Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
Pagina 831 di 872
Autore:
Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Luogo:
Innsbruck
Editore:
Rauch
Descrizione fisica:
XVI, 853 S.
Lingua:
Deutsch
Soggetto:
g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Segnatura:
II 106.001/2,2
ID interno:
204229
Dieser termirms aqno wird aber häufig erst erhoben wer den müssen, was gröstentbeils durch das Zeugniß alter Män ner, in manchen Fällen auch durch Urkunden erreicht werden dürfte. Selbst die Auffindung der Novalien, so wie die Exi stenz derselben wird manche Schwirigkeit biethen. Am verläß lichsten dürste hierbei vorgegangen werden,, wenn sich theils an, die Steuerkataster, theils an die Einvernehmung alter Zeugen, theils an eine Lokaluntersuchung u. s. w. gehalten würde. Immer aber gehören
Verträge bestehen im Landgerichtsbezirke Jschgel, im Stanzer- und Patznauner Thüle; dann im Landgerichtsbe zirke Landeck, wo theils Geld, theils Butter, Kasse, und Kor ner statt des Zehents gereicht werden; auch im Landgerichtsbe zirke Lienz und in einigen Gemeinden des Landgerichtsbezirkes Ehrenberg werden ebenfalls statt des Zehents in Natura Aver sen an Geld und Körnern gereicht. Beinahe im ganzen Kreise des UnterinnthaleS, Dann im Landgerichtsbezirke Silz, ferner im ehemaligen Gerichte Heim fels