suchen

, was man ihr angetan hatte. Oh ja, er ver stand sie gut, dieser Mustersohn, aber er riet von jeder übereilten Maßnahme ab. Der einzige, der den wahren Grund wußte, war Wolfgang Klingerhamm, dem um diese Stunde der Postbote einen einge schriebenen Brief brachte. „.,. den Brief in Händen hälft', hieß es unter anderem — „dann werde ich die Stadt und alles andere bereits weit hinter mir haben. Ich bitte Dich, daß Du so wenig einen Zorn ans mich haben möchtest, wie ich einen auf Dich gehabt habe, als Du gestern Abend

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Pagina 14 di 16
Data: 08.04.1939
Descrizione fisica: 16
, daß in Fällen, im denen die Art und Weise der Bewirtschaftung eines iandwirtschaftliichen Betriebes oder Grund stücke durch die Nutzungsberechtigten (Eigentümer,' Eigenbefitzer, Pächter, Nieß braucher oder sonstiger Nutznießer) an haltend und in erheblichem Maße nicht den zur Sicherung der Volks- ernährung an die Bewirtschaftung land wirtschaftlicher Betriebe und Grund stücke zu stellenden Anforderungen ent spricht, zwangsweise eingegriffen werden kann. Zur Landwirtschast im Sinne des Gesetzes gehört

auch eine Wirtschastsüberwa chung nicht ausreichend, und nicht zweck mäßig, so kann das Amtsgericht auf Antrag des Landesbauernfüh rers anordnen, daß ein Treuhänder die Verwaltung des Betriebes oder Grund stückes übernimmt. Der Treuhänder wird wiederum vom L a n de sb a u e r nfüh- rer vorgeschlagen, und wird auf die Dauer von höchstens vier Iahren bssteMt. Der Nutzungsberechtigte verliert mit der Anordnung der treuhänderischen Verwal tung die Befugnis, den Betrieb oder das Grundstück zu verwalten

Zeit pachtweise oder in der Landwirtschaft erfahrenen Person zu überlassen hat. Der Abschluß des Pacht vertrages bedarf der Genehmigung durch das Amtsgericht. Vor Erteilung der Ge nehmigung ist der Landesbauernführsr zu hören. Schließt der Nutzungsberechtigte nicht freiwWg einen Pachtvertrag ab, so setzt das Amtsgericht den Pachtvertrag fest. Es kann den Pächter auch zwangs weise in den Besitz der Pachtsache ein weisen. 5.) Bestellung brachliegender Grund stücke. Weitere Bestimmungen betreffend

das Grundstück zu bestellen und bestellt er es auch tatsächlich, so behält er dabei sein Bewenden. Nimmt er jedoch eine Be stellung oder Nutzung innerhalb einer be stimmten Frist nicht vor oder gibt er eine Erklärung nicht ab, so kann das Grund stück ganz oder zum Teil pachtweise slUer in der Landwirtschaft erfahrenen Person zum Zwecke landwirtschaftlicher Nutzung überlassen werden. Die Vorschriften finden in der Ostmark keine Verwendung auf Almen (Alpen) und Weiden, deren ordentliche Bewirtschaftung

, 1914 in Liegnitz) sind Mark steine der Fähigkeit und des Willens des berufsständischen Gartenbaues, sich in den Leistungskampf unseres Volkes einzufügen. Die Erzeugungssteigerung im Gartenbau bleibt auch weiterhin notwendig: Erstens ist eine gesunde und ausreichende Ernähr ung aus heimischen Grund und Boden die Voraussetzung für Arbeits- und Leistungs steigerung aus anderen Gebieten der Wirt schaft. Zweitens bringt der deutsche Wirt schaftsaufschwung eine bedeutende Erhö hung der Kaufkraft

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Pagina 9 di 32
Data: 09.05.1908
Descrizione fisica: 32
kommission trat bekanntlich am Sitzungstage erst zusammen und konnte vorher nicht ein genauer Einblick über die Verträglichkeit der Anlagen für die Kaserne und das Schlachthaus gewonnen wer den. Der Bürgermeister berichtet nun, daß die am Sitznngstage zur Kasernkommission erschiene nen Herren Mitglieder des gemeindlichen Gar nisons-Komitees in erster Linie bedacht sein muß ten, den für mehr als 35.000 K erworbenen Dr. Unterhueber'schen Grund. für Käsern- uud Schlachthausbau zu verwerten uud

daß mit der Kasenikommission Vereinbarungen getroffen wur den, nach welchen die Kasernanlage, bestehend in einem zirka 90 m langen, zweistöckigen Mann- schaftsgebände für ein Feldjäger-Bataillon und eine Gebirgsbatterie - Abteilung, einem Offiziers- wohu-, zugleich Kanzlei- und Menage - Ge bäude, einem Unteroffizierswohn- und Arrestge bäude, zwei Stallungen und einem Werkstätten- gebäude, soll auf den Dr. Unterhueber'schen Grund, der um einen erst von Herrn Vergeiner zu er werbenden Grundstreifen gegen Osten zu erweitern

wäre, errichtet werden; das Schlachthaus käme über hundert Meter weiter Jsel-abwärts auf den Grund des Herrn Oberhneber nördlich vom be stehenden Feldwege, nicht unmittelbar an die Jsel bezw. an den Bewässerungskanal und müßte sei nen Zugang von der Reichsstraße, beim Siechen hause abzweigend, erhalten. Ueber die Einladung des Bürgermeisters zur Aenßernng über diese An träge wünscht Herr G.-A. Henggi Auskunft, ob das Ofsizierswvhngebände unbedingt verlangt werde, wozu der Bürgermeister erwidert

einem für die Kanaldurchführung benötigten Grnnd- streifen an der Jsel etwa 600 Quadratklafter hal tend, wird vom Besitzer für K 10.— per Quadrat klafter feilgestellt, für den ganzen Grundkomplex würde Herr Vergeiner 7 I< per Quadratklafter verlangen; Herr Hans Oberhneber beansprucht für den zum Schlachthausbau in Aussicht ge nommenen Grund von zirka 1000 Quadratklafter 8 X per Quadratklafter. Beide Herren habe» dem Bürgermeister schon voraus erklärt, daß sie lieber von diesen Abtrennungen nichts wissen möch ten. Es ergibt

sich somit, daß der gesamte für Kasernbanten und Schlachthaus benötigte Grund 49 bis 50.000 l< kosten würde. In der nun beginnenden Debatte spricht Herr G.-R'. Unter- raßner gegen die Wahl der angeführten Bauplätze, indem auf denselben sämtliche Kaserngebände mit der Front gegeu Südosten und mit der Rückseite gegen die Stadt bezw. die Kärntnerstraße zu stehen kommen würden, was für immer eine Verschan- delung seiu werde; der Grundpreis von 50.000 I< sei nicht so gering, um deswegen diesen Platz zu wählen

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Pagina 2 di 12
Data: 20.12.1941
Descrizione fisica: 12
des Drei mächtepaktes Bulgarien, Kroatien, die Slowakei, Rumänien und Ungarn gleichfalls mit den Vereinigten Staaken als im Kriegszustand befindlich erklärt. Bulgarien. Kroatien und die Slowakei verbanden mit diesem Schritt ihren Eintritt in den Krieg gegen England. Sofia. Die amtliche bulgarische Nachrichten agentur teilt mit: Nachdem Deutschland und Italien erklärt haben, daß sie sich auf Grund der aggressiven Handlungen der USA, die während der letzten Monate began gen wurden, im Kriegszustand

des Dreierpaktes stelle und erkläre, daß sich der unab hängige Staat Kroatien mit Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika im Kriege befindet. Preßburg. Das slowakische Preßbüro ver öffentlichte folgende Erklärung: Auf Grund des Artikels 3 des Dreimächtepaktes vom 27. September 194V, dem die Slowakei am 24. November 1340 beigetreten ist, erklärt die slowa kische Regierung, daß gemäß der Entscheidung des Präsidenten der Republik sich die slowakische Re publik als im Kriegszustand

: Ministerpräsident und Außenminister v. Bardosfy hat dem Gesandten der Vereinigten Staaten folgende Note überreicht: Die königlich ungarische Regierung betrachtet auf Grund des am 27. September 1940 geschlossenen Dreimächtepaktes den Kriegszustand, der zwischen den Vereinigten Staaten und Japan Deutschland und Italien festgestellt wurde, auch gegenüber Un garn als bestehend. Sofort nachdem Deutschland und Italien gegen die fortgesetzten und drohenden Provokationen der höchste deutsche Auszeichnung slir oslzima

der vereinigten Staaten Berlin, 15. Dezember. Der Reichsminister des Innern teilt mit: Auf Grund der Verordnung über die Behandlung von Ausländern vom Z. Septem ber 1939, RGBl. I, S 1667, werden alle sich im Gebiet des Großdeutschen Reiches aufhaltenden, über 15 Jahre alten Staatsangehörige« der Ber einigten Staaten v»n Amerika aufgefordert, sich innerhalb 24 Stunden bei der nächsten Ortspolizei- behörd« persönlich zu melden. Innerhalb derselben Frist sind alle unter IS Jahre alten nordamerikanischen

tionen bereits auf mindestens 3SV.00l) Tonnen, wie „Tokio Nitschi Nitfchi' aus Grund einer kurzen Übersicht feststellt. Die USA-Marine büßte sechs Schiffe ein, und zwar drei große Schlachtschiffe, ein Flugzeugmutterschiff, ein Unterseeboot und ein klei neres Kriegsschiff, während drei große Schlacht schiffe, vier Kreuzer, ein Zerstörer, ein Untersee boot und ein kleineres Kriegsschiff schwersten? be schädigt wurden, zusammen also rund 27t>.Ml1 Tonnen. Die Briten verloren zwei große Schlacht schiffe

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Pagina 9 di 20
Data: 21.09.1901
Descrizione fisica: 20
, dann muß man wirklich über eine solche, soll man sagen Kurzsichtigkeit oder Ungerechtigkeit staunen. Wenn man weiters in Erwägung zieht, daß der Grund und Boden fast erträgnislos ge worden und es nur der Anspruchslosigkeit und unermüdlichen Thätigkeit des Bauern zu danken ist, wenn dieser sich überhaupt noch erhält, wenn man da einen nicht bestehenden, von keinem Rechenkünstler zu beweisenden Kata stralreinertrag noch mit 60 und mehr v. H. besteuert, ist da nicht die Frage am Platze

, auf was denn eigentlich die Besteuerung ent fällt, ob auf den oft gauz verschuldeten Grund oder aus die oft 16stündige Arbeits zeit des Bauers und seiner Angehörigen. Nun sind aber trotz der hohen, nicht zu rechtfertigenden Sraatssteuern die Umlagen bei der jetzigen Höhe' nicht imstande, die Bedürf nisse des Landes, des Bezirkes und der Ge meinde zu decken, ja, es sind bei der EinHe bung dieser hohen Umlagen die Schulden des Landes, der Bezirke und der Gemeinde derart, daß /s so nicht weiter fortgehen kann und mau

nur eine Last für den Besitzer ist. Diesen Grund stellte man bei der Umänderung der directen Steu ern durch das Gesetz vom 25. Oktober 1896 auf; aber o Gerechtigkeit, wie solltest du zum Höhne des mit Realsteuern belasteten Bauers angewandt werden! Die Personaleinkommen steuer ist auf 5 Jahre von der Umlage be freit, ein Einkommen bis zu 3200 Gulden ist unbedingt, befreit, wenn es aus Gehalten kommt, andere bis ins Unendliche. Der Bauer aber bei dem papierenen Katastral- reinertrage von 250 Gulden

! Wenn nur 75 v. H. Bezirks- und Gemeindeumlagen angenommen würden, würde dieses für die fünf Jahre der Umlagenbefreiung der Perso nalsteuer 15 Millionen Gulden betragen, eine Summe, um die die anderen Steuerträ ger entlastet würden. Wenn angenommen wird, daß ohne die Personaleinkommensteuer die directe Steuer Böhmens 30 Millionen ausmacht, die Grund- und Hauszinsstener aber 18 bis 19 Millionen beträgt, ist dieses eine Belastung des Grund- und Hausbesitzers um ungefähr 9 bis 10 Millionen Gulden in diesen fünf Jahren

, denen aus den? Mehrertrage der Personaleinkommensteuer für den Grund- uud Hausbesitzer höchstens 25 v. H. gegenüberstehen, das sind höchstens 2^ Millionen Gulden! Aus diesen Zahlen ersieht man das Wohlwollen gegenüber dem Bauernstande. Nach den letzten Einbekenntnissen vom Jah'e 1900 gibt es in Oesterreich 230 Personen mit einem Einkommen von über 100.000 Gulden, die frei von Umlagen sind; der ver schuldete Bauer aber soll sie zahlen. Wenn! also die Bedürfnisse des Landes durch Er höhung der Umlagen

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Pagina 6 di 6
Data: 21.01.1942
Descrizione fisica: 6
Ware, sondern die Grund lage einer gesunden Wirtschaft und eineö gesunden Volkslebens. Dabei ist es nur natürlich, daß dem Recht auf Sicherheit deö angestammten Bodens auch die Pflicht gegenübersteht, diesen Boden or dentlich zu bewirtschaften und das persönliche Ver halten den grundsätzlichen völkischen Forderungen des Reiches anzupassen. ES ist ebenso selbstver ständlich, daß egoistische Wünsche, die doch meist nur zeitbedingter Natur sind, zurückzutreten haben gegenüber der Tatsache

werden. Persönliche Interes sen vermögen keinesfalls eine Hofteilung zu recht fertigen. Im vorliegenden Fall wurde ein Tei- lungSantrag damit begründet, daß der größere Teil des Grundstückes von der Ehefrau deö An tragstellers stammt und früher aus zwei selbständi gen Hofstellen bestanden hatte. Die aus der Tei lung hervorgehenden neuen Höfe sollen von zwei' Söhnen des Ehepaares übernommen werden. Diese Lage hat das Reichserbhofgericht nicht «ls wichtigen Grund für die Genehmigung einer Teilung deö Erbhofes

angesehen. Es würde nicht im völkischen Interesse liegen, wollte man an die Stelle eines jetzigen lebensstarken Erbhoses zwei schwache Betriebe setzen, die an der untersten Grenze der Ackernahrung liegen würden. Die mög liche Versorgung des zweiten Sohnes aus Hofes mitteln kann überhaupt nicht als ausschlaggebender Grund angesehen werden, weil man bei solchen Erwägungen allgemein wieder in die Unsitte der Hofteilung zurückfallen würde. Wenn die Betei ligten, ohne die Entscheidung der Anerbenbehör

den abzuwarten, die Teilung schon durchgeführt uqd zwei selbständige Wirtschaften bereits einge richtet haben, so kann das für die Entscheidung des Reichserbhofgerichtes ebenfalls kein Grund sein, von dem Ziel des Reichserbhosgesetzes abzu weichen. Keinesfalls geht eS an, daß die An- erbenbchörden vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Wer also auf eine nachträgliche Sanktionierung rechnet, der hat sich einer falschen Hoffnung hingegeben. Die unmöglichen bodenrechtlichen Zustände

ja auch niedergelegt ist, daß die Schaf fung einer großen Zahl lebensfähiger kleinerer und mittlerer Bauernhöfe das Ziel der deutschen Agrarpolitik sei. Eine solche Entscheidung aber ist nur in Ausnahmefällen möglich. Im Grund sätzlichen bleibt der Erbhof unteilbar. Diesem Grundgesetz nationalsozialistischen Bo denrechtes müssen sich die persönlichen Wünsche der einzelnen Beteiligten unterstellen. In der Handhabung deö ErbhosrechteS geht es nicht allein um daö Glück deö einzelnen, sondern um ent scheidende

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Pagina 3 di 6
Data: 12.08.1942
Descrizione fisica: 6
des Verkehrs mit landwirtschaftlichen Grund stücken im Kriege herausgegeben, in dem unmißverständlich zum Ausdruck gebracht wird, daß während des Krieges jeder nicht unbedingt notwendige Eigentums- und Be sitzwechsel an landwirtschaftlichem Grund und Boden zu unterbleiben hat. Wie in dem Führererlaß ausgeführt ist, steht im Vordergrund die Rücksicht aus die während des Krieges besonders wichtige landwirtschaftliche Erzeugung, für deren un gestörte Fortführung die Stetigkeit der Be sitzverhältnisse

. Denn der Kriegs teilnehmer, der mit der Waffe in der Hand die Sicherheit des deutschen Landes er kämpft, hat als Erster Anspruch auf land wirtschaftlichen Grund und Boden, den er selbst bewirtschaften will. Wenn in dem Erlaß ausdrücklich her vorgehoben wird, daß vor allem ein Grund erwerb durch Personen zu verhindern ist, die hauptsächlich ihr Geld anlegen wollen oder eine Besserung ihrer Versorgung an streben, so wird damit eine'Erscheinung ge troffen, die sich leider in verstärktem Maße in letzter Zeit

trifft Reichs landwirtschaftsrat Hatesaul in der „NS.-Landpost', in der er über die Maß nahmen zur Deckung des Winterbedarfs an Kartoffeln berichtet. Wenn es bei der derzeitigen angespannten Arbeitseinsatz- und Verkehrslage ermöglicht wurde, in den letz ten Wochen das Verlade- und Transport volumen auf das Vierfache des gleichen vorjährigen Zeitraumes zu steigern, dann liegt darin auch schon ein solider Grund zur Zuversicht, daß es gelingen werde, die Spätkartoffelernte in der gleichen Plan mäßigkeit

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Pagina 13 di 16
Data: 03.06.1939
Descrizione fisica: 16
auf den Anerben. Es macht hiebei keinen Unterschied, ob der Hof im Wege der Erbfolge oder auf Grund eines Uebergabevertrages auf den Anerben übergeht. Es ist auch ohne Be deutung, ob der Anerbe Kraft Gesetzes be rufen, oder vom Bauern auf Grund be sonderer Vorschriften zulässigerweise zum Anerben bestimmt ist. 2. Uebergang eines Erbhofes auf eine nicht anerbenberechtigte Person. Wenn die Uebertraguing vom Anierbenge- richt genehmigt ist und der Vertrag seinem sachlichen Inhalt nach einem Uebergabever- trag

oder zum Teil im Allein eigentum des einen Ehegatten und zum Teil im Alleineigentum des anderen Ehe gatten, oder zum Teile im gemeinschaft lichen Eigentum beider Ehegatten und zum Teil im Älleineigentum jedes der Ehegatten steht und auf eine bauernfähige Person übergeht, bleibt der Uebergang steuerfrei. 4. Neubildung eines Erbhofes durch Ueber gang einer erbhoffähigen Besitzung oder durch Uebergang von einzelnen Grund stücken. Der Erwerb von. Grundbesitz wird von der Steuer befreit, wenn durch den Erwerb

im Billigkeitsweg steuerfrei. Das gleiche gilt fiir den Erwerb einer Nutznießung auf Grund der erbhof- rechtlichen Bestimmungen. Bei Erbhöfen von mehr als 125 Hektar Größe ist eine steuerliche Vergünstigung für den Erwerb von Der so r gungsa ns prüche n und Nutzensrechten der im nachstehenden Absatz genannten Art im allgemeinen nicht gerechtfertigt. Hier bedarf es im einzelnen Fall der Prüfung, ob und inwieweit die gesamten Umstände des Falles, insbeson dere die Vermögens- und Einkommensver hältnisse

der Beteiligten, Anlaß zu BiKiK- keitsmaßnahmen geben! dies wird grund sätzlich bei bäuerlichen Gebirgshöfen in Oesterreich zu bejahen sein, die vomReichs- minister für Ernährung und Landwirtschaft als Erbhöse zugelassen werden. Die Hei matzuflucht ist in jedem Fall unberücksich tigt zu lassen. Im Znsammenhang mit einer ausnahms weise genehmigten Veräußerung des Erb hoses unter Lebenden können Zuwendungen, Abfindungen, Kaufipreisüberweisungen und dergleichen vorkommen. Soweit es sich hierbei lediglich

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Pagina 11 di 16
Data: 15.04.1939
Descrizione fisica: 16
von selbst, ohne daß es einer Erbserklärung und Einantwortung bedarf, auf den Erben über. Der Erbe kann allerdings nachträg- Nch die Erbhoferbschaft ausschlagen mit der Wirkung, als ob sein Erberwerb niemals eingetreten wäre. Nach Oesterreichischem bürgerlichen Rechte erwirbt der Erbe die Erbschaft durch die gerichtliche Einantwor tung auf Grund einer von ihm abgegebenen Erbserklärung und der Verhandlung seines Erbrechtes vor Gericht. Auch das Beräußerungsverbot und die Beschränkungen der Testierfreiheit im Reichserbhofgesetze

sind nicht etwas ganz Neues, noch nie Dagewesenes, sondern nur die Wiederbelebung eines altdeutschen Rechtsgedankens, des sogenannten Wart rechtes des Erben. Im älteren deutschen Rechte war die Veräußerung von Grund eigentum an die Genehmigung der Ver wandten oder wenigstens des nächsten Er ben gebunden, so daß der nicht zustimmen de Erbe das veräußerte Gut mit der Eigentumsklage an sich ziehen konnte, als ob der Erbfall bereits eingetreten wäre. Dies drückt das altdeutsche Rechtssprich- wort aus: „Grund und Boden

durch das Veräußerungs verbot und die Beschränkung der Testier freiheit eingeengt worden. Die einschlägi gen Bestimmungen sind begründet in der Verbundenheit des Bauern mit Grund und Boden und in dem Charakter des Erbhoses als Familieneigentum. Der Hof geht auf den Erben über, wenn der Bauer bei Leb zeiten abtritt, das heißt übergibt, oder wenn er stirbt. Der Bauer soll aber den Hof nicht nach Belieben verkaufen dürfen. Der Erbhos darf nicht Handelsware werden. Diese Bestimmungen sind aber nicht starr

wichtig ist die Regelung der Nachtruhe für Bäckerei- und Konditorei gewerbe. Hier bestimmt das Iugendschutz gesetz, daß Jugendliche über dem 16. Le bensjahr in der Zeit von 4 Uhr früh bis 21 Uhr abends beschäftigt werden dürfen. Da im allgemeinen auf Grund des Iugend schutzgesetzes die Arbeit erst ab 6 Uhr früh zulässig ist, bedarf also die Beschäftigung der Jugendlichen auch im Konditorei- und Bäckereigewerbe die Genehmigung des Ge- werbeaufsichtsamtes. An Sonn- und Feiertagen sind die Ju gendlichen

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Pagina 4 di 14
Data: 07.01.1939
Descrizione fisica: 14
haben sich die Reichsbürgschasten erwiesen. Nach dem Stand vom Ende November 1933 sind bisher durch die Bürg schaftsausschüsse Reichsbürgschasten in der Hohe von rund 694 Millionen RM bewil ligt worden. Das bedeutet die Förderung des Baues von rund 378.000 Wohnungen mit einem Baumert lohne Grund und Boden) von rund 2.4 Milliarden RM. Aus den mitgeteilten Zahlen ergibt sich, daß der zuletzt durch die Verordnung vom 4. Oktober 1937 auf 700 Millionen RM sest- gesetzte Höchstbetrag für Reichswirtschaften nahezu erschöpft

reichische Recht für Neubauten (einschließlich Zu-, Aus-, Um- und Einbauten) Befreiungen von Steuer» aus Gebäude, Räume oder Mieten vorsieht, laufen die Befreiungen auf Grund einer Ver ordnung des Reichsministers de» Innern vom 31, Dezember 1938 lReichsgesetzblatt 1, Nr. 233) spätestens mit dem 31. März 1944 ab. Die Steuerbefreiungen nach bisherigem öster reichischen Recht gelten 1. für Wohnungsneubauten, die bis zum 31. Oktober 1939 bezugsfertig werden, 2. für andere Neubauten, die bis zum 31. Mai 1939

der Deutschen Viehwirtschaft Nachdem das Jahr 1936 erstmalig eine weitgehende Zusammenfassung aller aus dem viehwirtschaftlichen Marktsektor tätigen Kräfte gebracht hatte und im Jahre 1937 auf Grund dessen ein weitgehender organi satorischer Ausbau hatte in Angriff genom men werden können, ist im letzten Jahre die weitere Durchbildung der Organisation durchgeführt worden. Vorweg sei genommen, daß die diesjährigen Arbeiten auf dem vieh wirtschaftlichen Marktsektor durch die Stö rungen, die von der Maul

Nachlassen der Schweine zufuhren auf Grund der vorjährigen Nach zuchtbeschränkung. Stärkere Ausgleichsmög» lichkeiten für das Anlieferungstiof von Schweinen bildeten jedoch die großen Vorräte der Reichs stelle für Tiere an Gefrierschweinen sowie die Einsatzmöglichkeit von über einer Million Stück Schweinen aus Schweinemastverträ gen, die laufend abgerufen wurden. Als wichtigstes Ergebnis des letzten Jah res ist zu buchen, daß es nach monatelangen Bemühungen um eine Besserstellung

von Preiserhöhungen vom 29. März 1938 zulässigen Verkaufspreisen in absoluter Höhe an gehängt werden dürfen. Ferner dürfen auf Grund des neuen Erlasses die Verkaufspreise als Kosten- und Gewinnausschlag keine höheren ab soluten Beträge erhalten, als für die gleiche oder vergleichbare Ware oder Leistung je Einheil im Jahresdurchschnitt 1937 (Geschäftsjahr) gewrderl worden ist. Wird von einer Preiserhöhung nach Matz gabe dieses Erlasses Gebrauch gemacht, so dürfen die Verkaufspreise nicht höher sein, als erfoider

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Pagina 12 di 16
Data: 01.04.1939
Descrizione fisica: 16
nach bürgerlichem Rechte. Der Erbhofeigentümer darf nicht über die Sache beliebig verfügen, sondern ist in der Verfügung über das Erbhosver mögen durch Pflichten gegenüber der Fa milie, der Sippe und der Volksgemein schaft beschränkt. Das Eigentum am Erbhof ist beschränktes Eigentum, ein pflichtgebun denes Herrschaftsrecht. Das Gesetz ist jedoch elastisch und läßt Ausnahmen von der Regel zu, jedoch nur mit Genehmigung des Anerbengerichtes, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Solche wichtige Gründe sind vorhanden

, wenn im landwirtschaftlichen Nachbarverkehr Grund stücke zur Abrundung oder zur Zugänglich- machung ausgetauscht werden, wenn durch Abgabe von Grund öffentliche Zwecke ge fördert werden, oder wenn entbehrliche Tei le eines Erbhofes als Baugrund abgegeben werden. Auch die Gutsübergabe an den Anerben ist eine Veräußerung des Hofes und bedarf der Genehmigung des Anerbengerichtes. Die Hofübergabe ist aber gesetzlich erleich tert, weil sie uraltem bäuerlichem Brauche entspricht. Es ist insbesondere nicht not wendig

, daß ein wichtiger Grund zur Guts übergabe vorhanden ist. Das Anerbenge- richt hat nur zu prüfen, ob der Hos durch dhe Uebergabe nicht über seine Kräfte bela stet wird. Der Uebergang des Hofes aus den Anerben soll nicht zu lange hinausge schoben werden. Es besteht zwar keine ge setzliche Verpflichtung des Bauern, den Hos nach Erreichung eines bestimmten Alters dem Anerben zu übergeben.. Wenn aber der Bauer zur ordnungsmäßigen Bewirt schaftung nicht mehr in der Lage ist und der Hof dadurch vernachlässigt

und für die Dauer geholfen wer den, so muß dies Uebel bei der immer treibenden Wurzel gefaßt und dieselbe her ausgerissen werden. Diese Wurzel ist im letzten Grunde keine andere als die hypo thekarische Verschuldbarkeit von Grund und Boden.' Erst nach 40 Iahren ist diese Forderung durch das Neichserbhofgesetz er füllt worden. Durch die Oesterreichische Ent schuldungsverordnung vom 5. Mai 1938 soll der Bauer von seinen Schulden befreit werden. Eine neue Belastung des Hofes ist aber durch das Reichserbhofgesetz

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Pagina 9 di 16
Data: 01.04.1939
Descrizione fisica: 16
die von den. Gemeinden bestätigten Haushaltsnach weise ausgefolgt, und zwar für Butter, Fett, Speck usw. Diese Haushalltungsnach- werse bilden für den Kaufmann die Unter- Zage für die Eintragung in seine Kunden liste. Feder Kunde darf für Butter nur in einer Kundenliste eingetragen sein, für Speck, Schweineschmalz, Tcvlg und Rohfett nur in einer weiteren Liste. Doppeleintra- gungen iverden dadurch vermieden, daß die Eintragungen in die Kundenlisten nur auf Grund von Haushaltungsnachweisen er folgen. Soweit

beabsichtigt, ist Fett für einen Haushalt von mehreren Verkaufs stellen zu beziehen. Insbesonders auf Grund bisheriger Gepflogenheit besteht die Möglichkeit, statt je eines Haushaitungs- nachweises mehrere Toilhaushallungsnach- weise zu beantragen. Ausgenommen vom Bezüge sind die Selbstversorger. Es sind diese jene Haushalte, die sich Mindestens zu 80 Pro zent mit Fett aus eigener Wirtschast ver sorgen können. Teiwersorger sind jene Per sonen, die weniger als 80 Prozent, aber mehr als 20 Prozent von 100

eingetragen ist. Fcttlieferanten sind gehüllten, nach Ausstellung der Haus haltnachweise die genannten Fette, nur noch für soviel Personen im Einzelfalle abzu geben, als aus Grund der Haushaltuach!- weise in ihrer Kundenliste eingetragen sind. Es ist somit ein Verkauf von Fetten an Personen, We nicht in der Kundenliste stehen, unstatthaft. Haushaltnachweise sind von den Liefe ranten sorgfältig aufzubewahren. Gibt ein Kunde seinen Kundenausweis zurück, so ist ihm sein Nachweis wieder auszufolgen

in Lienz aufzu treiben. Da es jedoch anderseits bekannt ist, daß noch verschiedene Hausbesitzer und Wohnungsvermieter leerstehende Räumlich keiten besitzen,, ergeht an diese die Auffor derring, ein größeres Verständnis für die schwere Lage der Wohnungssuchenden aus zubringen und besonders den kinderreichen Familien entsprechende Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Sollten alle bisherigen Ermahnungen in dieser Hinsicht weiterhin erfolglos bleiben, so wird gegen solche asoziale Elemente auf Grund

mit öem Land- und Forstrvirtfchaftsbogen, wird Aufschluß geben über Zahl und Größe der landwirtschaftlichen Betriebe und der in der Landwirtschaft tätigen Arbeitskräfte, über die landwirtschaftliche Bodenbenüt- zung, den Viehbestand, den Stand der landwirtschaftlichen Technik, besonders den Llmfcmg der Maschinenverwendung, Lln- terlagen, die für die Planmäßige Weiter- führung für unsere Agrarpolitik von grund- legender Bedeutung sinö. Die Arbeitsstätten - Zählung, durchgeführt mit Sem Fragebogen

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Pagina 15 di 16
Data: 28.01.1939
Descrizione fisica: 16
in Kärnten und Tirol so stark erhalten und durchgesetzt, daß man solche Höfe schon seit jeher als Erb- oder geschlossene Höfe bezeichnete,- sogar eigene Landesgesetze wurden in diesen beiden ge- nannten Ländern für diese Liegenschaften erlassen. Am Gegensatz zu dieser deutschen Auf- fassung der Heiligkeit und Unveräußerlich keit von Grund und Boden steht der rö- misch-rechtliche Gedanke: Jeder kann mit seinem Eigentum an Grund und Boden machen, was er will! Wohin diese frei- zügige Auffassung, öie

unser abGB. (allg. bürg. Gesetzbuch) als Gesetz aufgenommen hatte, führte, hat nicht erst öie letzte Zeit gezeigt. Schon Mitte des vorigen Jahr hunderts hatte das Bauerntum schwere Zeiten mitzumachen, ohne daß ihm jedoch Hilfe geboten werden konnte. Der Grund und Boden war eben, ganz besonders seit dem Aufkommen der Hypothek, zu einer Verkehrsware gemacht worden, öie jeder nach Belieben verkaufen, belasten oder ver- steigern konnte. Auch die Teilung öer Lie- genschaften bei Erbfällen war nicht selten öer

vom Jahre 1923 die Grundgedanken des NEG., nämlich die Unteilbarkeit und An- veräußerlichkeit von Grund und Boden, enthalten waren. Das NEG. ist zum Schutze des beut- schen Bauerntums geschaffen worden, öes- sen große Bedeutung vom Führer selbst durch den Satz: „Das Deutschland öer Zukunft wird ein Bauernreich sein oder es wird nicht mehr sein!' kundgemacht wurde. Die Bedeutung dieses Standes liegt in öer Erfüllung der beiden großen lebenswichtigen Aufgaben: Ernährer öes Volkes unö Blutquelle öes Volkes

kürAch eine Entscheidung, wonach die notorische Trunksucht ein ausreichender Grund für die Abmeierung ist. Nach der Darstellung des „Niederdeutschen Beobachters' lag fol gender Sachverhalt zugrunde: „Ein verwit weter Bauer wollte wegen hohen Alters den Besitz an seinen Stiefsohn abgeben. Gegen die Genehmigung des Uebergabsver- trages durch das Anerbengericht legte der Kreisbauernführer Beschwerde ein. Er be gründete dies damit, daß jemand, der in folge Trunksucht durch ein Wirtshausver bot

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Pagina 9 di 28
Data: 16.08.1902
Descrizione fisica: 28
durch 14 Tage behufs Vorbringung allfälliger Einsprüche öffent lich auflag und wir einen anderen Gemeinde-Be schluß wegen Mangel der gesetzlichen Form nicht anerkennen, — wir meinen denjenigen vom Fe bruar 1901, auf welchen sich der h. Landesaus- schuß behufs Wahrung der vermeintlichen Ge meinde-Interessen zu halten scheint, der nach dem im Einverständnis der Gemeinde-Vertre tung den Parteien das Eigentumsrecht grund- bücherlich zugeschrieben war, der in der Kanzlei deS Grundbuch-Commissärs in Lienz unserm

ein k. k. Bezirksgericht nur auf Grund der von ihm seit mehr als 40 Jahren ange fertigten Acte als: Käufe, Verkäufe, Grundbesttz- bögen, Schuld- und Uebergabsurkunden, auch solche im Prozeßwege erflossenen, zu entschei den braucht und sind wir heute noch der sichern Meinung, daß diese Acten unser Eigentum do- cumentieren sollen, nachdem wir über behörd- lichen Auftrag auch Steuern, Gebühren und Taxen stets entrichteten, zumindest niemals die Gemeinde hiezu verhalten wurde — und der h. Landes- ausschuß fand

dies bis jetzt ganz in der Ordnung! Wir protestieren daher gegen die verkehrte Behandlung unserer Waldparzellen im Grund buche, indem die zur Zeit der Steuerregulierung uns zugeschriebenen Waldparzellen nunmehr im neuen Grundbuche als Gemeinde-Eigentum erschei nen und wir unS mit dem Servitutsrechte, das vorhin der Gemeinde zuerkannt wurde, begnügen sollen. Um so verkehrter scheint uns der ange strebte Vorgang des h. Landesausschusses als nachweisbar ganze Waldkomplexe und Waldpar- zellen, welche innerhalb

in den fraglichen Waldparzellen das Servitut zum Bezüge von Sand, Steinen und Weide verbleibe. Es sprechen hiefür auch alle seit der Steuer regulierung verfaßten Acten als: Schuld- und Uebergabsurkunden, Käufe und Verkäufe, Grund besitzbogen etc. und es stehen diese Acten dem h. Landesausschusse jederzeit zur Einsicht und wolle Hochderselbe hievon Gebrauch machen, auf daß es nicht den Anschein hat. es werde nach einem Strcitobjecte gesucht und Gerechtigkeit als leerer Wahn erscheint. Die im obcitierten

auf Grund der dargelegten Verhältnisse unserm Be gehren entspricht, um nicht die Meinung aufkom men zu lassen, von den eigenen Vertretern im Landtage, die unsere landwirtschaftlichen Interes sen zu wahren haben, mit einer seit 200 Jahren bestehenden Einrichtung in unserem wirtschaftli chen Wirken als strittige Ansicht behufs Austra gung auf den Rechtsweg gedrängt zu werden, um vielleicht unter der Mißgunst versteckter Rechts und Gesetzes- Paragrafe unsern Untergang her beizuführen und zu beschleunigen

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Pagina 15 di 16
Data: 24.06.1939
Descrizione fisica: 16
, deren Anwendung der Verfasser auf grund seiner lebenslangen Praxis von Fall zu Fall empfiehlt. Hauptsächlich und in jedem Falle aber gibt er wichtige Fingerzeige für das Mithelfen an Erhal tung und Wiedergewinnung der Gesundheit durch den Patienten selbst. Eine Schrift, die jeden angeht und jedem Hilst I Der Nheumatismu». Sein Wesen und seine Behandlung. Von Dr. med. Ziegelroth. Verlag von Wilh. Stollsuß in Bonn. Preis RM. 1.50. Für alle, die von Gelenkrheumatismus geplagt werden, für alle, denen

mit das Bändchen zu einer preiswerten Anschaffung in jedem Haushalt. Nmttblsll äes l-anärates Uenx. Aenderung der Eierpreise: Auf Grund einer Verordnung der Prei.s- bildun-gs-stelle Wen, sowie einer Anordnung der Hauptveremi-glung der deutschen Eier- Wirtschaft BerNn, werden d^e Berovdnuing des Reichsstatthalters m OHerveich.PrelisbÄ- dungssteÄe, über Verbraucherhö chftpreise für Hühner- und Enteneier im Lande Oester reich vom 27. März 1939, R. St. I. Pr. 56003/39, sowie die Anordnung 3/39 der Hauptverein

erw.) sofort oder später in Lienz oder 15 km Umkreis 'gesucht.^ Bedingung: Bis spätestens September be ziehbar, größere Anzahlung, eventuell Bar kauf. Eilangebot unter: „Wahlheimat' an die Expedition des Blattes. MrsM lk MW i« Lienz. Die Aufnahmsprüfung in die Alasse für das Schuljahr ^39/^0 findet am M c> n t cr g, I. Zuli, uin 8 Uhr statt. Neuerdings können auch Mädchen in die Gberschule aufgenommen werden. Die Prüfung erstreckt sich über Deutsche Sprache (Aussatz, Sprachlehre), Rechnen (Grund

am Montag, den 3. Juli, 9 Uhr vormittags. Hiezu haben die Eltern der Schüler bis 30. Juni die Schüler anzumelden. Mitzubringen sind: Taufschein und Heimatschein. Die Leitung der Schule, die der Junge derzeit besucht, ist zu ersuchen, bis 30. Juni eine Schülerbeschretbung an die Anstalt zu senden. Die Aufnahme in die 1. Klasse der Städt. Wirtfchaftsschule findet gemäß den nachfolgend angeführten Bestimmungen statt. ^) Ohne Aufnahmsprüfung: 1. aus Grund des Jahreszeugnisses über die 4. Klasse

einer Mittelschule, 2. aus Grund des Jahres- und Entlassungszeugnisses über die 4. Klasse einer Hauptschule. L) mit Aufnahmsprüfung: wenn das 14. Lebensjahr erreicht ist. Die Erfüllung der Schulpflicht ist nach» zuweisen durch: Vorlage eines Entlassungszeugnisses der Volk«- oder Haupt schule. Mindestvorbildung ist nachzuweisen: s) durch das Jahreszeugnis über eine 3. Mittelschulklasse, b) durch das Zeugnis über die 3. Klasse einer Haupt schule, c) durch das Zeugnis über die 7. Schulstufe einer allgemeinen

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