begegnen und jeden einzelnen zu veranlassen, wenigstens mit der Abgabe seiner Stimme an den öfientlichen Fragen teil zunehmen; gewiss sind es .nicht ethische, sondern Partei gründe, von welchen die Christlichsozialen in ihrer Forderung geleitet werden, denn sie wissen, dass ein nicht geringer Prozentsatz ihrer Wähler eigentlich nicht Parteigenossen im engeren Sinne des Wortes sind, sondern Aussenseiter, mehr oder weniger IndiSerente, die, bringt man sie endlich mit .vieler Mühe zur Urne, nolens
des Organi sationszwanges. Sie übt dabei einen Zwang in ganz bestimmtem Sinne aus, während die Wahlpflicht nur die Vornahme einer .unbegrenzten Handlung bedingt, die Gewissensfreiheit aber nicht im geringsten beeinträchtigt. Der Perathöner’sclie Wahlentwurf spricht auch von privi legierten Baüernmähdaten, Es handelt sich hiebei um 3 Privi legienmandate für . die ehemalige Fraktion Zwölfmalgreien. Bei der seinerzeitigen Einverleibung Zwölfmalgreiens ist entweder ein Vertrag zustandegekommen, demzufolge
die Gemeinde Bozen verpflichtet ist, der ehemaligen Fraktion 3 Mandate für den Gemeinderat, einzuräumen oder es wurde zumindest ein Versprechen in diesem Sinne gegeben. Die bürgerlichen Par teien sind im Prinzip mit den Privilegienmandaten ein verstanden, nur wollen sie die ominöse Bezeichnung „Privi legierte Bauernmandate“ umschreiben. Die Sozialdemokratie ist gegen jede Begünstigung, sei es, dass ein faktischer Ver trag vorliegt, sei es, dass ein Versprechen gegeben wprde. Und diese Stellun gnahme
der Handels- und Gewerbetreibenden Bozens zur Wahlreform dar zulegen, sondern, und dies im eigentlichen Sinne, zur bevor stehenden Wahl selbst unsere Wünsche zu präzisieren. Wir betrachten das Wirken der öffentlichen Korporationen, sei es die Gemeindestube, der Landtag oder der Keichsrat, nicht als eine Angelegenheit, welche einzigund allein den politischen Parteien Vorbehalten ist, son dern wir sind der Meinung, dass die wirtschaft lichen und sozialen Fragen nie mit der Pärtei- doktrine zu lösen
.berücksichtigt zu-werden.Speziell wegen angeblich mündlich getroffener Nebenvereinbarungeh" ent stehen nicht selten Differenzen und gerichtliche Nachspiele, dass es nicht uninteressant sein mag, zu vernehmen, dass nach Analogie des § 278 unseres Handelsgesetzbuches mündliche Neben- Vereinbarungen zu Hecht bestehen und dies im Gegen satz zum allgemeinen bürgerlichen Rechte. Ist nur einer der Ver- trägschliessenden Kaufmann im Sinne des Gesetzes, können also mündliche Uebereinkünfte einen intregierenden