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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Pagina 2 di 4
Data: 02.08.1869
Descrizione fisica: 4
aus Vorarlberg sich der Ver sammlung angeschlossen hatte, so brachte nun Herr Professor Dr. Harum auf das Bruderlaud Vorarlberg und dessen anwe sende Vertreter ein nachbarfreundliches Hoch aus, in das die ganze Versammlung freudig einstimmte. Sofort erhob sich Herr Dr. Jußl, Mitglied der Landesvertheidigungs-Kommis- sion für Vorarlberg, und zugleich Obmann des dortigen Vereins der Verfassungsfreunde und konstatirte, wie auch in Vorarlberg die Kunde von der Ernennung des Herrn Dr. v. Grebmer

zum Landeshauptmann von Tirol mit allgemeinem, ungetheiltem Jubel begrüßt wurde. Redner betonte dann, wie er während seines mehr als zwanzigjährigen Aufenthaltes in Tirol das ur- krästige, naturwüchsige Volk von Tirol kennen und schätzen ge lernt habe; daß auch das nachbarliche Land Vorarlberg lebhafte Sympathien für das Volk von Tirol empfinde, mit dem es sich in vielen Stücken in UebereinftimMung finde: auch in Vorarl berg wolle man nicht die katholische Religion Zerstören, der ja die Verfassung

M, Harum, ansgebrachten, nnd von der Versammlnng lant Wiedechoiten Hoch/ ergriff um Herr Professor Wildaner das' Wort Md betonte, daß er wol gewünscht hätte, daß Vorarlberg vereinigt mit Tirol ans demselben Landtage erschienen wäre; denn siegreich Hätte m dann hochgchslten die Fahne der Aemeinfamen Versasinng und des gesetzlichen freiheitlichen Fortschrittes; dessen ungeachtet wolle er. dem Brnderlande, da es einmal so gekommen, seine Autonomie nicht mißgönnen. — Der Herr Voredner habe her vorgehoben

, daß Vorarlberg in vielen Stücken mit Tirol über einstimme und den Wunsch ausgesprochen, daß diese Ueberein- stimmung recht bald durch beu Sieg der Verfassungsfreunde eine vollständige werde. Er (Redner) spreche nun die Ueberzeugung aus, daß Tirol das Bruoerland Vorarlberg auch in dieser Be ziehung bald einholen werde, und er gründe diese Ueberzeugung auf positive Thatsachen. Das Programm der Verfassungsfreunde sei ein positives; jenes der feudal-klerikalen Gegner sei eine bloße Negation. Er wies

über bringen und von den erfreulichen Fortschritten der verfassungs treuen Partei berichten werde, Fortschritte, die für die Vorkämpfer der gesetzlichen Freiheit in Tirol um so rühmlicher wären als sie hier nicht jenen vorbereiteten Boden hatten, wie er in Vorarlberg bereits vorhanden war. Sonach sprach noch der erst jüngst ans Vorarlberg einge troffene Herr Oberlandesgerichtsrath Hämmerle in bündigen mit allgemeinem Beifall aufgenommenen Worten den ausharrenden Kämpfern für die verfassungsmäßigen Rechte

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Pagina 1 di 4
Data: 28.03.1870
Descrizione fisica: 4
Der 4 vor dem Abgeordnetenhaufe. (Fortsetzung.) Nachdem der polnische Abgeordnete Czerkawski geendet hatte, erhob sich der Abgeordnete v. Frosch au er (Vorarlberg): Die eben be sprochene Resolution -veranlaßt mich, das Wort zu ergreifen. Wenn gleich in derselben nur des Landes Tirol Erwähnung ge schieht, so möchte es doch scheinen, daß sie auch auf das Land Vorarlberg Bezug haben könne und nur deßhalb, weil Vorarl berg und Tirol das gleiche Verwaltungsgebiet bilden, und deß halb auch, weil Vorarlberg gleich wie Tirol

ein Landesvertheidigungs- institut, und zwar nach gleichlautenden Landesgesetzen haben. Ge gen eine solche Annahme und Deutung der Resolution sehe ich mich in Vertretung des Landes Vorarlberg genöthigt, im vorhin ein Verwahrung einzulegen. In Vorarlberg ist noch das Landes gesetz über die Landesvertheidigung vom 4. Juli 1864 in voller Kraft. Der Artikel 3 des Reichsgesetzes vom 5. Dezember 1868 erkennt auch es an. Deßungeachtet hat die Landeövertreiung wn Vorarlberg im Landtage vom Jahre 1869 die Vorlagen

der Regierung unweigerlich angenommen, womit unser Landesgesetz dem allgemeinen Landwehrgesetze nahe gebracht, mit demselben in Einklang gesetzt werden sollte. Sohin hat Vorarlberg erfüllt, was ihm von Reichswegen zu erfüllen, zugemuthet werden konnte; es ist dem Artikel 3 des Reichswehrgesetzes nachgekommen, und hat das Bestreben bethätigt, seine Landesgesetze den geänderten allgemeinen Landesverhältnissen anzupassen. Der Landtag hat cbm gethan, was Tirol zu thun unterließ; daher

kann aber auch das einseitiMwiderstrebende Vorgehen des Landes Tirol kein Prä judiz für Vorarlberg schaffen. Selbständig, wie Vorarlberg ist, kann es nicht nach dem Thun und Lassen eines Landes beur- theilt oder gemaßregelt werden, das seiner Einwirkung gänzlich entzogen ist. Ich spreche daher die sicherste Ueberzeugung aus, daß die kaiserliche Regierung in ihren Maßnahmen, um dieser Resolution zu genügen, genau und streng zu unterscheiden wissen werde zwischen einem Lande, das dem an dasselbe ergangenen Rufe folgend, das Seinige gethan

beizutragen dienen sollen. Meine Herren! Als wir das Wehrgesetz votirtcn, als wir die Wehrpflichtigkeit für alle Bürger dieses Staates beschlossen, haben wir einen Para graph ausgenommen, der folgendermaßen lautet: „Ueber die Organisirung und Verwendung der in Tirol und Vorarlberg in Gemäßheit des gegenwärtigen Gesetzes wehrpflichtigen Mannschaft, welche zur Ergänzung des Jägerregimentes nicht benöthigt wird, sowie über die Erfüllung der Wehrpflicht in der Landwehr daselbst werden die näheren Bestimmungen

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Pagina 1 di 4
Data: 06.11.1868
Descrizione fisica: 4
die Ge- sammtstärke der Landwehr und lautet im 2. Absätze: „Die im Neichsrathe vertretenen Königreiche und Länder, Tirol und Vorarlberg ungerechnet, stellen zusammen 79 Bataillone Infanterie und aus jedem Ergänznugsbereiche eines Kavallerie- Regiments je 1 oder 2 Eskadronen Kavallerie. Die näheren Bestimmungen sind im Landwehrgesetze enthalten." —DasRech- bauer'sche Amendement, wie es nach einem Telegramm des heu tigen „Boten" im Ausschüsse nunmehr and) bei der 2. Lesung angenommen wurde, geht nun dahin

, die Worte „Tirol und Vorarlberg ungerechnet" zu streichen und die Zahl der aufzustellenden Landwehrbataillone in Folge dessen um 6 zu ver mehren. Betrachten wir nun die praktischen Folgen dieses Amen dements für unser Land, so sind dieselben allerdings groß genug. Die Dienstpflicht im st eh end en Heere wird zwar dadurch nicht berührt; denn darauf bezieht sich weder §.12 noch das Amen dement dazu. Allein von der Land Wehrpflicht nach den Be stimmungen des in Verhandlung stehenden Gesetzentwurfes

sollte Tirol und Vorarlberg gemäß der ursprünglichen Fassung des §.12 ausgenommen bleiben, offenbar mit Rücksicht aus seine schon be stehende Organisirnng der Landcsvertheidigung nach dem Landcs- gesetze vomJ. 1864, während in Folge des Amendements die Land wehrpflicht auch hier im Sinne des neuen Gesetzentwurfs dnrch- gefühit werden müßte. Dieser Unterschied ist nun wie gesagt allerdings sehr erheblich. Um nur einiges anzuführen, kann die Landwehr nach §. 3 des betreffenden Gesetzentwurfes auch außerhalb

des Ge- samrntumfanges der im Neichsrathe vertretenen Königreiche und Länder verwendet werden, während die tirolisch - vorarlbergischen Landesvertheidiger nach §. 3 L.-V.-O. keine Pflicht haben, außerhalb der Grenzen von Tirol und Vorarlberg Dienste zu leisten. Nach §. 7 L.-V.-O. haben Tirol und Vorarlberg 6200 Landesschützen zu stellen, während die Stärke der Landwehr sich überhaupt durch die Zahl der vorhandenen Landwehrpflichtigen bildet. Die Dienstzeit der Landwehre dauert (mit Zurechnung der im stehenden Heere

und Vorarlberg gesteigert würden. Nun wird man allerdings gegenüber dem neuen Wehrgesetzentwurfe sich nicht aus den Stand punkt stellen können, welchen §. 1 der L.-V.-O. vom I. 1864 einnimmt, indem er sagt: Tirol und Vorarlberg übernehmen „in der Voraussetzung der Fortdauer der jetzigen vcrhältnißmäßigeu Minderung ihrer Kontingente zuni k. k. Herre die Vertheidigung des Landes nach Maßgabe dieses Gesetzes." Das konnte nian offenbar nur so lange sagen, als die Landesvertheidigung gegenüber den Leistungen

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Pagina 1 di 4
Data: 07.12.1869
Descrizione fisica: 4
Mann und überdieß 6.200 Mann Landcsschützen. Nach dem eben erwähnten für alle österreichische Länder gültigen Wehrgesetze würde auf Tirol mit Vorarlberg eine Leistung von ungefähr 21.000 an regulärem Militär und überdieß eine ent sprechende Zahl Landwehrmäuner kommen. In Anbetracht der bisherigen Leistungen Tirols und Vorarlbergs haben aber Regie rung und Rcichsrath dem Kronlande Tirol einen Vortheil vor den übrigen Ländern eingeräumt und nickt mehr Soldaten von den Ländern Tirol und Vorarlberg

, ist ein augenfälliges und leuchtet Zedem ein, der seine Augen nicht absichtlich vor offen daliegen- *) Wenn wir der Kürze wegen von Tirol, sprechen, so meinen wir gleichzeitig «uch Vorarlberg. (Ambrosius.) ( Morgen 8. Dezember. \ M. Grnpf. J den Thatfachen verschließt oder der nicht offenkundige _ sachen aus Starrsinn verleugnen will. Regierung und ReichS- rath sehen dem Lande Tirol in Anbetracht seiner verdienstlichen Leistungen und in Berücksichtigung seiner bisherigen AuSnahmS- stellung die größere Hälfte

dem Lande ganz erspart bliebe. Gegen die angeführten Thatfachen richten heuchlerische Artikel der „Tiroler Stimmen* genau so wenig aus, als gedruckte Sendschreiben, die man an die Bevölkerung richtet, um sie zu bethören. Einen schlagenden Beweis für die Nichtigkeit unserer Ansichten liefert der Landtag von Vorarlberg. Man weiß in Vorarlberg bekanntlich recht wol, seinen Vortheil wahrzunehmen; das Volk von Vorarlberg verlegt sich weit mehr auf kaltblütige Berechnung, als auf Ge? müthsduseleien

, und der Landtag von Vorarlberg hat, in Ueber? einstimmung mit den Wünschen der dortigen Bevölkerung, die von der Regierung dargebotene Hand ungesäumt ergriffen; er hat für seinen Theil cingeschlagen und sich bereit erklärt, den Forderungen der Regierung, weil sie dem Lande nützlich und gegen die andern Länder billig sind, zu entsprechen. Unser tiro? lischer Mohr aber sucht vergebens sich vor den Augen des VvlkeS weiß zu waschen. Man schreibt uns aus Mera», 5. Dezember: In feiner gestrigen Zusammenkunft

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Pagina 2 di 4
Data: 06.08.1869
Descrizione fisica: 4
776 rathen, worauf er an das Ministerium zurückgeht, und dann als Regierungsvorlage vor den Landtag gebracht wird. Dieser Gesetzentwurf stellt nun fest, was und in weicher Form von Tirol und Vorarlberg künftig zur Vertheidigung des Reiches und des Landes geleistet werden soll, denn daß gegenüber den Ungeheuern Anforderungen, welche an die übrigen Provinzen des Reiches gestellt werden, auch von Tirol und Vorarlberg ein Mehr der Leistung gefordert wird, läßt sich wol vermuthen. Der Gesetzentwurf

Landes- fchützen oder eines Theiles derselben bei vorhandener Kriegsgefahr, so wie auch im Frieden zur Aufrecht Haltung der Ordnung und Sicherheit im Innern, erfolgt nur auf Befehl des Kaisers, Unter Gegen; ichnung des verantwortlichen Landesvertheidigungs-Mi- nisters (§. 3.) — Die Landesschützen haben außerhalb der Gren zen von Tirol und Vorarlberg nur in soweit Dienste zu leisten, als es die örtlichen Grenzverhältnisse und die strategische Ver theidigung des Landes erfordern; abgesehen

von diesen beiderlei Rücksichten, können die Landesschützen nur ausnahmsweise, wenn Tirol und Vorarlberg in keiner Weise bedroht wird, unter den für die Landwehr der übrigen im Rcichsrathe vertretenen König reiche und Länder bestehenden gesetzlichen Bestimmungen auch außerhalb des Landes verwendet werden. (§. 4.) — Die Ober leitung des LandcSvertheidigungswesens wird im übertragenen Wirkungskreise von der k. k. Landesvertheidigungs-Oberbehörde zu Innsbruck besorgt, welche aus dem Statthalter, dem Landeshaupt mann

von Tirol, aus zwei Abgeordneten des Tiroler und einem Abgeordneten des Vorarlberger Landtages, ferner aus zwei Re ferenten der Statthalterei, sodann militärischerseits aus dem Mi litär- und Landesvertheidigungs-Kommandanten für Tirol und Vorarlberg, dem ihm beigegebenen General- oder Stabs-Offizier und einem Landcsschützen-Bataillons-Kommandauten besteht. Den Vorsitz führt der Statthalter. Die k. k. Landesvertheidigungs- Oberbchorde als Greminalbehörde steht unmittelbar

unter dem k k. LandeWertheidigungs-Ministerium (§. 5.) — Zur Besorgung der laufenden Geschäfte ist einer der Statthalterei-Referenten, Welcher Mitglied der Landesvertheidigungs-Oberbehörde ist und ein HsuptMSNn aus dem Stande der Landesschützen zu verwen- tzeu. — Die Leitung der militärischen Ausbildung der Landes- fchützen liegt dem Truppendivisions- und Militärkommandanten in Tirol und Vorarlberg ob. (§. 7.) — Im Kriege steht der LMdesvertheidigungskommaudant und die gesammte Landesver- theidigMg unter dem vom Kaiser

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Pagina 1 di 4
Data: 15.02.1870
Descrizione fisica: 4
, wenn nicht etwas Schlimmeres ge schieht (worüber wir ein anderes»!al reden wollen), so bleiben die 6200 Landesschntzcn innerhalb der Grenzen von Tirol und Vorarlberg, dafür aber gehen einige tausend junge Leute als Kaiserjager hinaus, dienen drei Jahre bei der Fahne und er scheinen auf jedem Schlachtfeld in oder außer der Monarchie, wohin eben der Befehl des Kommandanten sie beruft. Also statt daß die Hälfte der Landesschützen, die mit Ausnahme der paar Ucbungswochen Jahr aus Jahr ein im väterlichen Haus

vom 5. Dezember 1868, ans den sieh die Kleri kalen so gerne berufen, etwas näh r anzuseheu. Die betreffende Stelle, die wir zur anfmcrksamen Lesung empfehlen, lautet wie folgt : „lieber die Organisirung und Verwendung der in Tirol und Vorarlberg in Gemäßheit des gegenwärtigen Gesetzes wehr pflichtigen Mannschaft, welche zur Ergänzung des Jäger-Regi- (F-ustinus M.) ( 5X£|f(Sr ) mcnts nicht beuöthigt wird, sowie über die Erfüll! Pflicht in der Landwehr daselbst, werden die nähern im Wege der Landesgesetzgebung

ist. Man darf diese „Landwehr" aber ja nicht mit unserer „Landesvertheidigung" verwechseln; beide haben ähnlich klingende Namen, sind aber sehr verschiedene Sachen. Die Landwehr ist eine Einrichtung zur Reichsvertheidigung, und nicht zum Schutz eines einzelnen Landes; das regelmäßige VerwendungZgebiet für die „Landwehr" ist Oesterreich (Zisleithanien), das für unsere „Landesvertheidigung" aber nur Tirol mit Vorarlberg, jene ist nach ihrem Umfang ein österreichisches Reichs-, diese ein tirolisch

von Tirol nur die Hälfte der Landesschützen aus nahmsweise, wenn Tirol und Vorarlberg in keiner Weife bedroht ist, zur Vei wen düng außerhalb der Grenzen, das heißt: jene 6200 Schützen, welche nach dem Landes vei theid igungsge setz vom 4. Juli 1864 nur !zum Schutz von Tirol und Vorarlberg berufen sind, — diese 6200 Schützen und noch einige hundert dazu wollte i die Regierung für ewige Zeiten ruhig im Lande lassen und nur für die andere Hälfte, die der neugebildeten Landwehr der übrigen Länder

und Reichsrath, die den Artikel III des Wehrgesetzes ! gegeben haben, können ihn auch abändern oder ganz aufheben. So können sie (um heute nur von der Abänderung zu sprechen) diesen Artikel beispielsweise in folgende Fassung bringen: „lieber die Organisirung und Verwendung der in Tiro- nnd Vorarlberg in Gemäßheit des gegerrwärtigen Gesetzes wehr pflichtigen Mannschaft, welche zur Ergänzung des Jägerregiments

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Pagina 1 di 4
Data: 08.03.1870
Descrizione fisica: 4
. Innsbruck, 7. März. Der neuernannte Laudesverthci- digungsoberkommandant für Tirol und Vorarlberg hat folgende Kundgebung an die Landesschützen erlassen: Landesschützen von Tirol und Vorarlberg! Mit a. h. Entschließung vom 18. Jänner 1870 haben Se. Maj. der Kaiser und oberste Kriegsherr mich zum Ober- Kommandanten der Landesvertheidigung von Tirol und Vorarl berg a. g. zu ernennen geruht. Die an schweren Kämpfen und glänzenden Thaten reiche Vergangenheit der Landes-Verthcidigung von Tirol und Vorarl

berg der kaisertreue Sinn des Volkes machen meine Bestimmung zu der ehrenvollsten, und ich erblicke in derselben das huldvollste Merkmal des a. h. Vertrauens. Mächtig gehoben durch dieses will ich meine ganze Kraft, meinen besten Willen einsetzen zum Wole, zur Entwicklung und zum Gedeihen des Institutes der Landesvertheidigung von Tirol und Vorarlberg, welches — oft erprobt und jederzeit bewährt — einen ruhmvollen Theil der kaiserlichen Kriegsmacht ausmacht. Und reicht mein Wille

nicht aus, nun so rechne ich auf Euch, daß Ihr mit dem tiefen Ernste und der männlichen Ener gie Eurer Vorfahren mich nachdrücklichst unterstützen werdet. Landesschützen von Tirol und Vorarlberg! Mit vollem Vertrauen komme ich Euch entgegen und begrüße Euch mit dem wärmsten Gefühle! Es stehen durchgreifende Neuerungen bevor, welche die Organisation des Institutes kräftigen, sein Ansehen stärken, seine Kriegstüchtigkeit erhöhen werden. Un verändert soll aber bleiben: Eure warme und kameradschaftliche Sympathie

für das k. k. Herr, und vor Allem Eure Opfer- willigkeit für Kaiser und Vaterland! Innsbruck am 1. März 1870. Philippovic FML. Man schreibt uns Aus Vorarlberg, 5. März: Als vor nicht langer Zei;

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Pagina 1 di 4
Data: 17.01.1871
Descrizione fisica: 4
, Berlin, Basel, Zürich, Leipzig, Ham burg. A. Oppelik in Wien, Berlin, Hamburg, Frankfurt, Leipzig, Paris, Florenz, Peters burg. Sachse & Comp, in Leipzig, Stuttgart, • München, Breslau, G. L. Daube in Frankfurt, Stutt gart, Dkünchen,Hamburg, Brüssel, Rudolf Mosse in Berlin, Wien, München, St. Gallen. M 13 Dienstag 17. Jänner. (A»t°n «.) ( Morgen 18. Jan. > Priska, Petri, j ige 112 ; Die Klerikale Partei in Vorarlberg. Von außerhalb Vorarlberg lebenden Personen wird häufig die Frage aufgeworfen

nicht schwierig. Umstände der verschiedensten Art wirkten zusammen, um einen Umschwung herbeizusühren, welcher allerdings auf den ersten Blick überraschen mag, in Wirklichkeit aber gar nichts Ueberraschendes an sich hat. Der Absolutismus, besonders der Fünfzigerjahre, hatte auch in Vorarlberg alles öffentliche Leben ertödtet, die Geister für die öffentlichen Interessen abgestumpft und das Augenmerk des Ein zelnen auf einen engsten Kreis beschränkt. Die „hohe Regierung" spielte in Allem die Vorsehung und fand

des Verbrechens des Betruges schuldig erkannt, und dasselbe Unglück passtrte dem Trabanten eines klerikalen LandtagSabgcordneten, welcher unter den ultramoutanen Wühlern in Vorarlberg einen hervorragenden Rang einnimmt. Das sind einige bekannt gewordene Beispiele vorr dem Treiben der Römlinge in Vorarlberg. Unzweifelhaft haberr die Hüter der „Religion und guten Sitte" noch manche ihrer schö nen Thaten der großen Oeffentlichkeit zu entziehen gewußt. Das Angeführte reicht übrigens hin, um zu erkennen

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Pagina 3 di 4
Data: 25.06.1869
Descrizione fisica: 4
631 Vermischte Nachrichten. jJnnsbrnck, 25.^Juni. Thermometerstand um 6 UhiAMorgens 8 8 Grad Wärme. EMfferstand^deS Inn um 7 UhrMorgens 3 Fuß 3 Zoll. (Amtliches.) Se. Majestät hat zu Landes-Schulinspektoven *) ernannt, und zwar mit dem Amtssitz in Innsbruck: den bishe rigen Schulrath Dr. Josef Köhler für die humanistischen Lehr fächer der Mittelschulen in Tirol und Salzburg; den Gymnasial - Prof, in Graz Eduard Krischet für die realistischen Lehrfächer der Mittelschulen in Tirol, Vorarlberg

und Salzburg; den Gym- uasial-Prof. in Innsbruck Christian Schneller für die Volks schulen in Tirol; mit dem Amtssitz in Bregenz: den Gymnastal- Direktor tu Feldkirch Theodor Wolf für die humanistischen Lehr fächer der Mittelschulen und für die Volksschulen tu Vorarlberg; mit dem Amtssitz in Salzburg: den Schulrath in Innsbruck Vinzenz Laukotzky für die Volksschulett im Herzogthume Salz burg; mit dem Amtssitz in Triest: der Saiutrath tu Triest Ant. Stimpel für die Mittel- und Volksschulen im Laude

(?) Triest, und für die humanistischen Lehrfächer der Mittelschulen in Istrien; mit dem Amtssitz in Prag: den Schulralh in Innsbruck Kottrad Halber für die humanistischen-Lehrfächer der deutschen Mittel schulen in Böhmen. — Dem Landesschulinspektor Theodor Wolf iu Bregenz wurde" ttebstbei das Referat für die administrativen und ökonomischen Schulangelegenheiten bei der Landes - Schulbe hörde übertragen. — Zu Mitgliedern des Landesschulratheö in Vorarlberg wurden ernannt: der Dekatt Michael Mohr in Bre

genz, der Pfarrer Johann Po hier in Tisiö, der Realschul- professor Dr. Karl Nachba ur und der Realschul-Leheer Bernard Puhl. — Der Minister für Kultus und Unterrtcht hat den Lehrer an der Haupt- und Unterrealschule in Brixen Alois Ur- tHaler zum provisorischen Bezirköschulinspektor für den Bezirk Bruueck ernannt. — Von der Finanz - Landes - Direktion für Tirol und Vorarlberg wurde der disponible königlich ungarische Steueroffizial Anton Müller zum Steueramtsoffizial dritter Klasse ernannt

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Pagina 1 di 4
Data: 22.10.1869
Descrizione fisica: 4
und Vorarlberg nur in soweit Dienste zu leisten, als es die örtlichen Grcnzverhältniffe und die strategische Verteidigung des Landes erfordern; abgesehen von diesen beiderlei Rücksichten, können die Landesschützen, nur ausnahmsweise, wenn Tirol und Vorarlberg in keiner Weise bedroht wird, unter den für die Landwehr der übrigen im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder bestehenden gesetzlichen Be stimmungen auch außerhalb des Landes verwendet werden." Im Ausschüsse haben sich zwei Anschauungen

herausgcbil- det, wovon jede in einem eigenen Anträge formulirt erscheint. Die Majorität der Komit6mitglieder gab dem Schlußsatz dieses 8 folgende Fassung: „Abgesehen von diesen beiderlei Rücksichten können die Landcsschützen nur ausnahmsweise, wenn Tirol und Vorarlberg in keiner Weise bedroht wird, mit Zustimmung des Land tages, und wenn Gefahr am Verzüge wäre, auf befondern Aufruf des Kaisers auch außerhalb des Landes verwendet werden." Rach dem Antrag der Minorität dagegen hätte die letzte Bestimmung

also zu lauten: „Abgesehen von diesen beiderlei Rücksichten können die Landcs schützen nur ausnahmsweise und insoweit Tirol und Vorarlberg in keiner Weise bedroht wird, auch außerhalb des Landes, jedoch nur nach vorhergegangener Zustimmung des Land tages verwendet werden." Berichterstatter des Ausschusses war der Abg. Dr. Sch är mer, welcher einen langen Bericht herunterlas über die histori schen Rechte der Tiroler bis in die ältesten Zeiten hinauf, den er fick, wie er mit aller Offenherzigkeit bekannte

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Pagina 2 di 4
Data: 11.02.1869
Descrizione fisica: 4
Feder im Interesse des Schicßstandswesens von Tirol und Vorarlberg in die Oeffentlichkeit setzte, veranlaßt auch den Schreiber dieser Zeilen, als allen „Brettclbohrer" etwas derselben als Ergänzung beizusngen. Wir sind vollkommen mit dem Verfasser darüber einverstanden, daß es eine sonderbare Zumuthung von Seite des sog. Landesoberstschützenmeister-Amtes an sämmtliche Schießstände Tirols und Vorarlbergs war, die Kaiscrgaben oder einen Theil davon zurückzulasscn, um ein Mustergcwehr oder mehre davon

bezüglich Vorarlberg dem dortigen Landeshauptmann die Initiative rücksichtlich des Schießstandswesens znschreibt; denn der §. 2 der Schießstands - Ordnung vom Jahre 1864 lautet folgend: „Die Oberaufsicht über dasselbe irr beiden Ländern kömmt der k. k. Landesvertheidigungs-Oberbehörde, die Leitung im ein zelnen Lande aber dem Laudeshauptmanne zu. Er führt in dieser Beziehung den Titel: Landesoberstschützenmeister, ihm wer den über seinen Vorschlag vom Landtage Vertrauensmänner bei- gegeben

gestellt hätte. Erst das günstige Urtheil der erwähnten Kommission hätte den Herrn Landesoberstschützenmeister vermögen sollen, sämmtliche unter ihm stehenden Schießstände Tirols, aber immer vorausgesetzt, daß der gleiche Vorgang auch in Vorarlberg stattsand und sich die Landeshauptmänner der beiden Länder in ihrer Ansicht geeinigt haben, aufzufordern, die Kaisergaben wenigstens theilweise zu dem ausgesprochenen Zwecke zu verwenden. Tagesneuigkeiterr. Prag, 8. Febr. In dem Kleinscitner Kasino wurde

für die Ruhe im Oriente, für den allgemeinen Frieden. *) Das scheint irrig zu sein; unseres Wissens ist der Aufruf unseres „Oberstschützenineisteramtes" an Vorarlberg nicht ergangen, denn wäre dieß der Fall, so würde es an einer verständlichen Antwort sicher nicht gefehlt haben. Die Ned.

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Pagina 1 di 4
Data: 31.03.1870
Descrizione fisica: 4
. Die Expedition. Der §. 4 vor dem Abgeordnetenhause. (Fortsetzung.) Abgeordneter Freiherr v. Lasser (Statthalter): Eine zweite Begünstigung besteht aber gesetzlich für die Landesschützen oder Landwehr in Tirol — was schon hervorgchoben worden ist — in der territorialen Ausdehnung der Dienstleistung. Das Landes- vertheidigungsgesetz von Tirol sagt ausdrücklich, daß die Landes schützen von Tirol und Vorarlberg nicht außer Landes Dienste zu thun haben. Das Landwehrgesetz für die im Neichsrathe ver> tvcteneu

lich an die Landtage von Tirol und Vorarlberg — ich muß die selben immer zusammen nennen, weil in der That diese beiden Länder nur ein gemeinsames Landesverthcrdigungsgebiet haben — das Verlangen gestellt, zuzustimmen, daß, wenn auch in der Re gel die Landesvertheidigung von Tirol und Vorarlberg nur inner halb der Landesgrenzen zu bleiben hätte, doch die Hälfte der Lan- dcsschützen im Kriegsfälle auch außer Land verwendet werden kön nen, gerade so wie die Landwehr der übrigen Länder nota bene

unter der Bedingung, daß Tirol und Vorarlberg selbst gar nicht bedroht sind, folglich die Vertheidigung dieser Länder im gegebe nen Falle gar nicht Platz greife. Diesem bis zur äußersten Grenze der Schonung und Rück sichtnahme auf das Land Tirol gehenden Verlangen der Regie rung hat eine kleine Majorität des Tiroler Landtages — das Stimmenverhältniß war 31 gegen 23 Stimmen — nicht zuge stimmt. Solange diese Zustimmutlg fehlt, ist es allerdings richtig daß das Landwehrgesetz, folglich auch die Dienstpflichtigkeit

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Pagina 3 di 4
Data: 16.07.1869
Descrizione fisica: 4
er sich, durch einen brennenden Wissensdurst getrieben, mit ärmlichen Lehrmitteln einen so hohen Grad von Geistesbildung anzueignen, daß die innerhalb etwa sechs Jahren aus seiner Feder geflossenen drei Werke — namentlich die Sonderlinge — wachsendes Aufsehen erregten, und den Namen des Schriftstellers in ganz Deutschland, in Holland und selbst in Frankreich bekannt machten. Es ist der Sohn unseres Landes, der in ihm geehrt wird. Wie hochehrend für Vorarlberg jedoch die Stellung ist, die Felder unter Deutschlands Dichtern

. daß alle Freunde deS Landes, dem Felder seinen edlen Geist zum Opfer brachte, daß ganz Vorarlberg den Dichter in seinen Hinterbliebenen ebre. JnS Grab schalle ihm nach der gewaltige Ruf: „Einer für Alle, Alle für Einen!» (Die Redaktion des Jnnsb. Tagbl. ist bereit, Beiträge in Empfang ;n nehmen und ih er Bestimmung zuzusühren.) Vermischte Nachrichten. Innsbruck, 16. Juli. Thermometerstand um 6 Uhr Morgens 12 1 Grad Wärme. Wasserstau- deS Inn um 7 Uhr Morgens 7 Fuß 0 Zoll. (Unter den Fremden in Innsbruck

Dispositionen nach seinem Belieben und Geschmacke zu veranlassen, ba ja die Zukunft der tirolischen Schulen nicht mehr unter sei ner Leitung stehen wird. (Der Bischof von Linz) ist laut verläßlicher Meldung der t™- Fr. Presse vom Kaiser vollständig begnadigt. Aufruf! Das Land Vorarlberg hat am 26. April ds. IS. einen schwe- "n Verlust erlitten. Franz Michael Felder ist dem Schmerz und ^ram über das im vorigen Herbste erfolgte Hinscheiden seines innigst ge lebten Weibes, der unersetzlichen Gehilfin erlegen

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