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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1917)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1917
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Pagina 408 di 512
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 511 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1917
ID interno: 587526
Kundmachung betreffend die Aufnahme in die von der Sparkasse gegründet« Mterssparkasse. 179 Kundmachung betreffend die Aufnahme in die von der Sparkasse der Stadt Innsbruck gegründete Alterssparkasse. Die Alters sparlasse, deren Statuten das I. I. Mi nisterium des Innern mit dem Erlasse vom 24. Juni 1895 Z., 15.550 genehmigt hat, verfolgt den Zweck, unbemittelten Einlegern der Sparkasse der Stadt Innsbruck besondereBegünstigungen Wzuroenden . Diese Begünstigungen bestehen in jährlichen

, von der genannten Sparkasse aus ihrem Reinge winne gespendeten Zuschüssen, welche nach be stimmten Grundsätzen unter die Mitglieder der Alterssparkasse, zur Verteilung gelangen. Auf diese Art kommen dieselben in die Lage, für jene Zeit, in welcher Arbeitskraft und Erwerbsfä higkeit naturgemäß abnehmen, ein Kapital an zusammeln, welches sie im Alter vor Entbehrung schützt. In die Alterssparkasse können grundsätzlich nur dürftige Kleingewerbetreibende, H a n d I u n g s- und Eewerbegehilfen niede rer Kategorie

. Fabriksarbeiter, Dienst boten, Tagschreiber und Personen ähn lichen Standes aufgenommen werden, welche das 16. Lebensjahr bereits zurückgelegt, das 45. Lebens jahr aber noch nicht überschritten haben und in der Stadt Innsbruck oder in den Gerichtsbezirken Inns bruck, Hall, Mieders, Steinach und Telfs ihren bleibenden Wohnsitz haben. Wer sich um die Aufnahme in dieselbe bewirbt, muß während der Amtsstunden persönlich in der Direktion der Sparkasse der Stadt Innsbruck (Er- lerstraße Nr. 8. I. Stock) erscheinen

der Parteien um Aufnahme in die Alterssparkasse wird bei der Direktion proto kollarisch aufgenommen. Die Vorlage eines schriftlichen Aufnahmsgesuches ist unnötig. Spätestens innerhalb acht Wochen wird der Vor stand der Sparkasse dem Bewerber bekannt geben, ob er in die Alters-Sparkasse aufgenommen wurde oder nicht. Jeder Teilnehmer an derselben muß sich ver pflichten. von den Zinsen seines Sparkasse-Guthabens am 31. Dezember jeden Jahres den dritten Teil abschreiben und als Einlage in die Alters- sparlasse

gutschreiben zu lassen. Diese Ueber- tragung darf jedoch den dritten Teil des Jahreszm- fes von einem Kapital von 2000 Kronen nicht über steigen. Zur Mehrung dieses Guthabens in der Mters sparkasse spendet die Sparkasse der Stadt Innsbruck Jährlich die nötigen Minel, welche als Zu schuß zu dem erwähnten Zinsen-Drittel unter die Teil nehmer der Alterssparkasse verteilt und aus dem für jeden derselben bestehenden Alterssparkassenkonto zu- geschrieben werden. Dieser Zuschuß kann mit der vorhin erwähnten

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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1917)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1917
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/587526/587526_407_object_4953893.png
Pagina 407 di 512
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 511 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1917
ID interno: 587526
als der Dienstbotenjahresbeitrag bestimmt. Die Äuittungen des allg. Krankenhauses über die ausgelaufenen Verpflegsgebühren sind aus den Namen des Dienstgebers auszufüllen und diesem durch die Krankenkasse gegen Bestätigung zn behändigen. Dienstboten-Prämien. Mit Erlaß der hohen k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg vom 10. Mai 1893 Z. 11.482 wurde die von der General-Versammlung der Mitglieder der hiesigen Sparkasse beschlossene ständige Widmung von Dienstbotenprämien, beste hend in Sparla ssabüchekn à 100 Kronen genehmigt

. Auf diese Preise haben iene, nicht schon m früheren Jahren von der Sparkasse prämierten Dienstboten Anspruch, welche 18 Jahre und darüber ununter brochen treu und redlich in Tirol oder in Vorarlberg im Haushalte einer und derselben Familie — die aber jetzt ihren ständigen Aufenthalt in Innsbruck oder dessen Vororten (Willen, Hötting, Pradl) ' haben mutz — gegen Kost, Lohn und Wohnung im Harste dienten und zur Zeit der Bewerbung noch wirklich im Dienste stehen. Als Dienstzeit bei einer und derselben Familie

im Dienste darf aber auch bei diesem Dienstwechsel nicht eingetreten sein. Die Gesuche um einen Preis sind von Fall zu Fall bei der Sparkasse-Direktion zu überreichen und müssen dieselben mit dem Nachweise des Alters der Dienstboten mit Dienstbotenbüchern sowie mit Zeug nissen der Dienstgeber belegt sein, in welchem die Angabe des Ortes und die Zeit des Dienstantrittes mit der ausdrücklichen Erklärung enthalten sein' mutz. datz der Dienstbote während der ganzen Zeit, und zwar ohne jede Unterbrechung

, treu und redlich gegen Kost, Lohn und Wohnung im Hause hei ihnen, be ziehungsweise ihren Eltern und Schwiegereltern diente und noch im Dienste steht. Nach Einlangen eines solchen Gesuches wird die Sparkasse über die darin enthaltenen Angaben und Nachwesiungen die ihr notwendig scheinenden Erhe bungen pflegen und dem Bittsteller, wenn auf diese Weise das Gesuch geprüft und festgestellt ist, daß er wirklich die vorgeschriebene Qualifikation zur Erlan gung eines Dienstbotenpreises besitzt

, ein solcher aus gefolgt und sein Name jeweilig in den in Inns bruck erscheinenden Zeitungen veröffentlicht. Sollten aber die eingeleiteten Erhebungen dartun. datz das Gesuch falsche Angaben und Nachweisungen enthält, so soll dem Bewerber ein für allemal auch für spätere Zeiten, jeder Anspruch auf einen Dienstbotenpreis verwirkt sein. Spartane der Stadt Innsbruck. Die General - Versammlung der Sparkasse der Stadt Innsbruck hat in der Sitzung vom 2. Mai 1902 beschlossen, solchen Dienstboten, welche 18 Jahre

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