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Innzeitung
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Data: 28.09.1865
Descrizione fisica: 4
in Pest und Agram „zur Annahme' vorgelegt werde. Fallen nun die Vorschläge Ungarns und Kroatiens im Sinne des im kaiserlichen Manifeste aufrecht ge haltenen Grundgedankens einer konstitutionellen ein heitlichen Reichsvertrelung aus, dann werden dieselben den „legalen Vertretern' der westlichen Königreiche und Länder vorgelegt, um ihren „gleichwichtigen' Ausspruch zu vernehmen »und zu würdigen. Wer sind nun diese legalen Vertretungen? Sind es die Landtage? Allerdings können diese auch über Reichs

nun auch beabsichtigt werden. Dies wäre aber nicht die ständige Institution, welche die Februar- akte den engern Reichsrath nennt, sondern eine ge setzgebende Versammlung ad hoc im Sinne des Ok tober-Diploms, das nach keiner Seite hin aufgehoben worden und das, dem Wesen und der Form nach ein eigentliches Reichsgesetz, die Basis des österreichischen Verfassnngslebens bildet. — Sie sehen hieraus, wel ches Gewicht man dem Oktoberdiplom jetzt beilegt; in ihm liegt nach der Ansicht der gegenwärtigen Re gierung

das ganze Geheimniß verborgen, mittelst dessen Erkenntniß es gelingen soll, die Vereinbarung mit Ungarn zu erzielen. Das sind die Grundgedanken unserer Regierungsmänner, wenn es jenseits der Leitha nach ihrem Sinne geht. Was aber geschehen soll, wenn die Ungarn sowohl das Diplom als das Reichs- grnndgesetz, oder doch letzteres, ablehnen, und bei ihrer „Rechtskontinnität' beharren, das ist vorläufig noch Allen, vielleicht sogar unfern Ministern ein — Ge heimniß. Prag, 24. Sept. Die tschechischen Organe

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