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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
[1913]
Innsbrucker Adreßbuch; 1914
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Pagina 365 di 460
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: Getr. Zählung
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: II Z 278/1914
ID interno: 483097
Kundmachung betreffend die Aufnahme in die von der Sparkasse der Stadt Innsbruck gegründete Alterssparkaffe. Die Mterssparkasse, deren Statuten das f. !. Mi nisterium des Innern mit dem Erlasse vom 24. Juni 1895 Z., 15.550 genehmigt hat, verfolgt den Zweck, unbemittelten Einlegern der Sparkasse der Stadt Innsbruck b e s o n d e r e B e g ü n st i g u n g e r. zuzuwenden . ; Diese Begünstigungen bestehen in jährlichen, von der genannten Sparkasse aus ihrem Reinge winne gespendeten Zuschüssen

werden, welche das 18. Lebensjahr bereits zurückgelegt, das 45., Lebens jahr aber noch nicht überschritten haben und in der Stadt Innsbruck oder in den Eerichtsbezirken Inns bruck, Hall, Mieders, Steinach und Telfs ihren or dentlichen Wohnsitz haben. Wer sich um die Aufnahme in dieselbe bewirbt, muh während der Amtsstunden persönlich in der Direktion der Sparkasse der Stadt Innsbruck (Cr- lerstraße Nr. 8, I. Stock) erscheinen und 1. sein Spartassabuch, wenn er ein solches bereits besitzt. '2, seinen Eeburts- oder H e ima

Aufnahmsgesuches ist unnötig. Spätestens innerhalb acht Wochen wird der Vor stands der Sparkasse dem Bewerber bekannt geben, ob er in die Alters-Spartasse ausgenommen wurde oder nichts Jeder Teilnehmer an derselben muh sich ver pflichten, von den Zinsen seines Sparkasse-Guthabens am 31. Dezember jeden Jahres den dritten Teil abschreiben und als Einlage in die Alters- sparlasse gut s ch r e ib en zu lassen. Diese Ueber- tragung darf jedoch den dritten Teil des Jahreszin ses von einem Kapital von 2000 Kronen

nicht über steigen. - Zur Mehrung dieses Guthabens in der Mters sparkasse spendet die Sparkasse der Stadt Innsbruck lährlich die nötigen Mittel, welche als Zu schuß zu dem erwähnten Zinsen-Drittel unter die Teil nehmer der Alterssparkasse verteilt und auf dem für jeden derselben bestehenden Alterssparkassenlonto zu- geschrieben werden. Dieser Zuschuh kann mit der vorhin erwähnten Be schränkung im Betrage des 1 U bis höchstens 6 fachen Jahres-Zinsen-Drittels gewährt werden. Die Verzinsung des gesamten Guthabens

in der Alterssparkasse erfolgt zu dem jeweiligen für Spar kasse-Einlagen bestehenden Zinsfüße. Mit Hilfe dieser Zuschüsse und der fortlaufenden Verzinsung des jeweiligen Guthabens in der Älters- sparlasse wachsen selbst kleine Beträge im Laufe mehrerer Jahre zu einem ganz ansehnlichen Sparkapitale an, und dieses vergrößert sich um so rascher, je öfter der Teilnehmer Einlagen in die Sparkasse macht und je weniger er davon zurückzieht. Würde beispielsweise jemand durch 30 Jahre jähr lich 20 Kronen in die Sparkasse

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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
[1913]
Innsbrucker Adreßbuch; 1914
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Pagina 364 di 460
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: Getr. Zählung
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: II Z 278/1914
ID interno: 483097
- rungskasse fällt das gesamte Vermögen der Anstalt dem Armenfonde der Stadt Innsbruck zu. DienstboLen-Prännen. Mit Erlast der hohen k. k. StatLhalterei für Tirol und Vorarlberg vom 10. Mai 1893 Z. 11.482 wurde die von der General-Versammlung der Mitglieder der hiesigen Sparkasse beschlossene ständige Widmung von Dienstbotenprämien, beste hend in Sparkailabücheln à 100 Kronen genehmigt. Auf diese Preise haben jene, nicht schon in früheren Jahren von der Sparkasse prämierten Dienstboten Anspruch

um einen Preis sind von Fall zu Fall bei der Sparkasse-Direktion zu überreichen und müssen dieselben mit dem Nachweise des Alters der ■ Dienstboten, mit Dienstbolenbüchern sowie mit Zeug nissen der Dienstgeber belegt sein. in welchem die Angabe des Ortes und die Zeit des Dienstantrittes mit der ausdrücklichen Erklärung enthalten fein must, datz der Dienstbote während der ganzen Zeit, und zwar ohne jede Unterbrechung, treu und redlich gegen Kost, Lohn und Wohnung im Hause bei ihnen, be ziehungsweise

ihren Eltern und Schwiegereltern' diente und noch im Dienste steht. Nach Einlangen eines solchen Gesuches wird die Sparkasse über die darin enthaltenen Angaben md Nachweisungen die ihr notwendig scheinenden Erhe bungen pflegen und dem Bittsteller, wenn auf diese Weise bas Gesuch geprüft und festgestellt ist, daß er wirklich die vorgeschriebene Qualifikation zur Erlan gung eines Dienstbotenpreises besitzt, ein solcher äus- gefolgt und sein Name jeweilig in den in Inns bruck erscheinenden Zeitungen

veröffentlicht-. , Sollten aber die eingeleiteten Erhebungen dartu«, dast das Gesuch falsche Angaben und Nachweisungen enthält, so soll dem Bewerber ein für allemal, st auch für spätere Zeiten, jeder Anspruch auf einen Dienstbotenpreis verwirkt sein, . ; Sparhaffe der Stadt Inns bruto. Die General - Versammlung der Sparkasse der • Stadt Innsbruck hat in der Sitzung vom 2. Mai 1902 beschlossen, solchen Dienstboten, welche 18 Jahre in der Hauswirtschaft einer Familie in den Eenrein- den Innsbruck, Willen

, Hötting und Pradl bedienstet waren, und eine Dienstbotenprämie erhallen haben,/ eine solche Dienstbotenprämie von 100 Kronen ein zweitesmal zu verleihen, wenn sie noch weitere 12 Jahre bei derselben Famme bedienstet waren und es noch sind, wenn sie um Verleihung, der zweiten Prämie ansuchen. Sparkasse der Stadt Innsbruck. Stempelfreie Gesuche an „Sparkasse der Stadt Innsbruck (Erlerstraste 8/1}', unter Anschluß des Dienstbotenbuches und der Bestätigung des Gemeinde ämtes über die Dauer

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Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
[1913]
Innsbrucker Adreßbuch; 1914
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Pagina 366 di 460
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: Getr. Zählung
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: II Z 278/1914
ID interno: 483097
3. der Jahreszins von beiden (1 und 2) einge tragen werden. Jeder Teilnehmer hat sein Alters- Sparkassebuch wenigstens einmal im Jahre (zum Zwecke der Eintragung der Zinsen und des Zuschusses) bei der Sparkasse entweder persönlich p übergeben, oder. an diese durch den Vorsteher der Gemeinde des Wohnortes einsenden zu lassen. Sobald bei einem Teilnehmer die Voraussetzungen seiner Mitgliedschaft an der Mterssparkasse nicht mehr zutreffen, erfolgt sein Ausschluß

aus ? der Sparkasse auf die Alterssparkasse und die Weber- ! Weisung von Zuschüssen an die letztere auf. und es erfolgt sodann nur noch die regelmäßige Verzinsung des Guthabens in der Mterssparkasse. Mit dem vollendeten 60. Lebensjahre scheidet der - Teilnehmer aus der Mterssparkasse aus, welche ihm, sowie den aus den oben angeführten Gründen aus dem Verbände Ausgeschlossenen das statutengemäß ge bührende Guthaben ausbezahlen wird. Möge es kein Berufener versäumen, an den Wohl- ; taten der Mterssparkasse

teilzunehmen, um dadurch den Grund zu legen zu einer kostenlosen Mtersversor^ - gung und zu einem möglichst sorgenfreien Alter/ / ! Alkes Nähere besagt das Statut. / ; Sparkasse der Stadt Innsbruck. ' Satzungen des Arbeits-Vermittlungs--Amtes der Landeshauptstadt Innsbruck. Kauzlei: Jnnrain Nr. 24 (259). Amtsdauer: an Werktagen von 8—12 Uhr vorm., 2—6 Uhr nachm. Der Gemeinderat der Landeshaupt stadt Innsbruck beschloß in seiner Sit zung vom 20. Dezember 1902 die Errich tung eines städtischen Arb eits

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