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Innsbrucker Nachrichten
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Pagina 8 di 10
Data: 17.10.1941
Descrizione fisica: 10
eine Ausnahme für Wehrmachtangehörige im mobilen Verhältnis. Im Testament kann der Erblasser einen oder mehrere Erben einsetzen, die dann anteilig am Nachlaß beteiligt sind. Er kann ferner durch Testament einem anderen, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensteil (z. B. ein Haus, Bargeld ujw.) als V e r m a ch t n i s zuwenden. Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn der Erblasser nicht durch Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) etwas anderes bestimmt hat. Gesetzliche Erben

sind die Verwandten und der Ehegatte des Erblassers. Die Verwandten werden hierbei in gewisse Klassen eingeteilt. Erben der ersten Ordnung sind die Nachkommen, also Kinder, Enkel, Urenkel usw.; Erben der zweiten Ordnung die Eltern des Erblassers und deren Nachkommen, also Geschwister,'Nef fen und Nichten; Erben der dritten Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Nachkommen, also Onkel, Tanten, Vettern, Basen usw.; Erben der vierten Ordnung sind die Urgroßeltern und deren Nachkommen. Im Recht

der Alpen- und Donaügaue sind die Nachkommen der Urgroßeltern nicht mehr Kraft Gesetzes', sondern nur aus Grund einer besonderen Anordnung des Erblassers erbberechtigt. Erben einer näheren Ordnung schließen die Verwandten einer ent fernteren Ordnung aus. So schließen z. B. die Kinder des Erblassers dessen Eltern aus. Kinder erben zu gleichen Teilen; lebt ein Kind zur Zeit des Erbsalles nicht mehr, io treten seine Nachkommen an seine Stelle (Erbfolge nach Stämmen). Der Erbanteil des überlebenden

E h e g a t t e n ist verschieden hoch, je nachdem mit welchen Verwandten er als Erbe zufammentrifft. Neben Erben der ersten Ordnung (also Kindern) erbt er ein Viertel, neben Erben der zweiten Ordnung oder neben Großeltern die Hälfte des Nachlasses. Sind weder Erben der ersten und der zweiten Ord nung noch Großeltern vorhanden, so erhält er die ganze Erbschaft, soweit nicht der Erblasser etwas anderes angeordnet hat. Ein unehe liches Kind ist gegenüber der Mutter wie ein eheliches erbberechtigt. Gegenüber dem'Vater steht

ihm kein Erbrecht zu, es behält aber seinen Unterhaltsanspruch, den es auch gegen die Erben des Vaters geltend machen kann. Die anscheinend von feindlicher Seite ausgestreuten Gerüchte, daß eine Beschränkung der Verwandtenerbsolge bevorstehe oder geplant sei, entbehren, wie uns von zuständiger Stelle bestätigt wird, jeder Begründung. Washington, 17. Okt. Senator P e p p e r, ein führendes Mitglied des auswärtigen Ausschusses des Senats, erklärte, laut Reuter, in einem Interview: „Die USA. sollten Japan

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Pagina 5 di 16
Data: 02.04.1909
Descrizione fisica: 16
- Verernes betreffend Anbringung eines Pflaw- zenschmuckes bei der Johanneskirche wurde aus architektonischen Rücksichten abgelehnt. Die Stadtgemeinde hat seinerzeit an dev Tschurtschenthalerstraße am Saggen von -dery Franz Pötschschen Erben zwei Bauparzellen im Gesamtausmaße von 10Ü5 Quadratklaftern er¬ worben, die ursprünglich für den. Ban des Gymnasiums reserviert wurden. Diese Gründe möchten nun die Pötsch'schen Erben wieder zu¬ rückerwerben

und sie bieten der Stadt hiefür die zwei Parzellen in derselben Straße (Ecke Ferdinandsallee), die um 70 Quadratklaster größer sind. Der GeMeinderat erklärte sich da¬ mit einverstanden, wenn für die 70 Klafter keine iAufzahlung verlangt wird und von den Pötsch'schen Erben die Kosten des Grundtausches und die .Übertragungsgebühr gezahlt werden./ Entsprechend dem seinerzeit gefaßten Be¬ schlüsse des Gemeinderates beantragte die Sek¬ tion, die Straße

des Stadtspitales wurde gegen Aus¬ stellung des üblichen Reverses und unter der Bedingung genehmigt, daß diese Leitung von der Einmündung der Friedhofallee durch die Völserstraße bis zur Bahnübersetzungj nur als Provisorium gestattet wird und nach " Maßgabe der Verbauung die Masten in den Straßen verschwinden müssen. Auch muß "der Ständer auf der chirurgischen Klinik mit einem Schall¬ dämpfer versehen werden. Der Gemeinderat und die Zelger'schen Erben

. Über diese Angelegenheit berichtet der Re¬ ferent wie folgt: Bon Seite der Zelger'schen Erben wurde unmittelbar vor der letzten Sitzung an sämtliche Gemeinderäte ein „Zur Aufklärung" betiteltes Druckschreiben ver¬ sendet, welches in der Angelegenheit der Verbau¬ ung der Zelgergründe bezw. der Errichtung eines öffentlichen Platzes an der Südseite der Maximilianstraße Stellung nimmt. Nachdem die¬ ses Aufklärungsschreiben den Vorbehalt enthält, ihm eventuell eine weitere

diese Er¬ klärung zu lauten: „Es ist der Stadtgemeinde wohl bekannt, daß der Baulinie, welche eine Platzerweiterung an der Südseite der Maximilianftraße vorsieht, dermalen keine reale Existenz zukommt und aud* nicht zukvmmen kann, weil wck>er an noch in dieser Baulinie eine Baulich¬ keit errichtet ist. Diese Baulinie steht wirklich nur auf dem Papier, dort aber besteht sie durch Statt- haltereigenehmigung zu Recht, und wenn die Zelger- schen Erben glauben

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Pagina 5 di 14
Data: 27.08.1917
Descrizione fisica: 14
Vorsitzender lind zum Schluß Vizepräsident. !Jn der Kriegszeit entfaltete er als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Kriegs-Kreditbank ein eifriges Wirken zugunsten des durch den Krieg in Notlage geratenen Ge werbestandes. * (Die Erkrankung unseres Bürgermei ster s.) Im Befinden des Bürgermeisters Wilhelm Greil ist heute früh wieder eine erfreuliche Besserung eingetre ten. (Universitäts-Pros. Dr. Wilhelm Erben.) Nachdem schon im Laufe des Schuljahres die Professoren von Skala und Steinacker dem Rufe

an andere Universi täten Folge leisteten, schloß mit Ende dieses Jahres auch Herr Prof. Dr. Wilhelm Erben seine ersprießliche Lehr tätigkeit an der Alma mater ocnipontana ab, um in Graz als Nachfolger Loserts, des bekannten Geschichtsschreibers der österreichischen Gegenreformation, zu wirken. Die phil. Fakultät Innsbruck verliert an Prof. Erben einen in Fach kreisen hochangesehenen Gelehrten und eine ganz unge wöhnlich vortreffliche Lehrkraft. Sowohl auf dem Ge biete der allgemeinen Geschichte

, als auch in den verschie-j denen Zweigen der historischen Hilfswisienschaften hat! | Prof. Erben Hervorragendes geleistet und überaus zahl- > reich sind die Früchte der Forschertätigkeit, die tzie Viel- ! seitigkeit dieses bescheidenen Gelehrten erweisen. Mit be sonderem Eifer pflegte Prof. Erden die Geschichte seines Heimatlandes Salzburg. Eine Reihe diesbezüglicher Ab- handlunge» erschien in den Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde. Unter den Hilfswissen schaften sind es besonders die Kaiser

- und Königsurkun- ben, in denen die Wissenschaft unserem Gelehrten große Förderung verdankt. Hier sei besonders auf die Urkun denlehre verwiesen, die 1917 in den Below-Meineckeschen Handbüchern erschien. Wie wohl sich Prof. Erben in seinen Vorlesungen auf das Mittelalter beschränkt, greift seine wissenschaftliche Betätigung auch in das Gebiet der Neuzeit über, wohin ihn insbesondere Arbeiten auf dem Felde des Kriegswesens führen. Don der Wertschätzung der Universitätsseminare beseelt, widmete Erben

sich auch mit Fleiß der Erforschung dieses Zweiges der Universi tätsgeschichte. In den „Quellenstudien aus dem histo rischen Seminar der Universität Innsbruck" hat er eine Sammlung regelmäßiger Veröffentlichungen begründet, in der bereits eine stattliche Anzahl von Arbeiten seiner Schüler erschienen ist. Die Hörer verlieren an Prof. Erben einen ihrer besten Lehrer, der es nach allgemeiner Ueberzcugung in seltener Weise verstand, in das Studium i er G'schichte einzuführen und zu streng sachlicher Quel lenkritik

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Pagina 7 di 32
Data: 17.09.1904
Descrizione fisica: 32
mit viel Geschick ein „Ehebruch¬ drama auf dem Lande" charakterisiert, das bäuerliche Leichtgläubigkeit und Unersahrenheit in scharfem Gegensätze zur routinierten Verstel- lungs- und Persührungsknnst des Städters er¬ scheinen laßt. Max Erben, ein städtischer Bild¬ hauer, lernt in einem einsamen Bergdorfe ein verborgenes Künstlergenie, den Schnitzler Martl und dessen schönes Weib Lisi kennen. Das Ehe¬ paar lebt in sehr bescheidenen Verhältnissen, und fühlt

sich überglüMch, als Erben dem Dorfschnitzler für drei erst in mehreren Mo¬ naten abzuliefernde Holzbilder 200 Kronen im vorhinein bezahlt. Erben nützt diese freudige Stimmung aus, um sich Lisi, die in ihm einen Engel verehrt, ganz zu Willen zu machen, was ihm auch durch seine Heuchelei und! erprobte Ver¬ führungskunst gelingt. Der Dorflump Hannes, der die beiden in zärtlichem Nebeneinander aus einem verborgenen Waldplätzchen kommen sieht, erzählt

dies sofort im Dorfe herum, widerruft aber aus Veranlassung des Pfarrers am Hoch?- zeitstage von Lisis Schwester, Burgl, seine Aus¬ sage, wodurch die ganze Angelegenheit einst¬ weilen beigelegt erscheint. Wie es aber anf- kommt, daß Erben ein einziges Kunststück Martls in der Stadt um 2400 Kronen und als sein Werk verkauft l-at und dieser endlich selbst seinen wahren Don Juancharakter vor Lisi zu er¬ kennen gibt, da bekennt sie in Gegenwart

Er- bens, ihres Schwagers und ihrer »Schwester ihrem braven Manne den Ehebruch. Es kömmt zu einem erregten Wortstreit, in dessen Ver¬ lauf Erben Martls Weib mit dem Revolver tödlich trifft. Während sich alle um die Ster¬ bende bemühen, entflieht Erben. — Über die Aufführung läßt sich leider nicht das Beste sagen. Das Stück ist für die Pradler Theatergesell- schaft unbedingt Zu schwer; zumal wenn man bedenkt, daß den Mitgliedern

dieses Ensembles weder genügend Zeit zum Einlernen und Durch¬ arbeiten der einzelnen Rollen, noch! zu aus¬ reichenden Proben Zur Verfügung stand. Die Darstellung der Charaktere der zwei Hauptper¬ sonen (Max -Erben uitd Lisi) ist wirklich keine Kleinigkeit. Vielleicht wäre Herr Ludwig Auer der schwierigen Rolle Erbens, die einen rede¬ gewandten, jungen Manu mit einer schon äußer¬ lich fesselnden Erscheinung erfordert, gewachsen, während ihn Herr Fritz Berner

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Pagina 6 di 12
Data: 10.11.1930
Descrizione fisica: 12
Erbenfuch-Gesellschaft betreibt gegenwärtig zwei große Recherchen. Die eine geht nach den Erben des ver storbenen amerikanischen Millionärs Horowitz, dessen Nachkommen irgendwo in Ungarn oder Rumänien sitzen, und die andere, nach den Erben eines gewissen Berstein, der 1870 in Cleveland starb und die Kleinigkeit von 70 Millionen Dollar hinterlassen hat. Große Vermögen haben oft ihre Schicksale. Sie sind manchmal ebenso dunkel und abenteuerlich wie ihre Her kunft. Besonders in England, dem klassischen

" jedes Jahr eine sorgfältig redigierte Liste solcher herrenlosen Vermögen herausgegcben und, soweit möglich, durch doku mentarische Angaben ergänzt. Auf diese und andere Weise gelingt es dann oft, den unbekannten Erben nach langer Zeit ausfindig zu machen und ihn in den Genuß des auf ihn wartenden Vermögens zu setzen. Von diesen roman tischen Auffindungen sind recht viele der Oeffentlichkeit be kannt geworden. Ein Mann, der die Liste der „Chancery Division" öurch- blättertc, stieß dabei

von Tageszeitungen diejenigen, die sie angehen. Eines Tages durchblätterte ein Dubltner Droschkenkutscher eine in seinem Wagen liegengelassene Zeitung. Das erste, worauf sein Blick fiel, war der Auf ruf nach den Erben eines fernen Verwandten von ihm. Durch diesen glücklichen Zufall wurde er Besitzer eines Vermögens von 40.000 Pfund Sterling. Ein anderer, der unter einem ebenso glücklichen Stern geboren war, kaufte eines Tages einen Hering, der in Zeitungspapier eingeschlagen wurde. Beim Auspacken fiel sein Blick

ans eine Aufforderung, nach der sich die Erben nach einem Verstorbenen seines Namens melden sollten. Er hat es jetzt nicht mehr nötig, Heringe zu essen. Wohl der wunderbarste Fund war der auf einem Stück Zeitungspapier, das in einem alten Schrank vierzig Jahre lang geklebt hatte. Der Besitzer des Schrankes batte keine Ahnung davon, daß auf dem Papier ein Aufruf stand, in dem er als Erbe genannt war. Als er eines Tages das alte Stück Zeitung abkratzen wollte, fiel sein Blick zu fällig

seille wohnte und dort das biblische Alter von 99 Jah ren erreichte. Die letzten Jahrzehnte ihres Lebens hatte sie ausschließlich von der Mildtätigkeit ihrer Verwandten gelebt, denen sie beständig vorjammerte, daß sie bettelarm sei und ihr Vermögen auf ihr selbst unerklärliche Weise verloren habe. Nach ihrem Tode ergab sich dann, daß sie seit mehr als 25 Jahren keine Zinsen mehr abgehoben hatte. Die lachenden Erben hatten in diesem Falle allen Grund, die Vergeßlichkeit der alten Frau zu preisen

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Pagina 7 di 18
Data: 09.01.1926
Descrizione fisica: 18
, die sich, ln österreichisches Geld umgercch- »ct, auf 36.000, bezw. 17.142 Goldkronen beliefen! Die Schädlerschen Erben wollten aber die Rückzahlung in entwerteter Währung nicht annehmen, mtt der Begründung, daß die Schuld- titel auf Gold lauten: hierauf wurde zwischen den Parteien vereinbart, vorläufig die Verzinsung der Kapitalien zu unter lassen und auch die Kündigung zurückzunehmen, bis geklärt sei, wieviel der Klüger zu bezahlen habe. Sodann fanden Bergleichsverhandlungen zwischen den Parteien statt

, die aber zu keiner Einigung führten, weil die Stella matutina bloß 25.000 Schiveizer Franken bot, während die Schädlerschen Erben 750 Millionen Papierkronen verlangten. Nun kündigte die Stella matutina neuerdings die Kapitalien auf 1. Juli 1324; sie stellte sich hiebei auf den Standpunkt, daß sie auf Grund der das ursprüngliche Schuldverhällnis begründeten Urkunden berechtigt fei, die Kapitalien in österreichlsclprn Silbergulden zurückzu,zc-hlen: da aber Silbergulden im freien Verkehr nicht mehr erhältlich seien, so wäre

die Schuld mit so viel österreichischen Kronen abzutragen. als den jeweiligen Einlösungswert des Silberguldens am Fällig keitstage entsprochen hätte. Unter Festhaltung dieses Stand punktes Hit die Stella matutina nocb vor Beginn des Prozesses non dem im nachfolgenden die Rede sein wird, den Schädlerschen Erben einen Bettag von 443 Millionen Pa vier Kronen gezahlt, der von diesen auch angenommen wurde. Der Rechts- vertteter der Schädlerschen Erben, der Innsbrucker Rechtsanwalt

Dr. B u d s ch e d l, hat jedoch den genannten Betrag als zur Tilgung der gesamten Schuidverbindlichkeit der Stella matutina als zu gering erkannt. Als daraufhin diese im Klagewege die Ausstellung einer P f a n d l ö s ch u n g s q u i 11 u n g' hinsichtlich der grundversicherten Kapitalien von 36.000, bezw. 17.000 Gold kronen forderte, beantragte Dr. Budlchedl die Abweisung dieses Begehrens und er stellte sich im Prozesse auf den Standpunkt, daß die Schädlerschen Erben berechtigt waren, die Rückzahlung der Darlehensbe trüge

in erster Linie, wie es im Grundbuche ein verleibt ist, in Gold oder ivenigstens in Schweizer Franken zu fordern, mnsomehr, da die Stella matutina beim Begleiche ihrer Schuld sich auch nicht an den vereinbarten Umrechnungsschlüssel in Silbergulden gehalten hatte. Ebenso wurde die von der Stella matutina geleistete Zinsenzahlung bestritten. Das Landesgericht Feldkirch als erste Instanz erkannte, daß die Schädlerschen Erben in die Löschung der Pfandrechte einzu willigen und dem Kläger (der Stella matutina

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Pagina 18 di 24
Data: 05.01.1904
Descrizione fisica: 24
dafür zahlten. Daß er Vier Mittags-Freitische habe, wisse der Vormund, und für die anderen Tage würde sich schon Rat schaffen lassen. „Hm!"" machte der Major, „da werden wir schon sehen, was sich tun läßt." Die Frau des Wirtes, so erzählte Richard, habe ihm auch — 7 — eine Empfehlung für eine billige Unterkunft besorgt; auf ihre Anfrage habe eine ihr bekannte Witwe Frau Erben zngefagt, ihn in das Quartier zu nehmen. Der Major fragte

etwas scharf, wo diese Frau Erben wohne. Gegenüber dem Hause, in dem Richard mit seiner Mutter bis jetzt gewohnt, im Gartenhause. Die Wirtin rühme Frau Erben als eine anständige und rechtschaffene Frau, bei welcher Richard auch Ruhe zum Studieren haben würde, da sie selber fleißig arbeiten müsse und keine Kinder habe. „Na, eigentlich wär's wohl meine Sache gewesen, mich um alle diese Dinge zu kümmern," meinte der Major, als Richard beendigt

Erben werde ich mir doch ansehen, denn mir ist's natürlich nicht gleichgültig, in welche Hände Du gerätst." „Gronwald!" rief er daun mit Donnerstimme, als wäre die Betreffende mindestens sechs Zimmer weit entfernt, während man sie doch in der Küche nebenan hantieren hörte. Sie öffnete die Türspalte mit einem nicht sehr höflichen „Was soll ich denn?" Den Gruß Richards erwiderte sie mit merklicher Kühle. „Kennen Sie eine Frau Erben?" „Warum

?" „Heilige Logik, ob das eine Antwort ist! Warum? Ich will wissen, ob diese Frau Erben eine vertrauenswürdige Per¬ son ist, weil der Richard bei ihr wohnen soll." Sichtlich befriedigt trat Frau Gronwald näher; die Gefahr, daß Richard zu ihnen ins Haus käme, schien also beseitigt. „Bei Frau Erben? Ja, das ist ein guter Gedanke. Sie ist eine kreuzbrave Frau, ich kenne sie schon lange, wohl so zehn

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Pagina 11 di 12
Data: 06.02.1920
Descrizione fisica: 12
STB e «5 BI ff f 5 Freitag, Sen 6. Februar ISA. Seite 91 v. 24. * Die armen MMonenertze«. Wer 20 Millionen erbt, braucht einem nicht leidzutun. Dennoch wird es Leute geben, die die glücklichen Erben bedauern werden, denen nach der „B. Z. a. M." ihre Millionen folgendermaßen ausetnandergeflattert sind: In den ersten Tagen dieses Jahres starb in Berlin ein hervorragender Großin dustrieller mit Hinterlassung eines Vermögens von zwan zig Millionen Mark, welches an seine Erben, drei groß jährige

, gemindert zunächst durch die Nachlatzsteuer von 154,022 M„ so daß der reine, auf die drei Erben entfallende Nachlatz 3,677.828 M. oder für jeden Erben 1,229.276 M. beträgt. Hiervon gehen für jeden von ihnen die Erbschaftssteuer nrit 23.060 M. ab und da die Erben auch ein eigenes Vermögen besitzen, nach 8 28 des Erbsch.-St.-G. noch weitere 100 Prozent gleich 231.060 M., so daß ssch der Vermögenszuwachs eines jeden auf 767.157 M. reduziert. Durch diesen Zuwachs erhöht sich weiterhin schon im ersten

Besttzjahr die Ein kommensteuer nach dem bereits zur Beratung stehenden R.-Eink.-Steuergesetze 8 20 um ungefähr 50 Prozent des Einkommens hiervon, was der Abrundung halber auf ungefähr 17.156 M. angesetzt werden soll, so daß jedem Erben zunächst etwa 750.000 M. als Erbteil verbleiben werden. Hiervon dürsten alsbald die noch bevorstehende Reichsvermögenssteuer, ferner entweder die Sparsteuer (3 bis 10 Prozent), oder die Aufwandsteuer (3 bis 30 Prozent) abfallen, so daß auch dieser Nettobetrag

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Pagina 8 di 16
Data: 24.12.1924
Descrizione fisica: 16
ausfindig zu machen — das möge jedoch ihre Sorge sein. Unwensitätsproiei-sor Dr. Richard Heuberger schreibt m der „N. Fr. Pr.": • Gelegentlich sollte auch die breitere Oeffentüchkeit von jenen Ge lehrten erjahren, die, unbekümmert um den Tagesersolg, dem Laien sernerliegende Gebiete erfolgreich erforschen. Ein Mann dieser Art ist der Geschichtsforscher Wilhelm Erben, der am 3. d. M. in Graz sein sechzigstes Lebensjahr vollendete. Durch fein Studium an dem durch Sickel zur ersten deutschen UrÄmdenschule

. Verbundungsfäden leiten von einem Forschungsgebiet zum anderen und alle seine Schriften spiegeln in ihrer schönen durchsichtigen Sprache und in ihrer klaren Gedankenführung di« Eigenart des Verfassers wieder. In ollen weht auch der Weiche Geist wstftn- schaftlichen Denkests, und dies erklärt auch die Wahl der Stoffe. Erben liebt es, den Gegenstand seiner Untersuchungen eng zu begrenzen, ihn aber dann so großzügig und weitgreifend zu be handeln, daß Ergebnisse von weit über den Einzelsall hinaus gehender

machten Erben zum Hochschullehrer im edelsten Sinne des Wortes. Seine schllcht und doch eindrucksvoll oorgetwgenen Vorlesungen zeigen, wie sich große Stoff« klar und Übersicht ich gestalten lassen und wie sachlicher Ernst und Gedanlengehalt durch sich selbst zu wirten vermögen Wer vollends aus eigener Erfahrung seine Fähigke-t, Seminarübungen zu leiten und ertragreich zu machen, die unermüdliche Sorg« des onst so förmlich und zurückhaltenden Mannes für jede Schülerarbeit, eine gewissenhafte Strenge

kennen gelernt hat, der hat für sein« achliche Schulung und für das, was man wissenschaftliche Charakter- b ldung nennen könnte, s» viel empfangen, als er überhaupt von einem Lehrer zu erhalten vermag. Die von Erben 1909 ins Leben gerufenen Quellenstudien aus dem Innsbrucker hr st arischen Seminar, denen seit 1923 die von ihm begründeten Berössent- lichungen der historischen Semwars zu Graz zur Seite gerrelen sind, bezeugen durch die Reife der Ansängerarbeiten, di« sie -emhalten, auch der weiteren

Fcuipr« t seine Lehrerfolge. Was Erben schrieb, sprach und tat, ist aus einem Guß, offenbart ein« fcharfumcststne Persönlichkeit. Sie erinnert in manchen Zügen, namentlich in Richtung und Art ihres wissenschaftlichen Denkens, an di« mächtige Gestalt des von Erben so verehrten Theodor Sickel, erweist sich ober gerade im Vergleich mit ihr als durchaus eigen artig und selbständig. Fr men wir uns heut« des Sechzigers, der, fpannkröktig wie ein Dünger inmitten des wissen!hostbchsn Lebens wirkt und schafft

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Pagina 6 di 12
Data: 08.10.1925
Descrizione fisica: 12
Dr. H. W i ck aus Hall geschrieben: Die gegenständliche Wohnung, deren zwangsweise Räumung am 29. September 1985 durchgeführt -wurde, hat die Ge meinde Absam bereits am 21. Juli 1925 cmgöfor-dert und dem Herrn Hauptmann-Rechnungsführer Fleischer zugewiesen. Gegen diese Anforderung erhoben nun die Erben nach Frau N o v a k, Frau Kanderal und Herr Novak, Einspruch mit der Begrüickung, daß sie dieses Haus an Herrn Platter verkaufen wollen. Tatsächlich kam auch am 29. Juli d. Js., also bereits nach der Anforderung

und Zuweisung der Wohnimg, zwischen den Ncwakfchen Erben und Herrn Platter eine Kaufsabrede zustande, wonach Platter die Billa Edelweiß um 120 Millionen ins Eigentum erwerben sollte. Der Kaufvertrag zwischen den Rovakschen Erben und Herrn Platter ist bis heute von den Berkäufern noch nicht unterschrieben, da her Platter, bezw. dessen Frau heute noch nicht Eigentümer der Billa ist. Ganz abgesehen davon ist eine angesordert« Wohnung auch jeder Verfügung durch den Eigentümer entzogen, lieber den Einspruch

der Novakfchen Erben gegen das Anfoiderungserkermtnis der Gemeinde Absam fand die Verhandlung bei der Mietkomm iss lau beim Bezirksgericht Hall am 23. September 1925 statt, es wurde hiebei die Anforderung der Wohnung durch die Gemeinde Absam und deren Zuweisung an Herrn H-cwptmann Fleischer bestätigt und sohin rechtskrästig. Bereits drei Tage vor der Verhandlung bei der Mietkommission hat Platter seine frühere Wohnung in der Brücker- gasse in Hall freiwillig aufgegeben und -ist in die ang-eforderte und Herrn

„Edelweiß" wurde am 17. Juli vom Wohnungsausschuß der Gemeinde Absam auf Grund des Ge setzes vom 7. Dezember 1922, B. G. B 873, angefordert und die Erben hievon durch Schreiben vom 18. Juli 1925, Z. 681, verstän digt. Die Wohnung wurde dem Hauptmann-Rechnungsführer August Fleischer, der bereits feit einem Jahrs das zu dic-fcr Wohnung

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Pagina 9 di 14
Data: 02.03.1927
Descrizione fisica: 14
nur die Revuen und der Entschluß mancher Artisten, gruppenweise in die Provinz zu gehen und dort auf Teilung zu spielen. * Betrügereien an Universitätslehrern. Aus Wien wird be richtet: Kaum gelangte die Nachricht an die Oefsentlichkeit, datz der Augenspezialist Universitätsprofessor Dr. Moritz Sachs einem Schwindler aufgesessen ist, wird schon bekannt, datz auch der Internist Dozent Dr. Franz Erben durch zu wettgehende Ver trauensseligkeit einen namhaften Betrag verloren hat. Dr. Franz Erben wurde

eine Atajorswitwe, Wilhelmine Schwab, die in ihrer Wohnung unter der Firma W. Harpner einen Handel mit Terpentinen und Oelen betrieb, als besonders kreditwürdig empfohlen. Dozent Dr. Erben gab ihr im Laufe von zwei Jahren ungefähr vierhundert Millionen. wovon er bisher keinen Deut, sondern nur mäßige Beträge an Zinsenvergütung zurückerhielt. Ms Dr. Erben vor einigen Monaten Abrechnung »erlangte, kam er zu der unangenehmen Erkenntnis, das; sein ganzes Geld so gut wie verlöre n sei. Aus ähnliche Weise

haben noch weitere zwölf Personen insgesamt zwei bis zweieiirhalb Milliarden eingebützt. Dozent Dr. Erben sowie die anderen Geschädigten erstatteten gegen Frau Schwab vor ungefähr drei Monaten Strafanzeigen, die bereits von der Polizei an die Gerichte abgetreten wurden. Von dem Ergebnisse der Untersuchung hängt es ab. ob gegen Frau Schwab, die sich auf freiem Fuße befindet, die Anklage erhoben werden wird. Auf eine materielle Entschädigung haben die Gläubiger der Frau Schwab wenig Hoffnung, da die Firma

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Pagina 5 di 10
Data: 20.05.1943
Descrizione fisica: 10
des Geburtsjahrganges 1926 reichen ihr Gesuch sofort, spätestens aber bis 30. Juni 1943 ein: auch Angehörige des Geburts- jahrgauges 1927 können sich be reits bewerben.. Der Reichsminister der Luft fahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe, Luftwaffenper sonalamt. 2 A 53/42. Aufforderung an die Erben, Ver mächtnisnehmer und Gläubiger eines Ausländers. Paul Sott- s a ß, Tischlermeister, geh. am. 28. März 1871 in Cortina d’Am- pezzo, wohnhaft in Innsbruck, K.-Kapferer-Straße 5, italienischer Staatsangehöriger

, ist am 8. Jän ner 1942 in Innsbruck, gestorben. Eine letztwillige Anordnung wurde nicht vorgefunden. Alle Erben, Vermächtnisnehmer und Gläubi ger, die deutsche Staatsangehörige oder hierlande sich aufhaltende Fremde sind, werden aufgefordert, ihre Ansprüche an die Verlassen schaft bis zum 1. Juli 1943 beim gefertigten Gerichte anzumelden, sonst kann die Verlassenschaft ohne Rücksicht auf diese An sprüche an die ausländische Be hörde oder eine von ihr bezeich- nete Person ausgefolgt werden Amtsgericht

Innsbruck, Michael- Gaismayr-Straße 1, Abt. 2, am 5. Mai 1943. Dr. HasenöhrL 23748 A 44/43/7. Einberufung unbekannter Erben. Verlaßsache nach PeterWied- n e r, gestorben am 28. Februar 1943, Landwirt in Reith bei Brix- legg: Als gesetzliche Erben kom men in Betracht die Nachkommen des verstorbenen Georg Wiedner; die Nachkomemn nach Georg Wiedner, deren Namen und Auf enthalt dem Gerichte unbekannt sind, werden aufgefordert, sich binnen sechs Monaten ab heute bei diesem Gerichte zu melden. Nach Ablauf

dieser Frist wird die Verlassenschaft mit den übri gen Erben und den für die Ab wesenden bestellten Kurator Jo hann Naschberger, im Zuhaus beim Lanner in Reith bei Brix- legg, abgehandelt. Amtsgericht Rattenberg, Abt. I, am 15. Mai 1943. Dr. Josef Neubacher e. h. 23747 Beschränkung der Fahrradbeförde rung. Zur notwendigen Entlastung der Gepäckwagen der Reisezüge muß die Beförderung von Fahr rädern auf Gepäckschein und auf Fahrradkarte vom 17. Mai bis 30. September 1943, besonders an Samstagen und Sonntagen

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Pagina 8 di 16
Data: 21.05.1909
Descrizione fisica: 16
durch die Fi¬ nanzprokuratur vertreten werden. Sämtliche dieser Kuverts samt Inhalt wurden vom D'epositenamt in gerichtliche Verwahrung genommen, aber den Adres¬ saten nicht übermittelt, da die gesetzlichen Erben diese letztwillige Verfügung wohl als echt, aber nicht gül¬ tig bezeichneten und gegen die Herausgabe der Wert¬ papiere an die Adressaten bei den zuständigen Ge¬ richten protestierten. Sie erklärten in ihren Pro¬ testen, daß die Auszahlung des Erbes, nachdem

von einer letztwilligen Verfügung in rechtsgültigem Sinne nicht gesprochen werden könne, an sie, als an die gesetzmäßigen Erben zu erfolgen habe. Die heutige Klage des Oberleutnants Grafen Nostitz richtete sich aus Anerkennung und Herausgabe eines Legates von 50.000 Kronen Nominale in Wertpapieren. Ernestine Fürstin" Auersperg hatte die Wertpapiere für den Grafen Nostiz in zwei Kuverts deponiert, in deren einem sich die Kupons, im anderen die zugehörigen Mäntel

befanden. Beide Briefumschläge trugen die Aufschrift „Eigentum meines Patenkindes Robert Graf Nostiz" und außerdem die Unterschrift der Fürstin. Die geklagten Erben, nämlich die gräflich Thun'schen Kinder, bezw. deren väterlichen Kurator Johann Gra¬ fen Thun zu Choltitz, vertritt De. Siegelt, den Abg. Adalbert Grafen Sternberg und die Gräfin Eleonore von der Straben vertritt Dir. Julius Hahn, Herzo¬ gin Eleonore v. Arenberg wird 'vom Salzburger

Advokaten Djuschner vertreten, alle übrigen geklag¬ ten Erben werden in der Verlassenschaft durch den Notar Dr. Uhlir vertreten. Die Prozesse werden eine Einschränkung dadurch erfahren, daß zwei der gesetzlichen Erben die Erklärung abgaben, daß sie die Kuverts als letzwillige Verfügung der Fürstin respektieren und die Ansprüche der Legatare als gültig anerkennen. (Ein Schlaumeier.) Wie man aus Ems mit- leilt, kam in einer Versammlung des dortigen

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Pagina 4 di 10
Data: 08.07.1926
Descrizione fisica: 10
in erster Linie aus die Tatsache ver wiesen werden, daß zwischen dem Andre as-Hofer- Verein und dein verstorbenen Künstler eine schrift liche Bertragsurkunde errichtet wurde, die alle gegenseitigen Rechte und Ansprüche genau regelt. Ans dieser Urkunde nun ergibt sich nicht der geringste Anhalts punkt fttr das Bestehen der Heute von den Erben des Herrn Kbuen behaupteten Ansprüche, solider« höchstens Argumente gegen diese Ansprüche. Die bezüglichen Be hauptungen der Erben sind übrigens von der Art

verläßliche Zeugen zu Gebote stehen, verschtedentltch festgestellt, daß mit dem Künstler Khuen allesgeordnetset. Anläßlich der Unterhandlungen wegen Ueberführung des Denkmales nach Kufstein, die bis 1921 znrückreichen, wurde auch mit dem damals bereits aus dem Kranken bette liegenden Künstler Khuen, späterhin seinen Erben, rvegen Herausgabe der Sockelpläne und einer Sitnations- sktzze verhandelt, ohne daß damals von irgend welchen Ansprüchen der Erben die Rede war. Daß j e tz t e r st von den Ebben

und es wird dies voraussichtlich auch kaum der Fall sein. Das Knfsteiner Denkmal-Komitee hat in weitgehender Würdigung der eben erwähnten Gefühlsmomente den richtigen Weg betreten und den Erben — selbstver ständlich unter Verwahrung gegen den Bestand jedes Rechtsanspruches — den Betrag von 1000 8 als Abfindung angeboten. Wenn dieses Angebot av - gelehnt wird, so wäre dies bedauerlich, aber jeden falls hat die Stadtgemeinde Kufstein und der ebenfalls mit der Sache eingehend befaßte Herr Landeshauptmann Dr. Stumpf

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Pagina 19 di 26
Data: 21.05.1913
Descrizione fisica: 26
wissenschaftliche Tätigkeit entfaltete, bis er im Jahre 1910 vom Tode dahingerafft Mirde. Me Feier wurde denn auch begonnen, indem man vor allem in dankbarer Grin :eruna der Toten gedachte. Am 17. Mai um hakb 1 D U ^ r ' h 3 ah süH die Mivitas des Klubs auf den WÄtener Friedhof an Fickers Grab. Wof. !Dr. «Erben und Prof. Dr. Steinacker sich dort ekKgefundrn. Prof. Tr. Erben gedachte am Grabe des Gründers der Jnns- Lrucker Historiker-Schule

H. v. Wirser konnte Seine Magnifizenz den Herrn Rektor !Dr. Kretschmar, den Dekan der pWofophischerr Fakultät Pro-f. Dr. Kalium - be- wMommnen; weiter begrüßte er Hosrat Dr. R- v. Mieser, Hosrat 'Tr. Redlich^ der von Wien die Fahrt nicht gescheut hatte, um am lEhst'eulfeste des Historikerklubs teilnehmen zu -können; die Professoren Dr. v. Scala. Dr. Erben, Dr. Dengel, Dr. Steinacker, die P ri¬ tz atdozenten 'Dr. Hammer und Dr. Stolz hieß

Einfluß genommen auf die ter¬ ritoriale Gestaltung Tirols, ja sogar Oesterreichs und das dadurch nachhaltend wirkt bis in un¬ sere Tage. Der lebhafte Beifall, den die äußerst interessanten Ausführungen Dr. Heubergers er¬ zielten, möge ihm der schönste Lohn sein. Prof. Dr. Erben bot nun einen lichtvollen Ueberblick über die Entstehung der wissenschaft¬ lichen Seminare an den philosophischen Fakul¬ täten der deutschen Universitäten; in geradezu

. Die Fest¬ schrift bringt Arbeiten von: v. Ottenthal: „Me deutsche Schrift"; Redlich: „Chronologisches aus Tirol"; v. Voltelini; „Das älteste Innsbrucker Stadtrecht"; Erben: „Streifzüge durch die Ge¬ schichte des historischen Seminars der Universi¬ tät Innsbruck". Chrys ostomus H a i d e r. Eingesandt. Mit sechW Fahren noch ci« schöner Tnut. . Fünfzigjährige Damen, ja selbst sechzigjährige, k n ien sich noch den frischen, zarten Teint der Jugend

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Pagina 19 di 20
Data: 02.10.1936
Descrizione fisica: 20
einzuziehen. §. Schuldscheine über Darlehenrforderungen unter Familien angehörigen. Aus Wien wird uns berichtet: Die Erben nach Fritz Reininghaus, Architekt Sigurt und Maisriedc Reininghaus auf Schloß Rabcnstcin bei Frohnleitcn, gaben in ihrer Nachlaßnachwei- füng Darlehensfordcrungen der Familienangehörigen im Gesamt beträge von 342.765 S als Nachlaßpassiven an und förderten die Aus scheidung dieser den Nachlaß treffenden Schulden aus der Erb- gebührenbemesftrngsgrnndlage. Auf Grund

dieser Nachlaßnachweisung an die Erben erging ein Zahlungsauftrag, der die auf die Verlassen- schaft entfallenden Gebühren vorschrieb, wobei jedoch die Darlehens- fordcrungcn der Familienangehörigen an den Nachlaß als Passiv post nicht anerkannt wurden, da sie nicht durch eine erblasjerische Urkunde nachgewiesen seien. Gegen diesen Zahlungsauftrag brachten die Erben die Berusung an die 'Finanzlandesdirektion ein und boten für den Bestand der Darlehensjorücrungen den Beweis durch die Bücher des Erblassers

solche Fordeningen durch vom Erblasser selbst ausgestellte Rechtsurkunden nachzuweisen seien. Gegen diesen vom Bundesministerium für Finanzen bestätigten Bescheid brachten die Erben die Beschwerde an den Bundesgerichtshof ein. Die Be schwerde vertritt den Standpunkt, daß man über Darlehensforde rungen zwischen Familienangehörigen Schuldscheine n i ch t auszustellen pflege und baß daher derartige Urkunden zur Erbringung des Nachweises der Darlehensforüerungen von den Erben nicht verlangt werden könnten

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Pagina 9 di 20
Data: 25.03.1938
Descrizione fisica: 20
er, „auch wenn der Kaufbetrag vielleicht sehr hoch ist?" Iosiah Stock wird langsam nervös. „Warum soll der Betrag denn so hoch sein?" erkundigt er sich. „Die Erben des Grundstückes wissen vermutlich nicht, daß es bedeutend mehr wert ist, als sie annehmen." „Danke", sagt Phil Gordon und steht auf. Er tritt an eine Seitenwand des Zimmers, wo von der Decke ein dichter Vorhang herunterhängt. Mit einer Handbewegung schiebt er diesen Vorhang beiseite. Eine Apparatur wird sichtbar. Ein Mikrophon hängt hier, Drähte führen

Sie nicht — was wollen Sie eigentlich von mir?" keucht er. Phil Gordon lächelt. „Oh, ich wollte Ihnen nur ein Geschäft vorschlagen", sagt er verbindlich, „und ich wollte mich außerdem vorsichtshalber gegen Ueberraschungen sichern. Beispielsweise dagegen, daß Sie später einmal ableugnen würden, den Roedenburgschen Erben den tatsächlichen Wert ihres Grundstückes verschweigen zu wollen..." Scheidewand innerhalb dieser Berufsgruppe, in welcher Weise sie noch immer bestanden haben möge, endlich falle

Besitzer des Grundstückes den wahren Wert kennt..." Iosiah Stock sieht mit haßerfüllten Augen auf Phil Gordon. „Sie haben also den Erben von dem Erzvorkommen in Kenntnis gesetzt", preßt er hervor, „Sic haben sich mit ihm gegen mich verbündet..." Wieder schüttelt Phil Gordon den Kopf. „Sie sind schon wieder im Irrtum", berichtigt er, „der Erbe hat bis heute keine Ahnung ..." öS.'öivrunen für unsere Polizei. Anerkennung Himmlers für die alten Kämpfer. dnb. Wien, 24. März. Der Reichsführer SS. und Chef

. „Sie sind der Besitzer des Grundstückes?" fragt er, und dem Klang seiner Stimme ist anzumerken, daß er keine Silbe von dieser Behauptung glaubt. „Ja", nickt Phil Gordon, „seit gestern abends ..." Iosiah Stock erhebt sich schwerfällig aus seinem Sessel. Geht ein paar Schritte auf und ab. Bleibt stehen, denkt nach. „Sie haben also den Erben des Roedenburgschen Grund stücks gefunden", stellt er dann nüchtern fest, „und ihm das Grundstück abgekauft, um es nun wiederum an mich zu ver kaufen. Das ist eine bodenlose

so etwas wie Hochachtung vor der „Geschäftstüchtigkeit" dieses Hallinken ... „Bevor wir über das Geschäftliche weiter reden", sagt er zögernd, „erzählen Sie mir erst, wie Sie den Roedenburgschen Erben gefunden haben?" „Gern", nickt Phil Gordon, „ich verrate keine Geschäfts» geheimniffe mehr, wenn ich es Ihnen sage. Es war eigentlich furchtbar einfach, naheliegend sozusagen, im wörtlichsten Sinne dieses Wortes ..." „Nämlich...?" fragt Iosiah. Stock gespannt.

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Pagina 7 di 20
Data: 17.02.1934
Descrizione fisica: 20
wird wieder wachsen, wenn das „fliegende X“ von neuem auftaucht. Zwei Schiffer erben 18 Millionen Dollar. Zwei elsässische Rheinschiffer, Josef und Johann Georg, sind soeben davon unterrichtet worden, daß eine Erbschaftsverwal tung in Philadelphia :hnen die von einer Frau Schaeffer- Garrett hinterlassenen 18 Millionen Dollar zuerkannt hat. Damit sind zwei einfache Flußschiffer über Nacht zu schwer- reichen Leuten geworden. Mehr als 100 Bewerber hatten sich um die Millionen bemüht und versuchten ihre nahe Verwandt

. Die hinterlassenen Papiere bewiesen aber, daß der Vater dieser Frau, Christo- pher Schaeffer, als Wollwarenhändler int vorigen Jahrhun dert nach Amerika von Wantzenau aus. auswanderte. Er starb schon 1895. Man mußte also, uni einen Erben für das Vermögen zu finden, in Europa, im Elsaß, und besonders in Wantzenau suchen. U . fl i' S' / : : II ' |j Als bekannt wurde, daß der amerikanische RechtsanwaltlI.i H. Kooreman eigens zur Ermittlung der Erben nach Europa gekommen war, stellten sich jene 100 Bewerber

und noch ferneren Orten kamen die „Erben" herbei. Nach vielen Wochen und Monaten ernster » Gedanken ohne Dnbatt and leer. Anschauungen ohne Begriffe sind » ; blind. . • Kant. J Das „pöckenschutzea" zu Innsbruck. Bon Herbert Kuntscher. Die Gerichtsbarkett in früherer Zeit ist, verglichen mit der heutigen, »mit wahrhaft drakonischer Strenge ausgeübt worden. Verhältnismäßig geringfügige Vergehen zogen die schwersten Strafen nach sich. Mit Gewohnheitsverbrechern und dergleichen gab man sich erst gor nicht lange

mit, daß nur der ! Rheinschiffer Josef Georg und sein Bruder als Erben in Frage kämen. Die Schiffer selbst hielten die Nachricht streng ! geheim, aber eine Schwester konnte den Mund nicht halten. Und jetzt sind die Millionen-Schiffer von Wantzenau die Sen sation des Elsaß. Freilich sind die 18 Millionen durch die 'Krise ein wenig geschrumpft. 'Auch die Erbschaftssteuern nehmen einen weiteren Teil fort. Doch eine stattliche Anzahl Millionen bleibt noch immer übrig ... . i | Vom Fensterputzer zum Dramatiker

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