Hugo von Montfort : mit Abhandlungen der deutschen Literatur, Sprache und Metrik im XIV. und XV. Jahrhundert.- (Aeltere tirolische Dichter ; 3)
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Autore:
Hugo <von Montfort> ; Wackernell, Joseph Eduard / hrsg. von J. E. Wackernell
Luogo:
Innsbruck
Editore:
Wagner
Descrizione fisica:
CCLX, 281 S. : Kt.
Lingua:
Deutsch
Commenti:
Werke in mhd. Sprache;
Soggetto:
p.Hugo <von Montfort>
Segnatura:
II A-3.839 ; II 58.738
ID interno:
154375
XL gefangen nahm (1394) und ihm die Klauen beschnitt. Wie Hugo darüber urteilte, hat er nicht mehr niedergeschrieben. Drohender and unserem Dichter viel näher kam ein Streit der Österreichischen Herzoge. 1895 wurde Albrecht III ins Grab ge legt und damit auch die lange von ihm sorglich gehütete Einigkeit der Habsburger Fürsten. Albrechts Sohn, Albrecht IV, und seine Vettern Wilhelm und Leopold entzweiten sich bei der Teilung des Erbes. Dem guten Brauche ihrer Väter, dass der älteste
noch das Verhältnis zwischen Wilhelm und Leopold zu ordnen. Auch hier wurde ein friedlicher Austrag erzielt: am 30 März 1396 kam ein Vertrag über die Teilung der Verwaltung zwischen beiden Brüdern zu Stande. Hugo's Verhalten in dieser Angelegenheit erforderte doppelte Vorsicht, da die eine seiner Grafschaften im Regierungskreise Wil helms, die andere in den Vorlanden lag, die Leopold verwaltete. Ein Krieg beider Herzoge, in den er mit hineingezogen wurde, konnte ihn eine seiner Grafschaften kosten
. Ihm musste daher vor allen an einer friedlichen Lösung der Frage gelegen sein, und er wird seinen ganzen Einfluss, der wenigstens auf Leopold 2 ) sicher bedeutend war, aufgeboten haben, eine solche herbeizuführen. Dem gemäss erscheint er . auch im vorerwähnten Friedensinstrumente von 1396, das unterzeichnet ist von den beiden Herzogen, dem Bischof Berthold von Freisingen, Kanzler Herzog Wilhelms, den Bischöfen J ) Vgl. das näher© darüber lei Lichnowsky, Geschichte 4 fi'., und Mayer, Geschichte Oesterreichs
I, 382. 2 j Das nahft Verhältnis Hugo's zu Leopold III hatte sich auf seine Sohn Leopold IV vererbt. Am 5. April 1393 war Hugo mit einigen andern Herren diesem Mitgülte gegenüber Ulrich von Ems für eine gemeinschaftlich aufgenommene Schuld. Die Orig. Urfc. im Stiitthalterei-Arehi're zu Innsbruck ; B.pg. im Anzeig. f. sch-weiz. Gesch. 1864, pag. 26. Andere und stärkere Be lege bringen die folgenden Blätter.