war, eine Neuwahl vorgenommen. - „Ist der Vorsitzende neu zu wählen, so ist nach §.2- vorzugehen.' -n . und §. 7. lautend: r.: ,. „Den Gegenstand der an die Kommission über tragenen Controle bildet die gesammte Staatsschuld.^ werden ohne Debatte angenommen: §. 8 lautet nach dem Ausschußantrag: „Die Kommission hat demnach darüber zu wachen : a) daß die bestehende Staatsschuld nur im ver fassungsmäßigen- Wege vermehrt- oder -verändert werde. Daher ist' dieselbe, wenn im-Sinne des §; 13 des Grundgesetzes
über die Reichsvertretung 'außerordentliche Finanzmaßregeln beabsichtigt werden, vorläufig anzuhören; - :;; b) daß mit der bestehenden Staatsschuld gesetz mäßig gebart werde, daß! also genau, im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen die Verzinsung, so . wie die baare Zurückzahlung oder die börsenmäßige Einlö sung stattfinde, und :daß. die für Zwecke der Ver- Matrone zu erweichen, damit diese von -der Gefängniß- regel absehe oder - wenigstens weniger Haar abschneide, und manches „Meine Liebe, Gute', und „Gottes Se gen